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Der Berufsausbildungsvertrag
Vertragspartner Rechte- und Pflichten Ausbildender Auszubildender Form und Inhalt des Berufsausbildungsvertrages sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Ein Ausbildungsverhältnis kommt nur zustande, wenn der Ausbildungsvertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht, bei Auszubildenden unter 18 Jahren eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorliegt, der Ausbilder und sein Betrieb geeignet sind. Kap.: 10 A 2 © Alle Rechte bei Verlag Europa-Lehrmittel, Düsselberger Straße 23, Haan-Gruiten. Urheberrechtlich geschützt.
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