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Echte Entlastung statt Symbolpolitik!
Krankenhaus-Reform 2015 Echte Entlastung statt Symbolpolitik! 12. März 2015
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Krankenhaus-Reform 2015 Im Jahr 2015 soll es ein Gesetz zur Krankenhaus-Reform geben. Politik und Verbände laufen sich seit 2014 dafür warm. Im Zentrum stehen Qualitätsprobleme (z.B. unnötige Operationen) und die Finanzierung der Krankenhäuser. Vorbereitet wurde das Vorhaben durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform. Sie hat am 5. Dezember 2014 Eckpunkte vorgelegt. Aus den Eckpunkten wird im ersten Halbjahr 2015 ein Gesetzentwurf und im zweiten Halbjahr das Gesetz.
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Krankenhaus-Reform 2015 Krankenhaus-Reform für mehr Qualität geht nur mit ausreichend Personal. ver.di kämpft seit Jahren für gesetzliche Personalbemessung. „Gesundheit braucht genug Personal!“ … ursprünglich standen wir völlig allein mit diesem Thema Die Eckpunkte enthalten jetzt Ansätze für mehr Personal. Das ist gut. Das ist unser Erfolg! Doch die Ansätze sind noch mager. Wir haben eine gute Chance, zusammen mit den Beschäftigten im Krankenhaus ein besseres Gesetz zu erreichen. Dafür müssen wir jetzt aktiv sein.
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Unsere bisherigen Aktivitäten und Erfolge 2013
Koalitionsvertrag: „In der DRG-Kalkulation die Personalkosten, insbesondere Pflege, in ausreichender Höhe berücksichtigen.“ Wahlprogramme aller Oppositionsparteien für Verbesserungen beim Personal Januar 2013 19. Feb. 2013 April Juli – Aug – Sep September 2013 Oktober 2013 Jahres- auftakt „Personal-Check“ fehlen! Aktionswoche „Personal-bemessung“ „Postkarten-aktion“ „Wir haben die Wahl“ Aktion „Übergabe Postkarten“ Meilenstein „Koalitions-vertrag“ Dargestellt sind die bundesweiten Aktionen . Bitte bringt auch die lokalen und landesweiten Aktionen in Erinnerung. Feb. 2013, Personalcheck: Am 19. Februar 2013 führte ver.di eine Befragung ganz besonderer Art durch. Wir besuchten 200 Krankenhäuser und deren Serviceeinrichtungen und wollten von Euch, den Beschäftigten, wissen, wie sich die Personalsituation aus Eurer Erfahrung und Sicht darstellt. In den konkret befragten rund Abteilungen und Bereichen der 200 einbezogenen zeigte sich ein Fehlbedarf von 19,6% oder Personalstellen quer über alle Beschäftigtengruppen. Hochgerechnet auf alle Krankenhäuser in Deutschland bedeutet das einen Bedarf von zusätzlichen Stellen, davon rund in der Pflege. April 2013, Aktionswoche „Personalbemessung“: Über 260 Kliniken haben sich an unserer Aktionswoche zur Personalbemessung beteiligt. Wir haben Unterschriften gesammelt für eine bundesweite, gesetzliche Regelung zur Personalbemessung in Krankenhäusern und dafür dass, die Psychiatrie-Personalbemessung beibehalten und angepasst wird. Die Politik muss einen klaren Rahmen setzen, um den Druck von uns Beschäftigten zu nehmen. Nur so kann auch eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sichergestellt Juli-Aug-Sept, Postkartenaktion: Unsere Aktionen zeigen erste Wirkung. Allein im April haben Beschäftigte innerhalb kürzester Zeit mit ihrer Unterschrift die ver.di-Forderungen unterstützt. Und die Parteien haben reagiert. SPD und LINKE haben die Personalbemessung im Krankenhaus in ihre Wahlprogramme geschrieben. Wir machen weiter Druck, dieses Mal mit einer Postkartenaktion für die gesetzliche Personalbemessung und eine bedarfsorientierte Finanzierung der Krankenhäuser. Unser Ziel ist, mindestens Unterschriften zu bekommen – denn Beschäftigte fehlen in den Krankenhäusern. Unterschreiben können alle: Beschäftigte, Patienten, Angehörige, Nachbarn und Freunde. Oktober 2013, Koalitionsverhandlungen: Viele Kolleginnen und Kollegen haben kreativ und selbstbewusst ihrem Interesse an gesetzlicher Personalbemessung Ausdruck verliehen. Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand konnte über Postkarten von Unterstützern unserer Forderung an SPD-Gesundheitspolitiker Professor Karl Lauterbach übergeben. Danach ging es zur Parteizentrale der CDU, wo lautstark eine Regelung von der Politik eingefordert wurde. Eine tragfähige Regelung der Personalstärke im Krankenhaus bekommen wir nur durch ein entsprechendes Gesetz. Und diese gesetzliche Regelung erreichen wir nur über eine »starke Lobbyarbeit von unten«, die regelmäßig, kompetent und entschieden auf die Politik einwirkt. Oktober 2013, Meilenstein „Koalitionsvertrag“: Erstmals wird in einem Koalitionsvertrag die Personalbelastung im Krankenhaus aufgegriffen. Das ist ein Erfolg von ver.di. Durch beharrlichen Druck, vor allem aus den Kliniken selbst, haben wir das erreicht. ver.di ist die einzige Organisation, die eine gesetzliche Personalbemessung fordert. Noch vor wenigen Jahren wollte niemand diese Forderung hören. Daran gemessen sind wir einen großen Schritt weiter.
