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Neuordnung der IT-Berufe

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Präsentation zum Thema: "Neuordnung der IT-Berufe"—  Präsentation transkript:

1 Neuordnung der IT-Berufe
Michael Assenmacher, DIHK e. V.

2 IT-BERUFE: STATUS QUO Seit dem Inkrafttreten im Jahr 1997 bewährt und erfolgreich Über ausgebildete Fachkräfte; fast neu abgeschlossene Ausbildungsverträge im Jahr 2017 Vielfach evaluiert, zuletzt vom BiBB, daraus ergebende Fragestellungen, u.a.: Werden neuere technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen in den geltenden Ordnungsmitteln ausreichend berücksichtigt? Stimmen die Anforderungsprofile? Hat sich die Struktur der IT-Berufe bewährt? Michael Assenmacher, DIHK e.V.

3 AKTUELLES MODELL Quelle: BiBB Michael Assenmacher, DIHK e.V.

4 UNTERSUCHUNGSDESIGN DES BIBB
Grundlage der Voruntersuchung ist eine Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an das BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) im März 2015. Quelle: Bitkom Michael Assenmacher, DIHK e.V.

5 MÖGLICHKEIT 1: ERHALTUNGSMODELL
Quelle: BiBB Michael Assenmacher, DIHK e.V.

6 MÖGLICHKEIT 2: ÄNDERUNGSMODELL
Quelle: BiBB Michael Assenmacher, DIHK e.V.

7 GESTUFTES VERFAHREN Die Struktur der Berufsprofile wird insgesamt als stimmig eingeschätzt. Die offenen Formulierungen der Inhalte lassen Raum für technologische Innovationen. Eine gezielte inhaltliche Anpassung der Verordnung im Ausbildungsberufsbild und im Ausbildungsrahmenplan, insbesondere hinsichtlich des Themas IT-Sicherheit sowie sozialer und personaler Kompetenzen erscheint notwendig. Arbeitgeber tendieren eher zu Erhaltungsmodell, Arbeitnehmer eher Änderungsmodell Kompromiss: 2-stufiges Verfahren: Stufe 1 mit einer qualifizierten ÄnderungsVO; Stufe 2 Neuordnung Michael Assenmacher, DIHK e.V.

8 STUFE 1: QUALIFIZIERTE ÄNDERUNGSVO
Michael Assenmacher, DIHK e.V.

9 STUFE 1: QUALIFIZIERTE ÄNDERUNGSVO
Inhaltliche Anpassungen in den Bereichen IT-Sicherheit und personale Kompetenzen Alle: Erweiterung eines Richtlernziels der Berufsbildposition 3.1 „Informieren und Kommunizieren“ Alle: Neufassung der Berufsbildposition 5.4 um das Thema „IT-Sicherheit“ sowie Erweiterung der Richtlernziele Alle: Erweiterung der Prüfungsanforderungen in der GH II zu IT-Sicherheit Alle: Inkrafttreten: 1. August 2018; umschreiben auf Antrag der Vertragsparteien möglich, wenn Zwischenprüfung noch nicht absolviert wurde Michael Assenmacher, DIHK e.V.

10 STUFE 1: QUALIFIZIERTE ÄNDERUNGSVO
IT-System-Elektroniker (ITSE): Erweiterung von zwei Richtlernzielen der Berufsbildposition 7.4 „Netzwerke“ Fachinformatiker (FI): Erweiterung eines Richtlernziels der Berufsbildposition 6.2 „Programmerstellung und -dokumentation“ Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration (FISI): Erweiterung von zwei Richtlernzielen der Berufsbildposition 8.2 „Netzwerke“ IT-System-Kaufmann (ITSK) und Informatikkaufmann (INFK): Erweiterung eines Richtlernziels der Berufsbildposition 8.2 „Konzeption“ Michael Assenmacher, DIHK e.V.

11 STUFE 1: QUALIFIZIERTE ÄNDERUNGSVO
Erweitertes Richtlernziel zu 3.1 „Informieren und Kommunizieren “ (Entwurf vom 26. September 2017) (alle Berufe) Michael Assenmacher, DIHK e.V.

12 STUFE 1: QUALIFIZIERTE ÄNDERUNGSVO
Erweiterung der Berufsbildposition 5.4 „Datenschutz und Urheberrecht“ (Entwurf vom 26. September 2017) (alle Berufe) Michael Assenmacher, DIHK e.V.

13 STUFE 1: QUALIFIZIERTE ÄNDERUNGSVO
Neufassung der Richtlernziele zu 5.4 „Datenschutz und Urheberrecht“ (Entwurf vom 26. September 2017) (alle Berufe) Michael Assenmacher, DIHK e.V.

14 STUFE 1: QUALIFIZIERTE ÄNDERUNGSVO
Veränderte Prüfungsanforderung in der GH II (Entwurf vom 26. September 2017) (alle Berufe) Michael Assenmacher, DIHK e.V.

15 STUFE 1: QUALIFIZIERTE ÄNDERUNGSVO
NUR ITSE: Erweiterte Richtlernziele zu 7.4 „Netzwerke“ (Entwurf vom 26. September 2017) Michael Assenmacher, DIHK e.V.

16 STUFE 1: QUALIFIZIERTE ÄNDERUNGSVO
NUR FI: Erweitertes Richtlernziel zu 6.2 „Programmerstellung und -dokumentation“ (Entwurf vom 26. September 2017) Michael Assenmacher, DIHK e.V.

17 STUFE 1: QUALIFIZIERTE ÄNDERUNGSVO
NUR FISI: Erweiterte Richtlernziele zu 8.2 „Netzwerke“ (Entwurf vom 26. September 2017) Michael Assenmacher, DIHK e.V.

