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Kompetenzanerkennung – Stand der Dinge in Österreich

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Präsentation zum Thema: "Kompetenzanerkennung – Stand der Dinge in Österreich"—  Präsentation transkript:

1 Kompetenzanerkennung – Stand der Dinge in Österreich
Bernhard horak I 10. mai 2017 Ak salzburg

2 INHALT Gängige Definitionen und Begriffe Zentrale Verfahrensschritte
Nutzen und Effizienz für ArbeitnehmerInnen Beispiele für Verfahren zur Anerkennung beruflicher Kompetenzen und deren Gemeinsamkeiten Ingenieurgesetz 2017 Anerkennung von Kompetenzen und NQR – Nationaler Qualifikationsrahmen Strategie zur Validierung nicht-formalen und informellen Lernens in Österreich Forderungen und Initiativen der Arbeiterkammer

3 Worum geht es ? VPL – Einmal angeeignete Kompetenzen sollen sichtbar gemacht und anerkannt werden. Informell und non-formal erworbene Lernergebnisse sichtbar machen und zertifizieren. (Validieren) „ … es sollen Qualifikationen, die im Nationalen Qualifikationsrahmen abgebildet sind, möglichst auch durch Validierung erworben werden können.“ (AT Validierungsstrategie) AK-Position: Informell und non-formal erworbene Kompetenzen sollen in Österreich rasch, einfach und kostengünstig anerkannt werden, sodass sie den Menschen am Arbeitsmarkt und im Bildungssystem möglichst nutzen.

4 Nutzen für Arbeitnehmer / INNen
Ein für Erwachsene adäquates und attraktives Angebot Lernzeitersparnis durch Verkürzung der Ausbildung Berufsabschluss mit Berechtigungen Verbesserung der beruflichen und kollektivvertr. Position Eröffnung des Zuganges zur beruflichen Weiterbildung Effizienz und ökonomische Vernunft Keine Konkurrenz zum formalen Bildungssystem, deren Weiterentwicklung unberührt bleibt.

5 Validierung - Anerkennung in vier schritten:
In den meisten Verfahren zur Anerkennung von informellem und non-formalen Lernen sind folgende Verfahrensschritte zu erkennen: IDENTIFIZIERUNG der Lernergebnisse, die eine Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielt hat. DOKUMENTIERUNG der Lernergebnisse, …. BEWERTUNG der Lernergebnisse, ….. ZERTIFIZIERUNG, der Lernergebnisse der Bewertung der von einer Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielten Lernergebnisse in der Form einer Qualifikation, … . Quelle: Empfehlung des Rates von 2012 zur Validierung nicht-formalen und informellen Lernens

6 Beispiel Pflegeassistenzberufe
Aus § 13. (2) der Pflegeassistenzberufe – ausbildungs-verordnung; 31. Oktober 2017 Validierungsschritte im Rahmen der Pflegeassistenzberufe Validierungsschritte laut EU-Ratsempfehlung zur Validierung von 2012 1. „Information und Beratung“ 2. „Identifizierung der Kompetenzen“ 3. „Dokumentation der Kompetenzen“ 4. „Bewertung der Kompetenzen“ 5. „Anrechnung der Ergebnisse der Bewertung“ … auf die Ausbildung 1. Identifizierung der Lernergebnisse 2. Dokumentation der Lernergebnisse 3. Bewertung der Lernergebnisse 4. Zertifizierung der Lernergebnisse

7 Beispiele Von Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen in österreich
„Du kannst was“ in vier Bundesländern „Qualifikation Ingenieur“ laut Ingenieursgesetz 2017 Neue BHS-Qualifikationen analog zu IngG 2017 (ab ??) Pflegeassistenzberufe lt. AusbildungsVO vom Anerkennungs- und Bewertungsgesetz; AuBG 2016 wba - Weiterbildungsakademie

8 Nationaler Qualifikationsrahmen für Österreich
Qualifikation „Ingenieur / in“ im NQR NQR - Nationaler qualifikationsrahmen Struktur des NQR- Nationaler Qualifikationsrahmen für Österreich NQR-Niveau 8 PHD Doktorat NQR-Niveau 7 Master NQR-Niveau 6 („Ing NEU“) Bachelor NQR-Niveau 5 – (HTL Abschluss) NQR-Niveau 4 NQR-Niveau 3 NQR-Niveau 2 NQR-Niveau 1

9 Qualifikation „Ingenieur / in Neu“: NQR-Niveau 6
Durch das neue IngG wird aus dem Standestitel eine Qualifikation, die eine NQR-Stufe über dem HTL-Abschluss liegt. „Das Ingenieurgesetz normiert …. ein System der Validierung informellen Lernens in der (beruflichen und außerberuflichen) fachbezogenen und gehobenen Praxis.“ (Erläuterungen zum IngG 2017) Formale Voraussetzungen ZURORDNUNG DER QUALIFIKATION auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens HTL – Abschluss 3 Jahre einschlägige Praxis Verfahrensablauf Einreichung der Praxisbestätigung mit Tätigkeitsbeschreibung Antrag und Gebühr von 370,00 Euro Fachgespräch mit zwei ExpertInnen von 45 Minuten

10 Die in österreich aktuellen Verfahren haben folgendes gemeinsam:
Die Initiative erfolgt durch die auch bisher im System zuständigen Behörden. Die Initiative ist geht von einem klar erkennbaren Bedarf bzw. einer Nachfrage aus. Ziel: Erlangen einer (formalen) Qualifikation Die Verfahren haben keine gemeinsame gesetzlichen Grundlagen Keine gemeinsame Plattform / Kommunikation / Beratung Eigenständige Methoden ohne gemeinsame Qualitätsstandards

11 österreichische Validierungsstrategie als Gesamtkoordinierender Ansatz bis 2018
Ausgehend von der EU-Ratsempfehlung zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (BM für Bildung) Keine Konkurrenz zu bestehenden Initiativen Ziel einer verbesserten Steuerung, Koordination und Qualitätssicherung laufender und künftiger Validierungsmaßnahmen Beibehaltung bestehender Verantwortlichkeiten, gesteigerter Transparenz und gesellschaftlicher Anerkennung von Validierungsprozessen und deren Ergebnissen. ARGE: BMB, BMWFW, BMLVS, BMG, BMFJ, E-Bildung, SozPart, FHs, BOKU, aufzaq,3s.

12 Themen der Validierungsstrategie
Qualität der Verfahren: Nachvollziehbarkeit, Plausibilität der Anrechnungen, Standards, Kriterien Professionalisierung des „Validierungspersonals“, Entwicklung von Kompetenzprofilen Online-Portal: Bekanntheit und Zugang, Zielgruppenkommunikation Systemsynergien, Koordination und Kooperation Meilensteine: Ministerratsvortrag im Herbst 2017 Status quo Bericht 2018 an EU Kommission

13 Forderungen und Initiativen der AK
Die Validierung bzw. Ankerkennung von Kompetenzen soll erkennbarer Teil der aktuellen, modernen Berufsbildung werden. „Du kannst was“ als über die aktuellen vier Bundesländer hinausgehender Bundesstandard. Ausbau des Anerkennung von Kompetenzen über das BAG – Berufsausbildungsgesetz hinaus (siehe Validierungsstrategie) Schaffung eines Rahmengesetzes mit folgenden Inhalten: Rechtsanspruch auf Anerkennung von Kompetenzen Verankerung von Beratung und ergänzendem Weiterbildungsangebot Klare gemeinsame Verfahrensschritte laut EU Empfehlung Gemeinsame Prinzipien der Qualitätssicherung Gleichstellung der Zertifikate

14 Danke vielmals!


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