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Kranken- zusatzversicherungen

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Präsentation zum Thema: "Kranken- zusatzversicherungen"—  Präsentation transkript:

1 Kranken- zusatzversicherungen
Vertrieb Bildung Spezial- und Bankenvertrieb /

2 Inhalt 1 Markt und Bedarf Tarifüberblick Krankenzusatzversicherungen 2 Ambulante Zusatzversicherungen 3 Stationäre Zusatzversicherungen 4 Rund um die Zähne 5 Krankentagegeld 6 Krankenhaustagegeld 7 Reisekrankenversicherungen 8 Sonstiges © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

3 1 1 Markt und Bedarf Tarifüberblick Krankenzusatzversicherungen 2 Ambulante Zusatzversicherungen 3 Stationäre Zusatzversicherungen 4 Rund um die Zähne 5 Krankentagegeld 6 Krankenhaustagegeld 7 Reisekrankenversicherungen 8 Sonstiges © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

4 Die Tarife bilden den Bedarf des Kunden ab - Übersicht -
Zusatzversicherungen der APKV K-ZV-AW, Schulungsunterlage nur für internen Gebrauch

5 1 Inhalt 2 3 4 Tarifüberblick Zusatzversicherung
Marktforschungsergebnisse bestätigen hohen Absicherungsbedarf der Kunden 3 Absicherung des Bedarfes der Kunden mit Tarifen der APKV im “Baukasten-System” 4 Argumente für die Bausteine Krankenhaus-, Krankentage-, Pflegetagegeld und Reisekrankenversicherung © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

6 Tarifüberblick - Zusatzversicherung
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7 2) nur mit weiteren Tarifen versicherbar (Details siehe Verkaufsrichtlinien)
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8 Marktforschung bestätigt hohes Absicherungs-bedürfnis bei ………………
Welche möglichen Leistungen einer privaten Krankenzusatzversicherung kommen für Sie in die engere Wahl? Zahnersatz-Markt sehr gut erschlossen: Nahezu alle Krankenversicherer in Deutschland bieten einen Zahnersatz-Tarif an ... ... aber nur wenige Wettbewerber haben einen separat abschließbaren Zahnbehandlungs-/-erhalt-Tarif. Angaben in Prozent Gestützte Abfrage Mehrfachnennungen Basis: Abschlussbereite (n=962) Top Ten Antworten Für welche Leistung wären Sie bereit, sich zusätzlich zu versichern, also monatlich einen Zusatzbeitrag zu bezahlen? Quelle: Abschlussbereitschaft einer privaten Kranken-ZV 2009, 2. Quartal 2009, psychonomics) Top Ten Antworten © Copyright VBSB | KV-Zusatz | Quelle: mindline media/ Korehnke Kommunikation 2009/ n=435 gesetzlich Versicherte ab 14 Jahren

9 Inhalt 1 Markt und Bedarf Tarifüberblick Krankenzusatzversicherungen 2 Ambulante Zusatzversicherungen 3 Stationäre Zusatzversicherungen 4 Rund um die Zähne 5 Krankentagegeld 6 Krankenhaustagegeld 7 Reisekrankenversicherungen 8 Sonstiges © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

10 Ambulante Ergänzungstarife Vertragsschluss seit 01.2011
AmbulantBest AB02 AmbulantPlus AP02 K-ZV-AW, Schulungsunterlage nur für internen Gebrauch

11 1 Inhalt 2 3 4 Die Produktphilosophie Leistungen im Überblick
Leistungen im Detail 4 Besonderheiten und Verkaufrichtlinien © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

12 © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 7.2013

13 Leistungen im Überblick Tarife AP(02) und AB(02)
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14 Leistungsübersicht im Detail AmbulantPlus (AP02)
Versicherungsfähigkeit GKV-Versicherte Gebührenordnungen Aufwendungen für ärztliche Leistungen Nicht versichert Ambulante Heilbehandlung Behandlung durch Heilpraktiker 70 % der nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnungsfähigen Kosten 70 % der verordneten Arzneimittelkosten Alternativmedizinische Behandlung durch Ärzte nicht versichert Höchstbetrag bei Heilpraktiker (inkl. Arzneimittel) Max. 400 EUR innerhalb eines Versicherungsjahres Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen nicht versichert Sehhilfen 100 %, max. 150 EUR innerhalb von 24 Monaten Für Brillenträger wird ein RZ von 3 EUR erhoben. Hörgeräte Stationäre Heilbehandlung Allgemeine Krankenhausleistungen (Ortsklausel) 100% der verbleibenden Kosten bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung GKV Auslandsleistung in Europa unbeschränkt, außerhalb Europas erweitert auf 2 Monate © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

15 Leistungsübersicht im Detail AmbulantBest (AB02)
Versicherungsfähigkeit GKV-Versicherte, die bei uns eine weitere Krankheitskostenversicherung geschlossen haben, jedoch nur Krankheitskostenversicherung ohne Leistungen für Alternativmedizin durch Ärzte Heilpraktiker Ärztliche Vorsorgeuntersuchung oder Hörgeräte und/oder Sehhilfen Gebührenordnungen Aufwendungen für ärztliche Leistungen Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Ambulante Heilbehandlung Behandlung durch Heilpraktiker 80 % der nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnungsfähigen Kosten 80 % der verordneten Arzneimittelkosten Alternativmedizinische Behandlung durch Ärzte 80 % der Restkosten nach Vorleistung GKV 80 % der Gesamtkosten, soweit von GKV nicht zuschussfähig Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Behandlungen aus dem tariflichen Leistungsverzeichnis (inkl. verordneter Arzneimittel) Höchstbetrag bei Heilpraktiker und Alternativmedizin (inkl. Arzneimittel) Max EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren Ärztliche Vorsorgeuntersuchun-gen 80 % der Restkosten nach Vorleistung GKV 80 % der Gesamtkosten, soweit von GKV nicht zuschussfähig Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Untersuchungen aus dem tariflichen Leistungsverzeichnis zu den dort genannten GOÄ-Positionen (Anlage zum Tarif), ab jeweiligem Mindestalter. Ein erneuter Anspruch entsteht pro Untersuchung nach Ablauf von 24 Monaten. Sehhilfen 100 %, max. 300 EUR innerhalb von 24 Monaten Für Brillenträger wird ein RZ von 6 EUR erhoben. Hörgeräte 80 % der Restkosten nach Vorleistung GKV, max. 500 EUR pro Versicherungsjahr. Stationäre Heilbehandlung Allgemeine Krankenhausleistungen (Ortsklausel) 100% der verbleibenden Kosten bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung GKV Auslandsleistung in Europa unbeschränkt, außerhalb Europas erweitert auf 2 Monate © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

