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Veröffentlicht von:Miriam Baumgartner Geändert vor über 6 Jahren
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Beschulung von zugewanderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Mönchengladbach März 2017
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ABI Mönchengladbach gefördert als Kommunales Integrationszentrum
ein multiprofessionelles Team aus kommunalen Mitarbeitern und Landesbeamten dem Fachbereich Schule und Sport zugeordnet arbeitet eng mit der Schulaufsicht zusammen agiert in Abstimmung mit der Integrationsplanung MG und auf der Grundlage des Integrationskonzeptes der Stadt
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ABI Mönchengladbach unterstützt die Bildungsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund koordiniert in Zusammenarbeit mit der unteren Schulaufsicht die Beschulung der Seiteneinsteiger organisiert über verschiedene Projekte außerunterrichtliche Sprachförderung berät und informiert Eltern, Kooperationspartner und Bildungsinstitutionen qualifiziert und begleitet LehrerInnen in der Arbeit mit Seiteneinsteigern bietet interkulturelle Trainings und ist Ansprechpartner im Netzwerk SoR SmC Beantragt und verwaltet Förderprogramme des Landes NRW zur Unterstützung des Ehrenamtes
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Beratungstermin mit pädagogischen Fachberatern wird vereinbart
Der Weg in die Schule Beratungsstellen und Institutionen verweisen Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen auf die Beratung bei ABI Beratungstermin mit pädagogischen Fachberatern wird vereinbart Familie bringt zum Termin persönliche Dokumente und ggf. einen Übersetzer mit Aufnahme der pers. Daten, Information über das Schulsystem und über die schulischen Möglichkeiten , Abstimmung mit der Familie Zustimmung der Schule/n zur Aufnahme der Kinder wird eingeholt. Mit der Familie wird ein Termin zur Anmeldung abgesprochen. Dokumentation des Vorgangs, Formulierung einer Empfehlung an die Schule Fachberater der ABI stehen für Nachfragen und weitere Beratung zur Verfügung.
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Sicherung der Schulpflicht
FB Schule und Sportschreibt Familien an, die noch keinen Beratungstermin vereinbart hatten oder deren Kinder die Schule nicht besuchen Beratungstermin bei ABI Vermittlung eines Schulplatzes im Auftrag der unteren Schulaufsicht durch ABI Regelmäßige Informationen des FB Schule und Sport und des FB Soziales und Wohnen über neu zugewanderte Kinder und Jugendliche Abgleich der Informationen aus dem FB Schule und Sport und dem FB Soziales und Wohnen mit der Beratungsdokumentation der ABI Rückmeldung an den FB Schule und Sport, falls aufgenommene schulpflichtige Kinder die Schule nicht besuchen
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Zugewanderte schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Mönchengladbach
Keine Unterscheidung zwischen „Flüchtlingen“ und anderen Zugewanderten bei der Beschulung In der Folge Informationen zu allen zugewanderten Kindern und Jugendlichen Beratung und Vermittlung durch ABI im Auftrag der Schulaufsicht Grundlage für die Vermittlung sind die im Beratungsgespräch erfragten Informationen (Alter; Alphabetisierung; Fremdsprachenkenntnisse; schulische Vorgeschichte; vorhandene Zeugnisse; Auskünfte der Eltern; Eindruck des pädagogischen Mitarbeiters) Wartezeiten nach Beratung: in der Regel < vier Wochen Übergänge in andere Schulformen werden vollzogen, wenn der Wechsel aus Primar zu Sek I oder von Sek I zu Sek II ansteht der Bildungsgang nicht geeignet erscheint (in der Regel zum Schuljahresende)
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Gesamtzahlen: SchülerInnen und Seiteneinsteiger (Quellen: Schulstatistik 16/17; Abfrage 02/17)
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Rückblick: Seiteneinsteiger in den Schulformen November 2015 (Quellen: Schulstatistik 15/16; Abfrage 11/15)
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Seiteneinsteiger in den Schulformen (Quellen: Schulstatistik 16/17; Abfrage 02/17)
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Rückblick: Nationalitäten der Seiteneinsteiger November 2015
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Nationalitäten der Seiteneinsteiger März 2017
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Organisation der Beschulung
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Beschulung der Schüler, die der Schulpflicht der Sek II unterliegen
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IFK/ Vorkurs und Bildungsgänge am BK/WBK
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Maßnahmen für junge Geflüchtete
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Bildungsangebote für geflüchtete Menschen ( Maßnahmen Integration Point Mönchengladbach)
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Bildungsangebote für geflüchtete Menschen ( Sprachkurse/ Integrationskurse Mönchengladbach)
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„Fit für Mehr“ Besondere Bestimmungen für den Unterricht für geflüchtete Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren in Klassen des Berufskollegs (Erlass vom ) Ergänzt die Bildungsangebote des BK und ist diesen vorgelagert Vermittelt „fundierte Grundkenntnisse im sprachlichen, mathematischen, kulturellen und politisch-gesellschaftlichen Bereich“ Einjähriges Angebot ohne Abschluss in Vollzeit Auch nicht mehr schulpflichtige jugendliche Zuwanderer im Alter von 18 bis 25 Jahren sind berechtigt, in eine FFM Klasse aufgenommen zu werden Nach Absolvierung von FFM können Jugendliche, die noch schulpflichtig sind, in eine IFK wechseln Nicht mehr schulpflichtige junge Erwachsene wechseln nach FFM z.B. in ein WBK oder in andere Maßnahmen
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Koordination durch KI:
„Fit für Mehr“ Besondere Bestimmungen für den Unterricht für geflüchtete Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren in Klassen des Berufskollegs (Erlass vom ) Zuweisung durch die untere Schulaufsicht zum ; ; und des Jahres Genehmigung für Neueinrichtung von FFM und Zuweisung von Stellenanteilen durch BezReg Koordination durch KI: Notwendigkeit ermitteln Interessensbekundungen sammeln Gespräche mit der Schulverwaltung Schulaufsicht informiert BezReg Wegen Unklarheiten im Erlass und bei der Umsetzung erneute Informationsveranstaltung zu FFM am bei der BezReg Düsseldorf
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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