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Informationsveranstaltung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte in der Lehre (§ 52a UrhG)

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Präsentation zum Thema: "Informationsveranstaltung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte in der Lehre (§ 52a UrhG)"—  Präsentation transkript:

1 Informationsveranstaltung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte in der Lehre
(§ 52a UrhG)

2 Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
§ 52a (1) Zulässig ist, 1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder 2. veröffentlichte Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.“

3 BGH Urteil und einzuhaltende Grenzen
(4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Alfred Kröner Verlag ./. Fernuniversität Hagen Lehrbuch „Meilensteine der Psychologie“: 4.000 Studierende BA Psychologie, 91 von 528 Seiten wurden bereitgestellt Urteil vom 28. November I ZR 76/12 - Meilensteine der Psychologie Entscheidung des Bundesgerichtshofes, Konkretisierungen: „Kleine Teile“ sind bis zu 12 %, höchstens 100 Seiten Text „Werke geringen Umfangs“ sind max. 25 Seiten Text, Abbildungen PDF-Datei zum Ausdrucken und Speichern gestattet Erhebung der Ermittlung anhand realer Nutzung statt Pauschalen (aufwändig) Vergütung 0,8 Cent pro Seite / pro Teilnehmer / pro Veranstaltung Nur wenn kein angemessenes Angebot des Verlages existiert (OLG Stuttgart)

4 Pilotprojekt Universität Osnabrück WS 2014/15
Integration einer Meldeschnittstelle zur VG Wort in die Lernplattform Stud.IP: Lehrende müssen beim Upload urheberrechtliche Einordnung durchführen. Abschlussbericht Juni 2015, Zentrum virtUOS Meldeschnittstelle ist technisch realisierbar Nutzung von § 52a UrhG ging um 75 % zurück Vermeidung, Unsicherheit, Abgrenzung (Zitat?) Verlagerung der Literaturbeschaffung auf Studierende Erheblicher Mehraufwand für DozentInnen und Studierende Aufwand unverhältnismäßig zur Höhe der Vergütung VG Wort: Schnittstelle wird in 2016 vereinfacht

5 Entwicklung in 2015 / 2016 Ende 2015: Vereinbarung Kultusministerkonferenz / VG Wort, für 2016 letztmalig Vergütung über Pauschalzahlung Feb Merkblatt der UB zu § 52a (Brief, online) Ende Sept. 2016: Kultusministerkonferenz und VG Wort schließen Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen aus der Nutzung von Schriftwerken: Einzelmeldung ab : Workshop an der UDE mit Vertretern aus Hochschulen, VG Wort, Pilotprojekt Osnabrück, Booktex Landesrektorenkonferenzen empfehlen Nichtbeitritt Beschluss des Rektorats, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten, Nutzung § 52a für Texte zu untersagen

6 Handlungsempfehlungen
Versorgen Sie die Studierenden des Wintersemesters JETZT mit der benötigten Literatur. Bis ist die Nutzung von§ 52a UrhG ohne Einschränkung möglich, Digitalisierung, Nutzung & Vergütung geklärt. Ab dem ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte auf Grundlage von § 52a UrhG an der UDE untersagt, unabhängig von der Plattform Bereits nach § 52a UrhG bereitgestellte Texte müssen voraussichtlich zum gelöscht werden. Stimmen Sie Ihren Literaturbedarf mit der UB ab (Team Semesterapparate, FachreferentInnen) Unterstützen Sie unsere Initiativen

7 Unabhängig von § 52a verwendbare Inhalte
Verlinkung von E-Books ( ) oder E-Journals (74.000), zu finden über den Katalog der UB Über die Plattform digitaler-semesterapparat.de (Booktex) lizenzierte Texte (Bestellung über UB, Finanzierung zentral aus QVM) Open Access Publikationen unter Creative Commons oder anderer Open Content Lizenz Gemeinfreie Werke (Autor > 70 Jahre verstorben) Selbst erstellte Inhalte, eigene Werke (sofern die Nutzungsrechte nicht abgetreten wurden)

