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Veröffentlicht von:Pamela Wagner Geändert vor über 6 Jahren
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Krankenversicherungssysteme Vertiefung – Beihilfe länderspezifisch
Stand 05/2017
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Agenda Beihilfe Allgemeines, warum, wer, wofür, wie viel?
Pflege für Beamte Beihilfeverordnung – Länderaufteilung Länderspezifische Beihilfeabweichungen Beamtenlaufbahn und Produktangebot Anwartschaftsversicherung – Der clevere Einstieg in die PKV Überblick Tarifangebot je Lebensphase von Beamten Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Allgemeines Was ist die KVB? Leistungen Tarifangebot für Mitglieder bzw. Mitversicherte Postbeamtenkrankenkasse Was ist die PBeaKk? Tarifangebot für Mitglieder bzw. Mitversicherte in der PBeaKk Zusammenfassung/Fazit Ansprechpartner Seite 2 KVGP-PM
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Beihilfe Allgemeines (Versicherungspflicht und Beihilfe)
Allgemeine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung gilt seit auch für Beamte und deren Familienangehörige mit (Haupt- oder Neben-) Wohnsitz in Deutschland das heißt: Es muss eine beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung bestehen oder abgeschlossen werden, die die Kosten abdeckt, die nicht von der Beihilfe getragen werden Besitzstandsregelung für PKV-Versicherte bei unzureichender Krankenversicherung gilt, analog zur Privatwirtschaft, der Stichtag für den Vertragsabschluss für diese Kunden ist auch eine fehlende Absicherung (ambulante oder stationäre Regelleistung) akzeptabel Seite 3 KVGP-PM
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Beihilfe Warum gibt es Beihilfe?
Beihilfe wird im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn erbracht (an Stelle eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag wie bei Privatkunden) und ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge, die die Beamten aus den laufenden Bezügen finanzieren Die Beihilfe ist in der „Bundesbeihilfeverordnung“ (BBhV) geregelt Grundlagen hierfür sind § 78 Bundesbeamtengesetz (BBG) Fürsorgepflicht des Dienstherrn § 80 Bundesbeamtengesetz (BBG) Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen mit Verweis auf die Regelungen in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Seite 4 KVGP-PM
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Beihilfe Wer bekommt Beihilfe?
Beihilfeberechtigte Beamte (inkl. Richter)* Versorgungsempfänger Witwen, Witwer, Waisen/Halbwaisen (ggf. auch während der Elternzeit oder einer Beurlaubung aus bestimmten familiären Gründen) Berücksichtigungsfähige Angehörige Ehegatten (abhängig vom Einkommen und sofern nicht selbst beihilfeberechtigt) eingetragene Lebenspartner (abhängig vom Einkommen und sofern nicht selbst beihilfeberechtigt) Kinder (abhängig vom Bundeskindergeld/Familienzuschlag und sofern nicht selbst beihilfeberechtigt) * Das Dienstverhältnis darf nicht weniger als ein Jahr befristet sein und sie müssen mindestens ein Jahr ununterbrochen im Öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Seite 5 KVGP-PM
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Beihilfe Wer bekommt Beihilfe? (Besonderheiten)
Einkommensgrenze* für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr Einkommen muss durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides nachgewiesen werden Übergangsregelung alte Grenze von Euro gilt bis zur erstmaligen Überschreitung weiter, wenn das zu erwartende Einkommen für 2009 am über Euro, aber unter Euro lag * Berechnung der Einkommensgrenze: Gesamtbetrag aller Einkünfte nach Einkommensteuergesetz wird vermindert um Altersentlastungsbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Abzug bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Seite 6 KVGP-PM
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Beihilfe Wer bekommt Beihilfe? (Besonderheiten)
Leibliche oder adoptierte Kinder so lange sie im Familienzuschlag* (Anlehnung an Bundeskindergeldgesetz) berücksichtigt sind längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen* (ggf. zuzüglich Zeiten für abgeleisteten gesetzlichen Wehr-/Zivildienst, der aber zum in Deutschland abgeschafft wurde) Nicht leibliche Kinder wenn der Beihilfeberechtigte Anspruch auf Bundeskindergeld hat (d. h. im Wesentlichen: diese Kinder leben dauerhaft im Haushalt des Beihilfeberechtigten) Auswirkungen des (Kinder-) Familienzuschlags auf den Bemessungssatz des Beihilfeberechtigten Bei 2 oder mehr Kindern gilt ein höherer Bemessungssatz nur für den Beihilfeberechtigten, der auch den Familienzuschlag für die Kinder bezieht * Voraussetzung für Familienzuschlag (Bundeskindergeld): Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Arbeitsplatz, in zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatz-Ausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungs- verhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderungen und keine eigenen Einkünfte Seite 7 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähig sind die Aufwendungen für Krankheiten (ambulante, stationäre, zahnärztliche Heilbehandlungen) Rehabilitation Pflegebedürftigkeit Vorsorgeuntersuchungen Schutzimpfungen Schwangerschaften, Geburten In einzelnen Ländern gibt es Abweichungen in den Leistungen! Seite 8 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähig sind krankheitsbedingte Aufwendungen wenn sie dem Grunde nach notwendig sind (d. h. das übliche Maß der notwendigen medizinischen Versorgung darf nicht überschritten werden) und der Höhe nach angemessen sind – bis zu den Regelhöchstsätzen und max. bis zu den Höchstsätzen persönliche ärztliche Leistungen 2,3-fach bis 3,5-facher Satz der GOÄ/GOZ medizinisch-technische Leistungen 1,8-fach bis 2,5-facher Satz der GOÄ/GOZ Laboruntersuchungen 1,15-fach bis 1,3-facher Satz der GOÄ Heilpraktiker bis Höchstbeträge gemäß Beihilfeverordnung und wenn Beihilfefähigkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist Seite 9 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit ambulante Heilbehandlung zahnärztliche Heilbehandlung stationäre Heilbehandlung (inkl. vor- und nachstationäre sowie teilstationäre Heilbehandlung) Seite 10 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung Ärztliche Leistungen Medizinisch-technische Leistungen Laborleistungen Leistungen eines Heilpraktikers Leistungen für psychotherapeutische Behandlung Heilmittel (gemäß BBhV) Hilfsmittel (gemäß BBhV) Arznei-, Verbandmittel Seite 11 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung Besonderheiten Eigenanteil bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln sowie Fahrtkosten: Minderung der beihilfefähigen Aufwendungen um 10 % je Mittel, mindestens um 5 Euro, maximal um 10 Euro (gilt auch bei Rehabilitationsmaßnahmen), Ausnahme: Kinder bis 18 Jahre, Kontrolluntersuchungen für Schwangere, Vorsorgeuntersuchungen oder bei festgelegten Höchstsätzen keine Beihilfe für: Arzneimittel: verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Ausnahmen analog SGB V) Brillen: Ausnahmen: Kinder bis 18 Jahre oder bei schweren Erkrankungen Seite 12 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung bei Vorsorgenuntersuchungen: Kindervorsorgeuntersuchungen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und nach Vollendung des 10. Lebensjahres Jugendgesundheitsuntersuchung zwischen dem vollendeten 13. und 14. Lebensjahr jährliche Krebsvorsorge Frauen ab dem 20. Lebensjahr, Männer ab dem 45. Lebensjahr Gesundheitsuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheit zahnärztliche Früherkennung und Vorsorge Früherkennung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und Zahnprophylaxe Seite 13 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen bei stationärer Heilbehandlung allgemeine Krankenhausleistungen gemäß Bundespflegesatzverordnung oder Krankenhausentgeltgesetz Kürzung der beihilfefähigen Aufwendungen um 10 Euro täglich, max. 28 Tage* gesondert berechnete Unterkunft in einem Zweibettzimmer Kürzung der beihilfefähigen Aufwendungen um 14,50 Euro täglich (zusätzlich) gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen * Ausnahme: Kinder bis 18 Jahre, Schwangere, Vorsorgeuntersuchungen oder bei Festsetzung beihilfefähiger Höchstsätze Seite 14 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen bei zahnärztlicher Heilbehandlung zahnärztliche Leistungen medizinisch-technische zahnärztliche Leistungen Material- und Laborkosten (M+L-Kosten) Edelmetall, Keramikverblendung Kieferorthopädische Leistungen (KFO) funktionsanalytische, funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen Besonderheiten zu je 40 % beihilfefähig sind bei Zahnersatz die Aufwendungen für Material- und Laborkosten, Edelmetalle und Keramik Kieferorthopädische Leistungen (KFO), wenn bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr* noch nicht vollendet ist keine Beihilfe für: Zahnersatz für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst * Ausnahme: schwere Kieferanomalie Seite 15 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen Leistungen durch Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten Arznei-, Verbandmittel Heilmittel Unterkunft und Verpflegung bis max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung Eigenanteile*: Kürzung der beihilfefähigen Aufwendungen um 10 Euro täglich wenn: im laufenden oder in den drei vorausgegangenen Kalenderjahren keine stationäre Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wurde * Ausnahme: Kinder bis 18 Jahre Seite 16 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen bei ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen (nur bei aktiven Bediensteten) Leistungen durch Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten Arznei-, Verbandmittel Heilmittel Unterkunft und Verpflegung bis max. 16 Euro täglich Höchstdauer: max. 3 Wochen alle 4 Jahre wenn: im laufenden oder in den drei vorausgegangenen Kalenderjahren keine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme durchgeführt wurde * Ausnahme: Kinder bis 18 Jahre Seite 17 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburtsfällen Schwangerschaftsüberwachung Hebamme, Entbindungspfleger Hauspflegerin (bis zu 14 Tage für eine fremde Hauspflegerin) Unterkunft und Verpflegung in Entbindungsanstalten (Geburtshäusern) Seite 18 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen im Falle der vorübergehenden Pflegebedürftigkeit* Krankenpflegekraft oder Ersatzpflegekraft** Pflege durch Angehörige** Stationäre Kurzzeitpflege bis max. ortsübliche Sätze mit Eigenanteil: Abzug von 10 Euro pro Verordnung 10 % der Gesamtkosten für max. 28 Tage je Kalenderjahr * bis max. 6 Monate ** jeweils bis max. ortsübliche Kosten einer Berufspflegekraft Seite 19 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen im Falle der dauernden Pflegebedürftigkeit* - Kurzübersicht analog SGB XI entsprechend dem geltenden Beihilfebemessungssatz Häusliche Pflege (ambulant) durch Pflegefachkraft (Pflegesachleistungen) Häusliche Pflege (ambulant) durch Angehörige (Pauschalbeihilfe, Pflegegeld) Pflegekraft bei vollstationärer Pflege Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) Verhinderungs-/Ersatzpflege, Kurzzeitpflege Pflegeberatung, Beratungsbesuche und Pflegehilfsmittel Ambulant betreute Wohngruppen und Verbesserungen im Wohnumfeld sowie Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen Entlastungsbetrag darüber hinaus bei vollstationärer Pflege Stationäre Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten 100 % für verbleibende Kosten (Pflegekosten, Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten) unter bestimmten Voraussetzungen Außerdem Pflegeunterstützungsgeld und soziale Sicherung der Pflegepersonen * mehr als sechs Monate Seite 20 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Leistungsbezugsquellen für Beamte im Pflegefall * die Leistungen nach SGB XI werden anteilig von PPV und Beihilfe erbracht Beispiel Versorgungsempfänger: 30 % von der PPV + 70 % von der Beihilfe über SGB XI hinaus sieht die Beihilfe weitere Leistungen vor, insbesondere weil Beamte in der Regel nicht auf die Leistungen der Sozialhilfe verwiesen werden dürfen (wird in der Regel als Verstoß gegen das Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des ehemaligen Dienstherrn bewertet, wenn keine Möglichkeit zur privaten Vorsorge bestand) für die Beihilfeleistungen gilt immer der Grundsatz, dass nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind * Bei dauernder Pflegebedürftigkeit von mehr als 6 Monaten PPV nach SGB XI (Tarifstufe PVB) gemäß versichertem Prozentsatz der KV Beihilfe analog SGB XI gemäß Beihilfe-bemessungssatz über SGB XI hinaus Seite 21 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen im Falle der dauernden Pflegebedürftigkeit* Details Teil 1/5 Alle Leistungen werden anteilig erstattet entsprechend dem jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz (analog SGB XI) Häusliche Pflege durch Pflegekräfte durch Angehörige (Pflegesachleistungen) (Pauschalbeihilfe / Pflegegeld) Vollstationäre Pflege Pflegegrad 1 125 Euro Entlastungsbetrag 0 Euro als Zuschuss Pflegegrad 2 689 Euro 316 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 1.298 Euro 545 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 1.612 Euro 728 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 1.995 Euro 901 Euro 2.005 Euro * mehr als sechs Monate Seite 22 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen im Falle der dauernden Pflegebedürftigkeit* Details Teil 2/5 bei stationärer Pflege wird außerdem geleistet für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten 100 % für verbleibende Kosten (Pflegekosten, Unterkunft / Verpflegung, Investitionskosten) Voraussetzung: Der Beamte und seine Angehörigen können die verbleibenden Kosten nicht selbst finanzieren unter Berücksichtigung eines amtsangemessenen Unterhalts („Existenzminimum“) Hinweis: Auch hier gilt der Grundsatz, dass nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind. Die Höhe des „Existenzminimum“ ist abhängig von Besoldungsgruppe, Angehörigen, der Anzahl von Personen in stationärer Pflege und Einkünften der Angehörigen Dennoch besteht auch bei Beamten eine Versorgungslücke und die Notwendigkeit einer privaten Absicherung, insbesondere für Alleinstehende und Witwen/-r. Seite 23 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen im Falle der dauernden Pflegebedürftigkeit* Details Teil 3/5 Alle Leistungen werden anteilig erstattet entsprechend dem jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz (analog SGB XI) Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) Kurzzeitpflege Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag ist hier einsetzbar Pflegegrad 2 689 Euro 1.612 Euro für max. 8 Wochen je Kalenderjahr + ggf. max Euro nicht in Anspruch genommener Verhinderungs-/Ersatzpflege Pflegegrad 3 1.298 Euro Pflegegrad 4 1.612 Euro Pflegegrad 5 1.995 Euro Leistung wird nicht auf Beihilfe für häusliche Pflege angerechnet Pauschalbeihilfe wird weiter zur Hälfte gezahlt * mehr als sechs Monate Seite 24 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen im Falle der dauernden Pflegebedürftigkeit* Details Teil 4/5 Alle Leistungen werden anteilig erstattet entsprechend dem jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz (analog SGB XI) Verhinderungspflege / Ersatzpflege durch Angehörige durch Pflegekräfte Pflegegrad 1 0 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 1.612 Euro für max. 6 Wochen je Kalenderjahr + ggf. max. 806 Euro nicht in Anspruch genommener Kurzzeitpflege Pflegegrad 3 545 Euro Pflegegrad 4 728 Euro Pflegegrad 5 901 Euro max Euro für max. 6 Wochen je Kalenderjahr für Pauschalbeihilfe, Verhinderungs-/ Ersatzpflege und ggf. weitere Aufwen-dungen des Angehörigen zusammen * mehr als sechs Monate 1 d. h. mit Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt/verschwägert oder in häuslicher Gemeinschaft lebend Seite 25 KVGP-PM
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Beihilfe Wofür gibt es Beihilfe?
Beihilfefähige Aufwendungen im Falle der dauernden Pflegebedürftigkeit* Details Teil 5/5 Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zur Entlastung pflegender Angehöriger ab Pflegegrad 1 nicht verbrauchte Beträge können in folgende Monate bzw. Kalenderjahr übertragen werden Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 70% des regelmäßig erzielten, beitragspflichtigen Arbeitseinkommens der Pflegeperson für max. 10 Arbeitstage je Kalenderjahr Alle Leistungen werden anteilig erstattet entsprechend dem jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz * mehr als sechs Monate Seite 26 KVGP-PM
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Bundesbeihilfeverordnung Wofür gibt es Beihilfe?
Belastungsgrenze Erreichen die Abzugsbeträge in der Summe eine Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens der gesamten Familie (bei chronisch Kranken 1 %), entfallen sie ab diesem Zeitpunkt für den Rest des Jahres. Für berücksichtigungsfähige Angehörige und Kinder werden bei der Berechnung des Einkommens Freibeträge abgezogen. Seite 27 KVGP-PM
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Beihilfe Wie viel Beihilfe gibt es?
