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Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes

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Präsentation zum Thema: "Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes"—  Präsentation transkript:

1 Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes

2 Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes
Lernziel Die Teilnehmer müssen die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophen- schutzes und die Ergänzungen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe durch den Bund wiedergeben können.

3 Inhalte der Ausbildungseinheit
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Inhalte der Ausbildungseinheit Rechtliche Grundlagen Sirenensignale Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (KatS) in Hessen Ergänzungen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe durch den Bund Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH)

4 Rechtliche Grundlagen: Gesetzgebungs-kompetenzen im Katastrophenschutz
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Rechtliche Grundlagen: Gesetzgebungs-kompetenzen im Katastrophenschutz Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall (Art 73 Nr. 1 GG) Zuständigkeit des Bundes Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) im Frieden (Art. 30, 70 Abs. 1 GG) Zuständigkeit der Länder Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG)

5 Rechtliche Grundlagen: Katastrophenschutz im Zivilschutz
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Rechtliche Grundlagen: Katastrophenschutz im Zivilschutz Der friedensmäßige Katastrophenschutz nimmt auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Die Katastrophenschutzeinheiten der Länder werden ergänzend ausgestattet und ausgebildet. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) wirkt im Bereich Technische Hilfe mit. Der Bund beteiligt sich an der Luftrettung mit Zivilschutz-Hubschraubern.

6 Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes
Sirenensignale Bundesweit einheitliche Sirenensignale gibt es nicht mehr! In der Regel ist in den Kommunen eine flächendeckende Alarmierung der Feuerwehr über Sirenen möglich. Sirenensignal: 1 min Dauerton, 2-mal unterbrochen Im Bereich des Kernkraftwerkes Biblis ist durch das Land Hessen die Möglichkeit geschaffen worden, die Sirenen zur Warnung der Bevölkerung einzusetzen: Sirenensignal: Eine Minute Heulton (Radio einschalten) Informieren Sie sich, ob in Ihrer Stadt/Gemeinde die Möglichkeit zur Warnung der Bevölkerung über Sirenen besteht.

7 Bedeutung des Sirenensignals für Angehörige der Hilfsorganisationen
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Bedeutung des Sirenensignals für Angehörige der Hilfsorganisationen „Eine Minute Heulton“ In den Bereichen, in denen ein einminütiger Heulton ausgelöst werden kann, bedeutet dies für alle Hilfskräfte aller Hilfsorganisationen (inklusive Feuerwehr): „Sofort zur Unterkunft der Einheit oder Einrichtung, dort einsatzbereit machen sowie ggf. nach § 33 Abs. 2 HBKG je nach Lage auch ohne Anordnung Hilfe leisten und Vorbereitungen für den weiteren Einsatz treffen.“ § 33 Abs. 2 HBKG: Die Einheiten und Einrichtungen des KatS sowie deren Träger sind dazu verpflichtet, ohne Anordnung Hilfe zu leisten und alle Vorbereitungen für ihren weiteren Einsatz zu treffen, wenn Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass eine Katastrophe droht oder eingetreten ist. Die zuständige Katastrophenschutzbehörde ist unverzüglich zu unterrichten.

8 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophen-schutzes in Hessen (1)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Einheiten und Einrichtungen des Katastrophen-schutzes in Hessen (1) bestehen für folgende Aufgabenbereiche und werden von folgenden Einheiten übernommen: Führung Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) Verwaltungsstäbe Technische Einsatzleitung (FüGrTEL) Zivilschutzhubschrauber (ZSH) als besonderes Führungsmittel Information und Kommunikation Informations- und Kommunikationszentrale (IuKZt) Informations- und Kommunikationsgruppe (IuKGr)

9 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophen-schutzes in Hessen (2)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Einheiten und Einrichtungen des Katastrophen-schutzes in Hessen (2) Brandschutz Löschzug (LZ) Gefahrstoff-ABC Gefahrstoff-ABC-Messzentrale (GABC-MZt) Messleitkomponente (MLK) Gefahrstoff-ABC-Mess-Gruppe (GABC-Mess-Gr) GABC-Mess-Trupp (GABC-MTr) Gefahrstoff-ABC-Zug (GABC-Z) Gefahrstoff-Dekontaminations-Zug (G-Dekon-Z)

