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Veröffentlicht von:Hanna Buchholz Geändert vor über 6 Jahren
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Vorsitzender Bund der Energieverbraucher
Strategien des Verbraucherprotests gegen überhöhte Gas- und Strompreise Dr. Aribert Peters Vorsitzender Bund der Energieverbraucher 1. September 2007 Schortens
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Gliederung Das Energieproblem Das BGH-Urteil vom 13. Juni 2007
Protestbewegung Strategieempfehlung
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Zukünftige Versorgung ungesichert
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Gaspreise: Importpreise sinken
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Importpreise und Haushaltspreise
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Expertengespräch am 16.8.07 Ort: Verbraucherzentrale Niedersachsen
Teilnehmer: Juristen, Verbraucherzentralen Analyse des BGH-Urteils vom Konsequenzen für Strategie
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BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 Vorgeschichte des Urteils
Exrichter hatte geklagt gegen Gaspreiserhöhung Amtsgericht Heilbronn gab Kläger Recht, weil Kalkulation nicht vorgelegt worden war Landgericht akzeptierte nachträgliche Kalkulation des Versorgers, die vom Kläger nicht bestritten wurde BGH musste Urteil des Landgerichts bestätigen, da kein Rechtsfehler vorlag
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Wesentliche Punkte des Urteils
Erhöhung der Gastarife unterliegen Billigkeitskontrolle Billigkeitskontrolle wird durch Kartellrecht nicht verdrängt Bezugskostensteigerungen des Versorgers unterliegen nicht der Billigkeitskontrolle Rückläufige Kosten aller Bereiche zu prüfen (“kann unbillig sein, soweit der Anstieg durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird”) Anfangspreis und unwidersprochen gezahlte Preise gelten als vereinbart Auf eine Monopolsituation kommt es nicht an Urteil auf Strompreise übertragbar
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BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 Urteil übertragbar?
Urteil betrifft Klage eines Verbrauchers gegen Preiserhöhun: Auf Zahlungsklagen von Versorgern nicht übertragbar Entscheidende Punkte wurden vom Kläger nicht bestritten: Wenn bestritten wird, kann rechtlich geprüft werden Klage betraf Tarifkunde: Auf Sondervertragskunden nicht übertragbar
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BGH Urteil vom 13.Juni 2007 Kritische Punkte
BGH wollte Gerichten die Arbeit vereinfachen und von Altfällen entlasten Preissockel: BGH-Entscheidung nicht haltbar Widerspruch zu anderen Entscheidungen von VIII Senat und Kartellsenat Unlogisch Zustimmungsfiktion unhaltbar lebensfremd Preissockel wurde vom Kläger nicht angegriffen Verwirkung unwidersprochener Erhöhungen
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BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 Strategische Konsequenzen: Tarifkunden
Grundsätzliche Linie bestätigt durch Urteil Klarstellen, dass der Gesamtpreis als unbillig kritisiert wird Statt von Preiserhöhungen von erhöhten Preisen sprechen Den zu Vertragsbeginn geltenden Preis zahlen Alle Zahlungen unter Vorbehalt leisten Auch Strompreise kürzbar
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BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 Strategische Konsequenzen Sondervertragskunden
Recht zur Preiserhöhung ist zweifelhaft, muss vom Versorger bewiesen werden. Preiserhöhungsklausel muss nach BGB § 307 zulässig sein (transparent, ausgewogen) Erst wenn Erhöhung zulässig, erfolgt Prüfung der Billigkeit
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BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 Fragen der Beweislast
Beweislast liegt beim Versorger Verbraucher sollten Darlegung von Kostensenkungen in allen Bereichen verlangen Parteiengutachten sollten bestritten werden, die Fakten müssen auf den Tisch Die Beweisanforderungen sind nach wie vor hoch, wenn der Verbraucher (anders als im Fall des BGH) auf Darlegungen besteht Das bremst die Klageneigung der Versorger spürbar
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BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 Fälligkeit von Forderungen
Unklar, ob Gesamtpreis oder nur der billige Anteil des Preises von Anfang geschuldet wird BGH-Urteil: “Bestimmung nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht” (Rdnr. 16) Sicherheitshalber den vermuteten bestenfalls billigen Preis zahlen, aber unter Vorbehalt.
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Andere Urteile BGH Urteil vom (Lichtblick): Gesamter Preis unterliegt der Billigkeitskontrolle Urteil des Landgerichts Duisburg vom : Zahlungsklage abgewiesen, Revision beim BGH Urteil des Landgerichts Hannover vom : Gaspreise sind 30% zu hoch, Revision beim BGH
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Strategie der Versorger
Verbraucher mürbe kochen: Mahnungen, Mahnbescheide, Drohbriefe, Falschinformationen Kaum Zahlungsklagen der Versorger Neue Verträge Argumente: Preisvergleich, Kostenanstieg
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Strategie der Verbraucher
Gas- und Strompreise kürzen Klage der Versorger gelassen abwarten Mahnbescheiden widersprechen Kürzen ist besser als Wechseln
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Erfolge der Protestbewegung
Breite Öffentlichkeit Rund Zahlungsverweigerer Intensivste juristische Diskussion Neue Verordnungen verbieten Versorgungssperre gegen Protestkunden Versorger respektieren (meist) Preisprotest Gaspreiserhöhungen fallen moderater aus
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Unterstützung durch den Bund der Energieverbraucher
Protestgruppen erhalten Informationen vom Verein (Protestgruppen Rundmails) Kommunikation zwischen Gruppen durch Verein bundesweit über Internet und Treffen Juristische Hintergrundarbeit Juristen-Fachdiskussion, Lobbyarbeit (Verordnungen), Musterverfahren (zwei BGH-Siege zu BGB § 307) Musterklagen München, Köln, Rostock Juristische Materialsammlung Unterstützung bei Gerichtsverfahren
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Unterstützung durch den Bund der Energieverbraucher
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit Presssemitteilungen Plakat Flyer und Folder zum Protest Prozesskostenfonds für Mitglieder (20/30 €/a) Energie-Schutzbrief für Mitglieder (69 €) Internet Forum mit juristischer Moderation Rechenhilfe für gekürzte Abschläge Unterstützung der Gruppen durch Verein ist nicht an Mitgliedschaft gebunden
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Mitgliederentwicklung
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Weitere Aktionen Beschwerde in Brüssel, weil Verbraucherrechte nicht in deutsches Recht umgesetzt wurden. Beschwerde bei Bundesnetzagentur wegen intransparenter Stromtarife Protestresolution: Übergabe von Unterschriften im Bundeskanzleramt am 12. September 2007 in Berlin
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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