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Veröffentlicht von:Jürgen Geier Geändert vor über 6 Jahren
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Das Verfahren der Systemakkreditierung an der TU Ilmenau
Workshop in Vorbereitung auf die Systemakkreditierung 11. März 2009
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Verfahren der Akkreditierung
Akkreditierung von Studiengängen: Programmakkreditierung Gegenstand sind Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung für einen Zeitraum von fünf Jahren mit oder ohne Auflagen. Akkreditierung von Qualitätssicherungssystemen: Systemakkreditierung Gegenstand ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Die Akkreditierung eines internen Qualitätssicherungssystems hat zur Folge, dass alle Studiengänge, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert sind.
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Verfahren der Systemakkreditierung
Überprüfung der relevanten Strukturen und Prozesse im Bereich Studium und Lehre, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten anhand der Kriterien der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG) Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) Kriterien des Akkreditierungsrates Mehrstufiges Verfahren
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Kriterien für die Systemakkreditierung
beschlossen auf der 54. Sitzung des Akkreditierungsrates am , geändert am und Qualifikationsziele System der Steuerung in Studium und Lehre Verfahren der internen Qualitätssicherung Berichtssystem und Datenerhebung Zuständigkeiten Dokumentation
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Ablauf des mehrstufigen Verfahrens
Vorbereitendes Gespräch (TU Ilmenau + ACQUIN) 1. Begehung (Systembegutachtung) Antrag auf Zulassung zum Verfahren (TU Ilmenau) 2. Begehung (System und Merkmalstichprobe) Zulassung zum Verfahren (ACQUIN) Weitere Begehungen (Programmstichproben) Einreichung der Doku-mente (TU Ilmenau) Begutachtung Zusammenführung der Berichte Abschließende Stellungnahme (TU Ilmenau) Abschließende Bewertung (Gutachter) Entscheidung (ACQUIN)
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Stand der Systemakkreditierung an der TU Ilmenau
Vorbereitendes Gespräch mit ACQUIN Einreichung des Antrages auf Systemakkreditierung bei ACQUIN Zulassung der TU Ilmenau zum Verfahren der Systemakkreditierung Einreichung der Dokumentation, aus der besonders die internen Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen, das Leitbild und das Profil der Hochschule, ihr Studienangebot, die definierten Qualitätsziele und das System der internen Qualitätssicherung im Bereich von Studium und Lehre hervorgehen. Die Dokumentation verdeutlicht die Funktions- weise der Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung (Workshop Teil 1) inkl. studentischer Stellungnahme
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Weiteres Vorgehen bei der Systemakkreditierung an der TU Ilmenau (1)
Erste Begehung zur Vorbereitung der Begutachtung (29./ ) Die erste Begehung dient vornehmlich der Information über die Hochschule und ihre Steuerungssysteme. Die Gutachterinnen und Gutachter überprüfen die vorgelegten Unterlagen hinsichtlich ihrer Aussagekraft und Vollständigkeit und entscheiden, welche Unterlagen die Hochschule für die zweite Begehung ergänzend vorlegen muss. An der Auswahl der Merkmalsstichprobe sind die Gutachterinnen und Gutachter beteiligt; die Agentur legt hierfür ein Verfahren fest.
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Exkurs: Merkmalsstichprobe (1)
Dokumentation der Universität zu den Merkmalen der Merkmalsstichprobe (3 aus 10: 2 Merkmale werden ausgelost, 1 Merkmal festgelegt) 1. Definition von Qualifikationszielen 2. Einhaltung der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen 3. Definition von Zugangsvoraussetzungen, Anrechnung extern erbrachter Leistungen und Auswahlverfahren 4. Studentische Arbeitsbelastung
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Exkurs: Merkmalsstichprobe (2)
Weitere Kriterien für Merkmalsstichprobe: 5. Sächliche, räumliche und personelle Ausstattung unter Berücksichtigung von Verflechtungsstrukturen 6. Studienorganisation und -koordination 7. Modulbezogenes und kompetenzorientiertes Prüfungssystem (Prüfungsaufwand und Prüfungsformen) und hinreichende Information hierüber 8. Fachliche und überfachliche Studienberatung
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Weiteres Vorgehen bei der Systemakkreditierung an der TU Ilmenau (2)
Zweite Begehung zur Begutachtung Sie dient der kritischen Analyse der vorgelegten Unterlagen und der Durchführung der Merkmalsstichproben. Die Gutachterinnen und Gutachter führen Gespräche insbesondere mit der Hochschulleitung, dem Verwaltungspersonal, den Gleichstellungsbeauftragten, den Verantwortlichen für Qualitätssicherung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Lehrenden und Studierenden. Die Gutachter erstellen einen vorläufigen Bericht, der die kritische Analyse der vorgelegten Unterlagen und die Ergebnisse der Merkmalsstichproben sowie der durchgeführten Gespräche berücksichtigt.
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Weiteres Vorgehen bei der Systemakkreditierung an der TU Ilmenau (3)
Vorbereitung der dritten Begehung, d.h. Auswahl der Programmstichproben Zum Begutachtungsverfahren gehören vertiefte Begutachtungen von 15 % der Studiengänge, mindestens aber drei Studiengänge (Programmstichprobe). Bei der Auswahl der Programmstichproben berücksichtigt die Agentur neben den Ergebnissen der Systembegutachtung und der Merkmalsstichprobe das gesamte Fächerspektrum der Hochschule in der Lehre. Bei Studiengängen, deren Akkreditierung max. 3 Jahre zurückliegt, erfolgt Anerkennung des Akkreditierungsergebnisses.
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Weiteres Vorgehen bei der Systemakkreditierung an der TU Ilmenau (4)
Einreichung der Selbstdokumentationen für die Programm- stichproben noch nicht akkreditierter Studiengänge Vor-Ort-Begehung im Rahmen der Programmstichproben noch nicht akkreditierter Studiengänge Gutachten und Entscheidung der Kommission Stellungnahme der Universität Akkreditierungsentscheidung mit der Möglichkeit bei Mängeln, dass Verfahren für Monate auszusetzen Halbzeitstichprobe bei erster Systemakkreditierung nach 3 Jahren bei Reakkreditierung nach 4 Jahren
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