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10 Do‘s and dont‘s aus rechtlicher Sicht

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Präsentation zum Thema: "10 Do‘s and dont‘s aus rechtlicher Sicht"—  Präsentation transkript:

1 10 Do‘s and dont‘s aus rechtlicher Sicht
Was darf man als Händler überhaupt noch?

2 Werbung bei Google

3 1 – Werben Sie richtig

4 Rechtstipp: Es müssen alle Bewertungen berücksichtigt werden
Bewertungssterne anzeigen Produktbewertung Rechtstipp: Es müssen alle Bewertungen berücksichtigt werden Shopbewertung

5 ausgezeichnet.org Werbung mit ausgezeichnet.org ist wettbewerbswidrig!
Durch die Verwendung des Logos im Onlineshop … wird … der Eindruck erweckt, dass alle Kundenbewertungen sich auf den Online-Shop beziehen, obwohl für diese konkrete Internetseite tatsächlich nur 27 Bewertungen abgegeben wurden. Der Zusatz „von mehreren Portalen“ wird hier lediglich so verstanden werden, dass auf der Plattform „ausgezeichnet.org“ mehrere Bewertungsportale im Hinblick auf ausgewertet wurden, aber nicht so, dass damit mehrere unterschiedliche bewertete Webseiten gemeint sind. Dies hätte deutlicher abgegrenzt werden müssen, um Transparenz zu schaffen.“ (LG Köln, Urt. v , 33 O 159/16)

6 Dynamic pricing Endgerät Land Standort Bisheriges Surfverhalten
Differenzierung nach Tages- und Wochenzeit Bisheriges Kaufverhalten Bisheriges Klickverhalten Weg in den Shop

7 Wege in den Shop – Google Shopping vs. direkt

8 Impressum

9 2 – Haben Sie ein Impressum!
Name und die Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der -Adresse, das Handelsregister und die entsprechende Registernummer (soweit vorhanden), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (soweit vorhanden)

10 ODR-Verordnung VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten gilt seit 9. Januar 2016 Alle Online-Händler sind verpflichtet, einen Link zur OS-Plattform leicht zugänglich auf der Website einzustellen Das gilt bei amazon Hierfür bietet sich das Impressum an, z.B.: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter finden.

11 ODR-Verordnung II Händler, die zur Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung verpflichtet sind oder sich dazu verpflichtet haben, trifft eine erweiterte Informationspflicht: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

12 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Am 1. April 2016 ist das VSBG in Kraft getreten Seit dem gibt es eine deutsche Schlichtungsstelle ( bei der sich Händler verpflichten können, an Schlichtungen teilzunehmen Unabhängig davon, können Händler bei jedem Einzelfall entscheiden, ob sie einer Schlichtung zustimmen oder nicht Informationspflichten aus dem VSBG gelten seit 1. Februar 2017 in Kraft Wir sind nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13 3 – Verwenden Sie keine Disclaimer
„Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.“ LG Arnsberg, Urt. v , I-8 O 63/15 Im Online-Shop: Wettbewerbsverstoß „Beispiel: Der Händler liefert ein grünes, statt eines dargestellten roten Produktes und teilt dem Kunden mit: „Die Darstellung war nicht korrekt, dafür hafte ich aber nicht wie in meinem Impressum stand – Gewährleistungsrechte sind also ausgeschlossen.“

14 Disclaimer „Mit Urteil vom 12. Mai O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.“ Unbedingt löschen! LG Hamburg (Beschl. v , 310 O 402/16): Wer einen Link auf eine Seite setzt, auf der Urheberrechtsverletzungen begangen werden, begeht selbst eine Urheberrechtsverletzung.