16 © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 7.2013

17 Besonderheiten und Verkaufsrichtlinien - Tarife AB02 und AP02.
Kunde / -in trägt bei Antragsaufnahme bereits eine Sehhilfe Erhebung von Risikozuschlägen Tarif AB02: 6,00 EUR Tarif AP02: 3,00 EUR Beide Tarife können allein oder in Kombination mit einem weiteren Kostentarif, z.B.: Zahn- und/oder stationärer Zusatzversicherung verkauft werden. Die Tarife AB02 und AP02 können nicht mit einem anderen Kostentarif kombiniert werden, der ambulante Leistungen absichert. z.B.: Tarif ZahnAmbulantPlus (ZAP02) © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

18 Inhalt 1 Markt und Bedarf Tarifüberblick Krankenzusatzversicherungen 2 Ambulante Zusatzversicherungen 3 Stationäre Zusatzversicherungen 4 Rund um die Zähne 5 Krankentagegeld 6 Krankenhaustagegeld 7 Reisekrankenversicherungen 8 Sonstiges © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

19 Privatpatient im Krankenhaus (stationär)
für GKV-Versicherte K-ZV-AW, Schulungsunterlage nur für internen Gebrauch

20 1 Inhalt 2 3 4 Tarif Krankenhaus Best – KHB02
Tarif Krankenhaus Plus – KHP02 3 Tarif Krankenhaus Plus mit Option Privat-KHPOPT02 4 Tarif Ambulante OP Krankenhaus AOPKH © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

21 1 Inhalt 2 3 4 Tarif Krankenhaus Best – KHB02
Tarif Krankenhaus Plus – KHP02 3 Tarif Krankenhaus Plus mit Option Privat-KHPOPT02 4 Tarif Ambulante OP Krankenhaus AOPKH © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

22 KrankenhausBest: Premium-Schutz für alle Fälle
Der stationäre Tarif KrankenhausBest bietet im Vergleich zu KrankenhausPlus bis zu 100 Prozent Erstattung auch für die Behandlung im Einbettzimmer! Freie Arzt- und Krankenhauswahl: 100 Prozent für privatärztliche Behandlung bei stationärem Aufenthalt; 100 Prozent der verbleibenden Kosten bei Wahl eines anderen als in der ärztl. Einweisung genannten Krankenhauses nach Zusage auch in gemischtem Krankenanstalten Rooming-in (Mitversicherung von Begleitperson) in deutschen Krankenhäusern bis zum 10. Lebensjahr (medizinische Notwendigkeit wird von APKV unterstellt) Verlegungsservice innerhalb von Deutschland, wenn stationärer Aufenthalt noch mindestens 7 Tage und von APKV organisiert Unbegrenzte Erstattung: Keine Begrenzung auf Höchstsätze (3,5-fach) der GOÄ Ersatzkrankenhaustagegeld in öffentlichen Krankenhäusern: 25 bzw. 50 Euro/Tag bei Verzicht auf Wahlleistungen Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer Leistungen in Privatkliniken: Behandlung im Ein- oder Zweibettzimmer: 100 Prozent nach bzw. 60 Prozent ohne Vorleistung GKV Behandlung im Mehrbettzimmer: 100 Prozent, Leistung der GKV wird angerechnet Vor-/Nachstationäre Behandlung: Vorstationär: bis zu 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der stationären Behandlung Nachstationär: bis zu 7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Ende der stationären Behandlung KHB02 Die Lösung, wenn das Beste gerade genug ist! © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 22

23 1 Inhalt 2 3 4 Tarif Krankenhaus Best – KHB02
Tarif Krankenhaus Plus – KHP02 3 Tarif Krankenhaus Plus mit Option Privat-KHPOPT02 4 Tarif Ambulante OP Krankenhaus AOPKH © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

24 KrankenhausPlus: Versorgungskomfort von Anfang an
Der stationäre Tarif KrankenhausPlus bietet Top-Leistungen zum überzeugenden Preis-Leistungs-Verhältnis: Freie Arzt- und Krankenhauswahl: 100 Prozent für privatärztliche Behandlung bei stationärem Aufenthalt; 100 Prozent der verbleibenden Kosten bei Wahl eines anderen als in der ärztl. Einweisung genannten Krankenhauses Nach Zusage auch in gemischtem Krankenanstalten Rooming-in (Mitversicherung von Begleitperson) in deutschen Krankenhäusern bis zum 10. Lebensjahr (medizinische Notwendigkeit wird von APKV unterstellt) Unbegrenzte Erstattung: Keine Begrenzung auf Höchstsätze (3,5-fach) der GOÄ Ersatzkrankenhaustagegeld in öffentlichen Krankenhäusern: 25 bzw. 50 Euro/Tag bei Verzicht auf Wahlleistungen Unterbringung im Zweibettzimmer Leistungen in Privatkliniken: Behandlung im Zweibettzimmer: 100 Prozent nach bzw Prozent ohne Vorleistung GKV Behandlung im Einbettzimmer: 60 Prozent nach bzw Prozent ohne Vorleistung GKV Behandlung im Mehrbettzimmer: 100 Prozent, Leistung der GKV wird angerechnet Vor-/Nachstationäre Behandlung: Vorstationär: bis zu 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der stationären Behandlung Nachstationär: bis zu 7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Ende der stationären Behandlung KHP02 Genau der Rundumschutz, den sich Ihre Kunden wünschen! © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 24

25 1 Inhalt 2 3 4 Tarif Krankenhaus Best – KHB02
Tarif Krankenhaus Plus – KHP02 3 Tarif Krankenhaus Plus mit Option Privat-KHPOPT02 4 Tarif Ambulante OP Krankenhaus AOPKH © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

26 Krankenhaus Plus mit Option Privat (KHPOPT02) nur für Pflichtmitglieder der GKV und deren Familienangehörige. KHPlus Option Privat Leistungen siehe KHPlus (KHP02) Option auf Übergang (ohne Risikoprüfung, Anspruch auf Antragsannahme) in alle verkaufsoffenen Tarife der Krankheitskosten Vollversicherung ( Unisex Tarife ) gilt auch für KT und Pflegepflichtversicherung unter Beachtung der Melde- und Beantragungsfrist Maximale Laufzeit 240 Monate oder vollendetes 50. Lebensjahr oder Ende der Versicherungspflicht Risikotarif ohne Alterungsrückstellungen Alternative zu KHPOPT02 AWV ab Beginn Achtung: Bonitätsprüfung wie in HKV notwendig Keine Alleinversicherung von Minderjährigen © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

27 1 Inhalt 2 3 4 Tarif Krankenhaus Best – KHB02
Tarif Krankenhaus Plus – KHP02 3 Tarif Krankenhaus Plus mit Option Privat-KHPOPT02 4 Tarif Ambulante Operationen Krankenhaus AOPKH © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

