Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Information Stellenbesetzung Einsatz Studierende im Schuldienst Mentorat Informationen ePM Version 9 Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Information Stellenbesetzung Einsatz Studierende im Schuldienst Mentorat Informationen ePM Version 9 Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule."—  Präsentation transkript:

1 Information Stellenbesetzung Einsatz Studierende im Schuldienst Mentorat Informationen ePM Version 9
Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung # v6

2 Zu erwartende Entwicklungen
Steigende Schülerinnen- und Schülerzahlen Anzahl Pensionierungen (Austritte von über 55-jährigen Lehrkräften) erreicht 2018 (Primarstufe) bzw. erreichte 2017 (Sekundarstufe I) den höchsten Wert PHBern (inkl. IVP NMS): Leichter Anstieg der Anzahl der Studierenden HEP-BEJUNE: Gleich bleibende Anzahl der Studierenden Quellen: Bundesamt für Statistik (Szenarien für die Lehrkräfte der obligatorischen Schule – Szenario Referenz, Kanton Bern; Stand Oktober 2017 und Szenarien für die obligatorische Schule – Lernende nach Kanton, Szenario Referenz, Kanton Bern; Stand Oktober 2016) Steigende Schülerinnen- und Schülerzahlen Kindergarten: Anstieg ab 2017/18 um jährlich zwischen ca. 0.6 bis 2% Primarstufe: Anstieg ab 2017/18 um jährlich zwischen ca. 0.7 bis 2.4% Sekundarstufe I: Anstieg ab 2019/20 um jährlich zwischen ca. 2 bis 4% Pensionierungen (Austritte von über 55-jährigen Lehrkräften) erreichen 2018 (Primarstufe) und 2017 (Sekundarstufe I) den höchsten Wert Primarstufe: Anteil ist im Jahr 2018 am höchsten (375 Personen), nimmt dann ab und erreicht 2025 den Stand von ca Personen (Angaben inkl. Kindergarten) Sekundarstufe I: Anteil war im Jahr 2017 am höchsten (241 Personen), nimmt dann ab und erreicht 2025 den Stand von ca Personen Leichter Anstieg der Anzahl Studierende der PHBern (inkl. IVP NMS) Kindergarten/Primarstufe: Prognose einer Zunahme von jährlich 3.3% Sekundarstufe I: Prognose einer Zunahme von jährlich 6% Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

3 Mögliche Wege bei schwierigen Stellenbesetzungen?
Kontaktaufnahme mit der PH Möglicherweise Übernahme von Teilanstellungen durch Studierende Begleitete Praktika (Sekundarstufe I) Massnahme «Einsatz von Studierenden im Schuldienst» (deutschsprachiger Kantonsteil) Liegt eine erschwerte Stellenbesetzung vor und konnte eine Stelle, die im Stellenmarkt ausgeschrieben war, noch nicht besetzt werden, gibt es weitere Wege: Interne Rekrutierung (v. a. Pensenerhöhung bereits angestellter Lehrkräfte  Berechnungen der Erziehungsdirektion zeigen, dass bereits Erhöhungen in geringerem Umfang [z. B. Übernahme einer zusätzlichen Lektion] die Stellenbesetzung erleichtern können) und Rekrutierung über eigene Kanäle (z. B. Direktansprache von Lehrkräften, die früher angestellt waren; ehemalige Praktikantinnen und Praktikanten usw.) Anpassung der Stellenausschreibung und erneute Ausschreibung. Dabei können folgende Punkte relevant sein: Grösse und Zusammensetzung der Pensen (Verteilung der zu unterrichtenden Fächer, Umfang der zu unterrichtenden Klassen und die daraus resultierenden Aufgaben wie beispielsweise Elterngespräche usw.) Attraktivität / Praktikabilität des Stundenplans Umfang der mit der Stelle verbundenen Aufgaben (Klassenlehrerfunktion: in schwierigen Situationen kann via Schulinspektorat eine zweite Klassenlehrerlektion beantragt werden, Anzahl der Elterngespräche in Folge Fächerkanon usw.) Struktur (Lehrpersonen auf Stellensuche bevorzugen eher Klassen am Anfang eines Klassenzuges) Schulstufe Zuteilung von schwierigen, sehr grossen Klassen usw. nach Möglichkeit an erfahrene Lehrpersonen Kontaktaufnahme mit der PH Ggf. kennt die PH Studierende, die eine Teilanstellung übernehmen möchten. Die PHs wurden auch schon angefragt, ob Stellen ausgehängt werden, was jeweils erfolgt ist. Diese Studierenden werden in der Regel nicht von den PHs begleitet. Für die Studierenden am Institut Sekundarstufe I der PHBern besteht die Möglichkeit, diverse Praktika (Praktikum 2, Praktikum 3, Praktikum 4) ganz oder teilweise an Klassen zu absolvieren, an denen die Studierenden eine Anstellung haben. Auch an der HEP-BEJUNE besteht die Möglichkeit, das Studium zu staffeln in Kombination mit einer Teilanstellung. Einsatz von Studierenden im Schuldienst: hier werden die Studierenden von der PH begleitet; vgl. nachfolgende Folie. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