15 „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“?
Findet man häufig im Impressum Inhaltlich grundsätzlich bedeutungslos, es sei denn, man mahnt selbst einmal ab Dann kann man nicht die Erstattung der Anwaltskosten vom Gegner verlangen OLG Düsseldorf, Urt. v , I-20 U 79/17

16 -Werbung

17 4 – Verschicken Sie E-Mail-Werbung nur mit Einwilligung
Werbung per Mail ist mehr als Newsletter-Versand Werbung ist jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer Organisation oder einer natürlichen Person dienen, die eine Tätigkeit in Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen reglementierten Beruf ausübt. Unter den Begriff der Werbung per Mail fallen also auch: Bewertungsaufforderungen Bestellabbrecher-Mails Geburtstagsglückwünsche an Kunden Weihnachts-, Oster-Mailings Tell-a-Friend-Mails

18 Die Einwilligung Versand von Werbung per s ist grundsätzlich nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung zulässig Einwilligung der betroffenen Person [ist] jede Willensbekundung, die ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage erfolgt und mit der die betroffene Person akzeptiert, dass personenbezogene Daten, die sie betreffen, verarbeitet werden. Einwilligung immer mit Double-Opt-In einholen Versender muss Vorliegen der Einwilligung nachweisen! Double-Opt-In zu jeder Mail-Adresse genau protokollieren, bloße Behauptung, dass DOI immer durchgeführt wird, reicht nicht

19 Nennung der Produktbereiche
Einwilligung muss das werbende Unternehmen und die Produktbereiche benennen, für die Werbung versendet werden soll (BGH, Urt. v , VI ZR 721/15) „Unabhängig von einer etwaigen AGB-Kontrolle einer vorformulierten Einwilligungserklärung ist daher eine Einwilligung unwirksam, wenn sie nicht klar erkennen lässt, auf welche Werbemaßnahmen welcher Unternehmen sich die Einwilligung erstrecken soll.“ Die Eingrenzung des zu bewerbenden Sortiments auf die Themen „Leben und Wohnen“ ist zu unbestimmt, die Einwilligung damit unwirksam (OLG Düsseldorf, Urt. v , I-20 U 128/11 – ebenfalls zu Telefonwerbung)

20 Produktseite

21 5 – Verwenden Sie korrekte Produktbeschreibungen
OLG Hamm, Urt. v , I-4 U 66/15 Wird auf einem Produktbild ein Sonnenschirm inkl. Bodenplatten abgebildet, gehören diese aber nicht zum Lieferumfang, liegt eine Irreführung vor. OLG Hamm, Urt. v , 4 U 152/13 Wird ein vollständig bezogenes Bett abgebildet, erwarten die Verbraucher zumindest, dass zum Lieferumfang eine Unterkonstruktion und eine Matratze gehört, sie erwarten dagegen nicht, dass Kissen, Decken und Bettzeug zum Lieferumfang zählt.

22 Produktbeschreibung EU-Energiekennzeichnungs-VOen
u.a. Fernseher, Kühlschränke, Gefriergeräte, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Staubsauger EU-Textilkennzeichnungs-VO Lebensmittel Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Batteriegesetz (BattG) Alterskennzeichnungen Spielzeugrichtlinie

23 Widerrufsrecht

24 6 – Verwenden Sie eine korrekte Widerrufsbelehrung

25 Daten in der Widerrufsbelehrung
OLG Hamm (Beschl. v , I-4 U 30/15); OLG Frankfurt (Beschl. v , 6 W 10/16): „Eine Nichtverfügbarkeit liege nur dann vor, wenn keine derartige Nummer bzw. Adresse existiere. […]“ „Vielmehr sind nach Auffassung des Gerichts im Regelfall Telefonnummer, Telefaxnummer und -Adresse zu nennen, sofern diese existieren, was bei der Verfügungsbeklagten ausweislich des Impressums der Fall war.“

26 Freiwillige Verlängerung
OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v , 6 W 42/15) Online-Händler dürfen die Widerrufsfrist freiwillig verlängern. Hierzu genügt die Änderung in der Belehrung, eine zusätzliche Vereinbarung ist hierfür nicht erforderlich Der vorliegende Fall ist insbesondere nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt, der den in der Beschwerdebegründung genannten Entscheidungen (vgl. OLG Hamm, Urt. v m.w.N.) zugrunde lag. Dort stellte sich die von den Gerichten verneinte Frage, ob durch eine Widerrufsbelehrung zum Nachteil des Verbrauchers eine Kostentragungspflicht vereinbart werden kann. Hier geht es allein um die für den Verbraucher günstige Verlängerung des gesetzlichen Widerrufsrechts Aber Vorsicht! Wird die Frist in der Muster-Belehrung freiwillig verlängert, entfällt automatisch die gesetzliche Privilegierung freiwillig-verlaengert-werden/