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Unsere bisherigen Aktivitäten und Erfolge 2014
Eckpunkte: Zweistufiges Vorgehen 2016 Pflegestellenförderprogramm Expertenkommission Pflegebedarf abbilden 12. Mai 2014 26. Juni 2014 Sept. 2014 Nov. 2014 Dez. 2014 Flaggentag Gesundheits-minister- konferenz der Länder M. Simon: Personalbesetz-ungsstandards in KH Wasem et al: Instrumente Personal-bemessung und –finanzierung Greß/StegmüllerPersonal-bemessung und Vergütungs-strukturen Bund-Länder-AG: Eckpunkte zur Krankenhaus-reform 12. Mai 2014, Flaggentag: Am 12. Mai 2014 – dem Internationalen Tag der Pflege – zeigte ver.di Flagge. Bundesweit war in über 100 Krankenhäusern auf großen Transparenten zu lesen: »Gesundheit braucht genug Personal« Weitere Aktionen: Viele ver.di-Kolleginnen und Kollegen beteiligten sich an den Aktionen »Pflege am Boden«. ver.di machet Dienstpläne, ständige Überstunden, Holen aus dem Frei und Gefährdungsanzeigen, also die täglichen Folgen des Personalmangels, zum Thema. Kein Arbeitgeber soll mehr Ruhe bekommen, solange die Personalsituation unerträglich ist. Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen sollen nur solchen Dienstplänen zustimmen, die Überstunden, kurzfristiges Einspringen und Überlastung vermeiden. ver.di unterstützt die Interessenvertretungen dabei. Juni 2014, Gesundheitsministerkonferenz der Länder: Am 26. Juni 2014 tagte in Hamburg die Gesundheitsministerkonferenz der Länder. Die Länder reden bei der zukünftigen Krankenhauspolitik ein wichtiges Wort mit. Deshalb hat ver.di auch dort wieder die gesetzliche Personalbemessung gefordert. September-November 2014, Studien von Simon, Wasem et al, Greß/Stegmüller: Dezember 2014, Bunde-Länder-Arbeitsgruppe veröffentlicht Eckpunkte zur Krankenhausreform: Die Eckpunkte stellen m.E. eine Kampfansage dar! Da hat irgendjemand den Schuss nicht gehört bzw. will den Schuss nicht hören oder hört ihn zwar, hat aber andere Interessen. Was damit gemeint ist, siehst Du auf den Folien 6-8.
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Unsere Forderungen Sofortmaßnahme: Wieder-Inkraftsetzung der Pflegepersonalregelung (PPR) in patientennahen Pflegebereichen Parallel dazu: Einsetzung eines Beirats, der die PPR zu einer bedarfsgerechten Personalbemessung auch für andere Berufsgruppen weiterentwickelt.