4 Einsatz von Studierenden im Schuldienst (deutschsprachiger Kantonsteil)
Schulleitung: Meldung der nicht besetzten Stelle an das zuständige Schulinspektorat bis spätestens 25. Juni bzw. 10. Januar Schulinspektorat: Information der zuständigen Bereichsleitungen der PHBern (inkl. IVP NMS) Zu beachten: Die zu besuchenden Lehrveranstaltungen der Studierenden, die sich zur Teilnahme am Einsatz im Schuldienst bereit erklären, werden mit dem Einsatz abgestimmt. Der Einsatz erfolgt teilweise im Rahmen der Praktika bzw. wird an diese angerechnet.  Wenn ein Einsatz von Studierenden definitiv bestätigt ist, ist der Entscheid für die Durchführung des Einsatzes verbindlich. Zu beachten: Die PH kann nicht garantieren, dass tatsächlich Studierende gefunden werden, welche bereit sind, den Einsatz zu machen (je nach Pensum, Anfahrtsweg, Stufe, Zeitpunkt der Anfrage usw.). Deshalb ist es hilfreich, wenn – solange noch kein Einsatz durch Studierende definitiv bestätigt ist - dass die Schulleitungen nach der Anmeldung zum Einsatz die eigenen Kanäle zur Suche weiter offen halten. Bei den bisherigen Anfragen wurde jeweils seitens PH und Schulleitungen vereinbart, dass parallel gesucht wird und gegenseitig umgehend informiert wird, sobald eine Lösung gefunden wurde. Durch die schnelle gegenseitige Kommunikation entstanden auch keine Probleme für Studierende, welche ein geplantes Praktikum hätten absagen müssen. Sobald ein Einsatz von Studierenden definitiv bestätigt ist (z. B. durch Anstellungsverfügung), ist der Entscheid für die Durchführung des Einsatzes aber verbindlich. Wichtigste Rahmenbedingungen für Studierende Teilnahme für die Studierenden ist freiwillig (schriftliche Anmeldung und Einverständniserklärung der Studierenden als Voraussetzung) Dauer des Einsatzes: 1 Semester Begleitung der Studierenden durch das zuständige Institut und die Schulleitungen Grundsätzlich keine Verlängerung des Studiums durch die Teilnahme am Einsatz zur Folge Je nach Institut sind gewisse Vorbedingungen zu erfüllen: IVP PH Bern: Der Einsatz der Studierenden ist ab dem letzten Studienjahr möglich (5. Semester oder später), Studierende VUS absolvieren in der Regel einen Einsatz auf den Stufen Kindergarten bis 2. Klasse, Studierende MST auf den Stufen Klasse. Eine Frage, welche Schulleitungen bereits mehrmals aufkam, war zu der Anrechnung des Einsatzes als Praktikumszeit. Hier gilt folgende Regelung: Die Studierenden absolvieren den Einsatz in der Regel anstelle des jeweiligen Praktikums im betreffenden Semester. Da der Einsatz von einer Mentoratsperson des IVP der PHBern begleitet wird, ist eine Anrechnung an das jeweilige Praktikum vorgesehen. Einzelne Aufträge zu den Praktika werden in den Rahmen des Einsatzes eingebettet. IVP NMS: Die einzusetzenden Studierenden erfüllen u. a. folgende Kriterien: Vollzeitstudierende: bis Ende des 4. Semesters im Vollzeitmodus studiert. Teilzeitstudierende: alle Module des Semesters besucht und abgeschlossen. Sek I PH Bern: Die interessierten Studierenden erfüllen die Kriterien für den Antritt in das P3. (Der Einsatz erfolgt anlässlich des Praktikums 3 ([Semesterpraktikum].) Anstellungsbedingungen gemäss LAG/LAV Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