10 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophen- schutzes in Hessen (3)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Einheiten und Einrichtungen des Katastrophen- schutzes in Hessen (3) Sanitätswesen Sanitätszug (SZ) Medizinische Task Force (MTF) Unterstützungskomponente MTF Betreuung Betreuungszug (BtZ) Betreuungsstelle (BtSt) Kreisauskunftsbüro (KAB) Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

11 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophen- schutzes in Hessen (4)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Einheiten und Einrichtungen des Katastrophen- schutzes in Hessen (4) Wasserrettung Wasserrettungszug (WRZ) Erweiterte Wasserrettungsgruppe (EWRGr) Bergung und Instandsetzung Technische-Hilfeleistungs-Einheit (TH-E) Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)

12 Informations- und Kommunikationszentrale (IuK-Zt)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Informations- und Kommunikationszentrale (IuK-Zt) Die IuK-Zentrale nimmt in der jeweiligen Zentralen Leitstelle (ZLSt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt ihren Betrieb auf. Hierzu werden in den Zentralen Leitstellen zwei Arbeitsplätze eingerichtet. Die 26 Zentralen Leitstellen der Landkreise werden durch festangestellte Mitarbeiter besetzt (unterschiedliche Besetzung nach Uhrzeit und Einsatzaufkommen), unterstützt werden sie im Katastrophenfall von einer IuK-Zentrale. Aufgaben der IuK-Zentrale: Alarmierung der taktischen Einheiten und Einrichtungen entsprechend der AAO, dem KatS-Plan und/oder den Anweisungen des KatS-Stabes Fernmeldemäßige Führung aller Einsätze der taktischen Einheiten und Einrichtungen des KatS im eigenen Zuständigkeitsbereich Entgegennahme von Status- und Lagemeldungen Nachforderung von Einsatzkräften und –mitteln Vornahme von Benachrichtigungen Bereitstellen von Informationen Ausübung der Funküberwachung Umsetzung der Anordnung des S6 zur Nutzung von (gemeinsamen oder abgesonderten) Funkkanälen

13 Kommunikationsgruppe (IuKGr)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Informations- und Kommunikationsgruppe (IuKGr) ELW 2 GW-IuK Die Informations- und Kommunikationsgruppen des KatS werden 27-mal im Land Hessen vorgehalten, die Einheit besteht aus einem Einsatzleitwagen 2 (ELW 2) und einem Gerätewagen Information und Kommunikation (GW-IuK). Die Personalstärke wird mit 9 Kräften angegeben, die sich wie folgend aufteilen: ELW 2: 1 Gruppenführer, 1 Fernmelder, 1 Fahrer/Gerätewart GW- IuK: 1 Staffelführer, 1 Führungsassistent, 3 Fernmelder, 1 Fahrer/Gerätewart Die Aufgaben der IuK-Gruppe sind: Errichten und Betreiben von IuK-Stellen auf verschiedenen Führungsebenen, Anschluss an das Fernsprechnetz, Führungsmittel zur Verfügung zu stellen, Amtshilfe für Behörden und Dienststellen (z. B. kommunale TK-Bereiche) und sonstige humanitäre Aufträge des KatS-Stabes auszuführen.

14 Löschzug (LZ) Zugtrupp 1. und 2. Gruppe Ergänzungs- trupp
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Löschzug (LZ) Zugtrupp 1. und 2. Gruppe Im Land Hessen werden 426 Löschzüge nach FwDV 3 vorgehalten. Der Löschzug besteht aus 25 Feuerwehrangehörigen und setzt sich wie folgt zusammen: Der Zugtrupp: 1 Zugführer, 1 Führungsassistent, 1 Melder, 1 Fahrer. Gruppe jeweils: 1 Gruppenführer, 1 Melder, 1 Fahrer/Maschinist, 3 Truppführer und 3 Truppmänner. Der Ergänzungstrupp: 1 Truppführer, 1 Truppmann, 1 Fahrer/Maschinist. Die Aufgaben des Löschzuges bestehen darin: Menschen und Tiere aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich zu retten, Brände bekämpfen, die Menschen und Tiere in ihren natürlichen Lebensgrundlagen und Sachwerte gefährden, Löschangriffe vorzunehmen, Löschwasserversorgung anderer Brandschutzeinheiten, Leisten von technischer und allgemeiner Hilfe, Amtshilfe für Behörden und Dienststellen zu leisten und sonstige humanitäre Aufträge des KatS-Stabes auszuführen. Ergänzungs- trupp

