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Ergänzende Schulsozialarbeit an Schulen in Vreden

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Präsentation zum Thema: "Ergänzende Schulsozialarbeit an Schulen in Vreden"—  Präsentation transkript:

1 Ergänzende Schulsozialarbeit an Schulen in Vreden
NEU ab 2017 ! DIE MÜNSTERLANDKARTE

2 Aufgaben / Ziele: Das Bildungs- und Teilhabepaket ( BuT ) bekannter machen, Hemmschwellen abbauen, dadurch Steigerung der Antragsstellungen, Kontakte knüpfen, vorhandene Angebote aufzeigen und neue Projekte initiieren, ...

3 Das ist drin im Bildungspaket
Im Überblick: Das ist drin im Bildungspaket Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Ausstattung für Schulbedarf Kosten für Schülerbeförderung Lernförderung Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung Soziale und kulturelle Teilhabe

4 Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ?
Alle Kinder, deren Eltern Sozialleistungen erhalten… Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.

5 Wer kann Leistungen aus dem BuT erhalten
Wer kann Leistungen aus dem BuT erhalten? Welche Behörde ist dafür zuständig? Familien, die eine der folgenden Leistungen erhalten: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem AsylbLG Kinderzuschlag von der Familienkasse oder Wohngeld von der Wohngeldbehörde (Bundeskindergeldgesetz - BKGG) Jobcenter, Sozialamt und Wohngeldstelle Stadt Vreden, Rathaus, Burgstraße 14 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag: Uhr Donnerstag: Uhr und nach Terminvereinbarung Dienstag: geschlossen

6 Was ist zu tun, um Leistungen zu erhalten?
NEU ab 2017 Ein globaler Antrag für alle Leistungen zur sozialen Teilhabe für alle Kinder in der Familie Für die Bereiche Lernförderung und Schülerbeförderung gibt es gesonderte Formulare.

7 Zusatzformulare für Lernförderung

8 Mit dieser Karte müssen Sie nicht mehr in Vorleistung treten.
Sobald Sie Anspruch auf die genannten Leistungen haben, können Sie auch für alle Kinder in der Familie die MÜNSTERLANDKARTE beantragen. Die Münsterlandkarte Mit dieser Karte müssen Sie nicht mehr in Vorleistung treten.

9 Münsterlandkarte - Was ist das?
Die Münsterlandkarte ist eine einfache Lösung zur Gewährung und Abrechnung von Bildungs- und Teilhabeleistungen. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt der Münsterlandkreise sowie der kreisfreien Stadt Münster. Das System wird durch die Sodexo Pass GmbH zur Verfügung gestellt. Leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche erhalten die Münsterlandkarte. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den Leistungsanbietern (Schulen, Vereine, etc.) vorzulegen.

10 Abrechnung mit der Münsterlandkarte
Anhand der Münsterlandkarten-Nummer können die in Anspruch genommenen Leistungen vom Leistungsanbieter vom jeweiligen Konto „abgebucht“ werden. Jeder Leistungsberechtigte hat eine eindeutige Kartennummer und ein dazugehöriges Konto mit entsprechendem Guthaben. Bei erstmaliger Inanspruchnahme der Leistung ist die Karte vorzulegen. Für die Abrechnung ist lediglich die Kartennummer erforderlich. Das Guthaben wird durch die Ortsbehörden im Kreis Borken auf das Konto gebucht. Die Abrechnung erfolgt komplett über die Webanwendung. Auf Basis der  abgerechneten Leistungen stellt die Sodexo Pass GmbH monatlich eine Rechnung an den Kreis Borken.

11 Leistungen, die über die Münsterlandkarte abgewickelt werden
gemeinschaftliche Mittagsverpflegung eintägige Ausflüge und Klassenfahrten (Schulen u. Kitas) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Wo erhalte ich die Karte? Die Münsterlandkarte wird durch die Ansprechpartner/innen der Ortsbehörden ausgehändigt. Nicht durch die Kreisverwaltung Borken. In Vreden bekommen Sie die Karte im Jobcenter, Sozialamt und in der Wohngeldstelle.