5 Mentorat und Entlastung für Berufseinsteigende
«Tandem» Mentoring von Berufseinsteigenden Umfang: 3% (pro begleitete Person) Dauer: maximal 2 Semester Unabhängig vom Beschäftigungsgrad Entlastung für Berufseinsteigende Personen, die das erste Mal selbstverantwortlich unterrichten Umfang: 3% Ab einem Beschäftigungsgrad von 50% Bewilligungs- verfahren Die Schulleitung stellt einen Antrag mit den nötigen Angaben ans Schulinspektorat. Nach dem OK des Schulinspektorats wird die Anstellung in der ePM erfasst. Ab 1. August 2017 steht den Volksschulen des Kantons neu ein Sonderpool für Mentoring von jungen Lehrerinnen und Lehrern (Berufseinsteigende) zur Verfügung. Das Mentoring dient als fachliche Unterstützung am Arbeitsplatz bzw. als Lernprozess für Berufseinsteigende sowie zur Unterstützung bei der Einführung ins Team, in Abläufe, Regeln und Netzwerke einer Schule. Die Schulleitung bestimmt die Mentorinnen und Mentoren und setzt diese nach Bedarf ein. Es sind erfahrene Lehrpersonen, die in der Regel den Mentorats-Kurs oder einen Teil des CAS „Berufspraxis kompetent begleiten" am IWM der PHBern besucht haben. Sie unterrichten an der gleichen Schule und idealerweise auf derselben Stufe wie die Berufseinsteigenden. Sie haben beratende und keine beurteilende Funktion. Berufseinsteigende sind Lehrpersonen, die das erste Mal selbstverantwortlich unterrichten. Es sind beispielsweise PH-Abgängerinnen und -abgänger oder Lehrpersonen, die sich noch in Ausbildung befinden und bereits ein Teilpensum übernehmen. Unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad können sie von einer Mentorin oder einem Mentor begleitet werden, wenn sie für mindestens ein Semester angestellt worden sind. Ab einem Beschäftigungsgrad von 50% können sie mit 3% max. 2 Semester entlastet werden. Pro Mentorat stehen für die begleitenden Lehrpersonen 3 Stellenprozente zur Verfügung. Sie können auf dem Schulleitungspool-Berechnungsformular und in der Pensenmeldung geltend gemacht werden. Wir empfehlen den Mentoren/innen den Besuch der entsprechenden Weiterbildung am IWM/PH Bern. Die neue Anstellung wird mit der Funktion «Pool für Spezialaufgaben» erfasst. Das Mentoring dauert maximal zwei Semester während des ersten Unterrichtsjahres der berufseinsteigenden Person. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

6 Information ePM V9 – gültig ab 1. 5
Information ePM V9 – gültig ab Automatische Berechnung Schulpool Nach Erfassung aller Anstellungen in der ePM werden die Grunddaten für die Berechnung «Schulpool» automatisch berechnet. Von 38 zu 39 Schulwochen – Anpassung der Pflichtlektionen Anpassung sollte automatisch erfolgt sein (bitte überprüfen!) Wenn nicht, muss die Schulleitung die Anstellungen in der ePM manuell korrigieren. Automatische Berechnung Schulpool Die komplexe Berechnung der Grunddaten, welche heute mühsam via Excel oder auch manuell durchgeführt wird, kann nun anhand aller erfassten Anstellungen in der ePM automatisch berechnet werden. Als Kontrollinstrument dient im Hintergrund eine Excel-Auswertung (grüner Button oben links), in welcher pro Anstellung ersichtlich ist, wie die ePM rechnet. Die Berechnung ist komplex. Die unterschiedlichsten Konstellationen wurden ausgiebig zusammen getestet. Im Einführungsjahr bitten wir alle, noch einen kritischen Blick darauf zu werfen und uns festgestellte «Fehler» zu melden. Anpassung Pflichtlektionen 29 -> 28 Betrifft nur Schulen, die ihre Schulwochen von 38 auf 39 gewechselt haben! Die Schulleitung ist angewiesen, die Anstellungen zu kontrollieren. Werden Fehler festgestellt, müssen diese manuell korrigiert werden. Den Schulleitungen wurde mit dem Info-Schreiben vom eine entsprechende Anleitung zugestellt. Diese Korrektur bewirkt bei den betroffenen Anstellungen eine Erhöhung des BG’s. Im Juni/Juli werden die Lehrkräfte über diese Änderung entsprechend informiert. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