15 GABC-Messzentrale (GABC-MZt) Messleitkomponente (MLK)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes GABC-Messzentrale (GABC-MZt) Messleitkomponente (MLK) Software für Gefahrstoffe und die Schadensausbreitung Die GABC-Messzentrale besteht aus 6 Einsatzkräften. Ihr Standort ist in unmittelbarer Nähe zu dem Führungsstab oder KatS-Stab, dem sie unterstellt ist. Die GABC-Messzentrale verfügt über verschiedenste elektronische Datenverarbeitungssoftware (Feuerwehrinformationssystem FEWIS, webKONRAD des DWD und Memplex), um schnelle und qualitativ hochwertige Erhebungen, Berechnungen und Auswertungen zu ermöglichen. Die Aufgaben einer GABC-Messzentrale sind: Koordination der Einsätze aller GABC-Messungen, Probenahmen und Meldungen von geeigneten Einheiten, Einrichtungen und Stellen. Entgegennahme aller Erkundungsmeldungen und Informationen von GABC-Lagen, ggf. Zusammenfassung dieser und Weiterleitung an den Stab. Verbindung zu allen wichtigen Stellen, die bei GABC-Lagen erforderlich sind wie z. B.: Deutscher Wetterdienst (DWD), sonstige meteorologische Diensten, den staatlichen Umwelt-Dienststellen, Probenuntersuchungslaboren. Aussprechen von fachlichen Empfehlungen für Gefahrstoff-Messungen und Probeentnahme einschließlich Verpackung und Transport der Proben. Überwachung von Rundfunk- und Fernsehmeldungen hinsichtlich der Schadenlage. Kann bei Hochwasser-, Unwetter- und sonstigen Schadenereignissen bei der Lageermittlung und -fortschreibung mitwirken. Ausführen von sonstigen humanitären Aufträgen des Kats-Stabes. Die Messleitfahrzeuge werden durch den Bund fünfmal in Hessen bereitgestellt, die Besatzung besteht aus 6 Feuerwehrangehörigen, welche durch die Feuerwehren gestellt werden. Die Aufgaben der Messleitkomponente sind: Koordinieren im Einsatzgebiet den Einsatz von bis zu 5 GABC-Erkundungskraftwagen für GABC-Messungen, Probenahmen und Meldungen. Entgegennahme aller Erkundungsmeldungen und Informationen über GABC-Lagen sowie Meldungen, Auswertung ggf. Zusammenfassung und Weiterleitung an die GABC-MZt und den KatS-Stab. Halten der Verbindung zu allen bei GABC-Lagen wichtigen Stellen und ggf. Informationsgewinnung hierdurch. Aussprache von fachlichen Empfehlungen für Gefahrstoffmessungen und Probenahmen einschließlich Verpackung und Transport der Proben Sonstige humanitäre Aufträge des KatS-Stabes ausführen. Ein weiterführendes Konzept zur Ausbildung der Besatzung und der Standorte wird durch den Bund erstellt und veröffentlicht. Messleitfahrzeug

16 Gefahrstoff-ABC-Messgruppe (GABC-Mess-Gr)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Gefahrstoff-ABC-Messgruppe (GABC-Mess-Gr) ABC-Erkundungskraftwagen Gerätewagen Strahlenspürtrupp Die Gefahrstoff-ABC-Messgruppe besteht aus insgesamt 7 Einsatzkräften, die sich wie folgt zusammensetzen: ABC-Erkundungskraftwagen: 1 Gruppenführer, 1 Kraftfahrer, 2 Helfer. Gerätewagen Strahlenspürtrupp: 1 Truppführer, 1 Kraftfahrer und 1 Helfer. Folgende Aufgaben hat die GABC-Messgruppe: Lageerkundung und Beurteilung Retten von Menschen und Tieren, Schützen und/oder Bergen von Sachwerten Schützen der Einsatzkräfte Informationsgewinnung über die Gefahrstoffe Absichern und Absperren der Einsatzstelle Messen, Spüren und Melden der Ergebnisse und bei Bedarf Probenahme Hinzuziehen von sachkundigen Personen Leisten von Amtshilfe für Behörden und Dienststellen (z. B. Umwelt-Dienststellen) Weitergabe von Informationen an die GABC-Messzentrale und Messleitkomponente sonstige Aufgaben des KatS-Stabes auszuführen.