Für Versorgungsempfänger und dessen Angehörige mit geringen Einkünften und hohen Beiträgen zur PKV kann sich für max. 3 Jahre der Beihilfebemessungssatz um 10%-Punkte unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag erhöhen Beihilfebemessungssätze (personenbezogen) für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung Beihilfeberechtigte Person 50 % mit mehr als einem Kind 70 % berücksichtigungsfähiger Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner (abhängig vom Einkommen) Versorgungsempfänger berücksichtigungsfähige Kinder / Waisen 80 % Seite 28 KVGP-PM
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Beihilfe Wie viel Beihilfe gibt es?
Personenbezogene Beihilfebemessungssätze gilt für Bund und alle Bundesländer – außer Hessen, Bremen und für ab dem neu eingestellte Beamte in Baden-Württemberg * Sind beide Ehegatten beihilfeberechtigt, erhöht sich der Bemessungssatz nur bei dem Elternteil auf 70%, der auch für die Kinder den Familienzuschlag bezieht - der andere verbleibt bei 50%. ** oder eingetragener Lebenspartner Beihilfeberechtigter max. 1 Kind zwei und mehr Kinder* Ehegatte** Kinder 50 % 70 % 80 % Familienangehörige Versorgungs-empfänger Seite 29 KVGP-PM
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Beihilfe Wie viel Beihilfe gibt es?
100 %-Grenze Beihilfe und Versicherungsleistungen dürfen die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen Leistungen einer Kranken- oder Pflegeversicherung werden auf die Beihilfe angerechnet Ausnahme: Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld-, Pflegetagegeld-, Pflegerentenzusatz- und Pflegerentenversicherungen oder monatliches Pflegegeld aus Pflegevorsorgetarifen Seite 30 KVGP-PM
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Beihilfe Wie viel Beihilfe gibt es?
Leistungsabrechnung für Beamte – Vereinfachte Darstellung Seite 31 KVGP-PM
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Beihilfe für Beamte Beihilfeverordnung – Länderaufteilung
Länder, die die Bundesbeihilfe – teilweise mit Abweichungen – übernommen haben (= angeschlossene Länder) Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Länder mit eigener Beihilfeverordnung Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Schleswig-Holstein Thüringen Bei Angabe des Bundeslandes des Dienstherrn wird in der BT das entsprechende Standardangebot ausgegeben. Seite 32 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen
zu den Bundesländern mit Abweichungen von der Bundesbeihilfeverordnung: Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Hinweis: Um direkt auf das gewünschte Bundesland zu gelangen drücken Sie bitte auf den Pfeil. Seite 33 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Brandenburg
Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Ausnahmen: Ab anerkannte Schwerbehinderte sowie für berücksichtigungsfähige Angehörige von Beihilfeberechtigten, die diese persönliche Voraussetzung erfüllen. Seite 34 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Mecklenburg-Vorpommern
Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Seite 35 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Sachsen-Anhalt
Besonderheiten Die zum eingeführte Kostendämpfungspauschale (jährlicher Eigenanteil an den beihilfefähigen Leistungen) ist ab dem wieder entfallen – die Beihilferegelungen in Sachsen-Anhalt entsprechen daher zwischenzeitlich wieder denen des Bundes. Seite 36 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen
zu den Bundesländern mit eigener Länderverordnung: Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Schleswig Holstein Thüringen Hinweis: Um direkt auf das gewünschte Bundesland zu gelangen drücken Sie bitte auf den Pfeil. Seite 37 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Baden-Württemberg
Besonderheiten Beihilfebemessungssätze (personenbezogen) für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung vor dem verbeamtete Personen nach dem Beihilfeberechtigte Person 50 % Je beihilfeberechtigte Person mit mehr als einem Kind bzw. mit ehemals mind. 3 Kindern 70 % 50 % * berücksichtigungsfähiger Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner (abhängig vom Einkommen Versorgungsempfänger berücksichtigungsfähige Kinder / Waisen 80 % * 70% bei dauernder Pflegebedürftigkeit Seite 38 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Baden-Württemberg
Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro je Vorvor- und Vorkalenderjahr Ausnahme: Bei Heirat / Begründung Lebenspartnerschaft vor , gilt Euro je Vorvor- und Vorkalenderjahr, wenn der Ehegatte/ Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist oder nach dem von der GKV in die PKV wechselt Beihilfebemessungssatz Versorgungsempfänger und deren Angehörige keine Erhöhung bei geringen Einkünften und hohen PKV-Beiträgen Eigenanteile keine Abzüge wie z. B. für Arznei- und Verbandmittel, für Hilfsmittel, bei Fahrtkosten, für häusliche Krankenpflege oder bei stationären Aufenthalten Seite 39 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Baden-Württemberg
Besonderheiten Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird die Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 90 Euro und 480 Euro (Beamte) zwischen 75 Euro und 330 Euro (Versorgungsempfänger) Brillen Brillengestelle sind bis 20,50 Euro beihilfefähig bei Veränderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien bzw. alle 3 Jahre Gläser/Kontaktlinsen bis Höchstsätze je nach Dioptrien Fahrtkosten nicht beihilfefähig bis zu 30 km einfache Fahrt (Ausnahmen für bestimmte Schwerbehinderte, Pflegedürftige ab Pflegestufe 2, Personen zur Dialysebehandlung, onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur Behandlung wegen Grunderkrankungen mit vergleichbar hohen Behandlungsfrequenzen) Seite 40 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Baden-Württemberg
Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen nur gegen Zahlung von 22 Euro monatlich (Gehaltsabzug) Dieser Betrag umfasst auch die Wahlleistungen für berücksichtigungsfähige Angehörige Bonus für Nichtinanspruchnahme von Wahlleistungen (nur bei mtl. Gehaltsabzug von 22 EUR zum Erhalt der Beihilfe für stationäre Wahlleistungen) 11 Euro pro Tag bei Verzicht auf bessere Unterbringung 14 Euro pro Tag bei Verzicht auf wahlärztliche Leistungen Zahnärztliche Heilbehandlung zu je 70 % beihilfefähig sind bei Zahnersatz die Aufwendungen für Material- und Laborkosten, Edelmetalle und Keramik Beihilfe für Zahnersatz auch während der Anwärterzeit Seite 41 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Baden-Württemberg
Besonderheiten Sanatoriumsaufenthalt alle 4 Jahre max. 30 Tage keine Kürzung max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung bei medizinscher Notwendigkeit Heilkuren alle 4 Jahre max. 30 Tage (ohne An-/Abreise) Unterkunft bis 26 Euro Ausland Kein Vergleich mit BRD-Kosten bei ambulanten Behandlungen oder stationären Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern innerhalb der Europäischen Union, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz Ausnahme: Wenn in diesen Ländern regelmäßig für ortsansässige Personen niedrigere Preise berechnet werden. Seite 42 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Baden-Württemberg
Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit vollstationäre Pflege: Pflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen ohne Höchstgrenzen beihilfefähig stationäre Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen Keine Beihilfe für verbleibende Kosten bei vollstationärer Pflege abweichender Beihilfebemessungssatz von 70 % für ab dem neu eingestellte Beamte und deren berücksichtigungsfähige Ehegatten/eingetragene Lebenspartner, wenn Beihilfeberechtigter mit mehr als einem Kind Versorgungsempfänger berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner Seite 43 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Bayern
Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr Beihilfebemessungssatz während Elternzeit während Elternzeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Beihilfeanspruch von 70 %, auch bereits ab 1 berücksichtigungsfähigen Kind Beihilfebemessungssatz Versorgungsempfänger und deren Angehörige keine Erhöhung bei geringen Einkünften und hohen PKV-Beiträgen Seite 44 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Bayern
