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Hustensaft.

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Präsentation zum Thema: "Hustensaft."—  Präsentation transkript:

1 Hustensaft

2 Begriffsbestimmungen
Was ist Hustensaft? Begriffsbestimmungen § 1. (1) „Arzneimittel“ sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die 1. zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind, oder 2. im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen, oder b) als Grundlage für eine medizinische Diagnose zu dienen.

3 Sonnencreme

4 Begriffsbestimmungen
Was ist Sonnencreme? Begriffsbestimmungen § 1. (1) „Arzneimittel“ sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die 1. zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind, oder 2. im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen, oder b) als Grundlage für eine medizinische Diagnose zu dienen.

5 Zeckenbiss

6 Fragen bisher?

7 Pause?

8 Vegan - Lebensmittelallergien

9 Ungültige, nichtige und sittenwidrige Verträge und Erklärungen

10 Mag. Ingrid Gumprecht, Kindergartenrecht.
Geht das ??? Der Ersatz eines Schadens ist ausgeschlossen (Infozettel am Wandertag). Die Kindergartenpädagogin übernimmt keine Haftung (Schild in Garderobe). Am 4.12.kommt der Fotograph. Wenn Sie nicht wollen, dass das Foto auf der Homepage veröffentlich wird, ersuchen wir um schriftliche Mitteilung. Keine Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Folien gestattet.

11 ERRATEN SIE DAS RECHTSGEBIET

12 Urheberrecht

13 https://www. ombudsmann. at/ schlichtung
schlichtung.php/cat/48/aid/276/title/ Fotos_im_Internet:_Das_Recht_am_eigenen_Bild Ob auch Minderjährige der Veröffentlichung von Fotos, auf denen sie zu sehen sind, zustimmen können, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Man geht jedoch davon aus, dass von Personen unter 14 Jahren in der Regel keine wirksame Zustimmung eingeholt werden kann. Das Kind muss nämlich bezogen auf die konkrete Veröffentlichung über eine ausreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit verfügen, wobei im Falle ihres Fehlens die Zustimmung des Kindes nicht durch eine Zustimmung der Eltern ersetzt werden kann. Eine ausreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit wird man ab einem Alter von 14 Jahren vermuten können. Die Veröffentlichung eines Fotos darf, sollte eine Zustimmung des Kindes nicht möglich sein, also nur dann erfolgen, wenn dadurch berechtigte Interessen nicht verletzt werden.

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18 Das Ur­he­ber­recht er­lischt 70 Jah­re nach dem Tod des Ur­he­bers bzw. des letzt­le­ben­den Mit­ur­he­bers (sog. Schutz­frist). Da­nach spricht man von frei­ge­wor­de­nen Wer­ken.

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20 Ländervolksbegehren


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