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Veröffentlicht von:Bastian Kuntz Geändert vor über 6 Jahren
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Aktuelle Themen aus dem KVJS-Landesjugendamt
Jahrestagung der Träger, Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen der Hilfen zur Erziehung vom 15. – Reinhold Grüner, komm. Leiter des KVJS-Landesjugendamtes
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BTHG und Jugendhilfe Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII Fallzahlen in Baden-Württemberg 2015 Teil- oder vollstat. Hilfen 2.425 Sonstige ambulante Hilfen 7.998 Hilfen nach § 35a SGB VIII insges. 10.423
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BTHG – Auswirkungen auf die Jugendhilfe
Leistungsformen bleiben im Wesentlichen gleich bis , Abschaffung gemeinsamer Servicestellen, dafür Einrichtung von Ansprechstellen, Teilhabeplanverfahren ergänzt Hilfeplan-verfahren, kein Gesamtplanverfahren, Teilhabeverfahrensbericht ab
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Teilhabeverfahrensbericht
Detaillierte Meldepflichten für Jugendämter über Oberste Landesjugendbehörden an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Ab : Pilotjugendämter, ab : alle Jugendämter.
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Teilhabeverfahrensbericht
§ 41 SGB IX Unter anderem: Die Anzahl der gestellten Anträge differenziert nach Leistungsgruppen, in wie vielen Fällen die Fristen des § 14 SGB IX nicht eingehalten wurde, die durchschnittliche Zeitdauer zwischen Erteilung des Gutachtenauftrages in Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 3 und der Vorlage des Gutachtens, die durchschnittliche Zeitdauer zwischen Antragseingang und der Erle-digung, die Anzahl der Ablehnungen von Anträgen, die durchschnittliche Zeitdauer zwischen dem Datum des Bewilligungs-bescheides und dem Beginn der Leistungen, die Anzahl der trägerübergreifenden Teilhabeplanungen und Teilhabeplan-konferenzen, die Anzahl der Rechtsbehelfe.
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BTHG – Aktivitäten des KVJS-Landesjugendamts
Rundschreiben Nr. Dez. 4-21/2017 vom Vertretung der Kinder- und Jugendhilfe bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation über die BAG Landesjugendämter, Mitwirkung bei den Fachtagen, Regionalveran-staltungen und Arbeitsgruppen des Dezernat 2, bei Bedarf Errichtung eigener Arbeitsgruppen zu jugendhilfespezifischen Fragestellungen.
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Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
Neue modellhafte Vorhaben mit der Aussicht auf Übertragbarkeit werden gefördert, € / Jahr im Haushalt eingestellt, Förderung bis zu € in 36 Monaten, Antragsschluss war am: , Förderung vor allem in vier Förderschwerpunkten: Inklusive Ansätze im Gemeinwesen/im Sozialraum, Armuts- und Risikolagen im jungen Erwachsenenalter, Demokratiebildung und Aktivierung im Sozialraum, Integration von Kindern, Jugendlichen und Familien mit Fluchterfahrung.
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Beratung zur Jugendhilfeplanung
Beratung und Unterstützung der öffentlichen Träger der Jugendhilfe in allen Fragen der Jugendhilfeplanung In inhaltlich, fachlichen Fragestellungen, zur Organisation der Jugendhilfeplanung, in der Qualifizierung neuer Fachkräfte in der Jugendhilfeplanung, zur Sozialberichterstattung über IBÖ (Integrierte Berichterstattung auf örtlicher Ebene), bestehende Arbeitshilfe aus 2003 (LWV Baden) wird von einer AG aus Jugendhilfeplanungsfachkräften überarbeitet, Fertigstellung der neuen Arbeitshilfe bis Sommer 2018 geplant, derzeit in der Abstimmungsphase.
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Kindertageseinrichtungen Kontinuität im Ausbau in Baden-Württemberg
Seit dem Krippengipfel 2007 ist in den Kindertageseinrichtungen ein kontinuierlicher Ausbau zu verzeichnen. Steigerung Einrichtungen 7.813 8.792 12,5 % Kinder 11,2 % Gruppen 19.060 25.546 34 % Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal 46.200 88.346 91 %
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Verwaltungsvereinfachung zur Versorgung von Flüchtlingskindern
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat am über die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Verwaltungsvereinfachung zur geringfügigen Überbelegung von Gruppen mit Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen informiert, KVJS hat am per Rundschreiben Dez. 4-34/ 2016 (mit Formular Selbstverpflichtungserklärung und FAQ Liste) alle Träger unterrichtet, gilt für alle Flüchtlingskinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt (nicht für Krippengruppen und für altersgemischte Gruppen ab 2 Jahren oder 0 Jahren), ab dem ersten überbelegten Kind (das ab dem aufgenommen wurde) ist eine weitere geeignete Kraft erforderlich, bis zu 2 Kinder können über die max. Gruppengröße der jeweiligen Betriebsform pro Gruppe überbelegt werden.
