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Eigenverbrauchsregelung

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Präsentation zum Thema: "Eigenverbrauchsregelung"—  Präsentation transkript:

1 Eigenverbrauchsregelung
Olivier Stössel, Fachexperte Netzwirtschaft Workshop Verein Energiefragen,

2 Politische Ausgangslage Was bedeutet Eigenverbrauch
Inhalt Politische Ausgangslage Was bedeutet Eigenverbrauch Auswirkungen auf Netze und Endverbraucher Eigenverbrauch im Mehrfamilienhaus

3 Politische Ausganslage
Bastien Girod, Grüne Die Einführung einer Regelung zum Eigenverbrauch ist sehr wichtig. Sie erlaubt es, dass viele Anlagen bald schon ohne KEV wirtschaftlich sind. Konkret wird der Abzug des Eigenverbrauchs erlaubt. So wird nicht der Strompreis beim Einspeisen des Stroms, sondern der Endkundenstrompreis angerechnet; das sind etwa 25 Rappen statt 10 Rappen pro Kilowattstunde. Das bringt natürlich auch einen Anreiz für intelligente Technologien, welche das Netz dann entlasten. Quelle: Wortprotokolle Nationalrat - Frühjahrssession Zehnte Sitzung

4 Wieso möchten Produzenten den Eigenverbrauch?
Haushaltsstrompreis = Energie + Netz + KEV + SDL + Abgaben

5 Eigenverbrauch ≠ Selbstversorgung
Selbstversorgung ohne Redundanz Selbstversorgung mit Redundanz Speicher Speicher Gebäude mit eigener Erzeugungsanlage Kein Anschluss an das öffentliche Netz «Störung» führt zu Versorgungsunterbruch Keine Kosten für Speicher und redundante Anlagen Keine Netznutzungskosten Preis: Versorgungsunterbrüche Gebäude mit eigener Erzeugungsanlage Kein Anschluss an das öffentliche Netz Eigene redundante Systeme fangen Versorgungsunterbrüche auf Keine Versorgungsunterbrüche Keine Netznutzungskosten Preis: Kosten für redundante Systeme Selbstversorgung hat ihren Preis. Verminderte Versorgungssicherheit oder Kosten für redundantes System (alternative Quelle, Speicher etc.) Quelle: Stefan Witschi, BKW AG

6 Redundanz aus dem Netz zum Nulltarif?
Verteilnetz sichert jederzeit die Versorgung Leistungsvorhaltung erfolgt unabhängig von der effektiven zeitlichen Beanspruchung Verteilnetz übernimmt «Versicherungs- funktion» Versicherungen funktionieren nur, wenn auch ausserhalb des «Schadenfalls» Prämien eingezahlt werden Vergleich Gesundheitswesen: Krankenkassenprämie nur während des Spitalaufenthalts bezahlen? Gebäude mit eigener Erzeugungsanlage Anschluss an das öffentliche Netz Verteilnetz fängt Versorgungsunterbrüche auf Keine Kosten für Speicher etc. Volle Redundanz aus dem Verteilnetz Preis: Netznutzung für Leistungsvorhaltung Das Nutzen des Verteilnetzes als «virtuelle» Batterie und Absicherung soll möglich sein – aber nicht kostenlos Quelle: Stefan Witschi, BKW AG

7 Auswirkungen auf Endverbraucher und Netze
Die Netze werden nicht durch die Energie belastet, sondern die Bezugsleistung. Dadurch spielt es keine Rolle, ob die Energie über das Netz geht oder nicht. Die Kosten der Netze steigen mit hoher PV Einspeisung eher an. Weniger Endverbraucher müssen die Netzkosten, die SDL, die KEV und die Abgaben an das Gemeinwesen bezahlen. Diese Tarife werden daher steigen. Endverbraucher ohne Produktionsanlagen subventionieren Endverbraucher mit Produktionsanlagen Beispiel Deutschland: EEG Umlage steigt auch aufgrund der Eigenverbrauchsregelung an. Im Gespräch ist die Belastung von selbst produzierter Energie mit 50% der EEG Umlage. Billige Energie  Kein Anreiz zum sparen!

8 Politische Ausganslage
Hansjörg Knecht, SVP […] Ein Problem bilden aber die Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelung. Sie bewirkt nämlich eine unerwünschte Entsolidarisierung bei der Tragung der Netzkosten. Ein Eigenproduzent, der von dieser Eigenverbrauchsregelung profitiert, muss nämlich nicht mehr seine vollständigen Netzkosten bezahlen. Jetzt ist es ja so, dass die Netze auf die maximal durchzuleitende Leistung ausgelegt werden müssen und die Netzkosten somit weitgehend unabhängig vom Energiebezug anfallen. Dies führt bei Anwendung der vorgesehenen Eigenverbrauchsregelung für alle Nichtproduzenten zu einer zusätzlichen Erhöhung der Strompreise. Dies ist unseres Erachtens störend, umso mehr, als das Verteilnetz allenfalls als Notsystem für ausfallende Eigenproduktion herhalten muss. Aus diesem Grund wäre es eigentlich sachgerecht, wenn für die nicht ins Netz eingespeiste Energie ein verursachergerechtes Netzentgelt für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen und Reserveleistung zu bezahlen wäre. Quelle: Wortprotokolle Nationalrat - Frühjahrssession Zehnte Sitzung

9 Gesetzliche Grundlage EnG
Art. 7 Abs. 2bis und Art. 7a Abs. 4bis Energiegesetz (EnG) Produzenten dürfen die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selber verbrauchen (Eigenverbrauch). Sofern ein Produzent von diesem Recht Gebrauch macht, darf nur die tatsächlich ins Netz eingespeiste Energie als eingespeist behandelt und verrechnet werden. Art. 3, Abs. 3 EnG Die Kosten der Energienutzung sind möglichst jenen Verbrauchern anzurechnen, die sie verursachen.  Wiederspruch! (Eine Verursachergruppe wird von den Kosten entlastet)

10 Messanordnung der Vollzugshilfe des BfE
Quelle: Vollzugshilfe für die Umsetzung des Eigenverbrauchs nach Art. 7 Abs. 2bis und Art. 7a Abs. 4bis des Energiegesetzes

11 Eckpunkte des Branchendokuments Eigenverbrauchsregelung
Das Branchendokument wurde in eine Anleitung umgebaut um die Involvierten in der Anwendung der Vollzugshilfe des BfE zu unterstützen. Es wird versucht, für möglichst viele Anwendungsfälle eine Beispiel zu zeigen. Die Publikation ist auf den Herbst geplant. Fall Anlagengrösse Kapitel Ein Endverbraucher am Ort der Produktion <10 kVA 7.1.1 ≥ 10 kVA, ≤ 30 kVA 7.1.2 > 30 kVA 7.1.3 Mehrere Endverbraucher am Ort der Produktion, welche alle Teil der Eigenverbrauchsgemeinschaft sind 7.2.1 7.2.2 (1) Mehrere Endverbraucher am Ort der Produktion, welche nicht alle Teil der Eigenverbrauchsgemeinschaft sind 7.2.4 7.2.5 7.2.6 Mehrere Gebäude am selben Netzanschluss > 30 kVA  Entwurf

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) Hintere Bahnhofstrasse 10 Postfach 5001 Aarau Tel Fax Association des entreprises électriques suisses (AES) Av. Louis Ruchonnet 2 Case postale 1003 Lausanne Tel Fax


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