17 GABC-Mess-Trupp (GABC-MTr)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes GABC-Mess-Trupp (GABC-MTr) Gerätewagen Strahlenspürtrupp Als besondere Vorhaltung für ein Schadensereignis in der kerntechnischen Anlage BIBLIS werden durch das Land Hessen in den Landkreisen HP, ERB, GG, DA-DI und OF jeweils eine zusätzliche Einheit für nukleare Erkundungs- und Messaufgaben vorgehalten. Der GABC-Mess-Trupp besteht aus drei Feuerwehrangehörigen, der sich wie folgt aufteilt: 1 Truppführer, 1 Kraftfahrer, 1 Helfer. Die Aufgaben des GABC-Mess-Trupps sind identisch mit den Aufgaben der GABC-Messgruppe.

18 Gefahrstoff-ABC-Zug (GABC-Z)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Gefahrstoff-ABC-Zug (GABC-Z) Zugtrupp Gefahrgutgruppe In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt sind jeweils ein GABC-Zug vorzuhalten, in Hessen gibt es somit 26 Gefahrstoff-ABC-Züge. Der GABC-Zug setzt sich personell wie folgt zusammen: Zugtrupp: 1 Zugführer, 1 Führungsassistent, 1 Melder, 1 Fahrer Gefahrstoffgruppe: 1 Gruppenführer, 1 Melder, 3 Truppführer, 3 Truppmänner, 1 Fahrer/Maschinist, GW-G oder WLF+AB-G Gefahrgut: 1 Gruppenführer, 1 Truppmann, 1 Maschinist TLF, GTLF: 1 Truppführer, 1 Truppmann, 1 Fahrer/Maschinist GW-A/S oder WLF+AB A/S: 1 Truppführer, 1 Truppmann, 1 Fahrer/Maschinist Gesamtstärke: 22 Einsatzkräfte Die Aufgaben des GABC Zuges sind im Einzelnen: Erkunden und Beurteilen der Lage. Retten von Menschen und Tieren, Schützen und oder Bergen von Sachwerten. Schützen von Einsatzkräften. Absichern und Absperren von Einsatzstellen. Informationsgewinnung über die Gefahrstoffe. Hinzuziehen von sachkundigen Personen. Sicherung der Gefahrstoffe bis hin zur sicheren und ordnungsgemäßen Entsorgung. Dekontamination von Einsatzkräften. Dekontamination von Fahrzeugen, Ausstattung und Gelände. Aufbauen und Betreiben einer Notfallstation. Amtshilfe für Behörden und Dienststellen (Veterinär, Umwelt-Dienststellen). Ausgabe von Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen. Weitergabe von Informationen an die Gefahrstoffmesszentrale und/oder die Messleitkomponente. Ausführen von sonstigen humanitären Aufträgen des Kats-Stabes. Gerätegruppe

19 Dekontaminations-Zug (G-Dekon-Z)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Dekontaminations-Zug (G-Dekon-Z) Zugtrupp Logistik-Gruppe Dekontaminations- Gruppe In Hessen werden 26 Gefahrstoff-Dekontaminations-Züge vorgehalten. Der G-Dekon-Zug setzt sich personell wie folgt zusammen: Zugtrupp: 1 Zugführer, 1 Führungsassistent, 1 Melder, 1 Fahrer Logistik-Gruppe: 1 Gruppenführer, 1 Melder, 3 Truppführer, 3 Truppmänner, 1 Fahrer/Maschinist Dekontaminationsgruppe: 1 Gruppenführer, 3 Truppführer, 3 Truppmänner, 2 Fahrer Der Dekontaminationszug: erkundet und beurteilt die Lage, rettet Menschen und Tiere schützt und/oder birgt Sachwerte, schützt Einsatzkräfte, holt Informationen über Gefahrstoffe ein, zieht sachkundige Personen hinzu, dekontaminiert die Einsatzkräfte, dekontaminiert Fahrzeuge, Ausstattung und Gelände, leitet den Aufbau und den Betrieb einer Notfallstation, leistet Amtshilfe für Behörden und Dienststellen, gibt Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen, gibt Informationen an die Gefahrstoff-ABC-Messzentrale und Messleitkomponente, führt sonstige humanitäre Aufträge des KatS-Stabes aus. oder