27 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. BGH, Beschl. v , VIII ZR 194/16

28 Informationspflichten

29 7 – Erfüllen Sie alle Infopflichten
Wesentliche Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen Bestehen und Bedingungen zum Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien Identität des Unternehmers Infos über ggf. bestehende Verhaltenskodizes Gesamtpreis und Versandkosten Kosten für den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln Laufzeit des Vertrags und Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen Liefertermin Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht Bestehen gesetzlicher Gewährleistungsansprüche Informationen zum Umgang mit Beschwerden

30 Tatsache, dass der Unternehmer vom Verbraucher die Stellung einer Kaution oder die Leistung anderer finanzieller Sicherheiten verlangen kann, sowie deren Bedingungen Informationen zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist und dessen Zugangsvoraussetzungen Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte Informationen zu den Bedingungen, den Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie das Muster- Widerrufsformular Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software Bestehen von Lieferbeschränkungen und die akzeptierten Zahlungsarten (§ 312j Abs. 1 BGB)

31 Internationalisierung

32 8 – Denken Sie international
Quelle: Shopping ohne Grenzen: Weltweit einkaufen via Internet, Studie von Fittkau & Maaß, 2015 Quelle: EXPORTWELTMEISTER DEUTSCHLAND? NICHT IM E-COMMERCE, Studie von OC&C, Google und PayPal, 2015

33 Warum kaufen Kunden nicht im Ausland?
Webseite und / oder Kundensupport nicht in lokaler Sprache verfügbar Besorgnis über die Sicherheit meiner persönlichen oder finanziellen Daten Vertrauensmangel in Händler und / oder Produktauthentizität Schwierige und / oder kostenintensive Retouren Bezahlung in Fremdwährung und / oder höhere Gesamtkosten, um international einzukaufen Besorgnis über Zollabgaben, Gebühren und / oder Steuern

34 Welches Recht ist anwendbar?
Das Recht des Verbraucherstaats sofern der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf diesen Staat ausrichtet (Art. 6 Rom I-VO) Günstigkeitsvergleich bei Rechtswahl Abweichende Rechtswahl zulässig, darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Verbraucher ein höherer Schutz nach dem Recht seines Staates entzogen wird. (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO)

35 Wann ist der Shop „ausgerichtet“?
Beurteilungskriterien Nennung von Versandkosten Definition des Liefergebietes Länderflaggen Angepasste Dokumente Sprache, Top-Level-Domain, Währung… EuGH, Urteil v , Rs. C-585/08 und C-144/09

36 Wie wird Recht gelebt? – Beispiel UK
Wenig Rechtsverfolgungsdruck spirit of the law vs. wording of the law Wenig Rechtsprechung soft law und best practices spielen große Rolle Rechtsverfolgung durch staatliche Institutionen z.B. ICO kooperativ-edukativer Charakter

37 Rechtsentwicklung

38 9 – Bleiben Sie auf dem Laufenden
Datenschutzgrundverordnung ab 25. Mai 2018 Widerrufsbelehrung in Printmedien: EuGH muss entscheiden Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten ist im Internet verboten (BGH, Urt. v , I ZR 117/16) EuGH wird entscheiden, wer beim Einsatz von Social Plugins verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechtes ist (Facebook, der Händler oder beide) Neue Energielabel sollen kommen Verbot von Zahlartgebühren ab 13. Januar 2018 Neue E-Privacy-Verordnung wird kommen (niemand weiß aber, wann)

39 Was tun bei Abmahnungen?

40 10 - Gehen Sie zu einem Anwalt!

41 Zusammengefasst…

42 10 Do‘s and dont‘s aus rechtlicher Sicht
1 – Werben Sie richtig 2 – Haben Sie ein korrektes Impressum 3 – Nutzen Sie keine Disclaimer 4 – Keine -Werbung ohne Einwilligung 5 – Verwenden Sie korrekte Produktbeschreibungen 6 – Verwenden Sie eine korrekte Widerrufsbelehrung 7 – Erfüllen Sie alle Informationspflichten 8 – Denken Sie international 9 – Bleiben Sie auf dem Laufenden 10 – Gehen Sie zu einem Anwalt

43 Martin Rätze Legal Expert DE-AT-CH Trusted Shops GmbH


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