Besonderheiten Eigenanteile Kürzung je verordnetem Arznei-/Verbandmittel oder Medizinprodukt um 3 Euro* keine Abzüge wie z. B. für Arznei- und Verbandmittel, für Hilfsmittel, bei Fahrtkosten, für häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausauf-enthalten oder bei Kur/Sanatoriumsbehandlungen Arzneimittel nur schriftlich verordnete apothekenpflichtige Medikamente sind beihilfefähig Brillen Sehhilfen für Erwachsene sind bei gravierender Sehschwäche bis zu bestimmten Höchstsätzen beihilfefähig Zahnärztliche Heilbehandlung Beihilfe für Zahnersatz auch während der Anwärterzeit * Keine Eigenbeteiligung für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, Kindern/ Waisen, bei ärztlich veranlassten Folgeuntersuchungen durch Fachärzte die selbst keine therapeutischen Leistungen erbringen, bei Pflegemaßnahmen Seite 45 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Bayern
Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 7,50 Euro pro Tag für max. 30 Tage je Kalenderjahr Kürzung der wahlärztlichen Leistungen um 25 Euro pro Tag – zeitlich unbegrenzt Ausland außerhalb Europas sind Aufwendungen anlässlich privater Reisen grundsätzlich nicht beihilfefähig Dauernde Pflegebedürftigkeit häusliche Pflege durch Pflegekräfte / teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege): bis max. 689 Euro Pflegegrad 2 (wie Bund, SGB XI) bis max Euro Pflegegrad 3 bis max Euro Pflegegrad 4 bis max Euro Pflegegrad 5 vollstationäre Pflege: stationäre Unterkunft + Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Besoldungsgruppe und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen Seite 46 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Berlin
Besonderheiten Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird die Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 42 Euro und 780 Euro pro Kalender-jahr, abhängig von der Besoldungsgruppe Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Ausnahmen: Personen, die bereits am Versorgungsempfänger waren, sowie Schwerbehinderte oder Personen, die bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatten Seite 47 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Bremen
Besonderheiten Beihilfebemessungssätze (familienbezogen) für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung Alleinstehende 50 % Je berücksichtigungsfähiger Angehöriger + 5 % max. 70 % Versorgungsempfänger + 10 % max. 80 % Witwen / Witwer Identischer Bemessungssatz für alle Familienmitglieder Hinweis: bei dauernder Pflegebedürftigkeit gelten die Bemessungssätze des Bundes Seite 48 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Bremen
Familienbezogene Beihilfebemessungssätze Beihilfe-berechtigter ledig Beihilfeberechtigter & Familienangehörige verheiratet (Ehepartner ist berücksichtigungsfähig) 3 und mehr Kinder 2 Kinder 1 Kind ohne Kind 55 % 60 % 65 % 70 % max. 50 % Versorgungs-empfänger Für Versorgungsempfänger erhöht sich der jeweilige Beihilfebemessungssatz um 10% Hinweis: bei dauernder Pflegebedürftigkeit gelten die Bemessungssätze des Bundes Seite 49 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Bremen
Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro (2010) im Vorkalenderjahr Beihilfebemessungssatz Versorgungsempfänger und deren Angehörige keine Erhöhung bei geringen Einkünften und hohen PKV-Beiträgen Eigenanteile Kürzung je verordnetem Arznei-/Verbandmittel um 6 Euro keine Abzüge wie z. B. für Hilfsmittel, bei Fahrtkosten, für häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten oder bei Kur-/ Sanatoriumsbehandlungen keine Belastungsgrenze für Eigenanteile bei Arznei- und Verbandmittel Seite 50 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Bremen
Besonderheiten Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) 100 Euro je Kalenderjahr bei 50 %-Beihilfe 80 Euro je Kalenderjahr bei 60 %-Beihilfe 70 Euro je Kalenderjahr bei 70 %-Beihilfe Heilpraktiker Aufwendungen sind nicht beihilfefähig Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Seite 51 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Bremen
Besonderheiten Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 60 % beihilfefähig Aufwendungen für Glaskeramik sind nicht beihilfefähig keine Beihilfe für große Brücken keine Beihilfe für Zahnersatz innerhalb Wartezeit von 1 Jahr Sanatoriumsaufenthalt keine Kürzung Dauernde Pflegebedürftigkeit Vollstationäre Pflege Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen Keine Beihilfe für verbleibende Kosten bei vollstationärer Pflege Seite 52 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Hamburg
Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/ eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr Beihilfebemessungssatz Versorgungs- empfänger und deren Angehörige keine Erhöhung bei geringen Einkünften und hohen PKV-Beiträgen Eigenanteile keine Abzüge für Hilfsmittel, bei Kur-/ Sanatoriumsbehandlungen Belastungsgrenze für Eigenanteile bei Arznei- und Verbandmittel in Höhe von 2 %, max Euro je Kalenderjahr (bei chronisch Kranken keine Eigenanteile) Seite 53 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Hamburg
Besonderheiten Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird die Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 25 Euro und 500 Euro je Kalenderjahr (Höhe ist abhängig von Besoldungsgruppe) Ambulante Behandlung Psycho- oder Verhaltenstherapie nur nach vorheriger Zustimmung der Festsetzungsstelle aufgrund eines Gutachtens Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Seite 54 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Hamburg
Besonderheiten Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 60 % beihilfefähig Heilkuren Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind nicht beihilfefähig Ausland innerhalb EU Vergleich mit BRD-Kosten außerhalb EU sind Aufwendungen anlässlich privater Reisen grundsätzlich nicht beihilfefähig Seite 55 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Hamburg
Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit häusliche Pflege durch Pflegekraft: max. 20 % in Pflegegrad 2, max. 40 % in Pflegegrad 3, max. 60 % in Pflegegrad 4, max. 100 % in Pflegegrad 5 der durchschnittlichem Pflegefachkraftkosten (nach Entgeltgruppe 7 a der KR-Anwendungstabelle des TVÜ-L) Vollstationäre Pflege: bis max Euro Pflegegrad 2 bis max Euro Pflegegrad 3 bis max Euro Pflegegrad 4 bis max Euro Pflegegrad 5 Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Besoldungsgruppe und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen Keine Beihilfe für verbleibende Kosten bei vollstationärer Pflege Seite 56 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Hessen
Besonderheiten Beihilfebemessungssätze (familienbezogen) Ambulante und zahnärztliche Behandlung 50 % Stationäre Behandlung (außer teilstationäre Behandlung) 65 % Je berücksichtigungsfähiger Angehöriger + 5 % max. 70 % / 85 % Versorgungsempfänger + 10 % max. 85 % Witwen / Witwer Identischer Bemessungssatz für alle Familienmitglieder Hinweis: bei dauernder Pflegebedürftigkeit gelten die Bemessungssätze des Bundes Seite 57 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Hessen
Familienbezogene Beihilfebemessungssätze Beihilfe-berechtigter ledig Beihilfeberechtigter & Familienangehörige verheiratet (Ehepartner/Lebensp. ist berücksichtigungsfähig) 3 und mehr Kinder 2 Kinder 1 Kind ohne Kind 55 % / 70* % 60 % / 75* % 65 % / 80* % 70 % / 85* % 50 % / 65* % * Im vollstationären Bereich erhöht sich der Grundbeihilfebemessungssatz um 15% auf diesen Satz Versorgungs-empfänger Für Versorgungsempfänger erhöht sich der jeweilige Beihilfebemessungssatz um 10% auf höchstens 85% Hinweis: bei dauernder Pflegebedürftigkeit gelten die Bemessungssätze des Bundes Seite 58 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Hessen
Besonderheiten Nachrangigkeit der Beihilfe Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Kosten nicht bereits aus anderen Sicherungssystemen (z. B. GKV wegen Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung) abgesichert sind Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner 8.820 Euro (2017) im Vorvorkalenderjahr Beihilfebemessungssatz Versorgungsempfänger und deren Angehörige keine Erhöhung bei geringen Einkünften und hohen PKV-Beiträgen Eigenanteile Kürzung Fahrtkosten um 10 Euro je Fahrt keine Abzüge bei Kur-/Sanatoriumsbehandlungen keine Belastungsgrenze für Eigenanteile bei Arznei- und Verbandmittel, Fahrtkosten, Hilfsmittel Seite 59 KVGP-PM
60
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Hessen
Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen nur gegen Zahlung von 18,90 Euro monatlich (Gehaltsabzug) Dieser Betrag umfasst auch die Wahlleistungen für berücksichtigungsfähige Angehörige Dennoch erfolgt dann Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 16 Euro pro Tag Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 60 % beihilfefähig keine Beihilfe für Zahnersatz innerhalb Wartezeit von 1 Jahr Heilkuren Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind nicht beihilfefähig Rettungsfahrten, Notarztbehandlung sind nach dem Beihilfebemessungssatz für ambulante Kosten beihilfefähig Seite 60 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Hessen
Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit häusliche Pflege durch Pflegekräfte und teilstationäre Pflege: über die Sätze nach SGB XI hinaus beihilfefähig bis max. durchschnittliche Pflegefachkraftkosten* unter Berücksichtigung von einkommensabhängigen Eigenanteilen vollstationäre Pflege: Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Anzahl der berücksichtigungs-fähigen Personen Keine Beihilfe für verbleibende Kosten bei vollstationärer Pflege * nach Kr. V Anlage 1 b BAT Seite 61 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Hessen
Besonderheiten Sonderregelungen für Aufwendungen für in der GKV freiwillig Versicherte (Sachleistungsbeihilfe z. B. für Zahnersatz oder ambulante Heilkuren) privat Krankenversicherte mit Beitragszuschuss (Kürzung um 50 %, sobald Anspruch auf Zuschuss besteht) Seite 62 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Niedersachsen
Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr oder Euro im Kalenderjahr Beihilfebemessungssatz Versorgungsempfänger und deren Angehörige keine Erhöhung bei geringen Einkünften und hohen PKV-Beiträgen Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Ausland immer Vergleich mit BRD-Kosten Seite 63 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Niedersachsen
Besonderheiten Prävention max. 2 Gesundheits- oder Präventionskurse je Kalenderjahr sind beihilfefähig, max. 75 Euro Beihilfe je Kurs Dauernde Pflegebedürftigkeit Verhinderungs-/Ersatzpflege durch Angehörige: bis max. 1,5fache Höhe der Pauschalbeihilfe (Pflegegeld) vollstationäre Pflege: Pflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen ohne Höchstgrenzen beihilfefähig Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Besoldungsgruppe und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen 100 % Beihilfe der verbleibenden Kosten unter bestimmten Voraussetzungen Seite 64 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Nordrhein-Westfalen
Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorkalenderjahr Beihilfebemessungssatz Versorgungsempfänger und deren Angehörige keine Erhöhung bei geringen Einkünften und hohen PKV-Beiträgen Kinder Eltern können frei wählen, über welches Elternteil die Beihilfe für das Kind beantragt wird (unabhängig vom Bezug des Familienzuschlages für das Kind) wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind, kann der Beihilfebemessungssatz von 70 % bei zwei und mehr Kindern von den Eltern frei bestimmt werden, unabhängig davon welches Elternteil den Familien-zuschlag für die Kinder bezieht Seite 65 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Nordrhein-Westfalen
Besonderheiten Eigenanteile keine Abzüge für Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten, häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten und Kur-/ Sanatoriumsbehandlung Belastungsgrenze für Kostendämpfungspauschale, für Kürzungen der Wahlleistungen im Krankenhaus und für Kürzungen der Material-/ Laborkosten bei Zahnbehandlung von 1,5 % (bis 2014: 2 %) der/des Dienstbezüge, Versorgungsbezüge, Rentenzahlbetrages neue zusätzliche Belastungsgrenze für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von 0,5 % der Bruttobezüge des Vorjahres des Beamten bzw. Versorgungsempfängers ab Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird die Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 150 Euro und 750 Euro je Kalenderjahr, abhängig von der Besoldungsgruppe Seite 66 KVGP-PM
67
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Nordrhein-Westfalen
Besonderheiten Arzneimittel Beihilfe leistet für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn deren Gesamtkosten die Grenze von 0,5 % der Jahresbezüge übersteigt, abzüglich einem Eigenanteil von 200 Euro im Kalenderjahr Brillen Brillengläser und Kontaktlinsen sind beihilfefähig; Brillenfassung bis 70 Euro beihilfefähig Stationäre Krankenhausbehandlung Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 15 Euro pro Tag für max. 30 Tage je Kalenderjahr Kürzung der wahlärztlichen Leistungen um 10 Euro pro Tag für max. 30 Tage je Kalenderjahr Seite 67 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Nordrhein-Westfalen
Besonderheiten Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 70% beihilfefähig (bis 2014: 60 %) Kein Ausschluss für Beamte auf Widerruf und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen für Zahnersatz, Einlagefüllungen (Inlays), Zahnkronen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen Heilkuren Unterkunft/Verpflegung sind bis max. 30 Euro/Tag beihilfefähig Auslandsreise-Krankenversicherung ein Jahresbeitrag von bis 10 Euro je Person ist in Höhe des Beihilfebemessungssatz beihilfefähig Seite 68 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Nordrhein-Westfalen
Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit häusliche Pflege durch Pflegekräfte: max Euro bei Pflegegrad 4 max Euro bei Pflegegrad 5 häusliche Pflege durch Angehörige: Pflegezuschlag von max. 150 Euro bei Pflegegrad 4 Pflegezuschlag von max. 240 Euro bei Pflegegrad 5 vollstationäre Pflege: Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Höhe der Bezüge (die um bestimmte Euro-Beträge vermindert werden) und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen Keine Beihilfe für verbleibende Kosten bei vollstationärer Pflege Seite 69 KVGP-PM
70
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Nordrhein-Wesfalen
Besonderheiten Begrenzung der Beihilfe Krankenhaustagegeld- und sonstige Summenversicherungen (z. B. Kurtagegeld, Pflegetagegeld, monatliches Pflegegeld usw.) von mehr als 80 Euro pro Tag werden bei der Beihilfe angerechnet, wenn die Summe der Beihilfe und der (aus gleichem Grund) zustehenden Versicherungsleistungen die entstandenen Kosten übersteigt. Seite 70 KVGP-PM
71
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Rheinland-Pfalz
Besonderheiten Beihilfebemessungssätze 80 % für Versorgungsempfänger mit niedrigen Einkünften wenn das monatliche Gesamteinkommen max Euro bei Ledigen bzw Euro bei Verheirateten beträgt und der Monatsbeitrag zur beihilfekonformen PKV 15 % des Gesamteinkommens übersteigt Reduzierung des Bemessungssatzes um 20 %-Punkte für PKV-Versicherte mit KV-Zuschuss Seite 71 KVGP-PM
72
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Rheinland-Pfalz
Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr, wenn Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft vor dem erfolgte 8.820 Euro im Vorvorkalenderjahr, wenn Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft nach dem erfolgte Beihilfe unabhängig vom Einkommen für Aufwendungen in Geburts- und Todesfällen sowie für Heilkuren und Behandlungen im Ausland Seite 72 KVGP-PM
73
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Rheinland-Pfalz
Besonderheiten Eigenanteile keine Abzüge für Arznei-/Verbandmittel, bei Fahrtkosten, für Hilfsmittel, für häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten und bei Kur-/ Sanatoriumsbehandlungen keine Belastungsgrenze für Eigenanteile Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 100 Euro und 750 Euro je Kalenderjahr, abhängig von der Besoldungsgruppe entfällt für Personen mit Beihilfeantrag während Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung Seite 73 KVGP-PM
74
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Rheinland-Pfalz
Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen nur gegen Zahlung von 26 Euro monatlich (Gehaltsabzug). Dieser Betrag umfasst dann auch die Wahlleistungen für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen Dennoch werden dann die Aufwendungen für die Inanspruchnahme des Zweibettzimmers um 12 Euro pro Tag gekürzt Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 60 % beihilfefähig keine Beihilfe für Zahnersatz innerhalb Wartezeit von 1 Jahr Heilkuren Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind nicht beihilfefähig Seite 74 KVGP-PM
75
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Rheinland-Pfalz
Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit häusliche Pflege durch Pflegekraft: Höhere pflegebedingte Aufwendungen sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Höhe der Bezüge und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) / Kurzzeitpflege: soll in voller Höhe beihilfefähig sein (Kurzzeitpflege ohne zeitliche Begrenzung und inklusive Kosten für Unterkunft/Verpflegung) Verhinderungspflege durch Angehörige ist bis 1,5-fachen Betrag der Pauschalbeihilfe beihilfefähig bis max Euro je Kalenderjahr ohne zeitliche Begrenzung vollstationäre Pflege: Pflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen ohne Höchstgrenzen beihilfefähig Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Höhe der Bezüge (die um bestimmte Euro-Beträge vermindert werden) und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen 100 % Beihilfe für verbleibende Kosten unter bestimmten Voraussetzungen Seite 75 KVGP-PM
76
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Saarland
Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr Beihilfebemessungssatz Versorgungsempfänger und deren Angehörige keine Erhöhung bei geringen Einkünften und hohen PKV-Beiträgen Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird die Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 100 Euro und 750 Euro je Kalenderjahr, abhängig von der Besoldungsgruppe Heilpraktiker Aufwendungen sind nicht beihilfefähig Seite 76 KVGP-PM
77
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Saarland
Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig keine Kürzung der beihilfefähigen Aufwendungen für Regelleistungen Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 50 % beihilfefähig Heilkuren Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung von 10 Euro pro Tag gilt auch für Mutter-/Vater-Kind-Kuren Seite 77 KVGP-PM
78
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Saarland
Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit vollstationäre Pflege: Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Höhe der Bezüge (die um bestimmte Euro-Beträge vermindert werden) und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen 100 % Beihilfe für verbleibende Kosten unter bestimmten Voraussetzungen Ausland bis 550 Euro Gesamtkosten kein Vergleich mit BRD-Kosten darüber hinaus gehende Kosten: Vergleich mit BRD-Kosten Seite 78 KVGP-PM
79
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Sachsen
Besonderheiten Beihilfebemessungssätze 70 % für Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind wenn nach dem 31. Dezember 2012 zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind, bleibt es bei dem erhöhten Bemessungssatz von 70 %, auch nachdem für die Kinder der Beihilfeanspruch entfallen ist Nachrangigkeit der Beihilfe Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Kosten nicht bereits aus anderen Sicherungssystemen (z. B. GKV) abgesichert sind Beihilfe bei GKV-Mitgliedschaft nur noch für Krankheitskosten für Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfe nach Vollendung des 18. Lebensjahres und Wahlleistungen im Krankenhaus (nicht für Arzneimittel) Seite 79 KVGP-PM
80
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Sachsen
Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr ab dem sind die Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre vor der Leistungserbringung der Beihilfe maßgeblich Beihilfebemessungssatz Versorgungsempfänger und deren Angehörige keine Erhöhung bei geringen Einkünften und hohen PKV-Beiträgen Kinder wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind, muss von den Eltern einmalig festgelegt werden, bei wem die Kinder bei der Bemessung der Beihilfe berücksichtigt werden Seite 80 KVGP-PM
81
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Sachsen
Besonderheiten Eigenanteile Kürzung bei Arznei- und Verbandmittel: um 4,00 Euro bei einem Abgabepreis von 16,00 Euro um 4,50 Euro bei einem Abgabepreis von 16,01 bis 26,00 Euro um 5,00 Euro bei einem Abgabepreis ab 26,01 Euro Fahrtkosten: Abzug von 10 Euro je einfacher Fahrt Keine Abzüge für Hilfsmittel, für häusliche Krankenpflege und bei Sanatoriumsaufenthalten Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) 80 Euro je Kalenderjahr, wenn Aufwendungen entstanden sind - unabhängig von der Anzahl der Familienangehörigen Ausnahme: Vorsorgeuntersuchungen, Kontrolluntersuchungen bei Schwangerschaft, Schutzimpfungen, bei Waisen, in der GKV versicherten Beamten oder Beamte in der Elternzeit Seite 81 KVGP-PM
82
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Sachsen
Besonderheiten Brillen Brillengläser und Kontaktlinsen sind bei Volljährigen bis zu einem Betrag von 80 Euro je Auge alle zwei Jahre beihilfefähig Stationäre Krankenhausbehandlung Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 14,50 Euro pro Tag Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten sind zu 60 % beihilfefähig Heilkuren Unterkunft/Verpflegung bis 16 Euro/Tag abzüglich 12,50 Euro beihilfefähig Seite 82 KVGP-PM
83
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Sachsen
Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit Häusliche Pflege durch Pflegekräfte: max. 20 % in Pflegegrad 2, max. 40 % in Pflegegrad 3, max. 60 % in Pflegegrad 4, max. 100 % in Pflegegrad 5 des um 20 % erhöhten Entgeltes einer Berufspflegekraft nach Entgeltgruppe KR 7a Stufe 5 des in Anlage C zum Tarifvertrag ÖD der Länder vollstationäre Pflege: Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Höhe der Bezüge und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen. Keine Beihilfe für verbleibende Kosten bei vollstationärer Pflege Seite 83 KVGP-PM
84
Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Schleswig-Holstein
Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr Beihilfebemessungssatz Versorgungsempfänger und deren Angehörige keine Erhöhung bei geringen Einkünften und hohen PKV-Beiträgen Eigenanteile keine Abzüge für Arznei-/Verbandmittel, bei Fahrtkosten, für Hilfsmittel, für häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten und bei Kur-/ Sanatoriumsbehandlungen keine Belastungsgrenze für Eigenanteile Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 50 Euro und 500 Euro je Kalenderjahr, abhängig von der Besoldungsgruppe Seite 84 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Schleswig-Holstein
Besonderheiten Brillen sind beihilfefähig, Brillenfassungen bis 20 Euro anerkannt Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Ausnahmen: Personen, die am das 70. Lebensjahr bereits vollendet hatten Seite 85 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Schleswig-Holstein
Besonderheiten Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 60 % beihilfefähig Dauernde Pflegebedürftigkeit vollstationäre Pflege: Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Höhe der Bezüge und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen. Keine Beihilfe für verbleibende Kosten bei vollstationärer Pflege Seite 86 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Thüringen
Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr Beihilfebemessungssatz Versorgungsempfänger und deren Angehörige keine Erhöhung bei geringen Einkünften und hohen PKV-Beiträgen Stationäre Krankenhausbehandlung Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 7,50 Euro pro Tag Kürzung der wahlärztlichen Leistungen um 25,00 Euro pro Tag Seite 87 KVGP-PM
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Beihilfe Länderspezifische Beihilfeabweichungen Thüringen
Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit Pflegekraft häuslich/teilstationär: Es gelten höhere beihilfefähige Sätze als beim Bund (aktuelle Informationen dazu liegen aber noch nicht vor) vollstationäre Pflege: Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Höhe der Bezüge und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen. Keine Beihilfe für verbleibende Kosten bei vollstationärer Pflege Ausland bis 550 Euro Gesamtkosten kein Vergleich mit BRD-Kosten darüber hinaus gehende Kosten: Vergleich mit BRD-Kosten Seite 88 KVGP-PM
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Beihilfe Beamtenlaufbahn und Produktangebot
Beispiel: Lehrer Studium Beamter auf Widerruf Beamter auf Probe Beamter auf Lebenszeit Ruhestand Tarife: AWFH für 1 € Ausbildungsbeiträge Vision B + PVB B-Tarife + PVB Normalbeiträge Vision B + PVB B-Tarife + PVB Normalbeiträge Vision B + PVB B-Tarife + PVB Normalbeiträge Vision B + PVB B-Tarife + PVB Faire Übergangslösung bei Arbeitslosigkeit (Vision B 00-UA) Günstige Ausbildungsbeiträge jetzt bis zur Vollendung des 39. Lebensjahres BRE: 6 MB bei Tarifen zum Ausbildungsbeitrag - außer KHT-UA BRE: MB (bei 1-3 leistungsfreien Jahren) in den Tarifen Vision B, BS, BSG Seite 89 KVGP-PM
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Beihilfe Beamtenlaufbahn und Produktangebot