18 STUFE 1: QUALIFIZIERTE ÄNDERUNGSVO
NUR ITSK UND INFK: Erweitertes Richtlernziel zu 8.2 „Konzeption“ (Entwurf vom 26. September 2017) Michael Assenmacher, DIHK e.V.

19 STUFE 1: QUALIFIZIERTE ÄNDERUNGSVO
§§ zur Berichtsheftführung gestrichen Kein originärer Bezug zur qualifizierten ÄnderungsVO Grund: Am 5. April 2017 ist das „Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes“ in Kraft getreten. Durch Artikel 149 haben sich Änderungen im Berufsbildungsgesetz ergeben, die Auswirkungen auf das Führen, Kontrollieren und Vorlegen des schriftlichen Ausbildungsnachweises haben. Die Änderungen sollen es ermöglichen, den Ausbildungsnachweis elektronisch anzufertigen und das Verfahren den heutigen technischen Verfahren anzupassen. Folge: Regelung in Ausbildungsordnung daher überflüssig, Führen von Ausbildungsnachweisen nach wie vor Pflicht Michael Assenmacher, DIHK e.V.

20 STUFE 1: QUALIFIZIERTE ÄNDERUNGSVO
Michael Assenmacher, DIHK e.V.

21 STUFE 2: NEUORDNUNG Berufsbezeichnung: Bisherige Bezeichnungen werden weitgehend als stimmig erachtet. Ausbildungsdauer: 3 Jahre Ausbildungsstruktur: Die Ausbildungsstruktur der vier IT-Berufe soll erhalten bleiben. Die Einsatzgebiete müssen im Hinblick auf Aktualität überprüft und ggf. angepasst werden. Die Kern- und Fachqualifikationen sollen geprüft und den industriellen Anforderungen angepasst werden. Der Informatikkaufmann erhält eine grundlegende Neuausrichtung des Profils. Michael Assenmacher, DIHK e.V.

22 STUFE 2: NEUORDNUNG Qualifikationskatalog
Bis auf den Informatikkaufmann bleiben die Berufsbildpositionen im Wesentlichen wie im bisherigen Ausbildungsberufsbild. Prüfungsform Im Verfahren muss geprüft werden, inwieweit im Rahmen des bestehenden Strukturmodells die für die Einführung der Gestreckten Abschlussprüfung sinnvoll und möglich ist. Zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 1 müssen Teile der beruflichen Handlungskompetenz in einem Umfang von 30% abschließend vermittelt werden (können). Michael Assenmacher, DIHK e.V.

23 STUFE 2: BESCHULUNG STATUS QUO
Laut KMK werden die technischen IT-Berufe bisher ein Jahr gemeinsam beschult (IT-System-Elektroniker und Fachinformatiker) Die beiden kaufmännischen IT-Berufe werden bisher über die gesamte Ausbildungsdauer gemeinsam beschult (IT-System-Kaufmann und Informatikkaufmann) Die Länderseite strebt die Beibehaltung der gemeinsamen Beschulung an. Michael Assenmacher, DIHK e.V.

24 STUFE 2: BESCHULUNG VO 2020 Bei den technischen IT-Berufen gehen die Sozialpartner von einer gemeinsamen Beschulung im bisherigen Umfang aus. Da der Informatikkaufmann eine neue Ausrichtung erhält, wird voraussichtlich eine gemeinsame Beschulung mit dem IT-System-Kaufmann nicht mehr im bisherigen Umfang möglich sein. Vereinbarung: Sachverständige von Bund und Ländern klären unter Berücksichtigung der neuen Inhalte beim Datenkaufmann im Sachverständigenverfahren, in welchem Umfang eine gemeinsame Beschulung der beiden kaufmännischen IT-Berufe künftig möglich ist. Federführendes Land: NRW für die technischen IT-Berufe, BW für die kaufmännischen IT-Berufe Michael Assenmacher, DIHK e.V.

25 STUFE 2: ZEITSCHIENE Antragsgespräch zum Neuordnungsverfahren (Januar 2018)  KoA-Beschluss und Weisung an das BIBB (März 2018)  Benennung der Sachverständigen (April 2018)  Sachverständigenverfahren (bis März 2019) Erlassverfahren (bis Ende 2019) Inkrafttreten (1. August 2020) Michael Assenmacher, DIHK e.V.

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Das geschilderte Neuordnungsverfahren macht deutlich, wie Verantwortung und Zuständigkeiten für die berufliche Bildung aufeinander bezogen und miteinander verschränkt sind. Nur durch sorgsames Abwägen der verschiedenen Interessen und Wünsche aller Beteiligten kann ein tragfähiges Ergebnis erzielt werden, denn eine Ausbildungsordnung wird von den Betrieben nur dann angenommen, wenn sie im Konsens aller Beteiligten erarbeitet wurde. Michael Assenmacher, DIHK e.V.

27 In dieser Präsentation haben wir bewusst auf die weibliche Form verzichtet. Wir gehen davon aus, dass Sie die Verwendung nur einer Geschlechtsform nicht als Benachteiligung empfinden, sondern dass auch Sie zugunsten einer besseren Lesbarkeit diese Formulierungshinweise akzeptieren. Michael Assenmacher, DIHK e.V.

28 IHR KONTAKT Michael Assenmacher Dipl.-Ing. | Dipl.-Wirt.-Ing.
Referatsleiter Technische Berufe Bereich Ausbildung DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Breite Straße 29 10178 Berlin Tel.: (030) Fax: (030) Michael Assenmacher, DIHK e.V.


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