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Zivildienst: die andere Art der Erfüllung der Wehrpflicht

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Präsentation zum Thema: "Zivildienst: die andere Art der Erfüllung der Wehrpflicht"—  Präsentation transkript:

1 Zivildienst: die andere Art der Erfüllung der Wehrpflicht
Seminar WPE-Behörden Luzern, 24. September 2009

2 Die Grundlage: Artikel 59 Absatz 1 BV
„Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.“ Ersatzdienst heisst: nicht eine Alternative, kein freies Wahlrecht. Nur wer Militärdienst leisten muss, kann zum Zivildienst zugelassen werden, sofern er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Ersatz heisst: insgesamt gleichwertig. Die Verfassung sagt nicht, wer Zivildienst leisten darf: Dies muss der Gesetzgeber festlegen.

3 Begriffe Wer zum Zivildienst will, ist ein „Gesuchsteller“ (GS)
Wer Zivildienst leistet, ist ein „Zivi“ Der Ort, an dem der Zivi arbeitet, ist der „Einsatzbe-trieb“ (EiB) Vollzogen wird der Zivildienst durch die „Vollzugsstel-le für den Zivildienst“ oder kurz „Vollzugsstelle“. Die Vollzugsstelle besteht aus der „Zentralstelle“ (ZS) in Thun sowie 7 „Regionalzentren“ (RZ), verteilt in der ganzen Schweiz.

4 Standorte RZ – regionale Zuständigkeiten
Die sieben Regionalzentren der Vollzugsstelle für den Zivildienst befinden sich an den Standorten der Rekrutierungszentren des VBS oder in deren unmittelbarer Nähe. Die Regionalzentren sind zuständig für Gesuchstellende, zugelassene Zivildienstpflichtige mit Wohnsitz in den ihnen zugeordneten Kantonen sowie Einsatzbetriebe mit Geschäftssitz in denselben Kantonen. Sie führen die Anhörungen von Gesuchstellenden durch in Zusammenarbeit mit den Regionalausschüssen der Zulassungskommission.

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7 Zweck des Zivildienstes: Arbeit im öffentlichen Interesse
Im öffentlichen Interesse liegt die Arbeitsleistung, wenn sie: bei einer öffentlichen Institution absolviert wird oder bei einer privaten Institution absolviert wird, die in gemeinnütziger Weise tätig ist. Ausnahmefall Landwirtschaft: Mitarbeit in gewinn- orientierten Betrieben möglich, wenn es um Infrastruktur- oder ökologische Projekte geht.

8 Wirkungsziele des Zivildienstes
Artikel 3a ZDG, Ziele: 1 Der Zivildienst leistet Beiträge, um: den sozialen Zusammenhalt zu stärken, insbesondere die Situation Betreuungs-, Hilfe- und Pflegebedürftiger zu verbessern; friedensfähige Strukturen aufzubauen und Gewaltpotenziale zu reduzieren; die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu erhalten und die nachhaltige Entwicklung zu fördern; das kulturelle Erbe zu erhalten. 2 Er leistet Beiträge im Rahmen der nationalen Sicherheits-kooperation.

9 Tätigkeitsbereiche des Zivildienstes
Art. 4 ZDG: Ordentliche Einsätze in: a. Gesundheitswesen b. Sozialwesen c. Kulturgütererhaltung d. Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege e. Forstwesen f. Landwirtschaft g. Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe h. Bewältigung von Katastrophen und Notlagen

10 Tätigkeitsbereiche des Zivildienstes (Fortsetzung)
Ausserordentliche Einsätze zur Bewältigung der Folgen besonderer und ausserordentlicher Lagen, wenn die Kantone beim Bund Unterstützungsbedarf geltend machen (Art. 14 ZDG).

11 Dauer des Zivildienstes
Dauer der ordentlichen Zivildienstleistungen (Art. 8 ZDG): Rekruten, Soldaten und Unteroffiziere: 1,5 Mal die Dauer der nicht geleisteten militärischen Ausbildungsdienste; d.h. wer gar keinen Militärdienst geleistet hat, leistet 390 Tage Zivildienst Kader (höhere Unteroffiziere und Offiziere): Faktor 1,1 statt 1,5 Dauer der ausserordentlichen Zivildienstleistungen (Art. 9 ZDG): keine Begrenzung (analog Assistenz- und Aktivdienst der Angehörigen der Armee)