20 Technische Hilfeleistungs-Einheit (TH-E)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Technische Hilfeleistungs-Einheit (TH-E) Rüstwagen Die Technische Hilfeleistungs-Einheit besteht aus einem Rüstwagen, beschafft durch das Land, welcher mindestens in jedem Landkreis einmal stationiert ist, zusätzlich bezuschusst das Land nach der Brandschutzförderrichtlinie weitere Rüstwagen (wenn notwendig nach FwOV) in den Kommunen. Besetzt wird der Rüstwagen mit einem Truppführer, einem Maschinisten und einem Truppmann. Die TH-E unterstützt einen Löschzug der Feuerwehr bei der Rettung von Menschen und Tieren aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich, der Brandbekämpfung, die Menschen, Tiere, die natürlichen Lebensgrundlagen und Sachwerte gefährden, der Technischen Hilfeleistung, durch die Stellung von speziellen Rettungs- und Rüstgeräten, (z. B. hydraulische Rettungsgeräte), der Technischen Hilfeleistung, auch unter erschwerten Bedingungen (z. B. Rettungsplattform, usw.), der Ausleuchtung von Einsatzstellen, dem Leisten von Amtshilfe für Behörden und Dienststellen (z. B. Polizei), dem Ausführen von sonstigen humanitären Aufgaben im Auftrag des KatS-Stabes.

21 Sondereinsatzmittel „Katastrophenschutz“
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Sondereinsatzmittel „Katastrophenschutz“ des Landes Hessen (1) AB-Strom FwA-Strom FwA-IuK Das Land beschafft besondere Ausstattungen und weist diese aufgrund eigener Risiko- und Gefährdungsanalysen den unteren KatS-Behörden zu. Das Land Hessen hat folgende Sondereinsatzmittel beschafft: 13 x Abrollbehälter Strom 14 x Feuerwehranhänger Strom 3 x Feuerwehranhänger Information und Kommunikation

22 Sondereinsatzmittel „Katastrophenschutz“
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Sondereinsatzmittel „Katastrophenschutz“ des Landes Hessen (2) AB-Plane/Spriegel AB-Sandsack/Energie AB-Hochwasser Das Land beschafft besondere Ausstattungen und weist diese aufgrund eigener Risiko- und Gefährdungsanalysen den unteren KatS-Behörden zu. Das Land Hessen hat folgende Sondereinsatzmittel beschafft: 1 x Abrollbehälter Plane/Spriegel 6 x Abrollbehälter Sandsack/Energie 3 x Abrollbehälter Hochwasser

23 Sanitätszug (SZ) Zugtrupp SEG-Behandlung Transportgruppe 2 x 2 x
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Sanitätszug (SZ) Zugtrupp SEG-Behandlung Transportgruppe x x Im Land Hessen werden 38 Sanitätszüge vorgehalten. Sie bestehen jeweils aus 25 Einsatzkräften, die sich wie folgt aufgliedern: Zugtrupp: 1 Zugführer, 1 Führungsassistent, 1 Melder, 1 Fahrer SEG-Behandlung: 1 Gruppenführer, 1 Arzt, 2 Truppführer, 3 Truppmänner, 1 Maschinist/Gerätewart, 1 Fahrer Transportgruppe: 1 Gruppenführer, 3 Truppführer, 4 Truppmänner, 4 Fahrer Aufgaben des Sanitätszuges: Aufbau und Betreiben eines Behandlungsplatzes 25. Versorgung und/oder Transport von bis zu 25 Patienten.

24 Betreuungszug (BtZ) Zugtrupp Betreuungs- komponente Versorgungs-
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Betreuungszug (BtZ) Zugtrupp Betreuungs- komponente Versorgungs- Im Land Hessen werden für die Betreuung von in Not geratenen Menschen jeweils 52 Betreuungszüge und 52 Betreuungsstellen sowie zur Information der Angehörigen/Bevölkerung 26 Kreisauskunftsbüros eingerichtet. Aufgaben des Betreuungszuges: Übernahme von Hilfeleistung für Betroffene durch soziale Betreuung, Verpflegung, Versorgung mit geeigneten Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie vorübergehende Unterbringung. Die Mitglieder des Zuges wirken bei der Evakuierung mit und unterstützen im Bedarfsfall die Sanitätseinheiten. Aufgaben der Betreuungsstellen: Die Betreuungsstellen übernehmen die Hilfestellung für Betroffene durch soziale Betreuung, Verpflegung, Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie vorübergehende Unterbringung für 25 Personen. Die Kreisauskunftsbüros sammeln Informationen von Verletzten, Betroffenen und Angehörigen und geben an beteiligte Personen Auskunft. Grundlage für die Kreisauskunftsbüros ist die Suchdienstvereinbarung vom 28. Mai 1958 in der Fassung vom 08. Juni 2001.