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Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform
Einrichtung eines Pflegestellenförderprogramms 660 Mio. (1. Jahr 110 Mio., 2. Jahr 220 Mio., 3. Jahr 330 Mio.), ab dem 3. Jahr dauerhaft bis zu 330 Mio. p.a. Das entspricht Stellen bundesweit im 3. Jahr. Eigenfinanzierungsanteil der Krankenhäuser: 10% der Personalkosten, Mittelverwendung muss nachgewiesen werden, Für die Zeit nach Auslaufens des Programms soll geeignete Anschlussfinanzierung gefunden werden. Eckpunkte zur Krankenhausreform: Ein Pflegestellenförderprogramm wird zur Stärkung der allgemeinen Pflege (ausschließlich "Pflege am Bett") eingerichtet, dessen Umfang die Hälfte des Förderprogramms der Jahre 2009 bis 2011 umfasst (1. Jahr 110 Mio. €, 2. Jahr 220 Mio. €, ab dem 3. Jahr dauerhaft bis zu 330 Mio. p.a., für den Förderzeitraum von drei Jahren: 660 Mio. €). Die Krankenhäuser haben einen Eigenfinanzierungsanteil in Höhe von 10% der Personalkosten zu tragen. Der Nachweis der Mittelverwendung soll durch Testate von Wirtschaftsprüfern erfolgen. Für die Zeit nach Auslaufen des Pflegestellenförderprogramms (ab dem 4. Jahr) ist eine geeignete Anschlussregelung zu finden, die eine zielgenaue und sachgerechte Zuordnung der Mittel im Bereich der allgemeinen Pflege ermöglicht.
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Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform
Einsatz einer Expertinnen- und Expertenkommission aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung Ist beim Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt. Soll bis Ende 2017 prüfen, ob und wie Pflegebedarf im Krankenhaus im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte abgebildet werden kann. ver.di-Bewertung: Die Eckpunkte gehen über den Koalitionsvertrag hinaus. Während im Koalitionsvertrag die Abbildung des Pflegebedarfs „im DRG-System“ vorgesehen ist, kann die Expertenkommission auch „ausdifferenzierte Zusatzentgelte“ vorsehen. Das ist im Sinne unserer Forderung. Zusatzentgelte gibt es bereits an anderer Stelle. Sie sind eine Finanzierung außerhalb der DRG-Fallpauschalen, aber innerhalb des Finanzierungssystems. Mehr zur Bewertung bei der Folie 10 Bewertung Expert/innen-Kommission
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ver.di-Bewertung Pflegeförderprogramm
Das Pflegeförderprogramm bringt 2016 nur eine Stelle pro Krankenhaus, später bis zu vier. Das ist ein Hohn. Die Politiker/innen haben nicht verstanden, wie dramatisch die Personalsituation ist. Deshalb: Es muss deutlich mehr als 660 Mio. für Personal bereitgestellt werden. 4 Mrd. sind für die Reform vorgesehen. Verhindern, dass weiter Personal abgebaut werden kann. Fehler des ersten Pflegeförderprogramms vermeiden (z. B. Stellen für Leistungsausweitung statt für Entlastung verwendet). meisten Politikern nicht verstanden. ver.di hat den Bedarf von Stellen ermittelt. Das Programm ist halb so groß wie das Pflegesonderprogramm in den Jahren 2009 bis Es schafft in drei Jahren maximal bis Stellen, im ersten Jahr 2016 nur rund eine Stelle pro Krankenhaus. Zudem hatte das frühere Pflegesonderprogramm keine dauerhafte Wirkung erzielt. Die von ver.di vorgetragene Kritik wird aufgegriffen und eine Sofortmaßnahme angekündigt. Dabei soll jedoch nicht an die alte Pflegepersonalregelung angeknüpft werden, sondern ein neues Pflegeförderprogramm aufgelegt werden. Allerdings werden dadurch nicht wirkungsvoll die bestehenden Überlastungen des Pflegepersonals ausgeglichen. Die Dramatik der Personalnot im Krankenhaus wurde von den Politiker/innen von SPD und Union haben erklärt, dass die Fehler des alten Pflegeförderprogramms nicht wiederholt werden sollen. In den Eckpunkten ist dies nicht zu erkennen. Hier kommt es auf konkrete Regelungen im Gesetzgebungsverfahren an. Das neue Programm wird letztendlich danach zu bewerten sein, wie weit es tatsächlich zur Arbeitsentlastung in der Pflege führt. Dazu muss im Gesetz zum einen der Betrag deutlich aufgestockt werden und zum andern müssen die Mittel nachvollziehbar für mehr Personal eingesetzt werden. Eine Überführung in die Landesbasisfallwerte darf es nicht wieder geben.