12 Leistungserstellung im Zivildienst
Führen der Vollzugsstelle Zulas-sungsver-fahren Leisten ausserordentlicher Zivildiensteinsätze Arbeitslei-stungen im öffentlichen Interesse Leisten ordentlicher Zivildienst- einsätze: Ausbilden, Aufbieten, Betreuen, Verwalten, Inspizieren, Disziplinieren; Schwerpunkt- programme, Spezialeinsätze, Gruppeneinsätze etc. Anerken- nen von Einsatzbe- trieben Unterstützungsleistungen: Betriebswirtschaft, Informatik, Controlling, Buchhaltung, Recht, Personal, Kanzlei, Übersetzungen

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14 Neu seit 1. April 2009: Der Tatbeweis
Tatbeweis heisst: die Bereitschaft, einen deutlich längeren Zivildienst zu leisten, gilt als Nachweis für den Gewissenskonflikt. Keine Prüfung der Gewissensgründe mehr. Faktor 1,5 bleibt. Keine bedingungslose freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst. Bezugnahme auf das Gewissen bleibt. Kerngedanke: Die Bereitschaft, einen Zivildienst zu leisten, der deutlich länger dauert als der zu leistende Militärdienst, gilt als ausreichender Nachweis dafür, dass ein Gewissenskonflikt mit der Leistung von Militärdienst vorliegt. Auf schriftliche und mündliche Darlegung der Gewissensgründe und deren anschliessende Prüfung in einer persönlichen Anhörung wird verzichtet. Der Faktor 1,5 gilt weiterhin: Dieser Faktor legt fest, um wie viel der Zivildienst länger als der zu leistende Militärdienst sein soll. Tatbeweis heisst nicht freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst: Denn die Bereitschaft wird eingefordert, einen längeren Dienst zu leisten. Der Bezug zu Gewissensgründen wird nicht preisgegeben: Der Gesuchsteller muss weiterhin erklären (nicht aber begründen), dass es ihm um Gewissensgründe geht.

15 Wer kann ein Gesuch einreichen?
Weiterhin nur Militärdienstpflichtige. Unabhängig davon, wie viele Militärdiensttage sie noch zu leisten haben. Gesuche nach dem Orientierungstag, aber vor der Rekrutierung werden nicht behandelt, bis der Tauglichkeitsbescheid vorliegt. => Keine Änderungen gegenüber den bisherigen Regeln! Ein Gesuch kann stellen, wer militärdienstpflichtig, das heisst im Moment der Gesuchseinreichung militärdiensttauglich und nicht aus der Militärdienstpflicht entlassen ist. Irrelevant ist, wie viele Militärdiensttage der Gesuchsteller geleistet hat und ob und wann er noch Militärdienst leisten muss: Ein Gesuch kann auch stellen, wer schon alle Militärdiensttage geleistet hat, aber immer noch militärdienstpflichtig ist. Gesuche, die vor der Rekrutierung gestellt werden, werden wie bisher zurückgestellt und erst entschieden, wenn der Gesuchsteller als militärdiensttauglich befunden worden ist. Daher bleibt die Notwendigkeit einer raschen Mitteilung des Tauglichkeitsentscheids an uns; die enge Zusammenarbeit zwischen Rekrutierung und Zivildienst ist weiterhin sinnvoll. Keine Gesuche können somit Frauen (es sei denn, sie leisten Militärdienst), Jugendliche, Freiwillige, Ausländer/innen oder Ausgemusterte stellen. Offen ist, ob sich an diesen Rahmenbedingungen etwas ändern muss, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kürzlich die geltende Regelung kritisiert und Änderungen verlangt hat.

16 Neu: Form und Inhalt des Gesuchs
Amtliches Formular. Drei Erklärungen des Gesuchstellers: Bereitschaft, Zivildienst zu leisten Infolge eines Gewissenskonflikts Nach den Vorschriften des Gesetzes. Kopie von Pass oder Identitätskarte. Bisher: a) Schriftliche Darlegung des Gewissenskonflikts b) Lebenslauf, der Entstehung und bisherige Äusserungen des Gewissenskonflikts aufzeigt c) Dienstbüchlein- Künftig: Amtliches Formular, beinhaltend drei schriftliche Erklärungen (ohne Vorbehalte und Bedingungen): Bereitschaft, Zivildienst zu leisten wegen einem Gewissenskonflikt Nach den Vorschriften des ZDG b) Kopie von Pass oder Identitätskarte