25 Wasserrettungszug (WRZ)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Wasserrettungszug (WRZ) Zugtrupp SEG- Wasser- rettung Im Land Hessen werden durch die Feuerwehren und Hilfsorganisationen 10 Wasserrettungszüge bereitgehalten. Ein Wasserrettungszug setzt sich aus dem Zugtrupp, der SEG-Wasserrettung und einer erweiterten Wasserrettungsgruppe zusammen. Es gibt durch die DLRG gestellte und eigenständige erweiterte Wasserrettungsgruppen in 9 Landkreisen in Hessen. Erweiterte Wasser- rettungs- gruppe

26 Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung (1)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung (1) Die Basiseinheit des THWs ist der Technische Zug (TZ), zu ihm gehören: ein Zugtrupp (ZTr) Bergungsgruppe I mit Zusatzkomponente (z.B. Abstütz-System Holz) und eine Bergungsgruppe II Die Einheit Zugtrupp ist im Bundesgebiet 719-mal vertreten. Die Bergungsgruppe I besteht im Bundesgebiet 734-mal. Die Zusatzkomponente für die Bergungsgruppe I, das Abstützsystem Holz, wird im gesamten Bundesgebiet 37-mal vorgehalten. Der Zugtrupp in Kombination mit der Bergungsgruppe I und der Bergungsgruppe II bildet einen Technischen Zug. Da dieser nicht von jedem Ortsverband gestellt werden kann, ist auch die Bildung aus mehreren Ortsverbänden möglich.

27 Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung (2)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung (2) Bergungsgruppe II Typ A und Bergungsgruppe II Typ A/Sp oder Bergungsgruppe II Typ A/O Bergungsgruppe II Typ A/Bel Die Bergungsgruppe II Typ A wird insgesamt 585-mal in der BRD vorgehalten, unterteilt in die Bergungsgruppen II Typ A/Sp (Sprengen) und Typ A/O (Ortung), hier werden jeweils 3 x in der BRD vorgehalten. Die Bergungsgruppe II Typ A/Bel (Beleuchtung) wird 12 x in der BRD vorgehalten. Alle Bergungsgruppen II Typ A zusammen ergeben 585 Stück im Bundesgebiet. alternativ

28 Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung - Fachgruppen (1) - Führung/Kommunikation Die Fachgruppe Führung/Kommunikation gibt es in der BRD 66-mal, Stärke: 5/5/18

29 Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung - Fachgruppen (2) - Fachgruppe Weitverkehrstrupp Fachgruppe Elektroversorgung Die Fachgruppe Weitverkehrstrupp mit der Stärke: -/2/4/6 wird fünfmal in der BRD vorgehalten. Die Fachgruppe Elektroversorgung mit der Stärke: -/2/7/9 wird in der BRD 93-mal vorgehalten.

30 Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung - Fachgruppen (3) - Beleuchtung (Bel) Brückenbau (BrB) Die Fachgruppe Beleuchtung gibt es in der BRD 130-mal, Stärke: -/2/7/9 Die Fachgruppe Brückenbau wird in der BRD 14-mal vorgehalten, Stärke -/4/14/18

31 Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung - Fachgruppen (4) - Ortung Typ A Ortung Typ B Sprengen Infrastruktur Die Fachgruppe Ortung Typ A gibt es 32-mal in Deutschland, Stärke: -/3/9/12 plus 6 geprüfte Personenspürhunde. Die Fachgruppe Ortung Typ B gibt es in der BRD 34-mal, die Stärke beträgt: -/2/7/9 Die Fachgruppe Sprengen wird in der BRD 43-mal vorgehalten, Stärke: -/2/4/6 Die Fachgruppe Infrastruktur wird in der BRD 79-mal vorgehalten, Stärke: -/3/9/12

