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Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation

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Präsentation zum Thema: "Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation"—  Präsentation transkript:

1 Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation
Ereignisgeschichtlicher Rahmen und Strukturen der Herrschaft Zum Begriff: „Heilig“ verweist auf das christliche Fundament der Herrschaft. Das Kaisertum stützte sich, seit der Einführung dieser Tradition durch die fränkischen Kaiser im 10. Jahrhundert, auf die Krönung durch den Papst. Erst seit Ende des 15. Jahrhunderts wurde, im unmittelbaren Zusammenhang mit der Glaubensspaltung, auf die päpstlichen Weihen verzichtet. Auch die Bezeichnung als „römisch“ hängt mit dieser Tradition der päpstlichen Krönung zusammen. Zugleich kennzeichnet sie die bewußte Anknüpfung an die Tradition des römischen Imperiums. „Deutscher Nation“ ist ein spätes (Ende 15. Jahrhundert) begriffliches Zugeständnis an die Realität der angrenzenden Nationalstaaten.

2 Das Reich

3 Der Kaiser Reichsgründung Otto I. der Große (936-973)
Papsttum und Kaisertum Wahlmonarchie und Erbkaisertum Frühes Kaisertum = Salier Späteres Kaisertum = Habsburger Ausnahme: Karl VII. ( ) Macht und Abhängigkeit Kurfürsten Reichsstände (Reichstag) Das steigende Selbstbewusstsein des neuen ostfränkischen Königsgeschlechtes zeigte sich bereits in der Thronbesteigung Ottos I., des Sohnes Heinrichs, der auf dem vermeintlichen Thron Karls des Großen in Aachen gekrönt wurde. Hier zeigte sich der zunehmend sakrale Charakter seiner Herrschaft dadurch, dass er sich salben ließ und der Kirche seinen Schutz gelobte. Nach einigen Kämpfen gegen Verwandte und lothringische Herzöge gelang ihm mit dem Sieg über die Ungarn 955 auf dem Lechfeld bei Augsburg die Bestätigung und Festigung seiner Herrschaft. Noch auf dem Schlachtfeld soll ihn das Heer der Legende nach als Imperator gegrüßt haben. Dieser Sieg über die Ungarn veranlasste Papst Johannes XII., Otto nach Rom zu rufen und ihm die Kaiserkrone anzubieten, damit dieser als Beschützer der Kirche auftrete. Johannes stand zu diesem Zeitpunkt unter der Bedrohung regionaler italienischer Könige und erhoffte sich von Otto Hilfe gegen diese. Aber der Hilferuf des Papstes bekundet auch, dass die ehemaligen Barbaren sich zu den Trägern der römischen Kultur gewandelt hatten und dass das östliche regnum als legitimer Nachfolger des Kaisertums Karls des Großen angesehen wurde. Otto folgte dem Ruf, auch wenn es wohl Irritation unter einigen Beratern des Königs gab, und zog nach Rom. Er wollte der Beschützer der Kirche sein. Als „Gründungsdatum“ des Heiligen Römischen Reiches wird von Historikern meist das Datum der Kaiserkrönung Ottos I. am 2. Februar 962 angegeben, auch wenn Otto kein neues Reich gründen wollte oder gegründet hat und das Reich auch erst einige Jahrhunderte später diesen Namen trug. Spätestens hier ist der Prozess der Trennung, einerseits des ostfränkischen Reiches und des Mittelreiches sowie andererseits des westfränkischen Reiches, abgeschlossen. Als zwei eigenständige Reiche gehen diese aus dem fränkischen Gesamtreich hervor. Das Heilige Römische Reich hatte seine weltliche und sakrale Legitimation als neues Imperium Romanum durch die Kaiserkrönung erhalten. Keine abschließende normative Festlegung des Kaisertums - Vermutung der Allzuständigkeit Recht zur Ernennung der Reichsfürsten Mitwirkung bei der Bischofseinsetzung Zentrale Kompetenz : Rechtswahrung – Garantie des Reichsrechts (Reichsabschiede) Formelle Befugnisse wenig ausgeprägt – starke Position im Reich durch Hausmacht und Klientelbildung insb. im dt. Südwesten Kurfürsten: Recht zur Wahl wird in der Goldenen Bulle von 1356 (einem der Reichsgrundgesetze, zu denen außerdem noch der Ewige Landfriede von 1495, der Augsburger Religionsfriede und die Exikutionsordnung von 1555 sowie der Westfälische Friede von 1648 gezählt werden) kodifiziert. Das Kurfürstenkollegium bestand ursprünglich aus den hier abgebildeten sieben Kurfürsten (geistliche Trier, Köln, Mainz; weltliche Böhmen, Pfalzgraf bei Rhein, Sachsen, Brandenburg), ab 1623 aus acht (hinzu trag der Herzog von Bayern, der im Verlaufe des 30-jährigen Krieges als Preis für seine Unterstützung der katholischen Habsburger im Kampf mit dem böhmischen Winterkönig, dem Kurfürsten von der Pfalz, dessen Kurwürde zugesprochen bekam. Nach dem Westfälischen Friedensschluß wurde dann für den amnestierten Pfälzer eine achte Kurwürde geschaffen); ab 1692 aus neun (hinzu trat der Herzog von Braunschweig-Lüneburg/Hannover). Auf der Abbildung sind die drei geistlichen und vier weltlichen Kurfürsten zu sehen. Letztere tragen die Zeichen ihrer mit der Kurwürde verbundenen Erzämter: Böhmen = Mundschenk, Pfälzer = Truchsess (von althochdeutsch truhtsâzo; Vorgesetzter der truht, des Trosses; lateinisch Dapifer, französisch Écuyer de cuisine, englisch Steward, niederländisch Aartsdrossaard) ist in der mittelalterlichen Hofgesellschaft ursprünglich die Amtsbezeichnung für den Küchenmeister, der die Speisen auftrug (siehe auch Esskultur im Mittelalter bzw. Etymologische Liste der Dynastienamen). Aus der Aufsicht über die fürstliche Tafel entwickelte sich bei den Franken die Oberaufsicht über den gesamten Hof (auch Seneschall genannt). Im Heiligen Römischen Reich gehörte das Truchsessenamt seit Otto I. zu den Erzämtern. Bis 1623 und noch einmal zwischen 1706 und 1714 hatte der Kurfürst von der Pfalz das Amt des Erztruchsessen inne, danach bis zur Auflösung des Reiches der bayerische Kurfürst. Der Truchsess trug dem römisch-deutschen König bei dessen Krönung in Aachen, später in Frankfurt am Main, den Reichsapfel voran. Beim Krönungsmahl überreichte er dem König symbolisch eine Scheibe von einem gebratenen Ochsen. Bei offiziellen Anlässen überließen die Kurfürsten die Ausübung des Amts den sogenannten Erbtruchsessen. Als solche fungierten seit 1525 die Grafen und späteren Fürsten aus dem Haus Waldburg. Die Truchsessenwürde war häufig mit dem Besitz von Gütern verbunden. Sachsen = Marschall Brandenburg = Kämmerer Erzämtertheorie vs. Erbtheorie: entwickelte sich die Kurfürstenposition aus der Inhaberschaft der Erzämter oder eher aus der Eigenschaft als Erben aus den Töchterlinien Heinrichs I. Für letzteres mit guten Gründen Willoweit, S. 95. Habsburgerherrschaft seit Mitte des 15. Jahrhunderts bis zum Ende des Reiches 1806 (mehr als 350 Jahre). Habsburger als stärkste Territorialherren. Probleme wegen der bedeutenden Herrschaftsteile, die außerhalb des Reiches liegen (Bsp. des Reiches Karls V. in dem die Sonne angeblich nicht untergeht) und wegen des Selbstverständnisses als Verteidigerin des rechten katholischen Glaubens. Kaiserliche Reservatsrechte (nach F/P, Rn. 96, erscheint mir nicht ganz zweifelsfrei): Recht der Standeserhöhung, Ernennung von Notaren, Verleihung von akademischen Titeln. Kaiserlicher Anspruch auf militärische Unterstützung in der für die Erlangung der Kaiserwürde und für die Bekräftigung des nach Italien sich erstreckenden Herrschaftsanspruches notwendigen Romfahrt (vgl. dazu auch schon den Konflikt zwischen Barbarossa und Heinrich dem Löwen). Ein Beispiel: auf dem Wormser Reichstag 1521 werden Karl V. zu diesem Zweck Mann zu Fuß und 4000 Reiter sowie die für deren Bereitstellung und Unterhaltung notwendigen Mittel zugesagt und auf die Reichsstände verteilt. Die entsprechende Berechnungseinheit für die zu leistenden Geldzahlungen wird später zur festen Einrichtung und als (zum Teil während eines Jahres mehrfach erhobener) Römermonat bezeichnet. Bartholomäus Käppeler, Kaiser Maximilian II. und die Sieben Kurfürsten, 1592/1600

4 Kaiser und Reich Dualismus Goldene Bulle (1356)
„Uns (Kaiser) und das Heilige Römische Reich und alle seine Stände“ Gegeneinander von Kaiser und Kurfürsten Kaiser und Reichstag (Stände) Reichskammergericht und Reichshofrat Goldene Bulle (1356) Fürstliche Privilegien Während für den Kaiser das Wahlrecht (Übergang zur Mehrheitsentscheidung) festgelegt wird, gilt für die Fürsten nunmehr Nachfolge in Primogenitur und die Unteilbarkeit des Fürstentums. Genau umgekehrt zu Frankreich wird durch diese Nachfolgeregelungen nicht die Zentrale, sondern die Fürstentümer gestärkt. Kaiser und Reich Formel beschreibt den „verfassungsrechtlichen“ Gegenpolcharakter dieser beiden Institutionen. Dualismus. Eine Entscheidung zugunsten einer der beiden Seiten oder aber zugunsten der (am prominentesten wohl vom Mainzer Kurfürsten Berthold von Henneberg, , vertretenen) dritten Lösung eines ständisch-zentralistischen Reichsregiments ließ sich zu keinem Zeitpunkt dauerhaft etablieren. Karl IV. ist der Gegenkönig (ab 1346) zu Ludwig dem Bayern, der die Auseinandersetzung mit dem Papst zwar noch weitgehend siegreich gestalten konnte, dessen ausgreifende Hausmachtpolitik (Tirol) aber den Gegensatz zu den Fürsten des Reiches brachte. Für beides die Rolle von Marsilius von Padua erwähnen.


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