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Lizenzen und Urheberrecht

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Präsentation zum Thema: "Lizenzen und Urheberrecht"—  Präsentation transkript:

1 Lizenzen und Urheberrecht
OER Up Training Modul 2 Lizenzen und Urheberrecht CC-By-SA

2 Urheberrecht und offene Lizenzierung
Urheberrecht ist ein rechtlicher Begriff, der die Rechte beschreibt, die Urhebern für ihr literarisches und/oder künstlerisches Werk verliehen werden. Die Arten von Werken, die vom Urheberrecht abgedeckt werden, sind sehr vielfältig und umfassen die meisten Inhalte, die in Lehr- und Lernmaterialien enthalten sind. Das Urheberrecht ist automatisch. Sobald das geschaffene Werk in irgendeiner Weise erfasst wurde (z. B. niedergeschrieben oder aufgenommen), tritt das Urheberrecht in Kraft. Der Autor oder Urheber des Werkes ist automatisch der Eigentümer und hat die exklusiven Rechte zur Vervielfältigung, Verteilung, Aufführung, Ausstellung, Lizenzierung und Vorbereitung von abgeleiteten Werken auf Basis des urheberrechtlich geschützten Werkes. Die Grenze, die jemand anderes überschreiten muss, um Ausnahmen vom Urheberrecht zu umgehen und die Arbeit eines anderen zu benutzen (z. B. für Zitate), ist leider sehr unscharf. In den meisten Fällen ist die einzige Option, den rechtmäßigen Eigentümer zu kontaktieren und um Erlaubnis zu fragen.

3 Aufgabe 1 Relevante Begriffe, denen Sie im Zusammenhang mit Urheberrecht begegnen könnte, sind: Fair Use, Public Domain, gewerbliche Nutzung. Finden Sie Definitionen und Beispiele für diese Begriffe und teilen Sie Ihre Ergebnisse mit Quellenangaben in Ihrem Kollegenkreis.

4 Lizenzen offener Inhalte
Lizenzen offener Inhalte (Open Content Licenses) sind dafür ausgerichtet, dass Urheber ihr Urheberrecht ausüben können und die Kontrolle über Ihr geistiges Eigentum sowie den Zugriff, den andere drauf haben, gleichermaßen steuern können. „Ein rechtlicher Mechanismus, der unter dem Namen Content Licensing bekannt ist, wurde entwickelt, der Urheberrechtsinhabern die Fähigkeit gibt, ihre Inhalte mit der Welt zu teilen und so eine Zone oder einen Bereich im Internet einzurichten, wo rechtmäßiger und lückenloser Zugriff gegeben ist. (…) Wichtig ist auch, dass Open Content Licences als maschinenlesbare Metadaten dargestellt werden können, wodurch der Technologie ermöglicht wird, die rechtlichen Verpflichtungen zu verstehen, die zu einem bestimmten Dokument gehören.(…). Letztendlich herrscht die Auffassung, dass wir, wenn wir uns das heutige riesige Informationsangebot zunutze machen können, in einem weitaus größeren Umfang Probleme angehen und Einblicke und Lösungen schaffen können als in der Vergangenheit“. (Quelle) Wuelle: Open Content Licensing (OCL) for OER by Prof. Brian Fitzgerald, QUT, Australia. Paper commussioned by the OECDs Center for Educational Research and Innovation (CERI) for the project on OER. Wichtiger Hinweis: Im Bereich der Erwachsenenbildung müssen insbesondere Lehrer, Ausbilder, Tutoren oder Mentoren gut über die Rechte und Bestimmungen informiert sein, die ihnen von der Institution oder Organisation für die sie arbeiten, auferlegt werden. In manchen Institutionen kann zum Beispiel der Austausch von Material unter Kollegen erlaubt (oder sogar erwünscht) sein, die Freigabe von Ressourcen mit einer offenen Lizenz aber nicht! Außerdem betrifft der Schutz des geistigen Eigentums nicht nur professionelle Lehrer, die Lehr- und Lernmaterialien erstellen oder umfunktionieren. Offene pädagogische Modelle beziehen den Schüler immer mehr bei der Entwicklung von Ressourcen mit ein (erfahren Sie mehr in Modul 5). Diese müssen daher ebenfalls über die Regeln des Urheberrechts aufgeklärt werden. Mehr Informationen zum Lehren von Urheberrecht finden Sie unter:

5 Creative Commons (1/3) In diesem Kurs legen wir das Hauptaugenmerk auf die Creative-Commons-Lizenz, vielleicht die Art von Lizenz, der Sie bisher am häufigsten begegnet sind. CreativeCommons.org ist eine gemeinnützige Organisation, die eine Möglichkeit bietet, Ihr Werk auf eine standardisierte Art unter Vorbehaltung mancher Rechte zu kennzeichnen. Die geltenden Bedingungen legen Sie dabei selbst fest.

6 Creative Commons (2/3) Zugegeben, die Abkürzungen bei Creative Commons machen auf den ersten Blick keinen guten Eindruck. Sie sehen kompliziert aus und es wirkt nicht unbedingt so, als könnte man sie anwenden, wenn man nicht gerade ein Technik- oder Jura-Experte ist. Doch lassen Sie uns diesen Knoten aus Abkürzungen entwirren, denn eigentlich besteht CC nur aus vier verschiedenen Optionen, die je nachdem vermischt und kombiniert werden können: BY - Namensnennung: Diese Lizenz gestattet es anderen, Ihr Werk zu verteilen, zu bearbeiten, leicht abzuändern und auf Ihrem Werk aufzubauen, auch zu kommerziellem Zweck, solange sie Sie als ursprünglichen Urheber des Werks nennen. Hierbei handelt es sich um die offenste Lizenz. Empfohlen für die maximale Verteilung und Nutzung des lizensierten Materials. NC – Nicht kommerziell: Diese Lizenz gestattet es anderen, Ihr Werk zu bearbeiten, leicht abzuändern, auf Ihrem Werk aufzubauen und auf Ihrem Werk basierende Werke abzuleiten – zu nichtkommerziellem Zweck. ND – Keine Bearbeitung: Diese Lizenz gestattet die kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterverteilung Ihres Werks, solange es unverändert und vollständig verteilt wird. SA – Weitergabe unter gleichen Bedingungen: Diese Lizenz gestattet es anderen, Ihr Werk zu bearbeiten, leicht abzuändern und auf Ihrem Werk aufzubauen, solange sie ihre neu geschaffenen Werke zu den gleichen Konditionen lizensieren.

7 Creative Commons (3/3) Die Kombination dieser Optionen sichert Ihnen die unterschiedlichen Abstufungen der Freigabe Ihres Werkes. Kurz:

8 Aufgabe 2 Wie Sie sehen können, sind die Lizenzen, die die Klausel zur nichtkommerziellen Nutzung enthalten, am wenigsten offen. Daher wird in der OpenEd-Gemeinschaft gerade darüber diskutiert, ob diese Lizenz überhaupt als OER angesehen werden kann. Schauen Sie dieses Video über den Status der Klausel zur nichtkommerziellen Nutzung an und entscheiden Sie für sich selbst.

9 Kennzeichnung der eigenen Arbeit mit einer offenen Lizenz
Um Mehrarbeit nach Fertigstellung Ihrer Inhalte zu vermeiden, ist es ratsam, schon vorher zu überlegen, welche Lizenz Sie anwenden wollen, bevor Sie anfangen, an zu arbeiten. Auf diese Weise können Sie direkt anfangen, nach bestehendem Material zu suchen, welches zu der Lizenz passt, für die Sie sich entschieden haben. Um richtig ins „Lizenzgeschäft” einzusteigen, befolgen Sie diese drei Schritte, definiert von Michelle Willmers und Laura Czerniewicz: SCHRITT 1 – Machen Sie sich Ihre Absichten klar Wollen Sie, dass andere Ihre Inhalte verändern können? Wollen Sie, dass andere dieselbe Lizenz wie Sie verwenden? …etc. SCHRITT 2 – Beurteilen Sie die Rahmenbedingungen Lernen Sie Ihre institutionellen Richtlinien kennen Untersuchen Sie die IP-Bestimmungen in Ihren Fördervereinbarungen und –verträgen Überprüfen Sie die Regelungen bezüglich der Miturheberschaft SCHRITT 3 – Wählen Sie Ihre Lizenz aus und wenden Sie sie an Machen Sie sich mit der Creative-Commons-Lizenzierung vertraut Üben Sie die Anwendung der Lizenz auf verschiedene Arten von Inhalten Informieren Sie sich über die Lizenz-Kompatibilität Referenzierte Quelle

10 Exkurs: Die Entwicklung von Open-Content-Lizenzen
Als der Geist der Open-Source-Bewegung zum ersten Mal die Welt der Inhalte beeinflusste, wurden die ersten entsprechenden Lizenzen entwickelt. Die erste, genannt Open Content License (OCL), entstand 1998, wurde aber ein Jahr später von der Open Publication License (OPL) ersetzt. Die ersten Ersteller dieser Lizenzen waren Experten in der Pädagogik, nicht im Bereich des Rechts. Somit bauten die beiden folgenden Lizenzen im Jahre 2002, GFDL (GNU Free Documentation License) und CC (Creative Commons), auf der Innovation ihres Vorgängers auf. Ganz im Sinne von „OpenContent ist tot. Lang lebe OpenContent“ erkannte der Ersteller von OPL die Qualität von Creative Commons im Jahr 2002 an und erklärte, dass die OPL-Lizenz in Zukunft nicht mehr weiterentwickelt werden würde. (Quelle 1) GNU ist grundsätzlich eine Open-Source-Lizenz, die für Lizenzen für andere kreative Werke weiterentwickelt wurde. Die GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GFDL) und CC-BY-SA sind, abgesehen von technischen Unterschieden, beinahe identisch. Der Hauptunterschied laut Creative Commons ist, dass jede Kopie eines unter der GFDL lizensierten Werkes eine vollständige Kopie der Lizenz enthalten muss. Bei Software wiegt das nicht weiter schwer, aber wenn jemand ein GFDL-Dokument ausdruckt, ist er rechtlich dazu verpflichtet, einen Ausdruck der Lizenz beizulegen. Dieser kann genau so lang wie das Dokument selbst sein. CC-BY-SA ist viel einfacher und verlangt nur die Zuweisung, die die Quelle nach sich zieht. Normalerweise ist das der Name der Quelle (z. B. „Practical Action“, „Appropedia” oder „Jodie Smith”), vielleicht ein Titel und ein Link. Lesen Sie mehr unter: "GFDL vs. CC-by-sa" (Quelle 2) Eine weitere interessante Entwicklung, was offene Lizenzen in Europa betrifft, ist die Open Government License des Vereinigten Königreichs. Sie gilt für viele, wenn auch nicht alle, sogenannte „Crown Copyright Works” und ist kompatibel mit der Lizenz mit dem Modul Namensnennung (CC-BY) von Creative Commons. Die Lizenz lässt sich auf Texte, Medien, Datenbanken und Quellcodes anwenden. Organisationen auf verschiedenen Ebenen innerhalb der Regierung des Vereinigten Königreichs nutzen diese Lizenz. Wer deren Werke wiederverwendet, muss die Quelle angeben. Lesen Sie mehr unter: "Open Government Licence" (Quelle 3) Quelle 1: Quelle 2: Quelle 3:

11 Fazit Verstehe ich, was die Idee und die Absichten hinter offenen Lizensierungen sind? Haben Sie Erkenntnisse über die Creative-Commons-Lizenz gewonnen? Kann ich Creative-Commons-Lizenzen lesen und auf meine Werke anwenden? Starten Sie online mit dem nächsten Modul:


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