32 Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung - Fachgruppen (5) - Räumen Typ A Räumen Typ B Die Fachgruppen Räumen werden nicht mehr ersatzbeschafft und sind auslaufend. Räumen Typ A wird 135-mal in der BRD vorgehalten, Stärke: -/2/7/9 Räumen Typ B wird 26-mal in der BRD vorgehalten, Stärke: -/2/7/9

33 Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung - Fachgruppen (6) - Wassergefahren Typ A Wassergefahren Typ B Die Fachgruppe Wassergefahren Typ A wird in der BRD 75-mal vorgehalten, Stärke: -/3/9/12; Wassergefahren Typ B gibt es 53-mal in der BRD, Stärke: -/3/9/12

34 Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung - Fachgruppen (7) - Trinkwasserversorgung Wasserschaden/Pumpen

35 Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung - Fachgruppen (8) - Ölschaden Typ A Ölschaden Typ B

36 Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung - Fachgruppen (9) - Ölschaden Typ C Mobiler Hochwasser Pegel Trupp

37 Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Aufgabenbereich Bergung und Instandsetzung - Fachgruppen (10) - Logistik Die Fachgruppe Logistik besteht aus drei Teileinheiten: Fachgruppe Logistik; Stärke: 1/1/1/3 Ausrüstung: PKW-Kombi. Fachgruppe: Logistik-Material, Stärke: -/1/5/6, Ausrüstung: Mannschaftslastwagen, LKW-Kipper 9t mit Ladekran, Anhänger Werkstatt. Fachgruppe: Logistik-Verpflegung, Stärke: -/1/8/9, Ausrüstung: Mannschaftslastwagen, Anhänger Feldkochherd, LKW 7t mit LBW, Anhänger Spülmobil Die gesamte Einheit heißt Fachgruppe Logistik und beinhaltet alle drei Teileinheiten. In Bayern wird eine zusätzliche Logistik Einheit „Verpflegung“ vorgehalten.

38 Ergänzungen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe durch den Bund
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Ergänzungen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe durch den Bund Ausstattungskonzept des Bundes Unterstützungs- komponenten Kernelemente für besondere Gefahrenlagen

39 Ergänzungen des Bundes - Kernelemente für besondere Gefahrenlagen -
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Ergänzungen des Bundes - Kernelemente für besondere Gefahrenlagen - Standardisierte Ausstattung für CBRN-Gefahrenlagen: Erkundung und Messleitung Dekontamination von Verletzten Analytische Task Force (ATF) zur Unterstützung von komplexen CBRN-Lagen Medizinische Task Force (MTF) zur Unterstützung bei der Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten (MANV)

40 Analytische Task Force (ATF) - Standorte in Deutschland -
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Analytische Task Force (ATF) - Standorte in Deutschland - Feuerwehr Hamburg Landeskriminalamt Berlin Feuerwehr Dortmund Feuerwehr Leipzig Feuerwehr Köln Feuerwehr Mannheim Feuerwehr München

41 Analytische Task Force (ATF)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Analytische Task Force (ATF) - Aufgaben - Detektion und Identifikation gefährlicher chemischer Substanzen und Substanzgemische. Überwachung großer Areale mittels Fernerkundung. Lokalisation und Identifikation luftgetragener Schadstoffe. Situationsbewertung, basierend auf Analyseergebnissen und toxikologischen Aspekten. Einschätzung der Lageentwicklung. Erarbeiten von Vorschlägen für Einsatzmaßnahmen (z. B. Warnung der Bevölkerung, Evakuierung, Dekontaminationsmaßnahmen, …).

42 Analytische Task Force (ATF)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Analytische Task Force (ATF) - Beratungsstufen - Beratung der Einsatzleitung über Telefon (Stufe 1) Entsendung eines Erkundungsteams (Stufe 2) Eine oder mehrere vollständige ATFs werden an der Schadensstelle tätig (Stufe 3). - Ausstattung - Verschiedene, modernste Messgeräte, um ca verschiedene Stoffe identifizieren zu können. Infrarotfernspektrometer zur Identifikation gasförmiger Substanzen aus bis zu 5 km Entfernung (SIGIS 2).

43 Analytische Task Force (ATF)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Analytische Task Force (ATF) - Fahrzeuge - ELW ATF ABC-ErkKW GW-ATF ELW ATF ist ein ELW 1 nach Norm mit folgender Zusatzausstattung: Ferninfrarotkamera SIGIS2 zur Erkennung von gasförmigen Stoffen auf bis zu 5 km Entfernung.