28 Ambulante Operationen – die Zahlen und Fakten
Es wird immer häufiger ambulant operiert: Anzahl (gesamt) aller ambulant durchgeführten Operationen in Krankenhäusern, die im Katalog nach § 115 b SGB V enthalten sind. 2002 noch ca Personen 2010 bereits ca. 1,85 Mio. Personen Auch bei ambulanten Operationen im Krankenhaus wird besonderen Wert auf die Behandlung durch einen Spezialisten gelegt. Wichtig: Die uneingeschränkte Behandlung durch einen Arzt nach Wahl wird jedoch nur durch unseren Zusatzbaustein „Ambulante OP Krankenhaus“ gewährleistet! Ambulante Operationen pro Jahr:1 Millionen Jahr ! 1 Quelle: gbe-bund.de, Stand Unsere Empfehlung: Ambulante Operationen im Krankenhaus immer mitversichern. © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

29 Der Tarif Ambulante OP Krankenhaus – die optimale Ergänzung (1/2)
Mit dem Ergänzungsbaustein Ambulante OP Krankenhaus setzt die Allianz Private Krankenversicherung neue Maßstäbe. Unabhängig von einer GKV-Vorleistung beinhaltet der Zusatzbaustein folgende Leistungen: 100 Prozent Kostenerstattung und volle Wahlfreiheit für ärztliche Leistungen und Sachkosten bei ambulanten Operationen im Krankenhaus, = in öffentlichen und privaten Krankenhäusern, sog. Privatkliniken (Hinweis: Der Tarif leistet nicht in ambulanten Versorgungszentren bzw. Tageskliniken, d.h. Arztpraxen, die eine ärztliche und pflegerische Betreuung von Patienten auch über Nacht gewährleisten können. Hintergrund: Hier besteht in der Regel bereits ein Vertrag mit der GKV, so dass die GKV auch vollumfänglich für Behandlungen durch Ärzte dieser Einrichtungen leistet. Daher wäre es für den Kunden kein Vorteil, wenn er sich zwar von dem gleichen Arzt behandeln lassen könnte, dieser aber anstatt mit der GKV nur mit dem Kunden privatärztlich abrechnen würde.) durch einen Wahl- oder Belegarzt Erstattung auch über den Höchstsätzen der GOÄ Einer der besten Tarife am Markt. 100 Prozent Privatpatienten-Status auch bei ambulanten Operationen im Krankenhaus1 1 Mit Ausnahme von zahnärztlichen Behandlungen und mit diesen in Zusammenhang stehenden Maßnahmen © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 29

30 Der Tarif Ambulante OP Krankenhaus – die optimale Ergänzung (2/2)
Mehrbeitrag für den Zusatzbaustein (AOPKH02) bis vollendetes Lebensjahr Mann und Frau bis zum 16. Lebensjahr 1,00 € bis zum 21. Lebensjahr 2,11 € 35. Lebensjahr 6,49 € 45. Lebensjahr 6,97 € 55. Lebensjahr 7,70 € In AMIS und KV-Profi: Innerhalb der Tarifierung Krankenhaus-Zusatzversicherung ist der Baustein Ambulante OP Krankenhaus immer als mitversichert vorbelegt und muss im Verkauf aktiv abgewählt werden. Kleiner Mehrbeitrag mit großem Effekt! © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 30

31 Inhalt 1 Markt und Bedarf Tarifüberblick Krankenzusatzversicherungen 2 Ambulante Zusatzversicherungen 3 Stationäre Zusatzversicherungen 4 Rund um die Zähne 5 Krankentagegeld 6 Krankenhaustagegeld 7 Reisekrankenversicherungen 8 Sonstiges © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

32 Der Zusatzschutz, der Ihre Kunden strahlend lächeln lässt.
KV-Zusatz Der Zusatzschutz, der Ihre Kunden strahlend lächeln lässt. ZahnFit, ZahnPlus und ZahnBest Stand © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 32

33 1 1 2 2 4 3 Agenda Kurz zusammengefasst Kurz zusammengefasst
Leistungsübersicht: ZahnFit, die neuen ZahnPlus und ZahnBest Leistungsübersicht: ZahnFit, die neuen ZahnPlus und ZahnBest 4 Verkaufsunterstützung 3 Verkaufsunterstützung © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

34 Agenda 1 Kurz zusammengefasst © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

35 ! Die Zahn-Tarife - Gut kombiniert. Erstklassig versorgt -
In den neuen Zahntarifen sind Markt-, Rating- (z.B. von Finanztest) und Vertriebserfordernisse konsequent umgesetzt worden: Flexibler und individueller durch die Möglichkeit, einen Zahnbehandlungs- und einen Zahnersatztarif allein oder in Kombi- nation abschließen zu können. Unsere Ergänzung für die Pflege und Behandlung der Zähne. ZahnFit Einfachere Antragstellung, da bei ZahnFit keine Gesundheitsfragen und bei ZahnPlus/ZahnBest (ZP01/ZB01/02) nur noch zwei Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Unsere Ergänzung für den Ersatz der Zähne. Zukunftssicher durch klare Erstattungssystematiken und trans- parentere Fiktion bei Nichtleistung der GKV. Leistungsstärker und ratingorientierter z.B. auch durch Wegfall der dauerhaften Erstattungshöchstbeträge ab dem 49. Monat und 100% Leistung bei Regelversorgung (reine Kassenleistung ohne privatärztliche Anteile). ZahnPlus ZahnBest ! Passgenaue Lösungen mit dem flexiblen Baukastensystem! © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 35

36 ! Die Zahn-Zusatzversicherung
- Ein starkes Argument bei Ihren Kunden - Die Verbesserungen der neuen Tarife ZahnPlus und ZahnBest im Bereich Zahnersatz und die gleichzeitige Öffnung des ZahnFit für die Zahnbehandlung sind der perfekte Einstieg, um gerade bei gesetzlich versicherten Neu- bzw. Bestandskunden das medienintensive Thema der richtigen Gesundheitsversorgung kompetent anzusprechen und auszubauen. Quelle: Neue Version der Basisbroschüre „Kranken-Zusatzversicherungen der Allianz“, Stand , (Bestell-Nr.: MMK—3012Z0) ! Baustein „Zahn“ – nur der Anfang der ganzheitlichen Beratung! © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

37 ! Die richtige Zahnversicherung Der Zahnarztbesuch – ein Kostenfaktor?
- Ein Thema, das Ihre Kunden vor viele Fragen stellt - Welche Leistungen werden von meiner gesetzlichen Krankenversicherung heute und in Zukunft noch übernommen? Welche Kosten kommen auf mich zu - für Zahnbehandlung und Zahnersatz ? Ist für mich eine Topversorgung möglich und auch bezahlbar? ! Der Zahnarztbesuch – ein Kostenfaktor? © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