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ver.di-Bewertung Expertenkommission
Die Expertenkommission ist ein Vorschlag von ver.di. ver.di will: eine gesetzliche Regelungen für den „allgemeinen Pflegebedarf“ und nicht nur für bestimmte Patientengruppen. Finanzierung zusätzlich und nicht durch Umverteilung zwischen unterschiedlichen DRG’s. Den Auftrag der Kommission auf alle Berufsgruppen im Krankenhaus erweitern. Der Aufbau bei den Pflege darf nicht Abbau bei anderen Berufsgruppen zur Folge haben. Anders als von uns gefordert, soll die Expertenkommission nicht den Auftrag erhalten, eine gesetzliche Personalbemessung zu entwickeln. Wohl aber sind dauerhafte gesetzliche Regelungen zur „sachgerechten Abbildung von Pflegebedarf“ ihr Auftrag. ver.di-Bewertung: Die Eckpunkte gehen über den Koalitionsvertrag hinaus. Während im Koalitionsvertrag die Abbildung des Pflegebedarfs „im DRG-System“ vorgesehen ist, kann die Expertenkommission auch „ausdifferenzierte Zusatzentgelte“ vorsehen. Das ist im Sinne unserer Forderung. Zusatzentgelte gibt es bereits an anderer Stelle. Sie sind eine Finanzierung außerhalb der DRG-Fallpauschalen, aber innerhalb des Finanzierungssystems. Für ver.di kommt es in der Umsetzung sehr darauf an, dass gesetzliche Regelungen für den „allgemeinen Pflegebedarf“ und nicht nur für bestimmte Patientengruppen getroffen werden und dass die Finanzierung zusätzlich und nicht durch Umverteilung zwischen unterschiedlichen DRG’s erfolgt. Gut ist, dass die Expertenkommission beim BMG (nicht beim INEK oder beim Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA) eingerichtet wird und aus Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung besteht. Wäre sie beim InEK oder beim Gemeinsamen Bundesausschuss angesiedelt, hätte ver.di deutlich geringere Chancen, unsere Aspekte einzubringen. Im G-BA treffen die Interessen der Gruppen im Gesundheitswesen (v.a. Kassen und Deutsche Krankenhausgesellschaft) so hart aufeinander, dass Kompromisse und Fortschritte sehr schwer zu erreichen sind. ver.di muss dabei beteiligt sein. Der Auftrag der Kommission muss jedoch erweitert werden auf alle Berufsgruppen im Krankenhaus. Eine gute Patientenversorgung ist eine Leistung aller Berufsgruppen. Es muss gewährleistet sein, dass der erforderliche Aufbau von Pflegepersonal nicht durch Abbau von Therapeuten, Hauswirtschaft oder Verwaltung erfolgt. Vielmehr muss die Expertenkommission das gesamte Versorgungsgeschehen in den Blick nehmen. ver.di hält daran fest, dass die gesetzliche Personalbemessung alle Berufsgruppen umfassen muss. Zudem ist zu berücksichtigen, dass nach derzeitiger Gesetzeslage Ende 2018 auch die PsychPV ausläuft. Auch hierzu werden Vorschläge für die zukünftige Personalausstattung Gebraucht. Entscheidend ist, dass eine dauerhafte Lösung auf den Weg gebracht wird. Dazu muss der Personalmangel schneller und nachhaltiger beseitigt werden, als es der jetzige Kompromiss vorsieht. Die ver.di-Forderung nach gesetzlicher Personalbemessung, die am Bedarf der Patient/-innen ausgerichtet ist, bleibt bestehen.
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Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform
Veröffentlichung patientenrelevanter Informationen, darunter Personalausstattung der Fachabteilungen eines Krankenhauses, Umgang mit gemeldeten Fehlern, Erfüllung wesentlicher Hygienestandards. Berichterstattung zur Personalausstattung und Hygiene ist eine Forderung von ver.di. Sie eröffnet uns und den betrieblichen Interessenvertretungen neue Möglichkeiten der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit. Für uns kommt es u.a. darauf an, dass die Berichte auch die Fachkräfte-/Hilfskräftequote in der Pflege sichtbar machen und die Personalausstattung/Leistungsvorgaben in der Reinigung und weiteren Bereichen. Das ver.di Konzept (Februar 2015) für Personalbemessung im Reinigungsdienst einbringen.