8 Zitate und Abbildungen
Zitate sind auf Grundlage von § 51 UrhG zulässig, einzelne Textstellen oder Abbildungen zur Erläuterung der eigenen Ausführungen, unter Angabe der Quelle (Regeln guter wiss. Praxis) Abbildungen sind zum Zweck des Zitats als Ganzes zulässig, werden darüber hinaus nach § 52a als „Werke geringen Umfangs“ bewertet, Pauschalvergütung an die VG Bild-Kunst. Andere Werkarten: nach wie vor pauschal vergütet Film & Musik max. 5 Minuten, Noten max. 6 Seiten

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10 Die Semesterapparate semapp.uni-due.de

11 Die Semesterapparate

12 Die Semesterapparate In Zahlen: Einträge in 1947 Semesterapparaten, davon: 17 % Bucheinträge 6 % Zeitschriftenartikel und 77 % Dateien mit eigenem Material (Skripte, Semesterpläne, Referate, aber auch Literatur)

13 Stichprobe mit 102 Einträgen
Die Semesterapparate Stichprobe mit 102 Einträgen Hinweis darauf, dass eigene Dateien selbst gelöscht werden müssen! Hinweis auf Stand November 2016, mit der leisen Hoffnung eine Fortschreibung bis zum Ende des WS durch die Verhandlungen zwischen Kanzler LRK NRW und VG Wort zu bekommen

14 Die Semesterapparate Ab Nutzen Sie weiter die Funktion Buchauszug. Wir werden versuchen, alternative Quellen zu nutzen, z. B. durch den Erwerb von E-Book- Lizenzen

15 Booktex: digitaler-semesterapparat.de
Ein alternatives Verlagsangebot: Die Plattform digitaler-semesterapparat.de der Fa. Booktex

16 Booktex: digitaler-semesterapparat.de

17 Booktex: digitaler-semesterapparat.de

18 Booktex: digitaler-semesterapparat.de
Preisbeispiele (Nutzungsstufe „Comfort“): Flick (Hrsg.): Handbuch Qualitative Sozialforschung 45 Teilnehmer, 13 Seiten = 18,95 € Schubarth: Gewalt und Mobbing an Schulen 28 Teilnehmer, 41 Seiten = 58,14 €

19 Booktex: digitaler-semesterapparat.de

20 Booktex: digitaler-semesterapparat.de

21 Booktex: digitaler-semesterapparat.de
Die Bereitstellung der Datei erfolgt in der Regel innerhalb eines Tages, Die Abrechnung erfolgt über die UB!

22 Moodle UDE moodle.uni-due.de

23 Moodle In Moodle gibt es derzeit Nutzungen des Arbeitsmaterials „Datei“ in 7300 Kursen. Außerdem gibt es für das Arbeitsmaterial „Verzeichnis“ Nutzungen in 2000 Kursen. Über die Optionen wird derzeit in der deutschsprachigen Community diskutiert.

24 In den geänderten Nutzungsbedingungen Auf der Moodle-Startseite
Wir werden zukünftig an verschiedenen Stellen auf die veränderten Bedingungen hinweisen: In den geänderten Nutzungsbedingungen Auf der Moodle-Startseite In jedem einzelnen Moodle-Kurs Bei der Rückmeldung auf die Einrichtung eines neuen Kursraums Beim Upload von Dateien

25 Moodle Außerdem wird es Änderungen bei den Formularen zum Kopieren oder Verschieben von Kursräumen geben. Vor dem Abschicken der jeweiligen Formulare muss per Klick garantiert werden, dass in dem ursprünglichen Kursraum keine geschützten Dokumente mehr existieren.

26 Moodle Nutzen Sie in Zweifelsfällen das Angebot der UB und richten Sie für Ihre Veranstaltungen Semesterapparate ein. Von Moodle aus können Sie dann problemlos auf die dort hinterlegten Inhalte verlinken.

27 Wir informieren Sie fortlaufend auf der gemeinsamen Webseite von ZIM und UB: Schreiben Sie uns:


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