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Veröffentlicht von:Rudolf Langenberg Geändert vor über 6 Jahren
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Die Entwicklung inklusiver Strukturen
in der Aktiv Region Holsteins Herz Warum und wie? Arbeitskreis Inklusion Dr. Wolfgang Arnhold Projektkoordinator Netzwerk Inklusion Kreis Segeberg 2.0 Lebenshilfe Bad Segeberg
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Menschen mit Behinderung sind keine Randgruppe
Situation in Schleswig-Holstein ● GdB , schwerbehindert: Menschen. ● GdB 20 – 100, behindert und schwerbehindert zusammen: Menschen. „Fast 20 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Schleswig-Holsteins leben also mit einer Behinderung“ Quelle: Landesregierung SH (Hrsg.), Wir wollen ein Land des Miteinanders. Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Land Schleswig-Holstein, S. 13. Altersverteilung der Menschen mit Behinderung Unter 6 Jahren: ,22% 6 bis 18 Jahre: ,58% 18 bis 65 Jahre: ,10% Älter als 55 Jahre: 55,10% Quelle: Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein, (2013)
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UN- Behindertenrechtskonvention (BRK)
2006 Verabschiedung durch die Vereinten Nationen (UN) 2008 Ratifizierung durch Deutschland: rechtlich in Kraft seit 2009 2011 Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der BRK 2016 Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur Umsetzung der BRK 2010 Aktionsplan Inklusion des Landes Rheinland-Pfalz (erster „Landesplan“) 2017 Aktionsplan zur Umsetzung der BRK in Schleswig-Holstein (als letzter „Landessplan“) Ebene Kreise und Kreisfreie Städte in SH: Landeshauptstadt Kiel Verabschiedung 2007 (2011), Kreis SE März 2016 und Kreis OH Ende 2016 Ebene Städte und Gemeinden in SH: Gemeinde Henstedt-Ulzburg (2015), Gemeinde Ratekau (2016) und Stadt Heiligenhafen (2016) Ebene Hochschulen in SH: Aktionsplan der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (2015)
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Barrierefreie Gestaltung von Städten und Gemeinden (Stadt Bad Segeberg)
1. Klarer politischer Wille. „Barrierefreie Stadt“: Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung (Bürgermeister / Stadtvertretung) 2. Benennung einer Federführung und Aktivierung der Zusammenarbeit der maßgeblichen Dienststellen. Einrichtung des „Arbeitskreises Barrierefreie Stadt“: Entwicklung von Lösungsansätzen, tagt 3xmal jährlich ( Absprache Arbeitsplan, Entscheidung, Umsetzung) 3. Partizipation der Bürger von Anfang an ● Bürgerfragebogen barrierefreie Stadt im Internet ● Beteiligung des/der Behindertenbeauftragten 4. Organisation und Verwaltung einer Datenbasis. (Beispiel: Auswertung der Internetfragebogen u. Einspeisung der Auswertung in Arbeitskreis, Kontrolle der verabredeten Umsetzung der inklusiven (Bau-) Maßnahmen 5. Bereitstellung von Ressourcen: Personal, Finanzen, Zeit, z.B. Fortbildung einer Mitarbeiterin (Architektin) zur „Fachplanerin für Barrierefreies Planen und Bauen“ (Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein)
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Inklusive Jugendbildung (JugendAkademie Segeberg)
Jetzt fester Bestandteil der Pflicht-Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern: Themenblock „Inklusion in der ehrenamtlichen Jugendarbeit – Einfach anfangen?!“ ● Kleingruppenarbeit: Was sind Behinderungen? ABC-Sammlung in Kleingruppen „Was kann jemanden behindern?“ Zu jedem Buchstaben eine Sache/einen Umstand finden (als Wettkampf auf Zeit). Auswertung: Lassen sich die Umstände/Dinge sortieren (soziale, körperliche, finanzielle, gesellschaftliche Faktoren)? ● Gruppenstunde: Selbsterfahrung von Behinderung Ratespiel: „My handicap“, Jedem TN wird ein Zettel mit der Bezeichnung einer Behinderung auf den Rücken geklebt. Auf den Zetteln kann stehen: Taub, stumm, blind, lahm, lernbehindert, Depression, Down-Syndrom, geistig behindert, fehlende Gliedmaßen. Jeder soll sein Handicap durch Ja- oder Nein –Fragen in der Gruppe herausfinden. Danach soll jeder besondere Fähigkeiten herausfinden, die Menschen mit dieser Behinderung haben können. ● Plenum: Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung und ihren Erwartungshaltungen a) Gibt es Regeln auf Menschen mit Behinderung zuzugehen oder mit ihnen umzugehen? b) Was brauchen Menschen, die bestimmte Formen der Behinderung mitbringen (z.B. Hörbehinderung – Pictogramme, bildliche Erklärungen)? Quelle: Christina Regner, JugendAkademie Segeberg
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Aktiv Region Holsteins Herz e.V.
Förderquoten von Projektanträgen, die im Rahmen der neuen Förderperiode 2014 – 2020 von ELER (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes) über die Gemeinschaftsinitiative LEADER bei Holsteins Herz gestellt werden, können (jeweils) um 5% erhöht werden, wenn die Projektanträge Inklusion und / oder Barrierefreiheit als „Querschnittthema“ inhaltlich aufgegriffen haben. so beschlossen durch die Mitgliederversammlung von Holsteins Herz.
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Anregungen für Inklusionsprojekte
Im Rahmen der Kernthemen der IES von Holsteins Herz in den für Menschen mit Behinderung besonders relevanten Handlungsfeldern Barrierefreiheit, Wohnen, Arbeit, Freizeit, Bildung oder Mobilität, z.B. Barrierefreier Zugang zur Gemeinde / Stadt: Internetseite, Gemeinde- o. Stadtverwaltung (Behinderten- WC, Fahrstuhl,…),Bushaltestellen, Querungen der Straßen, … Inklusive Wohnprojekte (Machbarkeitsstudien…) Inklusive Sportangebote der örtlichen Vereine Barrierefreie VHS-Angebote, VHS-Broschüren o. Flyer in Leichter Sprache Bewilligung von Fördermitteln für örtliche Anbieter mit der Auflage der Berücksichtigung von Inklusion Einzelprojekte oder Gemeinschaftsprojekte auch zusammen mit Nachbar-Aktivregionen
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Beachtenswert ist diese Erfahrung
Der (frühere) Beauftragte der Bundesregierung für Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, betitelt seine 2013 vorgelegte „Bilanz des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (17. Legislaturperiode)“ mit der Überschrift: Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, sucht Begründungen.
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