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Verwaltungsvereinfachung Zwischenauswertung
Selbstverpflichtungserklärung wird vom Träger ausgefüllt (Formular KVJS) und gilt für ein Kindergartenjahr - aktuell bis Befristungsende ), Mehrfertigungen der SV-Erklärung erhalten das Jugendamt, die Stadt/ Gemeinde und der Trägerverband, im ersten Zeitraum vom bis gingen von 59 (von insgesamt ca. 8913) KiTas Selbstverpflichtungserklärungen ein, für den Zeitraum vom bis Januar 2018 gingen bisher 24 Selbstverpflichtungserklärungen ein, das Kultusministerium wird zusammen mit dem KVJS-LJA eine Auswertung der Inanspruchnahme dieser Verwaltungsvereinfachung vornehmen. >> Es bestand und besteht weiterhin alternativ die Möglichkeit für Träger, Überbelegungen von Gruppen über die vorgegeben Höchstgruppenstärke hinaus vom KVJS-Landesjugendamt im Einzelfall prüfen zu lassen.
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Forschungsprojekt Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung
„Integrierte und beteiligungsorientierte Planung in der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg“ Beauftragt: Forschungsverbund aus Hochschule Osnabrück - Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und Institut für soziale Arbeit Münster, Ziel: Weiterentwicklung von Konzepten kommunaler Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung, unter Beteiligung von Fachkräften, Trägern und Adressaten, in Verbindung von qualitativen Planungsaspekten mit der quantitativen Bedarfsplanung, beteiligte Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen: Göppingen, Eislingen, Salach, Heiningen, beteiligte Städte und Gemeinden im Enzkreis: Königsbach-Stein, Heimsheim, Mühlacker, Engelsbrand, Staubenhardt, Ergebnisvorstellung auf der Abschlussveranstaltung am , Vorlage eines Werkbuches zu Materialien und Methoden der beteiligungsorientierten Planung, Transfer ab Herbst 2018.
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Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung (ABH-BW)
Zum endet der Fonds Heimerziehung. Nach dem langsamen Personalaufbau der ersten 5 Jahre erfolgt seit 2017 der Personalabbau parallel zum bundesweiten Aussteuerungskonzept. Seit 1. Februar sind noch 2 Beraterinnen und ½ Stelle Sekretariat in der ABH-BW tätig. Die Arbeitsschwerpunkte und der Charakter der Arbeit haben sich seit 2017 sehr verändert. Bis 2016 war sie geprägt vom Abarbeiten des großen Beratungsstaus. Heute steht die psychosoziale Hilfe für einzelne Betroffenen im Mittelpunkt, die ansonsten ihre Fondsleistungen nicht in Anspruch nehmen könnten.
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Daten zur ABH-BW Bis heute haben sich Personen an die ABH-BW gewandt, davon 201 verspätet nach Ablauf der Meldefrist am 1.848 Betroffene erfüllen die Voraussetzungen und können die Fondsleistungen erhalten. Davon sind (rund 94 %) abgeschlossen und vollständig ausbezahlt, 115 sind noch in Bearbeitung. Die bundesweit vorgegebenen Termine zur Aussteuerung des Fonds konnten bislang eingehalten werden. Dies erfordert einen hohen Einsatz der Beraterinnen trotz laufender Personalreduzierungen und eine verstärkt aufsuchende Unterstützung der Betroffenen. Bislang wurden für Baden-Württemberg ,01 Euro ausbezahlt. (Vom Land BW wurden insgesamt ca. 15,4 Mio. Euro in den Fonds einbezahlt. Der kommunale Anteil beträgt ca. 1/3, d. h. 5,1 Mio. €).