44 Medizinische Task Force (MTF) - Standorte in Hessen -
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Medizinische Task Force (MTF) - Standorte in Hessen - MTF 34 = Stadt und Landkreis KS MTF 35 = Landkreise GI und FD MTF 36 = Stadt Frankfurt am Main MTF 37 = Stadt DA und Landkreis DA-DI

45 Medizinische Task Force (MTF)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Medizinische Task Force (MTF) - Primäraufgaben - Dekontamination Verletzter durch Aufbau und Betrieb einer Verletztendekontaminationsstelle Versorgung von Verletzten und Erkrankten durch den Aufbau und Betrieb eines Behandlungsplatzes 50 (BHP 50) Patiententransport Verletzte und Erkrankte durch vorhandene Patiententransportkapazität *Der Behandlungsplatz ist eine mobile Einrichtung, die zur Versorgung und Betreuung von Verletzten und Erkrankten dient. Nach der Kapazität richtet sich die Bezeichnung: Ein Behandlungsplatz 50 ist auf 50 Verletzte pro Stunde ausgelegt. (Diese 50 Verletzte werden noch einmal unterteilt in Kategorie: Rot „lebensbedrohlich verletzt“ mit 20 Patienten, Gelb mittel-schwerverletzt mit 10 Patienten, und Grün nicht bzw. leichtverletzt mit 20 Patienten).

46 Medizinische Task Force (MTF)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Medizinische Task Force (MTF) - Sekundäraufgaben - Aufbau und Betrieb einer oder mehrerer Patientenablage/n Aufbau und Betrieb einer Patientenablage zw. einem kontaminierten und einem nicht kontaminierten Bereich Aufbau und Betrieb einer oder mehrerer Behandlungsstelle/n Aufbau und Betrieb einer Sichtungsstelle vor einem Krankenhaus Aufbau und Betrieb einer Verletztendekontaminationsstelle vor einem Krankenhaus

47 Medizinische Task Force (MTF) - Fahrzeuge -
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Medizinische Task Force (MTF) - Fahrzeuge - Führung Behandlung 2 x 7 x Logistik Dekon P Transport 6 x

48 Medizinische Task Force (MTF) - Unterstützungskomponente - Fahrzeuge
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Medizinische Task Force (MTF) - Unterstützungskomponente - Fahrzeuge Dekon V Transport 8 x Die Unterstützungskomponente Medizinische Task Force wird zusätzlich an die jeweilige Task Force mit angegliedert. Die Unterstützungskomponente Medizinische Task Force dient dazu, um die Task Forces des Bundes im Land Hessen an die fachlichen Anforderungen des -Sanitätszuges im Katastrophenschutz des Landes- zu entsprechen bzw. die Teileinheit Dekontamination-Verletzter taktisch sinnvoll zu ergänzen.

49 Analytische Task Force für Biologische Gefahren
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Analytische Task Force für Biologische Gefahren (ATF-B) Betrieb drei weiterer ATFs im Bereich der Biologischen Gefahren (ATF-B) in den Städten Essen, Berlin und München. Für die Zukunft ist die Inbetriebnahme weiterer ATFs vom Typ B in Deutschland vorgesehen. Nach einer Test- und Aufbauphase wurden im 3. Quartal 2016 drei weitere Analytische Task Forces in den Normalbetrieb gesetzt. Sie sind zur Zeit für das gesamte Bundesgebiet zuständig und werden bei Biologischen Gefahren wie Viren, Sporen, biologischen Kampfstoffen und weiteren biologischen Gefahrenstoffen zur Analyse und zu Rate gezogen.

50 Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH)
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) - Standorte in Hessen - Frankfurt a. Main (Christoph 2) Kassel (Christoph 7) - Aufgaben - Notarzttransport, auch an schwer zugängliche Stellen Verletztenabtransport Transport des MANV 50-Sets Hessen Schadenstellen erkunden und beobachten Bevölkerungsbewegungen beobachten und ggf. lenken Strahlungsmessung ionisierender Strahlung in der Luft Amtshilfe für andere Behörden und Dienststellen sonstige humanitäre Aufgaben des KatS-Stabes ausführen

51 Gibt es Fragen zu einer der gezeigten Folien?
Truppmannausbildung Teil 2 Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes Weiteres Gibt es Fragen zu einer der gezeigten Folien?


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