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Veröffentlicht von:Dieter Armbruster Geändert vor über 6 Jahren
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Mängel im Bauwesen der Auftraggeber als Ursache des Baumangels der Bauherr als Auslöser des Baumangels der Werkbesteller als Ursache von Bauschäden
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Definition des Mangels - 1. Versuch
der Jurist sagt: wenn die geschuldete Leistung nicht mit der erbrachten Leistung übereinstimmt
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Definition des Mangels - 2. Versuch
der Jurist sagt: ein Mangel ist ein FEHLER
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Definition des Mangels - 3. Versuch
das ist ein OBJEKTIVER NACHTEIL erkennbar für einen objektiven Betrachter (SV) aus dem Werkvertrag dem Leistungsverzeichnis den Vorbemerkungen den Plänen den sonstigen Vereinbarungen den Regeln der Technik (Önormen) ….
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Definition des Mangels - 4. Versuch
der Jurist sagt: Ein bautechnischer Fehler löst eine rechtliche Folge aus
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Definition des Mangels - 5. Versuch
Die Definitionen des Juristen stehen im Widerspruch zur Auffassung des Technikers, der sagt: Ich habe die Normen eingehalten, also kann es kein Mangel sein !!!
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Definition des Mangels - 6. Versuch
wann handelt es sich um einen Mangel, und nicht einfach um Pech was nicht so ist wie es sein soll weil es nicht gefällt was nicht funktioniert was nicht benutzbar ist wie vorgesehen was nicht ergonomisch ist was ein falsches Maß hat
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Psychologie des Mangels
Ein Mangel ist etwas sehr persönliches Faktisch einer Beleidigung gleichkommend der Kunde nimmt es persönlich, so, als hätte er selber einen Fehler begangen
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Psychologie des Mangels
….obwohl es vom AN nicht so gemeint war ….weil es einfach so gekommen / geschehen / passiert ist Es war vielleicht auch nicht anders zu machen bei der zur Verfügung stehenden Zeit und dem vorhandenen bißchen Geld, weil günstig /billig sollte es ja schon sein, dans Ganze
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wer haftet für einen Mangel und natürlich für dessen Behebung
ALLE der Arbeitende der Generalunternehmer der ausführende Handwerker der Planende Architekt Bauherr
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Auftreten des Mangels ER wird BEMERKT oder GESUCHT
vor der Übergabe / Übernahme Nach der Übergabe / Übernahme Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
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ein Baumangel entsteht aus
zuwenig Kommunikation und durch zuwenig Koordination der Beteiligten AG, Bauherr PL, ÖBA, BL Konsulenten Handwerker Subunternehmer Lieferanten
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ein Baumangel entsteht aus
Überschneidungen im Arbeitsablauf der Handwerker Behinderungen durch den AG / Arch / PL z.B.: unklaren Angaben der Planer Behinderungen der AN untereinander Angemeldet = behebbar Nicht angemeldet = latent Und unbemerkt bei zuwenig Anwesenheit der Bauaufsicht auf der Baustelle
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ein Baumangel entsteht aus
einer mangelhaften Arbeitsvorbereitung einer mangelhaften Baustellenvorbereitung dem nicht wirkungsvollen Zusammenarbeiten von Handwerkern
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ein Baumangel entsteht aus
ungenügender Sorgfalt bei der Ausführung (auch durch Kostendruck) der Nichtbeachtung vorgegebener Anweisungen und Details der Nichtbeachtung von Normen dem AG-Wunsch nach bester Qualität bei miesester Bezahlung und gröbstem Zeitdruck
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ein Baumangel entsteht aus
der Nichtdefinition der zulässigen Toleranzen Werkstoleranzen in der Produktion den Montagetoleranzen auf der Baustelle andere Toleranzen laut Önormen Ungleichheiten in Naturmaterialien Stein Holz Teppich Fugengleichheit
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ein Baumangel entsteht aus
„Mängel entstehen auch dadurch, daß viele Leute zuviel Zeit haben sich Gedanken zu machen, wovon sie keine Ahnung haben“ Aussage des Teilnehmers Hari am im Wifi
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Bau – Vorbereitung die Schäden durch mangelhafte Baustellen –Vorbereitung und die daraus entstehenden Mehrkosten
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später auftretende Mängel
die aus erst zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar werdenden Baumängel und die daraus resultierenden Mehrkosten
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Bauaufsicht Bauleitung, Projektleitung, Baumanagement, Projektmanagement, die mangelnde Qualifikation der genannten und die resultierenden Schäden zu lasten des AG
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Definition „geschuldete Leistung“
diese wird festgelegt durch Pläne Entwürfe, Einreichpläne Ausführungs-, Detail-Pläne Beschreibungen Leistungsverzeichnis Angebot Muster + FOTOS Schriftverkehr Protokolle Bautagebuch
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Vergleich der Kosten bei sofortiger Behebung des Mangels mit
Sanierungskosten zu einem späteren Zeitpunkt
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die Mängelrüge (schriftlich)
löst aus eine Hemmung des Zahlungslaufes Mehrarbeit beim AN Mehrarbeit beim AG den Beginn der Gewährleistungszeit
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Beispiele Baumeister selber planen + bauleiten
vermessen (Länge, Breite, Höhe) aus der Norm Bau zuwenig getrocknet Frostschäden billiges Material falsche Kalkulation, Bau zu teuer Subfirmen zuwenig beaufsichtigt
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mit Bauherrn zuwenig geredet, um Wünsche genauer abzuklären
schlampige Arbeit in allen Bereichen Rostdetails nicht geklärt (WD, falscher Putzträger, ..) Wärmebrücken (Balkone, Dachboden) Schallschutz, Brandschutz
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deutlich erkennbare Risse im Putz Nester im Sichtbeton
zuwenig Betondeckung der Bewehrung Türzargen schief eingemauert gleichschenkelige Zargen !! bei stumpf einschlagenden Türblättern schlechtes Bauholz beim Dachstuhl keine Dehnfugen im Estrich Estrichstärken bei FB-Heizung keine Gefälle Sickerschacht im Lehmboden
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Höhenlage des Gebäudes falsch Wintergarten auf der Nordseite
Überleger zu tief gesetzt (Tür+Fenster) verschiedene Waagrisse zuwenig Belichtungsfläche Kaminfehler Schneehaken am Dach vergessen keine Hinterlüftung beim Kaltdach
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Kanal unterdimensioniert, Gefälle keine Strangentlüftung für Kanal
zu schwache Fundamente Dachabläufe verkehrt angeschlossen Wohnblock ohne Dehnfugen Stiege schalltechnisch nicht getrennt
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kein Mangel sind Haarrisse bis 0,3 mm Außenputz im Streiflicht uneben
Feuchtigkeitsflecken durch zuwenig Lüften schwarzer Fenstersturz durch gekippte Fenster gerissene Fugen zwischen Fertigteildeckenelementen Unregelmäßigkeiten in Naturmaterialien Holz Stein
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Beispiele Zimmermann Holz zu naß, Farbe blättert ab Winddichtheit
Höhe der Fenster unrichtig Zangen zu tief gesetzt kein konstruktiver Holzschutz Befestigung Mauerbank Setzungen beim massiven Holzhaus Trennung Holzhaus vom Keller
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