17 Auswirkungen der Tatbeweislösung
Verfahrensdauer: Wochen statt Monate. Einsparungen an Geld und Stellen. Kosten: 50 statt 2’300 Franken pro Entscheid. Mehr Zulassungsgesuche. Weniger Ausmusterungen, daher mehr Wehrgerechtigkeit. Ist das Zulassungsgesuch vollständig, so dauert das Zulassungsverfahren im Regelfall noch wenige Tage und nicht mehr drei bis vier Monate. Die Kosten pro Zulassungsentscheid betragen rund 50 anstelle von bisher etwa 2300 Franken. Rund 3 Mio. Franken Verfahrenskosten pro Jahr können eingespart werden. Bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst werden 7,7 Vollzeitstellen abgebaut. Die Zulassungskommission mit 100 Mitgliedern wird aufgelöst. Voraussichtlich werden die Gesuchszahlen ansteigen. Möglich ist ein Anstieg von bisher durchschnittlich Gesuchen pro Jahr auf bis zu 2500 Gesuche pro Jahr. Da der Faktor 1,5 weiterhin gilt, gewinnt der Zivildienst gegenüber dem Militärdienst nicht grundsätzlich an Attraktivität. Durch die tieferen Hürden wird die Zulassung zum Zivildienst aber attraktiver im Vergleich zum «blauen» Weg. Es ist möglich, dass künftig Personen ein Zulassungsgesuch einreichen, die bisher die Ausmusterung wählten, weil sie sich dem Zulassungsverfahren nicht gewachsen fühlten. Dann beeinflusst die Tatbeweislösung nicht den Armeebestand, sondern die Zahl der aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig Ausgemusterten, und dient so der Wehrgerechtigkeit und dem Vollzug der allgemeinen Wehrpflicht.

18 Gesuchseingang

19 Auswirkungen der Tatbeweislösung
Ist das Zulassungsgesuch vollständig, so dauert das Zulassungsverfahren im Regelfall noch wenige Tage und nicht mehr drei bis vier Monate. Die Kosten pro Zulassungsentscheid betragen rund 50 anstelle von bisher etwa 2300 Franken. Rund 3 Mio. Franken Verfahrenskosten pro Jahr können eingespart werden. Bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst werden 7,7 Vollzeitstellen abgebaut. Die Zulassungskommission mit 100 Mitgliedern wird aufgelöst. Voraussichtlich werden die Gesuchszahlen ansteigen. Möglich ist ein Anstieg von bisher durchschnittlich Gesuchen pro Jahr auf bis zu 2500 Gesuche pro Jahr. Da der Faktor 1,5 weiterhin gilt, gewinnt der Zivildienst gegenüber dem Militärdienst nicht grundsätzlich an Attraktivität. Durch die tieferen Hürden wird die Zulassung zum Zivildienst aber attraktiver im Vergleich zum «blauen» Weg. Es ist möglich, dass künftig Personen ein Zulassungsgesuch einreichen, die bisher die Ausmusterung wählten, weil sie sich dem Zulassungsverfahren nicht gewachsen fühlten. Dann beeinflusst die Tatbeweislösung nicht den Armeebestand, sondern die Zahl der aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig Ausgemusterten, und dient so der Wehrgerechtigkeit und dem Vollzug der allgemeinen Wehrpflicht.

20 Flankierende Massnahmen
Bessere Information der Stellungspflichtigen und der Angehörigen der Armee über den Zivildienst. Aufzeigen, was im Zivildienst verlangt wird: Zivildienst ist strenge Arbeit und Pflichterfüllung. Zusammenarbeit mit militärischen Kommandostellen verbessern. Mehr Inspektionen. Aufgebote von Amtes wegen vereinfachen. Dennoch sollten wir nun nicht einfach abwarten, Tee trinken und die Gesuchszahlen beobachten. Es gibt sinnvolle Weisen, auf diese Gesuchszahlen zu reagieren: Denn wer schlecht informiert ist, reagiert und handelt falsch und in nicht zielführender Weise: Die Armee verliert Angehörige. Wir erhalten Zivis, die frustriert statt motiviert sind. Gute, korrekte Information ist eine Voraussetzung dafür, dass die Richtigen den richtigen Platz finden. Insofern verfolgen wir die gleichen Interessen wie Sie: Wir wollen, dass junge Bürger eine persönliche Dienstleistung im öffentlichen Interesse erbringen, um ihre Wehrpflicht zu erfüllen, und dass sie nicht den „blauen Weg“ wählen. Das Zivildienstgesetz verpflichtet auch Sie und Ihre Behörden, über den Zivildienst zu informieren. Wer informiert, muss den goldenen Mittelweg finden: Es geht weder darum, für den Zivildienst zu werben, noch darum, ihn zu verdammen und die Jungen abzuschrecken. Stellungspflichtige und Soldaten brauchen faire und wertneutrale Informationen. Mit dem Tatbeweis ist dies noch viel wichtiger als bisher.