38 ZahnPlus, ZahnBest, ZahnFit
Gesunde Zähne sind ein Stück Lebensqualität - Die Situation Ihrer Kunden - Gerade im Zahnbereich haben die Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherung dazu geführt, dass Ihre Kunden oft mit hohen Eigenbeteiligungen rechnen müssen ! Welche möglichen Leistungen einer privaten Krankenzusatzversicherung kommen für Sie in die engere Wahl? Zahnersatz 77% ZahnPlus, ZahnBest, ZahnFit Zahnbehandlung 65% Sehhilfen 61% Heilmittel 37% Auslands-RKV 37% Übernahme Medikamtenzuzahlung 35% Heilpraktiker 32% freie KH-Wahl 29% privatärztliche Behandlung 27% 1-Bett-Zimmer 26% 0% 20% 40% 60% 80% Angaben in Prozent , Gestützte Abfrage Mehrfachnennungen Basis: Abschlussbereite (n=962), Top Ten Antworten Quelle: Abschlussbereitschaft einer privaten Kranken-ZV 2009, 2. Quartal 2009, psychonomics ! Geben Sie Ihren Kunden auch finanzielle Sicherheit! © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

39 ZahnFit – Kunststoff-Füllung statt Amalgam.
Bei Zahnfüllungen für Seitenzähne erstattet die GKV nur die Kosten für Amalgam-Füllungen zu 100 %. Füllungsmethode Amalgam Komposit (Kunststoff) Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Gesamtkosten bei Frontzähnen: Gesamtkosten (Einschichttechnik), bei Seitenzähnen: Kosten nur für Amalgamfüllung Leistung ZahnFit nicht notwendig 100% der Gesamtkosten inkl. GKV-Vorleistung ZahnFit Zwei Komposit-Füllungen, mehrflächig ca. 270 EUR Erstattung der GKV* 100 EUR Leistung der Allianz 170 EUR Erstattung mit ZahnFit inkl. GKV 270 EUR = 100 % * Stand Dezember 2010 ! Mit ZahnFit bleiben hochwertige Kunststoff-Füllungen bezahlbar! © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

40 ZahnFit – Wurzelkanalbehandlung
Bei Wurzelkanalbehandlungen an den hinteren Backenzähnen 6 und 7 erstattet die GKV nur noch, wenn der Erhalt einer ununterbrochenen Zahnreihe ermöglicht wird eine einseitige Freiendsituation vermieden wird der Erhalt eines bereits bestehenden, funktionstüchtigen Zahnersatzes ermöglicht wird. Noch erstattungsfähig: Nicht mehr erstattungsfähig: ca. 391 EUR Erstattung der GKV* 0 EUR Leistung der Allianz 391 EUR Erstattung mit ZahnFit inkl. GKV 391 EUR = 100 % ZahnFit Wurzelkanalbehandlung an z.B. Zahn 26 * Stand Dezember 2010 ! Wurzelkanalbehandlung? Ohne ZahnFit kann es teuer werden! © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

41 Zeigen Sie den Kosten für zahnärztliche Maßnahmen die Zähne
ZahnPrivat ( ZPRIV02) für Zahnbehandlung, -ersatz, Kieferorthopädie K-ZV-AW, Schulungsunterlage nur für internen Gebrauch

42 1 Inhalt 2 3 Die Highlights mit Leistungsspektrum
Faire und einfache Risikoprüfung 3 Fallbeispiele für Inlay, Krone, Implantat © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

43 1 Inhalt 2 3 Die Highlights mit Leistungsspektrum
Faire und einfache Risikoprüfung 3 Fallbeispiele für Inlay, Krone, Implantat © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

44 ZPRIV02: Die Highlights und das Leitungsspektrum.
Leistungsspektrum Leistungen über das gesamte Spektrum der Zahnmedizin, ohne “Wenn” und “Aber” gesetzlich Versicherte hat Privatpatienten Status Leistungen werden auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung erbracht keine zahntechnische Liste Kieferorthopädische Leistungen ohne Altersbeschränkung Heil- und Kostenplan wird empfohlen, keine Sanktionen bei Nichtvorlage vor Behandlungsbeginn auch ein nicht naturgesundes Gebiss kann versichert werden ab dem 49. Monat nach Versicherungs- beginn keine Begrenzung der Leistung der APKV durch Höchstbeträge 75 % aus der Gesamtrechnung* Zahnbehandlung (von der Untersuchung bis zur Operation ) Füllungen Inlays Zahntechnische Leistungen 50 % aus der Gesamtrechnung* Zahnersatz (prothetische Leistungen einschließlich Kronen, Teilkronen, Stiftzähne, Brücken) Implantologische Leistungen Gnathologie (funktionsanalytische und –therapeutische Leistungen) * Zusammen mit der Leistung der GKV kann maximal 100% der entstandenen Kosten erstattet werden © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 44

45 ZPRIV02: Die Highlights und das Leitungsspektrum.
Leistungsspektrum Leistungen über das gesamte Spektrum der Zahnmedizin, ohne “Wenn” und “Aber” gesetzlich Versicherte hat Privatpatienten Status Leistungen werden auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung erbracht keine zahntechnische Liste Kieferorthopädische Leistungen ohne Altersbeschränkung Heil- und Kostenplan wird empfohlen, keine Sanktionen bei Nichtvorlage vor Behandlungsbeginn auch ein nicht naturgesundes Gebiss kann versichert werden ab dem 49. Monat nach Versicherungsbeginn keine Begrenzung der Leistung der APKV durch Höchstbeträge 75 % aus der Gesamtrechnung* Zahnbehandlung (von der Untersuchung bis zur Operation ) Füllungen Inlays Zahntechnische Leistungen 50 % aus der Gesamtrechnung* Zahnersatz (prothetische Leistungen einschließlich Kronen, Teilkronen, Stiftzähne, Brücken) Implantologische Leistungen Gnathologie (funktionsanalytische und –therapeutische Leistungen) * Zusammen mit der Leistung der GKV kann maximal 100% der entstandenen Kosten erstattet werden © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 45

46 ZPRIV02: Die Highlights und das Leitungsspektrum.
Leistungsspektrum Leistungen über das gesamte Spektrum der Zahnmedizin, ohne “wenn” und “aber” gesetzlich Versicherte hat Privatpatienten Status Leistungen werden auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung erbracht keine zahntechnische Liste Kieferorthopädische Leistungen ohne Altersbeschränkung Heil- und Kostenplan wird empfohlen, keine Sanktionen bei Nichtvorlage vor Behandlungsbeginn auch ein nicht naturgesundes Gebiss kann versichert werden ab dem 49. Monat nach Versicherungsbeginn keine Begrenzung der Leistung der APKV durch Höchstbeträge 50 % für Kieferorthopädie der erstattungsfähigen Aufwendungen nach Vorleistung der GKV. Achtung: keine Leistungspflicht der APKV, wenn ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht, diese jedoch nicht leistet (z.B.: die Leistung erbringt ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung) der erstattungsfähigen Aufwendungen ohne Vorleistung der GKV, wenn kein Leistungsanspruch gegen die GKV für die durchgeführte Behandlung besteht. z.B.: KIG 1-2 oder Behandlung eines Erwachsenen Nicht erstattungsfähig sind z.B.: Zuzahlungen im Sinne § 61 SGB V Eigenbeteiligungen im Sinne § 29 (2) SGB V Material- und Laborkosten, die durch die GOZ abgegolten sind oder im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung berechnet werden © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 46

47 © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 7.2013
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48 ZPRIV02: Die Highlights und das Leitungsspektrum.
Leistungsspektrum Leistungen über das gesamte Spektrum der Zahnmedizin, ohne “wenn” und “aber” gesetzlich Versicherte hat Privatpatienten Status Leistungen werden auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung erbracht keine zahntechnische Liste Kieferorthopädische Leistungen ohne Altersbeschränkung Heil- und Kostenplan wird empfohlen, keine Sanktionen bei Nichtvorlage vor Behandlungsbeginn auch ein nicht naturgesundes Gebiss kann versichert werden ab dem 49. Monat nach Versicherungsbeginn keine Begrenzung der Leistung der APKV durch Höchstbeträge Höchstbeträge für alle versicherten Leistungen ab Versicherungsbeginn Begrenzung der Erstattung während der ersten - 12 Monate auf 1000 EURO - 24 Monate auf 2000 EURO - 36 Monate auf 3000 EURO - 48 Monate auf 4000 EURO Die Begrenzung der Erstattung entfällt bei Unfall ab dem 49. Monat nach Versicherungsbeginn keine die Begrenzung © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 48

49 1 Inhalt 2 3 Die Highlights mit Leistungsspektrum
Faire und einfache Risikoprüfung 3 Fallbeispiele für Inlay, Krone, Implantat © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

50 ZPRIV02: Keine pauschalen Leistungseinschränkungen – faire und einfache Risikoprüfung.
Risikozuschläge können direkt im Antrag ab- lesen und vereinbart werden © Copyright VBSB | KV-Zusatz | 50

51 1 Inhalt 2 3 Die Highlights mit Leistungsspektrum
Faire und einfache Risikoprüfung 3 Fallbeispiele für Inlay, Krone, Implantat © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

52 ZPRIV02: Wenn schon der Zahn schmerzt, sollte die Rechnung nicht auch noch wehtun – Fallbeispiele .
GOZ neu Ohne ZV GOZ neu ZPRIV02 1. Keramikinlay, zweiflächig* ca. 840 EUR Ca EUR Erstattung der GKV** 37 EUR 37 EUR Leistung der Allianz  - 630 EUR Eigenanteil GKV-Versicherter 803 EUR 173 EUR   2. Vollkeramikkrone, im Frontzahnbereich* ca. 760 EUR ca. 760 EUR Erstattung der GKV** (ohne Bonus) 170 EUR 170 EUR Leistung der Allianz - 380 EUR Eigenanteil GKV-Versicherter 590 EUR    210 EUR 3. Einzelimplantat mit Metallkeramikkrone (VMK-Krone)* ca EUR ca EUR Erstattung der GKV** (ohne Bonus) 300 EUR    300 EUR     Leistung der Allianz -    1.380 EUR    Eigenanteil GKV-Versicherter 2.460 EUR 1.080 EUR * Berechnung mit Faktor 3,5 einchl. Material- und Laborkosten **Stand Januar 2012 © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

53 nur für internen Gebrauch
Der Zusatzschutz, der Ihre Kunden strahlend lächeln lässt und Noch mehr kann….. ZahnAmbulantPlus –ZAP02-, die mögliche Alternativen zu ZB02 und ZP02 K-ZV-AW, Schulungsunterlage nur für internen Gebrauch

54 Produkt kombiniert Zahnersatzleistungen mit ambulanten Leistungen
Zahn Best (02) Produkt kombiniert Zahnersatzleistungen mit ambulanten Leistungen ZAP02** Zahn Plus (02) Rechnungsbetrag Zahnersatz 100% GKV-Grundsicherung Zahnersatz mit befundbezogenen Festzuschüssen = Eigen- anteil = Tarif- leistung Kunde reduziert erheblich seine Eigenbeteiligung, die Qualität des Zahnersatzes hängt nicht mehr vom Geldbeutel ab ** Tarif enthält neben Zahnersatz weitere Leistungen © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

55 Inhalt 1 Tarif ZahnAmbulantPlus – Allgemeines und Verkaufsrichtlinien 2 Tarif ZahnAmbulantPlus Leistungsübersichten (3/3) © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

56 Inhalt 1 Tarif ZahnAmbulantPlus – Allgemeines und Verkaufsrichtlinien 2 Tarif ZahnAmbulantPlus Leistungsübersichten (3/3) © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

57 Allgemeines und Verkaufsrichtlinien - Tarif ZahnAmbulantPlus
ZAP02 kann mit anderen Zusatzversicherungs-Tarifen kombiniert werden Kombination mit weiteren zahnärztlichen und ambulanten Zusatzversicherungen ist nicht möglich (Ausnahme ZFN) Es gelten die üblichen Wartezeiten (gilt nicht für den im Tarif enthaltenen Auslandsreisekrankenschutz) Enthält zusätzlich ambulante Ergänzungsleistungen © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

58 Inhalt 1 Tarif ZahnAmbulantPlus – Allgemeines und Verkaufsrichtlinien 2 Tarif ZahnAmbulantPlus Leistungsübersichten (3/3) © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

59 Leistungsübersicht Tarif ZahnAmbulantPlus – ZAP02(1/3) zahnärztliche Leistungen
GOÄ/Z: bis zu den Höchstsätzen Zahnersatz 50% der Restkosten mit/ohne GKV-Vorleistung, Inlays max. 200 EUR / Inlay Inlays Implantate Zahnleistungen Zahnbehandlung Keine Leistungen Kieferorthopädie (€/J.) Keine Leistungen PZR (€/J.) Keine Leistungen in den ersten 12 Monaten EUR in den ersten 24 Monaten EUR in den ersten 36 Monaten EUR in den ersten 48 Monaten EUR Leitungsstaffel: Max. Erstattung Höchsterst. (€) ab 49. Monat 4.000 EUR innerhalb von 48 Monate Regelung, wenn kein GKV-Zuschuss für Zahnersatz oder Inlays erbracht wird 50% der insgesamt entstanden Kosten bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ ZTL-Liste: nein Reise-KV: ja Weitere ambulante Leistungen: ja

60 Leistungsübersicht Tarif ZahnAmbulantPlus-ZAP02- (2/3) -ambulante Ergänzungsleistungen
- Heilpraktiker 70% Erstattung, max. 400,– Euro pro Versicherungsjahr, im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), inklusive Arzneimittel - Sehhilfen 100%, max. 150,– Euro innerhalb von 24 Monaten - Allg. Krankenhausleistungen 100% Restkosten nach Vorleistung der GKV (Ortsklausel), ausgenommen: Zuzahlung 10,– EUR/Tag, max. 28 Tage - Auslandsreise Krankenversicherung © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

61 Leistungsübersicht T ZahnAmbulantPlus (3/3)
Auslandsreisekrankenversicherung Ambulante Heilbehandlung ärztliche Behandlung Arznei-, Verband- und Heilmittel ärztl. Behandlung einschließlich Operation, Assistenz, Narkosen u. Visiten Unterkunft und Verpflegung schmerzstillende Zahnbehandlung notwendige Füllungen (einfache Ausführung) Reparatur von Prothesen medizinisch notwendiger Rücktransport Überführung im Todesfall Transportkosten ins nächsterreichbare Krankenhaus ..wie Benennung von Kliniken im Ausland, Kostenübernahme Garantie in Höhe von € gegenüber dem Krankenhaus und auf Wunsch Abrechnung, telefonischer 24 Stunden Service… Stationäre Heilbehandlung Zahnärztliche Behandlung Rücktransport Serviceleistungen © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

62 Inhalt 1 Markt und Bedarf Tarifüberblick Krankenzusatzversicherungen 2 Ambulante Zusatzversicherungen 3 Stationäre Zusatzversicherungen 4 Rund um die Zähne 5 Krankentagegeld 6 Krankenhaustagegeld 7 Reisekrankenversicherungen 8 Sonstiges © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

63 nur für internen Gebrauch
Absicherung eines existenziellen Risikos Einkommensabsicherung bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitnehmer Krankentagegeld zur GKV PKV Vollversicherung K-ZV-AW, Schulungsunterlage nur für internen Gebrauch

64 Inhalt 1 2 3 Die Situation eines Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
Die Lösung – Leistungsübersicht Krankentagegeld 3 Bestimmungen aus den Verkaufsrichtlinien © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

65 1 2 3 Inhalt Die Situation eines Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
Die Lösung – Leistungsübersicht Krankentagegeld 3 Bestimmungen aus den Verkaufsrichtlinien © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

66 Einkommensabsicherung bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld - Arbeitnehmer.
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67 Berechnungsschema GKV – Anspruch und Differenz Lösung: KT Differenz – Absicherung in der APKV
GKV-Pflichtige (AN ) Freiwillige GKV-Mitglieder (AN) Privatversicherte 70 % von Jahres-Brutto max. 90 % vom Jahres-Netto* 70% vom Jahres-Brutto* (begrenzt auf der BBG KV), max. aber 90% vom Jahres-Netto Kein Anspruch an GKV = Bruttokrankengeld GKV Abzüglich Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung 2016 GRV 9,35%, ALV 1,5% , SPV 1,175% + eventuell Zuschlag für Kinderlose Bedarf hat jeder = Nettokrankengeld GKV / 360 Kalendertage Absicherungsbedarf Krankentagegeld APKV pro Kalendertag Differenz zum Netto +1/2 Beitrag GRV, ALV, SPV, Zuschlag für Kinderlose Differenz zum Netto +1/2 Beitrag GRV, ALV, SPV, Zuschlag für Kinderlose Gesamtes Netto + Beiträge für GRV. PKV zahlt ALV. Pauschalberechnung nach Zielgruppen s. VRL! * bei hohem Freibetrag oder Einkommen ist evtl. 70 % vom Brutto der kleinere Wert © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

68 Inhalt 1 2 3 Die Situation eines Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
Die Lösung – Leistungsübersicht Krankentagegeld 3 Bestimmungen aus den Verkaufsrichtlinien © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

69 Leistungsübersicht - Krankentagegeld. für GKV-versicherte bzw
Leistungsübersicht - Krankentagegeld für GKV-versicherte bzw. privat versicherte Arbeitnehmer in anderen PKV Unternehmen . Tarif KTG07W* (mit 6 Wo. LFZ) Tarife KTA07W* bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall zur Absicherung des Verdienstausfalls durch die Krankengeldkürzung (SGB V) und RRG 92 für GKV-Versicherte für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohnfortzahlung unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt = steuerfrei ohne zeitliche Begrenzung, längstens bis zum Bezug einer gesetzlichen Rente bzw. Versorgungswerk ohne Kostennachweis Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist erforderlich bedarfsgerecht und einkommensabhängig versicherbar max. Tagessatz für freiwillig versicherte GKV-Mitglieder (inkl. Krankengeld der GKV) und privat Vollversicherte: 300,– EUR 1) * Tarif KTG07W für GKV Versicherte mit 6 Wochen Lohnfortzahlung *T KTA07W ausschließlich verkaufsoffen für HKV Versicherte bei der APKV 1) Ohne Berücksichtigung Testfeld © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

70 Inhalt 1 2 3 Die Situation eines Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
Die Lösung – Leistungsübersicht Krankentagegeld 3 Bestimmungen aus den Verkaufsrichtlinien © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

71 Berechnung KT nach Verkaufsrichtlinien
bereits bestehende KT-Absicherungen müssen vom individuell berechneten Tagessatz abgezogen werden. Das ermittelte versicherbare Nettoeinkommen kann auf den nächsten durch 5 EUR teilbaren Tagessatz aufgerundet werden. © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

72 Berechnung KT nach Verkaufsrichtlinien Kunden mit HKV bei APKV
regelmäßiges Brutto = Brutto ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld sollte der Tagessatz nicht ausreichen muss individuelle Berechnung vorgenommen werden © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

73 Berechnungshilfe KT nach Verkaufsrichtlinien GKV versicherte Arbeitnehmer
durchschnittliche Netto einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld absicherbar , bei einem Netto EK größer als € kann der höhere individuelle Tagessatz berechnet und abgesichert werden (nicht über pdf - Kurzantrag!) © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

74 nur für internen Gebrauch
Absicherung eines existenziellen Risikos Einkommensabsicherung bei Arbeitsunfähigkeit Selbständiger Krankentagegeld K-ZV-AW, Schulungsunterlage nur für internen Gebrauch

75 Inhalt 1 2 Die Lösung – Leistungsübersicht Krankentagegeld
Auszüge aus den Verkaufsrichtlinien © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

76 Inhalt 1 2 Die Lösung – Leistungsübersicht Krankentagegeld
Auszüge aus den Verkaufsrichtlinien © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

77 Besonderheiten im Tarif KTS07TW
Krankentagegeld für GKV-versicherte bzw. privat versicherte Selbständige. Tarif z.B.: KTS07W Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall zur Absicherung des Verdienstausfalls ohne zeitliche Begrenzung, längstens bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. bis zum Rentenbezug bei voller Erwerbsminderung ohne Kostennachweis unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt = steuerfrei Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist erforderlich max. Tagessatz für freiwillig versicherte GKV-Mitglieder (inkl. Krankengeld der GKV) und privat Vollversicherte: 300,– EUR Karenzzeit innerhalb der tariflichen Möglichkeiten wählbar drei Berufsgruppen (ABC) und nicht Versicherbare Besonderheiten im Tarif KTS07TW © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

78 Inhalt 1 2 Die Lösung – Leistungsübersicht Krankentagegeld
Auszüge aus den Verkaufsrichtlinien © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

79 Krankentagegeld Selbstständige und Freiberufler - Verkaufsrichtlinien Auszüge
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80 Inhalt 1 Markt und Bedarf Tarifüberblick Krankenzusatzversicherungen 2 Ambulante Zusatzversicherungen 3 Stationäre Zusatzversicherungen 4 Rund um die Zähne 5 Krankentagegeld 6 Krankenhaustagegeld 7 Reisekrankenversicherungen 8 Sonstiges © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

81 Zur Existenzsicherung für Selbständige oder die kleinen „Extra´s“
Krankenhaustagegeld (KHT02) K-ZV-AW, Schulungsunterlage nur für internen Gebrauch

82 1 Inhalt 2 3 Leistungen im Überblick
Zuschläge für bessere Unterkunft im Krankenhaus - Ein Argument für das Krankehaustagegeld 3 Weitere Argumente für das Krankenhaustageld © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

83 1 Inhalt 2 3 Leistungen im Überblick
Zuschläge für bessere Unterkunft im Krankenhaus - Ein Argument für das Krankehaustagegeld 3 Weitere Argumente für das Krankenhaustageld © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

84 Krankenhaustagegeld Leistungen im Überblick.
Tarif KHT02 für jeden Tag einer stationären Krankenhausbehandlung Nicht bei vollständiger Abwesenheit (z.B.: Beurlaubung) Teilstationärer Behandlung einschließlich Entbindung Einlieferungs- und Entlassungstag ohne zeitliche Begrenzung ohne Kostennachweis versicherbarer Tagessatz - Kinder / Jugendliche bis Euro / Tag - Erwachsene bis 150 Euro / Tag bei gemischten Krankenanstalten nur Bei Zusage der APKV außer z.B.: bei Notfällen © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

85 1 Inhalt 2 3 Leistungen im Überblick
Zuschläge für bessere Unterkunft im Krankenhaus - Ein Argument für das Krankehaustagegeld 3 Weitere Argumente für das Krankenhaustageld © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

86 Zuschläge für gesonderte Unterkunft, ….ein Verkaufsargument für KHT
Quelle: PKV-Rechenschaftsbericht 2011 © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

87 1 Inhalt 2 3 Leistungen im Überblick
Zuschläge für bessere Unterkunft im Krankenhaus - Ein Argument für das Krankehaustagegeld 3 Weitere Argumente für das Krankenhaustageld © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

88 Weitere Argumente für das Krankenhaustagegeld
Zuzahlung GKV Erholungsurlaub »Extras« im Krankenhaus Einkommens- absicherung bei Selbständigen Haushaltshilfe © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

89 Krankenhaustagegeld Tarif KHT02
Verkaufsrichtlinien © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

90 Inhalt 1 Markt und Bedarf Tarifüberblick Krankenzusatzversicherungen 2 Ambulante Zusatzversicherungen 3 Stationäre Zusatzversicherungen 4 Rund um die Zähne 5 Krankentagegeld 6 Krankenhaustagegeld 7 Reisekrankenversicherungen 8 Sonstiges © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

91 Sorgenlos reisen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
Auslandsreise Krankenversicherungs- Tarife K-ZV-AW, Schulungsunterlage nur für internen Gebrauch

92 1 2 3 4 5 6 Inhalt Grundsätzliche Regelungen Versicherte Leistungen
Spezifische Aussagen zum Tarif Reise-Krankenversicherung Individuell und Krankenversicherung Reisen nach Deutschland 4 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung (R32) 5 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung Familie (R33) 6 Verkaufsrichtlinien, Versicherungsfähigkeit, berufliche Aufenthalte, Kombinationen © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

93 1 2 3 4 5 6 Inhalt Grundsätzliche Regelungen Versicherte Leistungen
Spezifische Aussagen zum Tarif Reise-Krankenversicherung Individuell (R77) und Krankenversicherung Reisen nach Deutschland (R78) 4 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung (R32) 5 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung Familie (R33) 6 Verkaufsrichtlinien, Versicherungsfähigkeit, berufliche Aufenthalte, Kombinationen © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

94 Auslandsreise-Krankenversicherung.
Grundsätzliche Regelungen Abschluss des Vertrages - vor Reisebeginn, ständiger Wohnsitz Deutschland Versicherungsbeginn mit dem Beginndatum in der Annahmeerklärung - jedoch nicht vor Absendung (Datum Poststempel) und Beginn des Auslandsaufenthaltes - mit rechtzeitiger Einlösung des Beitrages Nicht rechtzeitige Beitragszahlung - Beginn des Versicherungsschutzes erst (Erstbeitrag) mit Eingang der Zahlung (Rücktrittsrecht!), - Versicherungsfälle die zwischen dem Ver- sicherungsbeginn und Einlösung des Erst- beitrages liegen sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen! Verlängerungsmöglichkeit keine © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

95 1 2 3 4 5 6 Inhalt Grundsätzliche Regelungen Versicherte Leistungen
Spezifische Aussagen zum Tarif Reise-Krankenversicherung Individuell (R77) und Krankenversicherung Reisen nach Deutschland (R78) 4 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung (R32) 5 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung Familie (R33) 6 Verkaufsrichtlinien, Versicherungsfähigkeit, berufliche Aufenthalte, Kombinationen © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

96 Auslandsreise-Krankenversicherung.
Versicherte Grundleistungen, für alle Tarife gültig Ambulante Heilbehandlung ärztliche Behandlung (nicht Psychotherapie und Psychoanalyse) verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel anerkannte Leistungserbringer: zugelassene Ärzte bzw. Physiotherapeuten ärztl. Behandlung einschließlich Operation, Assistenz, Narkosen u. Visiten Unterkunft und Verpflegung schmerzstillende Zahnbehandlung notwendige Füllungen (einfache Ausführung) Reparatur von Inlays und Zahnersatz anerkannte Leistungserbringer: zugelassene Zahnärzte medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport Überführung im Todesfall / Bestattung im Ausland bis € Transportkosten ins nächsterreichbare Krankenhaus telefonischer 24 Stunden Service, Benennung von Kliniken, Kostenübernahme bis EURO stationär, Versand von Blutkonserven und Medikamente, Organisation von Rücktransport und Bestattung im Ausland Stationäre Heilbehandlung Zahnärztliche Behandlung Rücktransport Assistance © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

97 1 2 3 4 5 6 Inhalt Grundsätzliche Regelungen Versicherte Leistungen
Spezifische Aussagen zum Tarif Reise-Krankenversicherung Individuell (R77) und Krankenversicherung Reisen nach Deutschland (R78) 4 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung (R32) 5 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung Familie (R33) 6 Verkaufsrichtlinien, Versicherungsfähigkeit, berufliche Aufenthalte, Kombinationen © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