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Evaluation der beiden Fonds Heimerziehung
Im Rahmen des geplanten bundesweiten Abschlussberichts wird die Wirkung von beiden Fonds (BRD-West und DDR) evaluiert, das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism) hat eine Fragebogen-Befragung der Betroffenen ausgewertet, die Betroffenen gaben beiden Fonds insgesamt die Note 2,3, die Ergebnisse der Fragebogen-Befragung werden durch Interviews noch vertieft und validiert. Kein sehr hoher Rücklauf (Bei durchschnittlich 29 % wären das für B-W nur 61 ausgefüllte Fragebögen Vermutung: Unterschied BRD-West – DDR: Im Westen erleben sich Heimkinder oft als selber schuld, wohingegen Betroffene aus der ehemaligen DDR nun die Bestätigung des erlittenen Unrechts erhalten (Unrechtstaat) Außerdem sind die Betroffenen aus der ehemaligen DDR im Durschnitt deutlich jünger (Heimerziehung bis 1991), und können den Fonds teilweise anders nutzen (Bsp.: Betroffene ist heute fast 80 Jahre alt, freut sich über Fonds, sagt aber, dass sie das vor 40 Jahren noch ganz anders hätte nutzen können). Auch die Vorerfahrungen mit Behörden in der DDR dürften ein anderes Erwartungsschema geprägt haben.
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Abschlussveranstaltung Heimkinder in Baden-Württ.
Am wird die Abschlussveranstaltung (Arbeitstitel: „Heimerziehung in Baden-Württemberg: Gestern, Heute, Morgen“) in Stuttgart mit Minister Lucha stattfinden, ein Vorbereitungsteam mit vielen Mitgliedern des Beirates der ABH konzipiert die Veranstaltung, die Anlauf- und Beratungsstelle wird bis dahin in einem Anschlussbericht eine Bilanz ihrer Arbeit seit 2012 ziehen. Kein sehr hoher Rücklauf (Bei durchschnittlich 29 % wären das für B-W nur 61 ausgefüllte Fragebögen Vermutung: Unterschied BRD-West – DDR: Im Westen erleben sich Heimkinder oft als selber schuld, wohingegen Betroffene aus der ehemaligen DDR nun die Bestätigung des erlittenen Unrechts erhalten (Unrechtstaat) Außerdem sind die Betroffenen aus der ehemaligen DDR im Durschnitt deutlich jünger (Heimerziehung bis 1991), und können den Fonds teilweise anders nutzen (Bsp.: Betroffene ist heute fast 80 Jahre alt, freut sich über Fonds, sagt aber, dass sie das vor 40 Jahren noch ganz anders hätte nutzen können). Auch die Vorerfahrungen mit Behörden in der DDR dürften ein anderes Erwartungsschema geprägt haben.
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Kostenerstattung für UMA allgemein
§ 89d SGB VIII: Kosten sind vom Land zu erstatten, wenn innerhalb eines Monats nach der Einreise Jugendhilfe gewährt wird, als Tag der Einreise gilt der Tag des Grenzübertritts, sofern dieser amtlich festgestellt wurde oder an dem der Aufenthalt im Inland erstmals festgestellt wurde, andernfalls der ersten Vorsprache bei einem Jugendamt (§ 89d Abs. 1 Satz 2 SGB VIII).
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Kostenerstattung für UMA bei Überschreiten der Monatsfrist
Aufgrund fehlender eindeutiger Rechtsgrundlage kein Anspruch gegenüber dem KVJS, Sonderregelung: das Land erstattet auch bei Überschreiten der Monatsfrist bei UMA, die: ab einem Jugendamt über das landes- oder bundesweite Verteilverfahren zugewiesen wurden, erstmalig zwischen dem und dem festgestellt wurden.
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Kostenerstattung für UMA bei Überschreiten der Monatsfrist
Gilt die Monatsfrist des § 89d SGB VIII, KLV und KVJS sehen das Land in der Pflicht, auch diese Kosten zu erstatten. Die Verbandsversammlung hat am beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, in diesen Fällen die überörtliche Kostenerstattung als freiwillige Aufgabe (§ 3 Abs. 5 JSVG) zu übernehmen sofern die materiell-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und vom Land Erstattung der dafür anfallenden Kosten zu fordern (entsprechendes Schreiben erfolgte am an das Sozialministerium Baden-Württemberg).