21 Strengere Rahmenbedingungen im Zivildienst
Faktor 1,5: 390 statt 260 Diensttage. Langer Einsatz von 6 Monaten Dauer: 180 statt145 Tage. Jährlicher Einsatz: 26 statt 18 Tage. Neu: Zwei Drittel der Diensttage sind bis zum 27. Altersjahr zu leisten. Alle Diensttage müssen bis zur Entlassung geleistet werden. Kein „blauer Weg“: kaum einer wird untauglich erklärt. Gegen Ende Dienstpflicht keine Dienstverschiebungen mehr. Stellungs- und Militärdienstpflichtige müssen wissen, worauf sie sich im Zivildienst einlassen. Sie brauchen drei Klarstellungen vorweg: Zivildienst ist nicht Zivilschutz. Es gibt weiterhin keine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst. Und Zivildienst soll nur leisten, wer Gewissensgründe hat. Es gelten im Zivildienst in einzelnen Punkten strengere Regeln als im Militärdienst: der Faktor 1,5; wer die RS nicht geleistet hat, muss einen langen Einsatz leisten. Dieser dauert sechs Monate; höhere Schwellen für eine vorzeitige Entlassung aus der Zivildienstpflicht (voraussichtlich dauernde Arbeitsunfähigkeit); im Jahr, in dem das 27. Altersjahr erreicht wird, muss ein Grossteil der Zivildiensttage absolviert sein. Wer mit seine Dienstleistungen im Rückstand ist, muss in diesem Jahr aufholen; die Pflicht, effektiv sämtliche Zivildiensttage zu absolvieren. Dies stellen wir nötigenfalls mittels Aufgeboten von Amtes wegen sicher; höhere Anforderungen an Dienstverschiebungsgesuche; je älter der Zivi ist, desto weniger werden Gesuche bewilligt, denn am Schluss müssen alle Diensttage geleistet sein. Noch einmal: Potenzielle Zivis sollen nicht abgeschreckt werden! Wichtig ist daher, dass Informationen zum Zivildienst nicht nur diese Schwellen umfassen, sondern dass auch aufgezeigt wird, welche Zivildiensteinsätze möglich sind. Faire Information beschränkt sich nicht auf abschreckende Beispiele und erlaubt es nicht, den Zivildienst lächerlich zu machen.

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23 Einsatzarten (1) Einführung in den Zivildienst:
Ab 1. April 2009: ein separater eintägiger Kurs Probeeinsatz: Einarbeitung: Zur Eignungsabklärung für ei- nen bestimmten Einsatz; max. 5 Tage Dauer Teil des ordentlichen Einsatzes. Pflicht des Einsatzbetriebs Einsatzspezifischer Ausbildungskurs: Zentraler Kurs der Vollzugsstelle. Befähigt zur Aufgabenerfüllung im Einsatzbetrieb. Obligatorisch heute nur für Pflegeeinsätze. Betreuung von Behinderten, Be-tagten, Kindern. Gesundheits-, Krankenpflege. Umwelt-, Naturschutz. Gewaltfreier Umgang mit Kon-flikten. Handhabung von Motorsägen. Weitere Kurse sind möglich.

24 Einsatzarten (2) Schwerpunkteinsätze:
Der lange Einsatz wird in einem Schwerpunktprogramm geleistet. Schwer- punktprogramme gibt es, wo Handlungsbedarf und Ressourcenmangel besteht, viele Zivis einsetzbar sind und ein mehrjähriges Engagement des Zivildienstes sinnvoll ist. Spezialeinsätze: Piketteinsätze: In besonderen Schwerpunktprogram- men: zeitlich begrenztes Engage- ment mit vielen Zivis, bei Grossanläs- sen und nach Schadenereignissen. Option. Wo Bedarf nach Zivildiensteinsät- zen mit kurzer Reaktionszeit und hoher Einsatzbereitschaft besteht. Setzt spezielle Ausbildung voraus. Option. Einsätze zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen: Ordentliche Zivildiensteinsätze im Einvernehmen mit betroffenen Füh- rungsstäben und federführenden Bundesstellen. Nicht Soforthilfe, sondern längerfristige Schadenbehebung, v.a. wo viel Handarbeit anfällt. Option.

25 Abgabepflicht der Einsatzbetriebe
Einsatzbetriebe schulden sie der Vollzugsstelle als Ausgleich für die erhaltene Arbeitskraft. Abhängig vom orts- und berufsüblichen Lohn für eine vergleichbare Tätigkeit. Stellt sicher, dass Einsatzbetriebe dafür sorgen, dass Zivis auch effektiv arbeiten. Minimum: Fr pro Tag; Maximum: Fr pro Tag.

