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Mängel im Bauwesen der Auftraggeber als Ursache des Baumangels der Bauherr als Auslöser des Baumangels der Werkbesteller als Ursache von Bauschäden.

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Präsentation zum Thema: "Mängel im Bauwesen der Auftraggeber als Ursache des Baumangels der Bauherr als Auslöser des Baumangels der Werkbesteller als Ursache von Bauschäden."—  Präsentation transkript:

1 Mängel im Bauwesen der Auftraggeber als Ursache des Baumangels der Bauherr als Auslöser des Baumangels der Werkbesteller als Ursache von Bauschäden

2 Definition des Mangels - 1. Versuch
der Jurist sagt: wenn die geschuldete Leistung nicht mit der erbrachten Leistung übereinstimmt

3 Definition des Mangels - 2. Versuch
der Jurist sagt: ein Mangel ist ein FEHLER

4 Definition des Mangels - 3. Versuch
das ist ein OBJEKTIVER NACHTEIL erkennbar für einen objektiven Betrachter (SV) aus dem Werkvertrag dem Leistungsverzeichnis den Vorbemerkungen den Plänen den sonstigen Vereinbarungen den Regeln der Technik (Önormen) ….

5 Definition des Mangels - 4. Versuch
der Jurist sagt: Ein bautechnischer Fehler löst eine rechtliche Folge aus

6 Definition des Mangels - 5. Versuch
Die Definitionen des Juristen stehen im Widerspruch zur Auffassung des Technikers, der sagt: Ich habe die Normen eingehalten, also kann es kein Mangel sein !!!

7 Definition des Mangels - 6. Versuch
wann handelt es sich um einen Mangel, und nicht einfach um Pech was nicht so ist wie es sein soll weil es nicht gefällt was nicht funktioniert was nicht benutzbar ist wie vorgesehen was nicht ergonomisch ist was ein falsches Maß hat

8 Psychologie des Mangels
Ein Mangel ist etwas sehr persönliches Faktisch einer Beleidigung gleichkommend der Kunde nimmt es persönlich, so, als hätte er selber einen Fehler begangen

9 Psychologie des Mangels
….obwohl es vom AN nicht so gemeint war ….weil es einfach so gekommen / geschehen / passiert ist Es war vielleicht auch nicht anders zu machen bei der zur Verfügung stehenden Zeit und dem vorhandenen bißchen Geld, weil günstig /billig sollte es ja schon sein, dans Ganze

10 wer haftet für einen Mangel und natürlich für dessen Behebung
ALLE der Arbeitende der Generalunternehmer der ausführende Handwerker der Planende Architekt Bauherr

11 Auftreten des Mangels ER wird BEMERKT oder GESUCHT
vor der Übergabe / Übernahme Nach der Übergabe / Übernahme Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

12 ein Baumangel entsteht aus
zuwenig Kommunikation und durch zuwenig Koordination der Beteiligten AG, Bauherr PL, ÖBA, BL Konsulenten Handwerker Subunternehmer Lieferanten

13 ein Baumangel entsteht aus
Überschneidungen im Arbeitsablauf der Handwerker Behinderungen durch den AG / Arch / PL z.B.: unklaren Angaben der Planer Behinderungen der AN untereinander Angemeldet = behebbar Nicht angemeldet = latent Und unbemerkt bei zuwenig Anwesenheit der Bauaufsicht auf der Baustelle

14 ein Baumangel entsteht aus
einer mangelhaften Arbeitsvorbereitung einer mangelhaften Baustellenvorbereitung dem nicht wirkungsvollen Zusammenarbeiten von Handwerkern

15 ein Baumangel entsteht aus
ungenügender Sorgfalt bei der Ausführung (auch durch Kostendruck) der Nichtbeachtung vorgegebener Anweisungen und Details der Nichtbeachtung von Normen dem AG-Wunsch nach bester Qualität bei miesester Bezahlung und gröbstem Zeitdruck

16 ein Baumangel entsteht aus
der Nichtdefinition der zulässigen Toleranzen Werkstoleranzen in der Produktion den Montagetoleranzen auf der Baustelle andere Toleranzen laut Önormen Ungleichheiten in Naturmaterialien Stein Holz Teppich Fugengleichheit

17 ein Baumangel entsteht aus
„Mängel entstehen auch dadurch, daß viele Leute zuviel Zeit haben sich Gedanken zu machen, wovon sie keine Ahnung haben“ Aussage des Teilnehmers Hari am im Wifi

18 Bau – Vorbereitung die Schäden durch mangelhafte Baustellen –Vorbereitung und die daraus entstehenden Mehrkosten

19 später auftretende Mängel
die aus erst zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar werdenden Baumängel und die daraus resultierenden Mehrkosten

20 Bauaufsicht Bauleitung, Projektleitung, Baumanagement, Projektmanagement, die mangelnde Qualifikation der genannten und die resultierenden Schäden zu lasten des AG

21 Definition „geschuldete Leistung“
diese wird festgelegt durch Pläne Entwürfe, Einreichpläne Ausführungs-, Detail-Pläne Beschreibungen Leistungsverzeichnis Angebot Muster + FOTOS Schriftverkehr Protokolle Bautagebuch

22 Vergleich der Kosten bei sofortiger Behebung des Mangels mit
Sanierungskosten zu einem späteren Zeitpunkt

23 die Mängelrüge (schriftlich)
löst aus eine Hemmung des Zahlungslaufes Mehrarbeit beim AN Mehrarbeit beim AG den Beginn der Gewährleistungszeit

24 Beispiele Baumeister selber planen + bauleiten
vermessen (Länge, Breite, Höhe) aus der Norm Bau zuwenig getrocknet Frostschäden billiges Material falsche Kalkulation, Bau zu teuer Subfirmen zuwenig beaufsichtigt

25 mit Bauherrn zuwenig geredet, um Wünsche genauer abzuklären
schlampige Arbeit in allen Bereichen Rostdetails nicht geklärt (WD, falscher Putzträger, ..) Wärmebrücken (Balkone, Dachboden) Schallschutz, Brandschutz

26 deutlich erkennbare Risse im Putz Nester im Sichtbeton
zuwenig Betondeckung der Bewehrung Türzargen schief eingemauert gleichschenkelige Zargen !! bei stumpf einschlagenden Türblättern schlechtes Bauholz beim Dachstuhl keine Dehnfugen im Estrich Estrichstärken bei FB-Heizung keine Gefälle Sickerschacht im Lehmboden

27 Höhenlage des Gebäudes falsch Wintergarten auf der Nordseite
Überleger zu tief gesetzt (Tür+Fenster) verschiedene Waagrisse zuwenig Belichtungsfläche Kaminfehler Schneehaken am Dach vergessen keine Hinterlüftung beim Kaltdach

28 Kanal unterdimensioniert, Gefälle keine Strangentlüftung für Kanal
zu schwache Fundamente Dachabläufe verkehrt angeschlossen Wohnblock ohne Dehnfugen Stiege schalltechnisch nicht getrennt

29 kein Mangel sind Haarrisse bis 0,3 mm Außenputz im Streiflicht uneben
Feuchtigkeitsflecken durch zuwenig Lüften schwarzer Fenstersturz durch gekippte Fenster gerissene Fugen zwischen Fertigteildeckenelementen Unregelmäßigkeiten in Naturmaterialien Holz Stein

30 Beispiele Zimmermann Holz zu naß, Farbe blättert ab Winddichtheit
Höhe der Fenster unrichtig Zangen zu tief gesetzt kein konstruktiver Holzschutz Befestigung Mauerbank Setzungen beim massiven Holzhaus Trennung Holzhaus vom Keller

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