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Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform
Weitere Elemente Strukturfonds zur Konzentration von Standorten, Umwandlung von KH in nichtstationäre Einrichtungen Länder verpflichten sich, Investitionen nicht weiter zu kürzen Qualitätszuschlag für einzelne Krankenhäuser: max. vier Leistungsbereiche, kein Exklusivvertrag einzelner Kassen Zuschläge für Vorhaltung, Notfallversorgung , ländliche Regionen u.ä. Qualität als Element der Landeskrankenhausplanung Strukturfonds Die Länder führen die Planung von Krankenhäusern im Rahmen der Daseinsvorsorge auch weiterhin durch und haben die Investitionsmittel für ihre Krankenhäuser in notwendigem Umfang bereit zustellen. Um den anstehenden Umstrukturierungsprozess der Krankenhausversorgung voran zu bringen, werden in einem Strukturfonds einmalig Mittel in Höhe von 50 0 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Projekte werden nur finanziert, wenn die Länder den gleichen Beitrag leisten. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Mrd. Euro für Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Der Fonds hat den Zweck, zur Verbesserung der Versorgungsstruktur den Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von Krankenhausstandorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen (z. Bsp. Gesundheits- oder Pflege- zentren) zu fördern. Die Fördergelder werden den Krankenhäusern nicht anstelle, sondern zusätzlich zu der notwendigen Investitionsförderung zugute kommen. Ver.di-Bewertung: Die Länder haben sich auf eine nachhaltige Investitionsfinanzierung erneut nicht verständigen können. Angesichts eines Investitionsstaus von 35 bis 50 Mrd. Euro vermag der Investitionsfonds nicht zu überzeugen. Wiederum wird den Versicherten in die Tasche gegriffen, um die Länder bei Ihrer originären Aufgabe zu unterstützen. Der Fonds soll auch der Umstrukturierung von Krankenhäusern in lokale Versorgungseinrichtungen dienen. Er darf jedoch nicht zu einer Schließungsprämie werden, die zudem von den Versicherten finanziert wird. Es führt kein Weg daran vorbei, dass die Länder ihrer Pflicht aus dem KHG vollständig nachkommen und durch ihre Investitionen zu 'sozial tragbaren Pflegesätzen‘ beitragen. Dazu ist eine Aufstockung der Fördermittel auf mindestens 6 Mrd. Euro jährlich erforderlich. Das sind rund 3,3, Mrd. Euro mehr als heute. Notwendige Investitionen werden aktuell den Betriebsmitteln entnommen. Dieses Geld fehlt dann beim Personal.
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ver.di Aktionsprogramm Krankenhausreform 2015
Januar bis Mai Arbeit am Referentenentwurf, Abstimmg. m. Ministerien Lobbygruppen der Branche arbeiten im Hintergrund ca. Juni Gesetzentwurf des Bundeskabinetts ver.di-Lobbyarbeit von unten - Bundestagsabgeordnete in die Krankenhäuser / Aktivitäten Landesfachbereiche Gesundheits-ministerkonferenz Länder ab Ausgabe der Nummernkarten Feb/März 2015 ver.di Nachtdienst- Befragung Do 12. Mrz (9.-13.) Bundesw. Betriebs-/Pers.-/Mitarbeitervers. 13./14. Apr Aktion Bundes- Fachbereichs- konferenz Di 12. Mai 2015 Tag der Pflege Betriebl. Akti-onen, Flaggen Mi 24. Jun 2015 fehlen Bundesweite Aktion
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Vorläufige Ergebnisse ver. di-Nachtdienstcheck 5. /6
Vorläufige Ergebnisse ver.di-Nachtdienstcheck 5./6. März 2013 Allein in der Nacht Auf knapp 56% der Stationen arbeitete eine Fachkraft allein auf Station. Sie musste dabei im Durchschnitt 25 Patientinnen und Patienten versorgen. Auf 20 Stationen wurde die Fachkraft durch eine/n Auszubildende/n, auf 30 Stationen durch eine Hilfskraft unterstützt Auf 5 Stationen versorgte eine Hilfskraft allein, d.h. ohne zuständige Fachkraft die Patientinnen und Patienten.
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Vorläufige Ergebnisse ver. di-Nachtdienstcheck 5. /6
Vorläufige Ergebnisse ver.di-Nachtdienstcheck 5./6. März 2013 Fachstandards auf Intensivstationen flächendeckend unterschritten Wir befragten 419 Intensivstationen (einschließlich Intermediate Care Stationen) auf denen Patienten versorgt wurden. Nur auf 7,9 % (33) Stationen wird der Fachstandard eingehalten, d.h. eine Intensivpflege-Fachkraft betreut 2 Patient/innen. Auf 65,2% der Stationen hat eine Pflegekraft drei und mehr Patienten zu betreuen, auf 33,7 % sogar vier und mehr Patienten. Auf 42 ITS musste sich eine Fachkraft um sechs und mehr Patienten kümmern. Im Durchschnitt aller Intensivstationen betreut eine Fachkraft 3,3 Patient/innen.