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27 Zusammenarbeit mit den WPE-Behörden (1)
Wir schicken Meldungen betreffend: Statusänderungen (ordentliche oder vorzeitige Entlassung, Dienstbefreiung, Auslandurlaub) => an kantonale Behörden Änderungen von Personalien => an kantonale Behörden Geleistete Zivildiensttage => an EStV (betr. Zivis, die im 2-Jahres-Rhythmus Dienst leisten mussten) Es ist uns nicht gleich, was nun passiert. Wir wollen der Armee nicht die Soldaten abwerben. Ich weise noch einmal darauf hin: Wir haben eine gemeinsame Aufgabe: Wir wollen gemeinsam die allgemeine Wehrpflicht im Interesse unseres Landes vollziehen, nur mit anderen Mitteln und auf anderen Wegen. Das heisst: Jeder soll ernst genommen werden, der bereit ist, einen persönlichen Dienst für sein Vaterland zu leisten. Daher nochmals mein Anliegen: Informieren Sie auch über den Zivildienst. Legen Sie mindestens die Informationsbroschüren gut sichtbar auf. Wollen Sie mehr machen, so helfen wir Ihnen gerne dabei.

28 Zusammenarbeit mit den WPE-Behörden (2)
Gute Zusammenarbeit. Dankeschön! Eingespielte Prozesse Verbesserbar: Auslandurlaub: Bitte um rasche Meldung an das Regionalzentrum (z.B. innert 30 Tagen ab Mitteilung, dass Zivi Auslandurlaub beantragt hat), wenn ausstehende Rechnungen noch nicht bezahlt sind. Es ist uns nicht gleich, was nun passiert. Wir wollen der Armee nicht die Soldaten abwerben. Ich weise noch einmal darauf hin: Wir haben eine gemeinsame Aufgabe: Wir wollen gemeinsam die allgemeine Wehrpflicht im Interesse unseres Landes vollziehen, nur mit anderen Mitteln und auf anderen Wegen. Das heisst: Jeder soll ernst genommen werden, der bereit ist, einen persönlichen Dienst für sein Vaterland zu leisten. Daher nochmals mein Anliegen: Informieren Sie auch über den Zivildienst. Legen Sie mindestens die Informationsbroschüren gut sichtbar auf. Wollen Sie mehr machen, so helfen wir Ihnen gerne dabei.

29 Zusammenarbeit mit den WPE-Behörden (3)
Ausblick: E-Government, G2G, ab 2012 (eZIVI): Austausch von Daten betreffend Auslandurlaub (Anfragen und Antworten) Alle Meldungen Statt Meldung der geleisteten Zivildiensttage: Direktzugriff der WPE-Behörden (Bund und Kantone) auf unser System, um Diensttage abzufragen Es ist uns nicht gleich, was nun passiert. Wir wollen der Armee nicht die Soldaten abwerben. Ich weise noch einmal darauf hin: Wir haben eine gemeinsame Aufgabe: Wir wollen gemeinsam die allgemeine Wehrpflicht im Interesse unseres Landes vollziehen, nur mit anderen Mitteln und auf anderen Wegen. Das heisst: Jeder soll ernst genommen werden, der bereit ist, einen persönlichen Dienst für sein Vaterland zu leisten. Daher nochmals mein Anliegen: Informieren Sie auch über den Zivildienst. Legen Sie mindestens die Informationsbroschüren gut sichtbar auf. Wollen Sie mehr machen, so helfen wir Ihnen gerne dabei.

30 Mehr Informationen zum Zivildienst
Homepage Neue Informationsbroschüren des Zivildienstes (zu bestellen bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst, oder Neues Zivildienst-Video (ebenfalls bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst erhältlich) Es ist uns nicht gleich, was nun passiert. Wir wollen der Armee nicht die Soldaten abwerben. Ich weise noch einmal darauf hin: Wir haben eine gemeinsame Aufgabe: Wir wollen gemeinsam die allgemeine Wehrpflicht im Interesse unseres Landes vollziehen, nur mit anderen Mitteln und auf anderen Wegen. Das heisst: Jeder soll ernst genommen werden, der bereit ist, einen persönlichen Dienst für sein Vaterland zu leisten. Daher nochmals mein Anliegen: Informieren Sie auch über den Zivildienst. Legen Sie mindestens die Informationsbroschüren gut sichtbar auf. Wollen Sie mehr machen, so helfen wir Ihnen gerne dabei.

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