98 Auslandsreise-Krankenversicherung Spezifische Aussagen - Tarif R 77 – Einzelversicherung.
Aufnahmehöchstalter: unbegrenzt Versicherungsdauer: mind. 5 Tage, max. 365 Tage Geltungsbereich: weltweit, auch für Dienstreise Vertragsdauer: je nach Antragstellung Beitrag: tageweise Beitragsberechnung Selbstbeteiligung: 50,– EUR /Versicherungsfall Rücktransport auch bei mind.15 tägigem stat. Aufenthalt 100 % Kombination mit R32, R33 Für Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb der BRD: Tarif R 78! Abweichungen zu R 77 Geltungsbereich BRD, keine Dienstreisen Aufnahmehöchstalter bis vollendetes 70 LJ. Stationär allgemeine Krankenhausleistung Überführung max € Rücktransport auch bei mind. 15 tägigem stat. Aufenthalt max. 500 € der Mehrkosten Assistance keine © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

99 1 2 3 4 5 6 Inhalt Grundsätzliche Regelungen Versicherte Leistungen
Spezifische Aussagen zum Tarif Reise-Krankenversicherung Individuell und Krankenversicherung Reisen nach Deutschland 4 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung (R32) 5 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung Familie (R33) 6 Verkaufsrichtlinien, Versicherungsfähigkeit, berufliche Aufenthalte, Kombinationen © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

100 Auslandsreise-Krankenversicherung
Auslandsreise-Krankenversicherung Spezifische Aussagen - Tarif R 32 – Jahrespolice (1/2) Aufnahmehöchstalter: unbegrenzt, auch für Neuabschluss Versicherungsdauer: pro Auslandsaufenthalt 8 Wochen (56Tage) Geltungsbereich: weltweit, auch Geschäftsreisen Vertragsdauer: 1 Jahr ab Beginn, automatische Vertragsverlängerung Beitrag: Euro 9,80/Person und Jahr bis 70. Lebensjahr Zahlung: nur per Einzugsermächtigung Kündigungsfrist: 3 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres! Hilfsmittel ambulant ja, bei erstmaliger Verordnung, keine Seh- und Hörhilfen Transportkosten ja, bei medizinischer Notwendigkeit ambulant bzw. stationär (zum nächst erreichbaren Krankenhaus) zur Erst- und Weiterversorgung, bzw. zur Unterkunft Beitrag ab vollendetem 70. Lebensjahr 26,50 EURO im Neugeschäft ab Beginn, im Bestand fällig nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das 70. Lebensjahr vollendet wurde. © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

101 Auslandsreise-Krankenversicherung
Auslandsreise-Krankenversicherung Spezifische Aussagen - Tarif R 32 – Jahrespolice (2/2) Mitaufnahme stationär ja, wenn die versicherte Person zu Beginn der Heil- behandlung unter 18 Lebensjahre ist Ersatz KHT stationär ja, 30 EURO / Tag, wenn keine stationären Kosten abgerechnet werden Zahnersatz ja, beschränkt auf provisorischen Zahnersatz Rücktransport ja, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist Begleitperson ja, wenn diese selbst bei APKV in einem Tarif mit Leistungen für Rücktransporte versichert ist weitere Assitance Leistungen - Dolmetscher Service im stationären Bereich - Betreuung stationär ( Kontakt und Informationsaustausch zwischen Hausarzt und Krankenhaus Arzt - Information von Angehörigen Beitrag ab vollendetem 70. Lebensjahr 26,50 EURO im Neugeschäft ab Beginn, im Bestand fällig nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das 70. Lebensjahr vollendet wurde. © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

102 1 2 3 4 5 6 Inhalt Grundsätzliche Regelungen Versicherte Leistungen
Spezifische Aussagen zum Tarif Reise-Krankenversicherung Individuell und Krankenversicherung Reisen nach Deutschland 4 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung (R32) 5 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung Familie (R33) 6 Verkaufsrichtlinien, Versicherungsfähigkeit, berufliche Aufenthalte, Kombinationen © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

103 Auslandsreise-Krankenversicherung Tarif R33 –Abweichungen zu R32 hervorgehoben Familien - Jahrespolice Versicherte Personen Versicherungsnehmer und dessen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten, Lebensgefährten, unverheiratete Kinder bis zum 18. Geburtstag Aufnahmehöchstalter: unbegrenzt, auch für Neuabschlüsse Versicherungsdauer: pro Auslandsaufenthalt 8 Wochen (56Tage) Geltungsbereich: weltweit, auch Geschäftsreisen Vertragsdauer: 1 Jahr ab Beginn, automatische Vertragsverlängerung Beitrag: Euro 19,60 bis 70. Lebensjahr der ältesten Person Zahlung: nur per Einzugsermächtigung Kündigungsfrist: 3 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres! Hilfsmittel ambulant ja, bei erstmaliger Verordnung, keine Seh- und Hörhilfen Transportkosten ja, bei medizinischer Notwendigkeit ambulant bzw. stationär (zum nächst erreichbaren Krankenhaus) zur Erst- und Weiterversorgung, bzw. zur Unterkunft Beitrag ab vollendetem 70. Lebensjahr der ältesten Person 53,00 EURO im Neugeschäft ab Beginn, im Bestand fällig nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die älteste Person das 70. Lebensjahr vollendet hat. © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

104 1 2 3 4 5 6 Inhalt Grundsätzliche Regelungen Versicherte Leistungen
Spezifische Aussagen zum Tarif Reise-Krankenversicherung Individuell und Krankenversicherung Reisen nach Deutschland 4 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung (R32) 5 Spezifische Aussagen Reise-Krankenversicherung Familie (R33) 6 Verkaufsrichtlinien, Versicherungsfähigkeit, berufliche Aufenthalte, Kombinationen © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

105 Auslandsreise-Krankenversicherung Verkaufsrichtlinien - Versicherungsfähigkeit
8 R32 R33 © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

106 Auslandsreise-Krankenversicherung Verkaufsrichtlinien – beruflich bedingte Aufenthalte
8 R32 R33 © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

107 Auslandsreise-Krankenversicherung Verkaufsrichtlinien – Kombinationen bis zu einem Jahr
8 R32 R33 R32 R33 R32/R33 © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

108 Inhalt 1 Markt und Bedarf Tarifüberblick Krankenzusatzversicherungen 2 Ambulante Zusatzversicherungen 3 Stationäre Zusatzversicherungen 4 Rund um die Zähne 5 Krankentagegeld 6 Krankenhaustagegeld 7 Reisekrankenversicherungen 8 Sonstiges © Copyright VBSB | KV-Zusatz |

109 Der Kurkostenzusatztarif 591
Leistungen: Tageshöchstsätze: mindestens in Kombination mit T 721 / 729 E / 729 PRO bis zu 50,EUR/Tag mit Heilkosten-Vollversicherung: bis 100,– EUR/Tag Ambulante Kurbehandlung Kurtaxe, -plan physikalische Therapie ärztliche Behandlung Arzneien, Kurmittel bis zum 10-fachen des vereinbarten Tagessatzes stationäre Kurbehandlung Unterkunft und Verpflegung Kurtaxe, -plan ärztliche Behandlung, Arzneien, Kurmittel physikalische Therapie für maximal 28 Tage Erneuter Leistungsanspruch besteht nach Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung des vorherigen Versicherungsfalles. © Copyright VBSB | KV-Zusatz |


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