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Kostenerstattung für UMA bei Überschreiten der Monatsfrist
Die Details für die Abwicklung der Sonderregelung wurden mit dem RP Anfang 2017 geklärt, es wurde vereinbart, dass alle Kostenerstattungsanträge zunächst vom RP geprüft werden, dort werden die Anträge nach und nach abgearbeitet. In vielen Fällen wird eine Kostenerstattung bewilligt. Vermehrt konnten so die beim KVJS (vorsorglich) eingereichten Anträge wieder zurückgenommen werden. 2017 fielen deshalb beim KVJS noch keine Ausgaben dafür an
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Förderung der Schulsozialarbeit
Beschäftigte in der Schulsozialarbeit Stichtag Personen Umgerechnet in Vollkraftstellen 1.286 829 1.574 1.028 1.807 1.199 1.944 1.275 2.060 1.341 2.280* 1.507* * Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung aller Verwendungsnachweise
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Förderung der Schulsozialarbeit
Im Zuge des „Paktes für Familien mit Kindern“ fördert das Land seit 2012 die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Der KVJS wurde mit der Abwicklung der Landesförderung beauftragt. Bewilligte Fördermittel Förderzeitraum Bewilligung – 7,7 Mio. € – 16,4 Mio. € – 18,9 Mio. € – 20,8 Mio. € – 22,3 Mio. € – 24,5 Mio. €* – 27,2 Mio. €** *Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung aller Verwendungsnachweise **Nach Antragslage (mit NN-Stellen – Stand Januar 2018)
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Förderung der Schulsozialarbeit
Bereitgestellte Mittel zur Förderung der Schulsozialarbeit im Staatshaushaltsplan ab 2018 Haushaltsjahr Haushalts-ansatz Verpflichtungs-ermächtigung Pakt für Integration 2018 € € € 2019 € € -
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Forschungsprojekt Schulsozialarbeit
„Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg – sozialraumorientierte Konzepte und ihre Wirkung“ Forschungsleitende Fragestellungen: Wie arbeitet sozialraumorientierte Schulsozialarbeit? Welchen Nutzen hat sozialraumorientierte Schulsozialarbeit für den außerschulischen Raum? Welche Rahmenbedingungen fördern bzw. hemmen sozialraumorientierte Schulsozialarbeit und deren Nutzen für den außerschulischen Raum? Bei Experteninterviews sowie Sozialraumbegehungen zeigt sich eine große Offenheit und Bereitschaft zur Mitwirkung am Forschungsprojekt und Selbstreflexion eigener sozialräumlicher Bezüge der Fachkräfte sowie der Träger der Schulsozialarbeit, Abschlussbericht im September 2018, öffentliche Abschlussveranstaltung am 27. September 2018.
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Bundesinitiative Frühe Hilfen
(in Euro/abgerundet) Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Mittelzuweisung BW (örtliche/überörtliche Projekte und Landeskoordination) örtliche Projekte und Maßnahmen/Jugendämter Zuwendungen (Verteiler + Nachverteilung) Mittelverausgabung - Überörtlich bedeutsame Projekte und Vorhaben (5% Vorwegabzug) Zuwendung Mittelverwendung 59.951 51.223 Gesamte Mittelverausgabung (BW) 85,11 % 97,67 % 99,08 % 99,41 % 98,87 % 100 % beantragt
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Bundesstiftung Frühe Hilfen
Gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) „ […] wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten“, Einrichtung des Fonds wurde 2016 aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken des Bundesrechnungshofs verschoben > Verlängerung der Bundesinitiative Frühe Hilfen bis zum Ab 2018 tragfähige und dauerhafte Lösung mittels einer nicht-rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts (Bundesstiftung Frühe Hilfen), Volumen umfasst bundesweit weiterhin 51 Millionen Euro jährlich, bewährte und vorhandene Struktur der BIFH (BMFSFJ, Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Landeskoordinierungsstellen), Verwaltungsvereinbarung, Satzung, Leistungsleitlinien.
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Bundesstiftung Frühe Hilfen
Die Stiftungsmittel werden eingesetzt für: Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen, Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen, Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle im Bereich der Frühen Hilfen, fachliche Koordinierung und Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung in den Ländern, das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und bundeseinheitliche Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung des NZFH, Aufwendungen der Geschäftsstelle, die der Verwaltung und der Durchführung der Aufgaben der Stiftung dienen.
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Bundesstiftung Frühe Hilfen
Umsetzung in Baden-Württemberg Rundschreiben und Informationsveranstaltungen, dauerhafte Übertragung der Landeskoordinierung auf das KVJS-Landesjugendamt, Fördergrundsätze Baden-Württemberg: Weiterhin Vorwegabzug für überörtlich bedeutsame Projekte (Festbetrag von Euro statt 5 %), Verteilerschlüssel im HH 2018 zur Planungssicherheit unverändert - Weiterentwicklung ab HH 2019 wird derzeit erörtert, örtliche Förderanträge 2018 sind vollständig eingegangen.
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Landesprogramm STÄRKE
STÄRKE beinhaltet: Familienbildungsangebote für Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr bis zu einem Höchstbetrag von 100 € pro Elternteil und Kind. Familien in besonderen Lebenssituationen können Zuschüsse für ein besonderes Familienbildungsangebot bis zu 500 € pro Elternteil erhalten. Familien in besonderen Lebenssituationen können kostenlos oder ermäßigt an Familienbildungsfreizeit oder Familienbildungswochenende teilnehmen. Offene Treffs können als Begegnungsorte für Familien mit kleinen Kindern finanziell unterstützt werden. Alle Familien, die an einem STÄRKE-Angebot teilnehmen, können auf Wunsch bis zu fünf kostenfreie Beratungen im häuslichen Umfeld erhalten.
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Landesprogramm STÄRKE Mittelverausgabung
Abrechnungszeitraum Zur Verfügung stehende Mittel Mittelverausgabung 3,74 Mio. € 2,86 Mio. € – 3,65 Mio. € 2,99 Mio. € – 3,52 Mio. €* wird derzeit geprüft – 3,4 Mio. € - (*Zusätzlicher Ausgaberest Ministerium für Soziales und Integration 2017: €) Im Landeshaushalt 2017 um 10 % gekürzt auf: ca. 3,4 Mio. Euro
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Landesprogramm STÄRKE Aktuelle Entwicklungen
Evaluation STÄRKE 2014 (Beginn August 2016) Umsetzung: Universität Tübingen in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd, Schwerpunkt: Qualitative Befragung sozialer Dienste und Bildungsanbieter, Beobachtung und quantitative Befragung der Anbieter von Offenen Treffs, Ergebnisse werden dem Ministerium für Soziales und Integration im März 2018 vorgelegt, Veröffentlichung ist für Juli 2018 geplant. Weiterentwicklung STÄRKE Im Haushaltsplanentwurf 2018/2019 sind Finanzmittel in Höhe von 3,424 Mio. Euro eingestellt, 2018 soll laut Ministerium für Soziales und Integration STÄRKE weiterentwickelt werden, die Rahmenkonzeption Familienbildung soll in die Weiterentwicklung einfließen, Beteiligung KVJS.
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Projekt Jugendberufshelfer
Förderung im Rahmen des Pakts für Integration Das Land fördert das Projekt Jugendberufshelfer im Rahmen des Pakts für Integration für die Jahre 2017/ 2018 weiter, die Fördersummen betrugen für ,6 Mio. €, für ,1 Mio. €, seit 1999 unterstützen Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer - vorwiegend an beruflichen Schulen - sozial benachteiligte junge Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Arbeit, innerhalb der Landesförderung „Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen“ werden schon jetzt Projekte an beruflichen Schulen bezuschusst, bei Rückzug des Landes aus Projekt „Jugendberufshelfer“ ist mit zusätzlichen Anträgen aus diesem Feld ist zu rechnen.
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Förderung schwer erreichbarer junger Menschen durch § 16h SGB II
Seit können junge Menschen durch zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen gefördert werden, dass sie eine schulische oder berufliche Qualifikation abschließen oder auf andere Weise in das Arbeitsleben einmünden. In der Regel Anknüpfung an eine bereits bestehende Förderung SGB II oder SGB VIII, die Regelung sieht eine Abstimmung zwischen Agentur für Arbeit und dem örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verbindlich vor (vernetztes Vorgehen).
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Förderung schwer erreichbarer junger Menschen durch § 16h SGB II
Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden, dem Ministerium für Soziales und Integration, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie dem KVJS-Landesjugendamt im August 2017 „Eckpunkte und Hinweise zur Umsetzung der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16 h SGB II“ erstellt, die Eckpunkte und Hinweise zur Umsetzung der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16 h SGB II sind auf der KVJS Homepage veröffentlicht und werden nachgefragt, der Fachtag „Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Arbeitsförderung“ am in Gültstein wird sich praxisorientiert mit der Umsetzung des § 16 h SGB II vor Ort beschäftigen.
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KVJS Fortbildungen und Tagungen
Jährlich ca. 600 Seminare und Tagungen mit ca Teilnehmenden, Angebote aus der Praxis für die Praxis, Transfer gesetzlicher Neuerungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse, breites Angebot für Berufseinsteiger und Leitungskräfte, die Hälfte der Veranstaltungen und der Teilnehmer entfallen alleine auf das KVJS-Landesjugendamt (2016: 277 Veranstaltungen mit ca Teilnehmen-den).
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Fortbildungen und Tagungen Dezernat Jugend
Schwerpunkte 2018 Kita Träger Qualifizierung, (Inklusive) Kita Bedarfsplanung (KVJS-Forschungsvorhaben), Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung, Kapazitätserhöhung ASD Einsteiger Qualifizierung, Ergebnisse KVJS Forschung Schulsozialarbeit – sozialräumliche Konzepte, Kinderschutz.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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