12 Nutzung der Münsterlandkarte im Internet
Es steht eine Webanwendung zur Verfügung. Die Webanwendung ermöglicht den Zugang zu einem eigenen Nutzerkonto. Hierzu ist lediglich die auf der Karte aufgedruckte Nummer sowie ein Passwort (s. Begleitbrief zur Münsterlandkarte) einzugeben. Es können Angebote gesucht sowie Bewilligungen und getätigte Abbuchungen eingesehen werden.

13 Auf dieser Webseite finden Sie alle
Informationen zur Münsterlandkarte:

14 Das ist drin im Bildungspaket

15 Klassenfahrten und Ausflüge

16 Klassenfahrten und Ausflüge
Was kann übernommen werden? Die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägigen Klassenfahrten, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.

17 Sie legen einmalig im Schulsekretariat die MÜNSTERLANDKARTE vor.
Klassenfahrten und Ausflüge Wie erfolgt die Umsetzung? Sie legen einmalig im Schulsekretariat die MÜNSTERLANDKARTE vor. Die Kosten für alle eintägigen Fahrten und Ausflüge werden ohne weitere Unterlagen darüber gezahlt. Bei mehrtägigen Klassenfahrten muss ein Antrag vor Beginn der Fahrt gestellt werden. Dazu muss ein Elternbrief, oder ein ähnliches Schreiben von der Schule vorgelegt werden. Anträge sind im Jobcenter, Sozialamt oder in der Wohngeldstelle zu stellen.

18 Ausstattung für Schulbedarf
Wird bei Leistungsanspruch automatisch gezahlt

19 Ausstattung für Schulbedarf
Was gehört zum persönlichen Schulbedarf? Schultasche, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z.B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi. Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, z.B. Hefte, Bleistift, zusätzliche Bücher und Tinte, sind aus der monatlichen Regelleistung zu bestreiten. Wie wird die Leistung erbracht? Zweimal im Jahr wird ein zusätzlicher Geldbetrag gezahlt. Zum 1. August in Höhe von 70 Euro und zum 1. Februar in Höhe von 30 Euro. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich.

20 Kosten für Schülerbeförderung
werden in Vreden unabhängig vom BuT gewährt

21 Kosten für Schülerbeförderung
Wer ist leistungsberechtigt? Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule des entsprechenden Bildungsgangs besuchen. Sollten in Ausnahmefällen Kosten für die Schülerbeförderung entstehen, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner/ihrer Ansprechpartnerin im Jobcenter, Sozialamt oder in der Wohngeldstelle auf.

22 Lernförderung - „Nachhilfe“

23 Hilfe bei den Hausaufgaben wird nicht als Lernförderung gewertet.
Lernförderung - „Nachhilfe“ Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen Wird Nachhilfe notwendig, weil die Schule nicht weiterhelfen kann, können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden. Was ist zu beachten? Mit der außerschulischen Lernförderung werden im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt. Diese in der Regel kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen. Lernförderung kommt in Betracht wenn das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht werden kann. Hilfe bei den Hausaufgaben wird nicht als Lernförderung gewertet.

24 Lernförderung - „Nachhilfe“ Änderung nach Erlass vom 18.07.2012
Auch Schülerinnen und Schüler, die formal nicht versetzungsgefährdet sind, sollen Zugang zur Lernförderung erhalten. Zudem wird auch die Erreichung eines höheren Lernniveaus gefördert, das der Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungsmarkt, der weiteren Entwicklung im Beruf und damit der Fähigkeit dient, später den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können. Eine Entscheidung wird im Einzelfall getroffen.

25 Lernförderung - „Nachhilfe“
Wie wird die Leistung umgesetzt? Die Leistung muss gesondert beantragt werden. Die Schule muss in einem Vordruck die Notwendigkeit der Lernförderung bestätigen. Auf Basis dieser Einschätzung entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin, bzw. Ihr Ansprechpartner im Jobcenter, Sozialamt oder in der Wohngeldstelle über die Gewährung der Lernförderung. Nach Vorlage der Rechnung, werden die Kosten direkt an den Anbieter überwiesen.