Der Versicherungsbedarf ist beim Beamten mit dem beruflichen Status verbunden, nicht mit dem Einkommen. Im Verlauf einer Beamtenlaufbahn ist der Abschluss einer PKV sehr wahrscheinlich. Anwartschaftsversicherung – Der clevere Einstieg in die PKV Student (Schüler) Beamter auf Widerruf Beamter auf Probe Beamter auf Lebenszeit Versorgungs-empfänger Beamte mit Beihilfe ab Beginn Ausbildung: GKV Beihilfe Anwartschaft Beihilfekonforme PKV zu Ausbildungskonditionen Beihilfekonforme PKV Beamte mit Heilfür- sorge wäh- rend der Ausbildung: GKV Heilfürsorge Beihilfe Anwartschaft Beihilfekonforme PKV Beamte mit Heilfür- sorge bis zum Beginn Ruhestand: GKV Heilfürsorge Beihilfe Anwartschaft Beihilfe- konforme PKV Alle Beamte: Beihilfekonforme PKV Abschlusszeitpunkt Seite 90 KVGP-PM
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Beihilfe Anwartschaftsversicherung - Der clevere Einstieg in die PKV
Heute Studium Verbeamtung auf Lebenszeit Start Referendariat Gesundheit Beitrag hoch besser früh mit kleinem Beitrag absichern, als später Beitragszuschläge zu riskieren Asthma Meniskusverletzung durch Sportunfall Umstellung in PKV für Anwärter Umstellung in PKV für Beamte zum Normalbeitrag Abschluss Anwartschaft Keine Anwartschaft Neuabschluss PKV für Anwärter Ausbildungsbeitrag 60,63 EUR Beitrag mtl.* ohne Beitragszuschläge 60,63 EUR Beitrag mtl.* + 20 EUR mtl. Beitragszuschlag lebenslang Neuabschluss PKV für Beamte Normalbeitrag 190,21 EUR Beitrag mtl.** Mögliche Erkrankungen + 50 EUR mtl. - 1 EUR Beitrag mtl. û Empfehlung! Nicht generalisierbare Beispiele, Zuschläge sind immer abhängig von der individuellen Situation bei Antragstellung! * Anwärterin, Frau, 23 Jahre, VisB 50T-UA, BW2 50-UA, BN3/1 50-UA, KHT-UA/25, PVB ** Lehrerin, Frau, 25 Jahre, VisB 50T-U, BW2 50T-U, BN3/1 50-U, KHT-U/25, PVB Seite 91 KVGP-PM
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Beihilfe Überblick Tarifangebot je Lebensphase Beamte
Diesen Gesamtüberblick sowie die aktuell geltenden Richtlinien in Kurzfassung finden Sie im ÖD-Portal unter: Produkte DBV / Versorgung/Haftung im ÖD / Kranken ÖD – Versorgung/Haftung / Produkte je Lebensphase Beamte Seite 92 KVGP-PM
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Besondere KV-ÖD-Versorgungen
Im Öffentlichen Dienst gibt es weitere Institutionen mit eigenständigen KV Versorgungsarten: KVB - Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten PBeaKk - Postbeamtenkrankenkasse Seite 93 KVGP-PM
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Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Allgemeines
Die Deutsche Bundesbahn war zunächst eine Behörde und wurde zum privatisiert Bis zur Privatisierung wurde ein Teil der Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn verbeamtet Für diese Bahnbeamten galt und gilt weiterhin die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die (abweichend von den sonstigen Bundes- beamten) durch eine Selbsthilfeeinrichtung erfüllt wird: KVB - Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Seite 94 KVGP-PM
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Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Was ist die KVB?
Die KVB ist eine Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn (DB) für Bundesbahnbeamte und deren Angehörige Die Finanzierung der KVB-Leistungen erfolgt durch Zuschüsse der Deutschen Bahn (DB) und Beitragszahlungen der Mitglieder Die Zuschüsse der Deutschen Bahn (DB) an die KVB werden von der Behörde Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ausgezahlt und stellen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn DB dar Diese Zuschüsse sind kein Beihilfeanspruch! Die KVB-Leistungshöhe auf Basis der Finanzierung durch die DB-Zuschüsse entspricht auch nicht den Beihilfebemessungssätzen des Bundes! Die Höhe der Beitragszahlungen der Mitglieder an die KVB richtet sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe und dem Familienstand des KVB-Mitglieds Bedingt durch die Schaffung der Bahn AG und mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens wurde die KVB für den Neuzugang – bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Ehegatten und Kinder werden weiterhin mitversichert) – geschlossen Seite 95 KVGP-PM
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Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Was ist die KVB?
Besonderheiten Im Zusammenhang mit der Finanzierung der KVB-Leistungen können die nachfolgenden Fallkonstellationen vorkommen: * über die Behörde Bundeseisenbahnvermögen – BEV Für alle Fallkonstellationen muss der Versicherungsbedarf individuell berechnet werden. KVB-Mitgliedschaft wird/ wurde gekündigt (BEV ohne KVB-Mitgliedsbeitrag) Mitversicherte Ehegatten haben eigenen Beamten-status + Beihilfeanspruch (KVB + Beihilfe) KVB-Mitgliedschaft wird bei Beurlaubung / Beendigung Beamtenstatus fortgesetzt (KVB ohne BEV-Zuschüsse) Kein Anspruch auf volle KVB-Leistungen Nur Anspruch auf KVB- Leistungen, die aus den Zuschüssen der DB* finanziert werden Der verbleibende KVB- Anspruch entspricht nicht den Beihilfebemessungs- sätzen des Bundes Kein Anspruch auf volle KVB-Leistungen Nur Anspruch auf KVB-Leistungen, die aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert werden Zusätzlich hat der in der KVB mitversicherte Ehegatte einen eigenen Beihilfeanspruch Kein Anspruch auf volle KVB-Leistungen Nur Anspruch auf KVB-Leistungen, die aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert werden Seite 96 KVGP-PM
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Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Leistungen
Die KVB zahlt ihren Mitgliedern Leistungen für Kosten, die ihnen und ihren mitversicherten Angehörigen durch Krankheit, Geburt, Tod, Schutzimpfung und Vorsorgeuntersuchung entstehen Alle Mitglieder und Mitversicherten der KVB sind Privatpatienten und haben freie Arztwahl. Aufgrund eines Vertrages zwischen der KVB und der kassenärztlichen Bundesvereinigung liquidieren die Ärzte den Mitgliedern in den Besoldungsgruppen A1 - A10 Vertragshonorare bis 2,1-fachen Satz der GOÄ. Das sind etwa 95 % der KVB-Versicherten. Bei A11 ggf. auch darüber. Die Leistungen der KVB werden unabhängig vom Familienstand der Mitglieder gezahlt Die Höhe der Leistungen sind im Tarif der KVB geregelt Darin ist auch für jede einzelne Leistungsart die Aufteilung der Finanzierung durch Zuschüsse der DB und durch Mitgliederbeiträge enthalten Seite 97 KVGP-PM
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Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Leistungen
Aufwendungen für Krankheiten (ambulante, stationäre, zahnärztliche Heilbehandlungen) Rehabilitation Pflegebedürftigkeit Vorsorgeuntersuchungen Schutzimpfungen Schwangerschaften, Geburten Seite 98 KVGP-PM
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Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Leistungen
Ambulante Heilbehandlung % Zahnärztliche Behandlung 85 % Material- und Laborkosten 70 % Stationäre Regelleistung 100 % Stationäre Wahlleistung im Krankenhaus privatärztliche Behandlung 80 % Zweibettzimmer 80 % Einbettzimmer 75 % Die Zuzahlungen bzw. Eigenanteile entsprechen im Wesentlichen denen der Beihilfe des Bundes Seite 99 KVGP-PM
100
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Tarifangebot für Mitglieder bzw. Mitversicherte
mit vollem Anspruch auf KVB-Leistungen (= KVB) Tarif EVK = Restkostenversicherung zur KVB für ambulante und zahnärztliche Behandlungen sowie stationäre Wahlleistungen in einem Zweibettzimmer bei Krankenhausaufenthalt mit einem Teil-Anspruch auf KVB-Leistungen, wegen/weil Kein Angebot im Neugeschäft Der Versicherungsbedarf für Bestandskunden muss individuell berechnet werden Kündigung der KVB-Mitgliedschaft (= BEV ohne KVB-Mitgliedsbeitrag) Ehegatten von KVB-Mitgliedern selbst einen Beamtenstatus + eigenen Beihilfeanspruch haben (= KVB + Beihilfe) Beurlaubung / Ausscheiden aus dem Bahnbeamtenstatus mit Fortsetzung der KVB-Mitgliedschaft (= KVB ohne BEV-Zuschüsse) Seite 100 KVGP-PM
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Postbeamtenkrankenkasse Allgemeines
Die Deutsche Bundespost war zunächst eine Behörde und wurde privatisiert Bis zur Privatisierung wurde ein Teil der Mitarbeiter der Deutschen Bundespost verbeamtet Für diese Postbeamten galt und gilt weiterhin die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die (abweichend von den sonstigen Bundesbeamten) durch eine Sozialeinrichtung erfüllt wird: PBeaKk – Postbeamtenkrankenkasse Seite 101 KVGP-PM
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Postbeamtenkrankenkasse Was ist die PBeaKk?
