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Junge Grüne Steiermark

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Präsentation zum Thema: "Junge Grüne Steiermark"—  Präsentation transkript:

1 Junge Grüne Steiermark
Einführung zur Europäischen BürgerInneninitiative „Stoppen wir den Ökozid in Europa“ Junge Grüne Steiermark 10. April, 19h Grüne Akadmie, Paulustorgasse 3/I

2 Agenda Informationen zur Europäischen BürgerInneninitiative
Informationen zum Begriff „Ökozid“ Netzwerk Vorstellung Website / OCS Brainstorming zu PR Stunts, Flashmobs, Netzwerken, NGOs, ….

3 WAS ist eine Europäische BürgerInneninitiative
Schlägt einen Rechtsakt (Initiative) vor im Zuständigkeitsbereich der EU mindestens 1 Million Unterschriften aus 7 der 27 Mitgliedstaaten In jedem dieser 7 Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl von UnterstützerInnen erforderlich (Ö: ). Eine Europäische Bürgerinitiative ist eine Aufforderung an die Europäische Kommission, einen Rechtsakt in Bereichen vorzuschlagen, in denen die EU zuständig ist. Eine Bürgerinitiative muss von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und Bürger aus mindestens 7 der 27 Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem dieser 7 Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl von Unterstützern erforderlich (Ö: ).

4 WAS ist eine Europäische BürgerInneninitiative II
Mindestalter 18 Jahre, außer in Österreich: 16 Jahre. Keine Leitung durch Organisationen Förderung / Unterstützung durch Orgs möglich ZUERST Registrierung bei der EU Zuständigkeitserklärung / Annahme durch EU DANN Sammlung von Unterstützungsbekundungen. Laufzeit 1Jahr Der „Bürgerausschuss“ muss aus mindestens sieben EU-BürgerInnen bestehen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind. Mindestalter 18 Jahre, außer in Österreich: 16 Jahre. Keine Leitung durch Organisationen, Förderung / Unterstützung aber möglich, sofern dies vollkommen transparent erfolgt. Registrierung bei der EU erforderlich bevor mit der Sammlung von Unterstützungsbekundungen begonnen werden kann. Laufzeit 1Jahr

5 Was passiert nach dem 22. Jänner 2014?
Die Komission empfängt die OrganisatorInnen zwecks Erläuterung der Initiative. Es findet eine öffentlichen Anhörung der Initiative im Europäischen Parlament statt. Die Kommission veröffentlicht eine formelle Antwort Diese Antwort, die in Form einer Mitteilung erfolgt, wird vom Kollegium der Kommissionsmitglieder formell angenommen und in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht. Binnen drei Monaten nach Eingang der Initiative: Empfängt die Komission die OrganisatorInnen zwecks Erläuterung der Initiative. Findet eine öffentlichen Anhörung der Initiative im Europäischen Parlament statt. veröffentlicht die Kommission eine formelle Antwort Diese Antwort, die in Form einer Mitteilung erfolgt, wird vom Kollegium der Kommissionsmitglieder formell angenommen und in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht.

6 Polly Higgins Britische Rechtsanwältin, im April Vorschlag an die Vereinten Nationen : Ökozid solle zum fünften Verbrechen gegen den Frieden erklären werden Die anderen vier Verbrechen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression Im Juni und Juli 1998 fand in Rom eine Staatenkonferenz statt, die das dort ausgearbeitete Statut am 17. Juli 1998 annahm. Es wurde bisher von insgesamt 139 Staaten unterzeichnet. Nach seinem Art. 126 tritt das Statut am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den sechzigsten Tag nach Hinterlegung der sechzigsten Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen folgt. Diese Bedingung war erfüllt, als am 11. April 2002 zehn Staaten gleichzeitig ihre Ratifikationsurkunden hinterlegten, sodass das Statut am 1. Juli 2002 in Kraft treten konnte. Derzeit sind 121 Staaten an das IStGH-Statut gebunden. Zahlreiche Staaten, darunter die Vereinigten Staaten, Russland, die Volksrepublik China, Indien, Pakistan, die Türkei und Israel, sind bisher noch nicht Vertragspartei geworden, da sie den Internationalen Strafgerichtshof aus verschiedenen Gründen ablehnen.

7 Was ist ein Ökozid Ökozid ist die erhebliche Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust von Ökosystem(en) eines bestimmten Gebietes.

8 WAS ist ein Ökozid Um die Entscheidung zu treffen, ob ein Ökozid vorliegt, könnte das Gericht auf folgende Definitionen aus dem ENMOD zurückgreifen: weiträumig lange andauernd schwerwiegend ENMOD - Hostile Environment Modification - United Nations Übereinkommen 
über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken, 1977 weiträumig: ein Gebiet von mehreren hundert km² umfassend lange andauernd: Monate oder zumindest ungefähr eine Jahreszeit lang anhaltend schwerwiegend: eine ernste oder bedeutende Störung oder Schädigung des menschlichen Lebens, der natürlichen und wirtschaftlichen Hilfsquellen oder sonstiger Güter mit sich bringend.

9 WAS sind unsere Forderungen
Wir fordern, dass der Ökozid in dreierlei Fällen als Verbrechen gilt: innerhalb der EU (inklusive maritimer Bereiche) wenn EU Konzerne involviert sind wenn EU Bürger involviert sind Zusätzlich werden der Zugang zum EU Markt für auf Ökozid basierende Produkte verweigert, sowie Investitionen in Ökozid verursachende Aktivitäten verboten. Neben Unternehmen sind natürlich auch Organisationen / juristische Personen gemeint

10 WAS sind unsere Forderungen II
Wir möchten, dass Ökozid in Zukunft als Verbrechen strafbar wird, für welches sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen nach Strafrecht und dem Prinzip der Vorgesetztenverantwortlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden können. “In addition to other grounds of criminal responsibility under this Statute for crimes within the jurisdiction of the Court: (a) A military commander or person effectively acting as a military commander shall be criminally responsible for crimes within the jurisdiction of the Court committed by forces under his or her effective command and control, or effective authority and control as the case may be, as a result of his or her failure to exercise control properly over such forces, where: (i) That military commander or person either knew or, owing to the circumstances at the time, should have known that the forces were committing or about to commit such crimes; and (ii) That military commander or person failed to take all necessary and reasonable measures within his or her power to prevent or repress their commission or to submit the matter to the competent authorities for investigation and prosecution. (b) With respect to superior and subordinate relationships not described in paragraph (a), a superior shall be criminally responsible for crimes within the jurisdiction of the Court committed by subordinates under his or her effective author- ity and control, as a result of his or her failure to exercise control properly over such subordinates, where: (i) The superior either knew, or consciously disregarded information which clearly indicated, that the subordinates were committing or about to commit such crimes; (ii) The crimes concerned activities that were within the effective responsibility and control of the superior; and (iii) The superior failed to take all necessary and reason- able measures within his or her power to prevent or repress their commission or to submit the matter to the competent authorities for investigation and prosecution.”

11 Netzwerk Weltweit ZielOrg: Vereinte Nationen, Internationaler Strafgerichtshof Frist bis 2020 Europa ZielOrg: EU Kommission Frist bis 22. Jänner 2014

12 BRAINSTORMING Netzwerke Social Media Kontakte PR Stunts Marketing
Flashmobs Presse Freiwillige


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