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Patientenanwaltschaft
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Patientenanwaltschaft
Grundlagen Politischer Wille § 11e KAKuG Patienten- und Klientenschutzgesetz Rechtsvergleich zu anderen Bundesländern Ländereinrichtung oder Verein Unterschiedliche Zuständigkeiten
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Patientenanwaltschaft
Patienten- und Klientenschutzgesetz Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit Finanzielle Absicherung Patientenschutzverein Mitglieder Beirat
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Patientenanwaltschaft
System nach dem Patienten- und Klientenschutzgesetz Beschwerdestellen Schiedskommission Patientenanwalt
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Patientenanwaltschaft
Informations- und Beschwerdestellen In jeder Betten führenden Anstalt (Kranken-anstalt, Pflegeheim) ist eine derartige Einrichtung zu installieren Kontaktstelle für Patienten, Klienten und Vertrauenspersonen Gute Erreichbarkeit und Kennzeichnung
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Patientenanwaltschaft
Informations- und Beschwerdestellen Aufgaben Beschwerden über die Unterbringung, die Versorgung, die Betreuung und die Heilbehandlung zu bearbeiten Anregungen für Verbesserungen aufzunehmen Auskünfte über den Aufenthalt in der Einrichtung zu erteilen
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Patientenanwaltschaft
Informations- und Beschwerdestellen Arbeitsweise Beschwerden ohne unnötigen Aufschub zu bearbeiten, spätestens aber zwei Wochen nach deren Einlagen zu erledigen Mitteilung des Ergebnisses an den Beschwerde-führer (bei längerer Dauer Mitteilung an den Beschwerdeführer) Information über den Patientenanwalt
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Patientenanwaltschaft
Informations- und Beschwerdestellen Kritik Weisungsgebundenheit Personaleinsatz ist dem Rechtsträger vorbehalten Übertragung der Aufgabe dem vorhandenen Personal Keine detaillierte Dokumentationspflicht Teilweise ungenügende fachliche Qualität
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Patientenanwaltschaft
Schiedskommission Von der Landesregierung bestelltes Gremium Unabhängigkeit Bestellung auf drei Jahre Tätigkeit nur dann, wenn kein zivilgerichtliches Verfahren anhängig ist Verfahren im beiderseitigen Einvernehmen
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Patientenanwaltschaft
Schiedskommission Aufgaben Auf außergerichtliche Lösung hinzuwirken Lösungsvorschläge zu erarbeiten (Gutachten) Einleitung Auf Antrag eines Patienten, der Ansprüche stellt Auf Antrag eines Rechtsträgers
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Patientenanwaltschaft
Schiedskommission Erledigung Spätestens sechs Monate nach Einlagen des Antrages muss ein schriftlicher Lösungsvorschlag ergehen (Gutachten) Verfahren Im Rahmen der Geschäftsordnung Kosten Derzeit werden keine Kosten vorgeschrieben
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Patientenanwaltschaft
Bestellung Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit Kosten
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Patientenanwaltschaft
Zuständigkeit Entweder aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung* oder Vertragslösung Krankenanstalten* Pflegeheime* IfS AKS SMO Caritas Kinderdorf Lebenshilfe Rotes Kreuz Psychosozialer Dienst Vlbg Niedergelassener Bereich Hauskrankenpflege Chancengesetz* Gesundheitsplatt-form* Ethikkommission*
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Patientenanwaltschaft
Aufgaben Patienten, Klienten und Vertrauenspersonen zu beraten Beschwerden über die Unterbringung, die Versorgung, die Betreuung und die Heilbehandlung zu bearbeiten Patienten vor der Schiedskommission zu unterstützen Außergerichtliche Bereinigung von Beschwerden Empfehlungen, wie ein festgestellter Mangel beseitigt und künftig vermieden werden kann
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Arbeitsweise Krankenanstalten Erstgespräch Prüfung der Krankengeschichte Kontakt mit Ärzteseite Verhandlung Lösung Pflegeheime Erarbeitung des objektiven Sachverhaltes Mediation
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Patientenanwaltschaft
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Patientenanwaltschaft
Schadenersatz, der im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlung erzielt wurde
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Patientenanwaltschaft
Kritik Von Seiten der Ärzte „Anwalt“ Objektivität Vertreter des Patienten Von Seite der Patienten Unverständnis „Ärztefreund“ Lob Verhinderung von Gerichtsverhandlungen Kein Kostenrisiko Offene Kommunikation Rechtsberatung auch für Ärzte
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Patientenanwaltschaft
Entschädigungsmodell Voraussetzungen Haftung nicht eindeutig gegeben Schadenseintritt nach dem Ersatzleistung bei erheblichen Schädigungen 0,73 €
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Patientenanwaltschaft
Entschädigungsmodell Vorgangsweise Prüfung der Haftungsvoraussetzungen Schnelle und unbürokratische Entscheidung Auszahlung
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Auszahlung 2003 2004 2005 2006 – 2007 – 2008
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