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Nicht alle erforderlichen Leistungen können erbracht werden:
Vorläufige Ergebnisse ver.di-Nachtdienstcheck 5./6. März 2013 Leistungseinschnitte & gefährliche Situationen Nicht alle erforderlichen Leistungen können erbracht werden: Über 55% der Befragten äußerten, sie können „oft“ bis „manchmal“ die erforderlichen Leistungen bei der Versorgung nicht erbringen. Gefährliche Situationen treten gefährlich oft auf: Knapp 60% der Befragten gaben an, dass in den letzten vier Wochen gefährliche Situationen aufgetreten sind, die durch mehr Personal hätten verhindert werden können. Nicht alle erforderlichen Leistungen können erbracht werden Über 55% der Befragten äußerten, sie können „oft“ bis „manchmal“ die erforderlichen Leistungen bei der Versorgung nicht erbringen. Das weißt eindeutig auf eine zu dünne Personaldecke hin, welche die Beschäftigten in eine ständige Überforderung bringt und sie kontinuierlich unter Stress setzt. Gefährliche Situationen treten gefährlich oft auf Erschreckend waren die ehrlichen Rückmeldungen der Beschäftigten, die mit knapp 60% aufzeigten, dass gefährliche Situationen in den vergangenen Wochen durch mehr Personal hätten verhindert werden können. Pausen können nicht genommen werden Das Einhalten der Gesundheitsvorschrift zur Pause wird auf den Pflege-Stationen und in den sonstigen Bereichen massenhaft verletzt. Ca. ¾ aller Befragten gaben an, in der letzten Nachtschicht keine ungestörte Pause gehabt zu haben.
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Vorläufige Ergebnisse des ver. di-Nachtdienstchecks 5. /6
Vorläufige Ergebnisse des ver.di-Nachtdienstchecks 5./6. März 2015 Pausen können nicht genommen werden. Das Einhalten der Gesundheitsvorschrift zur Pause wird auf den Pflege-Stationen und in den sonstigen Bereichen massenhaft verletzt. Ca. ¾ aller Befragten gaben an, in der letzten Nachtschicht keine ungestörte Pause gehabt zu haben.
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12. Mai 2015 Internat. Tag der Pflege
Betriebliche Aktionen in Krankenhäusern bundesweit Flaggen „Gesundheit braucht genug Personal!“ an den Fassaden von Krankenhäusern Für mehr Personal, für gesetzliche Personalbemessung! Diesmal wollen wir auch die Altenpflege einbeziehen. Gut, dass sich ver.di am Tag der Pflege 2014 gezeigt hat. An diesem Tag äußern sich auch die Pflegeverbände und die Regierung. Deshalb sind wir auch 2015 wieder aktiv. Anders als 2014 sehen wir neben der Aktion mit Fassadentransparenten auch andere betriebliche Aktionen vor.
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24. Juni 2015 Demonstration Bundesweite dezentrale Demonstration der Für gesetzliche Personalbemessung und Krankenhausinvestitionen! Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder tagt am 24./ in Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz). zehn Minuten vor der Klinik. In Berlin waren wir 2008 vor dem Brandenburger Tor ver.di ruft alle Beschäftigten im Dienst und im Frei auf! Ausgabe von Nummernkarten in den Kliniken. Wer eine Nummernkarte übernimmt, sagt zu, dass sie/er am dabei ist. So erreichen wir In Berlin war es eine Tagesreise, diesmal sind es 10 Minuten vor der Klinik. Wir schenken an diesem Tag dem Arbeitgeber einmal die Pause nicht, sondern nehmen sie für einen wichtigen politischen Zweck.
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Wir nutzen die Chance Krankenhaus-Reform für mehr Qualität geht nur mit ausreichend Personal. Die Eckpunkte zeigen: es wird uns nichts geschenkt. Sie zeigen aber auch: Seit dem Pflegenotstand Ende der 1980er Jahre hatten wir nicht mehr eine so gute Chance, mehr Personal im Krankenhaus durchzusetzen. Nutzen wir das Zeitfenster jetzt! Wir setzen uns für uns selbst und gleichzeitig für die Sicherheit der Patient/innen ein! Wir handeln gemeinsam.
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