26 Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Foto: Karla Fritze

27 Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Foto: Karla Fritze Welche Leistung wird erbracht? Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Es ist vorgesehen, dass der Leistungsberechtigte einen Eigenanteil in Höhe von 1€ übernehmen muss. Verpflegung, die an einem Kiosk gekauft werden kann, wird nicht bezuschusst.

28 Abgerechnet wird über die MÜNSTERLANDKARTE,
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung Foto: Karla Fritze Abgerechnet wird über die MÜNSTERLANDKARTE, die Sie einmalig im Schulsekretariat vorlegen. Wie wird die Leistung erbracht?

29 Soziale und kulturelle Teilhabe

30 Soziale und kulturelle Teilhabe
Wer ist leistungsberechtigt? Kinder, Schülerinnen und Schüler die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und noch nicht volljährig sind. Was bedeutet „Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe“? Kindern und Jugendlichen soll es ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren. Dazu werden zusätzliche Leistungen in Höhe von 10 Euro monatlich erbracht (wahlweise 120 € einmalig im Jahr für z.B. eine Ferienfreizeit / Sommerlager) Das Angebot der Schulen mit OGS wird nicht bezuschusst.

31 Soziale und kulturelle Teilhabe
Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für: • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein), • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht), • angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche), • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Jugendwerk,…).

32 Soziale und kulturelle Teilhabe
Wie wird die Leistung umgesetzt? Über den globalen Antrag können beim Jobcenter, Sozialamt oder in der Wohngeldstelle für alle Kinder der Familie die Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe beantragt werden. Der Träger des Angebotes (Verein, Musikschule,…) rechnet über die MÜNSTERLANDKARTE ab.

33 Bildung und Teilhabe in Vreden

34 Informationen und Beratung im Büro, Gartenstraße 3
nach Vereinbarung / Tel.: 31095 Wöchentliche Arbeitszeit: 19,5 Sunden / Woche Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag jeweils Uhr

35 Infomaterialien: Broschüren und Flyer (mehrsprachig), Plakate
Antragsformulare

36 Einsatz des Infostandes
Zum um Beispiel bei Schulveranstaltungen Ziel: Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket allen Interessierten vor Ort zugänglich machen. u. a. Kontakt zu Kindern Eltern Infos Beratung Außerdem: Kindergarten St. Georg, Arche Noah, Henry Dunant,.. jeweils in der Mittagszeit zu den Abholzeiten Während der Ausgabe am Mittwoch Flyer und Broschüren in verschiedenen Sprachen: arabisch, türkisch, englisch,russisch,..

37 Elternsprechtage an verschiedenen Schulen in Vreden und den Ortsteilen
Während des Elternsprechtages besteht die Möglichkeit, sich in der Schule zum Bildungspaket beraten zu lassen und Anträge direkt auszufüllen.

38 PROJEKTE / ANGEBOTE VOM JUGENDWERK VREDEN

39 Projekt: regelmäßige Gitarrenkurse
Ziel: günstige Gitarrenkurse für Kinder/Jugendliche Kooperationspartner: Musikschule Vreden, Sparkassenstiftung, Referenten,… Sponsoring für Anschaffung von Gitarren: Sparkassenstiftung

40 Projekte… Werbung für Schwimmkurse und deren Weitervermittlung Angebot für Grundschulen (4. Schuljahr): Der Handy- / Smartphoneführerschein Außerdem: Nähen für Kinder und Jugendliche Medienprojekte Ferienfreizeit / Segeln Upcycling-Workshop in den Osterferien 2017 Fahrten, Ausflüge

41 Kooperation: Sozialamt der Stadt Vreden Jobcenter der Stadt Vreden
Kreis Borken Schulen Kindergärten Vereine / Verbände Bildungseinrichtungen Aktuelles Forum Volkshochschule Caritasverband der Dekanate Ahaus und Vreden e.V. Kollegen auf Kreisebene / Gronau, Ahaus, ... Firmen und Unternehmen, …

42 Petra Wientjes - Marie Hubbeling
... zum Schluss: Anregungen, Ideen für weitere hilfreiche Projekte, Kritik und Vorschläge sind ausdrücklich erwünscht ! Gartenstraße 3, Vreden Tel.: 31095 Petra Wientjes Marie Hubbeling


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