7 Schulstufe Co-Teaching
Genehmigung der neuen Schulstufe «Co-Teaching»  Mitte Mai Die ePM ist vorbereitet  die neue Schulstufe ist eingebaut Die Info über die Nutzung erfolgt umgehend nach Regierungsratsentscheid. Schulstufe Co-Teaching Falls der Regierungsrat Mitte Mai zustimmt, wird per die neue Schulstufe Co-Teaching eingeführt. Diese Schulstufe kann sowohl im Kindergarten, auf der Primarstufe wie auch auf der Sekundarstufe I verwendet werden. Die Lektionen sind BOR-relevant und werden analog der Schulstufe DAZ im BMV-Pool zusammengefasst. Die ePM musste soweit vorbereitet werden, dass die Schulstufe nun implementiert ist. Sobald der definitive Entscheid gefällt ist, werden wir umgehend informieren. Bis dann sind die SB in der Gehaltsadministration APD angewiesen, die neue Schulstufe NICHT zu verwenden. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

8 Volksschulgesetz (Änderung)
Finanzielle Unterstützung für freiwillige Betreuungsangebote während der Ferienzeit # v4 Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

9 Zielsetzung Der Regierungsrat will Gemeinden, die während der Ferienzeit freiwillige Betreuungsangebote für Schulkinder anbieten, künftig finanziell unterstützen (Fr pro Tag pro Kind). Die Angebote der Gemeinden schliessen eine Lücke in der Betreuung der Kinder und unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziel der Revision: Anreize schaffen für die Entstehung von weiteren Ferienbetreuungsangeboten. Bestehende Angebote sollen zeitlich ausgebaut werden (heute zum Teil nur für zwei Wochen). Dank kantonaler Mitfinanzierung können Gebühren für Eltern reduziert werden = auch Eltern mit hohem Betreuungsbedarf können sich das Angebot leisten Standortvorteil für den Kanton Bern. Vorgängig klärende Infos über die Änderung des Volksschulgesetzes zur Mitfinanzierung der Ferienbetreuungsangebote: Der Grosse Rat hat mit der VSG-Revision im März die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass der Kanton die Ferienbetreuungsangebote mitfinanzieren kann. Erst mit der Inkraftsetzung einer Revision der Volksschulverordnung wird feststehen, ob diese Mitfinanzierung wirklich umgesetzt wird, welche Beträge ausbezahlt werden und welches die Bedingungen sind. Der Zeitplan für diese Revision der VSV ist noch nicht klar. Bisher ist für die Mitfinanzierung der Ferienbetreuung im Voranschlag noch kein Geld reserviert, der Regierungsrat muss darüber erst beschliessen. Planung: Im Juni wird die Website aufgeschaltet und jeweils dort über den aktuellen Stand informiert. Auf der gleichen Website wird Mitte Juni der neue Leitfaden veröffentlicht, der die Gemeinden bei der Einführung von Ferienbetreuungsangeboten unterstützt. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

10 Ausgestaltung und Voraussetzungen
Ausgestaltung als Kann-Bestimmung: Finanzierung nur, wenn finanzpolitische Lage Spielraum bietet. Voraussetzung für kantonale Finanzierung: Die anbietende Gemeinde bezahlt für Betreuung der eigenen Kinder mindestens gleich viel wie der Kanton. Die anbietende Gemeinde erhebt bei den Eltern Gebühren. Kanton bezahlt nur für Kinder im Volksschulalter mit Wohnsitz im Kanton Bern. Beitrag in Form einer Pauschale = administrativer Aufwand bleibt für Kanton und Gemeinden minimal. Beitrag beträgt höchstens 30 % der Normkosten (Normkosten rund CHF 100/Kind und Tag; Pauschalbeitrag rund CHF 30/Tag und Kind). Die Normkosten werden auf Verordnungsstufe festgelegt. Kanton macht den Gemeinden keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Tarife für Elterngebühren. Kanton empfiehlt den Gemeinden, die Tarife so zu gestalten, dass Familien mit niedrigem Einkommen das Angebot der Ferienbetreuung nutzen können. Qualitätsvorgaben auf Verordnungsstufe. Vorgaben insgesamt weniger streng als bei Tagesschulen (da Betreuung über kürzeren Zeitraum) Leitung durch Personen mit pädagogischer oder sozialpädagogischer Ausbildung. Höherer Beitrag für Betreuung von Sonderschülerinnen und Sonderschülern Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