Die PBeaKk ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und Sozialeinrichtung der Deutschen Post für Postbeamte und deren Angehörige sowie für in der GKV versicherungsfreie Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost Die Finanzierung der PBeaKk-Leistungen erfolgt durch die Beihilfeauszahlung im Auftrag der Rechtsnachfolge der Deutschen Bundespost, der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation der Deutschen Bundespost und Beitragszahlungen der Mitglieder Die PBeaKk ist beihilfeberechnende und -auszahlende Stelle Die PBeaKk erfüllt somit die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und berücksichtigt die Beihilfe nach der Bundesbeihilfenverordnung (BBhV) Die Höhe der Beitragszahlungen der Mitglieder an die PBeaKk richtet sich nach der jeweiligen Mitgliedergruppe Die Mitgliedergruppe richtet sich unter anderem nach der jeweils geltenden Besoldungsgruppe und dem Familienstand des PBeaKk-Mitglieds Durch die Privatisierung der Deutschen Bundespost gibt es keine neuen Verbeamtungen bei der Post – Neuzugänge in der Postbeamtenkrankenkasse sind seit dem praktisch ausgeschlossen Die PBeaKk soll jedoch solange bestehen bleiben, wie es Mitglieder geben wird Seite 102 KVGP-PM
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Postbeamtenkrankenkasse Was ist die PBeaKk?
Besonderheiten Im Zusammenhang mit der Finanzierung der PBeaKk-Leistungen können die nachfolgenden Fallkonstellationen vorkommen: PBeaKk-Mitgliedschaft wird/ wurde gekündigt (Beihilfe ohne PBeaKk-Mitgliedsbeitrag) PBeaKk-Mitgliedschaft wird bei Beurlaubung/Beendigung Beamtenstatus fortgesetzt (PBeaKk ohne Beihilfe-Anteil) Kein Anspruch auf PBeaKk- Leistungen, die aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert werden Nur Anspruch auf Beihilfe nach der Bundesbeihilfenverordnung (BBhV) Die Beihilfe wird von der PBeaKk berechnet und ausgezahlt Kein Anspruch auf PBeaKk-Leistungen, die die Beihilfe darstellt Nur Anspruch auf PBeaKk-Leistungen, die aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert werden Seite 103 KVGP-PM
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Postbeamtenkrankenkasse Was ist die PBeaKk? (Mitglieder)
Versicherungsfreie Angestellte der Post sowie deren Angehörige Die PBeaKk unterteilt: Mitglieder Gruppe A: Beamte des einfachen Dienstes bis zur Besoldungsgruppe A5 Mitglieder Gruppe B: Beamte ab der Besoldungsgruppe A5 Seite 104 KVGP-PM
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Postbeamtenkrankenkasse Leistungen
Die Leistungen der PBeaKk setzen sich zusammen aus den Beihilfeleistungen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und den Kassenleistungen, gedeckt durch Beitragsmittel Die PBeaKk erstattet in der Regel 100 % der entstandenen Kosten, wenn sich diese im Rahmen der Leistungsordnung bewegen Die Zuzahlung bzw. Eigenanteile entsprechen im Wesentlichen denen der Beihilfe des Bundes Angestellte und Arbeiter erhalten PBeaKk-Leistungen ähnlich den Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Beamte erhalten PBeaKk-Leistungen und Beihilfe, die zusammen 100 % der Kosten für ambulante Heil- und Zahnbehandlung 100 % der Kosten für stationäre Behandlung (Regelleistungen) absichern Für Wahlleistungen (Zweibett-Zimmer) erhalten die Beamten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Seite 105 KVGP-PM
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Postbeamtenkrankenkasse Leistungen
Aufwendungen für Krankheiten (ambulante, stationäre, zahnärztliche Heilbehandlungen) Rehabilitation Pflegebedürftigkeit Vorsorgeuntersuchungen Schutzimpfungen Schwangerschaften, Geburten Seite 106 KVGP-PM
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Postbeamtenkrankenkasse Leistungen
Leistungsumfang für Mitglieder der Gruppe A: sind einzustufen wie GKV-Kassenpatienten sie gehen mit der Krankenversichertenkarte zu Vertragsärzten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und erhalten dort Sachleistungen nach den Richtlinien der Ersatzkassengebührenordnung für Wahlleistungen besteht Anspruch auf Beihilfe entsprechend dem geltenden Bemessungssatz Leistungsumfang für Mitglieder der Gruppe B: sie erhalten die gleichen Leistungen wie A-Mitglieder darüber hinaus werden auch die Kosten der privatärztlichen Behandlung nach dem Leistungsverzeichnis der PBeaKk bis zu Höchstgrenzen erstattet inkl. Heilpraktiker für bestimmte Leistungen die Aufwendungen für das Zweibettzimmer werden entsprechend der Bundesbeihilfe gekürzt erstattet Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 14,50 Euro pro Tag Seite 107 KVGP-PM
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Postbeamtenkrankenkasse Tarifangebot für Mitglieder / Mitversicherte in der PBeaKk
PBeaKk-Mitglieder der Gruppe A (= PBeaKk) Stationäre Wahlleistungen: BW2 xx-UZ, BWE-UZ Krankenhaustagegeld: KHT-U 25 Kurkosten/-tagegeld: KUR-UZ Pflegevorsorge: Flex-U, Akut-U PBeaKk-Mitglieder der Gruppe B (= PBeaKk) Stationäre Wahlleistungen: BWE-UZ Krankenhaustagegeld: KHT-U 25 Kurkosten/-tagegeld: KUR-UZ Pflegevorsorge: Flex-U, Akut-U Nach Kündigung der PBeaKk-Mitgliedschaft (= Beihilfe ohne PBeaKk-Mitgliedsbeitrag) Beihilfekonforme Tarife entsprechend dem Beihilfebemessungssatz des Bundes Beurlaubte / Ausgeschiedene Postbeamte und deren Angehörige bei Fortsetzung der PBeaKk-Mitgliedschaft (= PBeaKk ohne Beihilfe) Krankenhaustagegeld: KHT-U 25 Kurkosten/-tagegeld: KUR-UZ Pflegevorsorge: Flex-U, Akut-U Seite 108 KVGP-PM
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Zusammenfassung/Fazit
Grundlagen Die Grundlagen der Beihilfeverordnungen gelten für alle „Berufsgruppen“, egal ob Lehrer oder Finanzbeamter Beihilfe Im Vergleich zum Angestellten bekommt der Beamte Beihilfe zu seinen Krankheitskosten Beihilfeverordnungen Beihilfehöhe und –leistungen werden in der Bundesbeihilfeverordnung und in den länderspezifischen Beihilfeverordnungen festgelegt und bei Bedarf angepasst Bei Angabe des Bundeslandes des Dienstherrn wird in der BT das entsprechende Standardangebot ausgegeben! Seite 109 KVGP-PM
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Ansprechpartner Regionale Unterstützung:
EVT: Erster Ansprechpartner zu allen produkt-/ fachspezifischen Themen ÖD ist der Ihnen zugeordnete Regionalleiter bzw. Fachberater Kranken. Makler: Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Maklerbetreuer. Zentrale Unterstützung: Bei fachspezifischen Themen oder speziellen Fachfragen ÖD (Produkt- und Akquiseunterstützung im Neugeschäft steht der Produktservice KISS (Kranken-Informations-Spezial-Service) zur Verfügung. Ihren Ansprechpartner finden Sie unter „Ihre Ansprechpartner“ im EVT-Extranet Zur Risikoprüfung und bei Fragen zur Antragsbearbeitung hilft Ihnen die Hotline unter folgender Telefonnummer weiter: Risiko-Hotline (Taste 2) und Antrags-Hotline (Taste 3) Seite 110 KVGP-PM
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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