11 Ausgestaltung und Voraussetzung
Keine Verpflichtung für die Gemeinden, eine Ferienbetreuung anzubieten. Gemeinden können auch Kinder aus anderen Gemeinden aufnehmen: Der Kantonsbeitrag wird auch hier geleistet. Die Gemeinden können Platzzahl beschränken und Kriterien für Aufnahme bestimmen. Die anbietenden Gemeinden einigen sich mit Wohnsitzgemeinde über deren Beitrag. Inkrafttreten auf den 1. Januar 2019 Beitrag in Form einer Pauschale = administrativer Aufwand bleibt für Kanton und Gemeinden minimal. Beitrag beträgt höchstens 30 % der Normkosten (Normkosten rund CHF 100/Kind und Tag; Pauschalbeitrag rund CHF 30/Tag und Kind). Die Normkosten werden auf Verordnungsstufe festgelegt. Kanton macht den Gemeinden keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Tarife für Elterngebühren. Kanton empfiehlt den Gemeinden, die Tarife so zu gestalten, dass Familien mit niedrigem Einkommen das Angebot der Ferienbetreuung nutzen können. Qualitätsvorgaben auf Verordnungsstufe. Vorgaben insgesamt weniger streng als bei Tagesschulen (da Betreuung über kürzeren Zeitraum) Leitung durch Personen mit pädagogischer oder sozialpädagogischer Ausbildung. Höherer Beitrag für Betreuung von Sonderschülerinnen und Sonderschülern. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

12 Passepartout Stand Französischlehrmittel
#818700 Das Französischlehrmittel Mille feuilles wird vom Schulverlag durch versch. von den Kantonen geforderte Massnahmen weiter optimiert. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

13 Stand Französischlehrmittel
Spielset On bavarde gezieltes Üben von Wortschatz und Redemittel zu verschiedenen Inhalten und Situationen Weiterentwicklung Digitales Flash-Inhalte werden durch HTML5 abgelöst Neu nur noch 1 App pro Schuljahr Überarbeitung Mille feuilles 5/6 Mehr Übungen und Sprechanlässe Reduktion von 4 auf 3 Lerneinheiten #818700 Spielset On bavarde Der Schulverlag reagiert mit On bavarde auf die Kritik, dass die SuS zu wenig Alltagswortschatz beherrschen. Das Spiele und Aufgaben können zum Unterrichtseinstieg- /Abschluss oder zwischen versch. Unterrichtsphasen genutzt werden. Das unterrichtsleitende Lehrmittel wird aber dadurch nicht ersetzt. Alle 5./6. Klassen des Kantons erhalten vom Schulverlag ein Spielset zugeschickt. Die Kosten werden von der Erziehungsdirektion übernommen. Bereits bezahlte Rechnungen werden vom Schulverlag zurück erstattet. Gezieltes Üben von Wortschatz und Redemittel zu versch. Inhalten und Kommunikationssituationen im 5./6. Schuljahr (z.B. Einkaufen, sich vorstellen, im Restaurant, usw.) Weiterentwicklung Digitales Die Flash-Inhalte werden durch HTML5 abgelöst. Neu nur noch 1 App pro SJ statt pro Magazin Schrittweise Veröffentlichung ab Juni 2018 Wir fordern die Schulen auf, die multimedialen Möglichkeiten des Lehrmittels zu nutzen! Das selbständige Arbeiten im eigenen Tempo steigert die Motivation und wird von vielen Kindern als attraktiv und positiv erlebt. Neues Lizenzsystem ca. ab Sommer 2019 Überarbeitung Mille feuilles 5/6 Mille feuilles 5 wird auf das Schuljahr 2019/20 Mille feuilles 6 auf das Schuljahr 2020/21 überarbeitet. Mehr Übungen und Sprechanlässe werden eingebaut; gleichzeitig werden die Lerneinheiten von 4 auf 3 reduziert. Trotz Reduktion werden die Vorgaben des Lehrplans erfüllt. Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung


Herunterladen ppt "Information Stellenbesetzung Einsatz Studierende im Schuldienst Mentorat Informationen ePM Version 9 Erziehungsdirektion | Amt für Kindergarten, Volksschule."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen