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„Steine ins Rollen bringen“ Impulstagung von Logopädie Bern Gurten, 6

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Präsentation zum Thema: "„Steine ins Rollen bringen“ Impulstagung von Logopädie Bern Gurten, 6"—  Präsentation transkript:

1 „Steine ins Rollen bringen“ Impulstagung von Logopädie Bern Gurten, 6
„Steine ins Rollen bringen“ Impulstagung von Logopädie Bern Gurten, 6. März WILLKOMMEN

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7 „Steine ins Rollen bringen“

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9 Integration 1992

10 Übersicht Ausführungen zu: BMV BMDV LADV LF IBEM, Qualitätsstandards Arbeitszeitmanagement

11 1. BMV Bisher Mit der BMV Besondere pädagogische Massnahmen:
Freiwilliges Angebot in den Gemein-den. Unterricht in besonderen Klassen muss ermöglicht werden. Verbindliche Angebote für die Gemeinden. Das Führen von besonderen Klassen ist nicht vorgeschrieben. Finanzierung: Verschiedene Angebote haben verschiedene Finanzierungssysteme Finanzierung: Lektionenpool. Die Lektionen sind nicht mehr an bestimmte Angebote gebunden. Anwendung Sozialindex. Verwendung der Lektionen: Ausschliesslich für die bewilligten Angebote (z.B. für beso. Klassen, DfF oder Spezialunterricht Verwendung der Lektionen: Weitgehend in der Kompetenz der Gemeinden. Grenzwerte durch den Kanton vorgegeben

12 1. BMV Bisher Mit der BMV Spezialunterricht: Alle Unterstützungen oder Interventionen bedürfen eines ordentlichen Zuweisungsverfahrens über die Fachinstanzen Spezialunterricht: Kurzinterventionen sind bis zu 12 Wochen ohne ordentliches Zuweisungsverfahren möglich Im Rahmen des ordentlichen Unterrichts, Grundsätzlich in Gruppen. Einzelunterricht auf Antrag der Fachinstanz In der Regel innerhalb der Klasse oder als Gruppenunterricht, in begründeten Ausnahmefällen im Einzelunterricht Wegzeit für LfS Keine Regelung Indirekte Änderung LAV (Art. 45a): Abgeltung der Wegzeit (zwischen verschiedenen Arbeitsorten) als Arbeitszeit möglich

13 Übersicht Ausführungen zu: BMV BMDV LADV LF IBEM, Qualitätsstandards Arbeitszeitmanagement

14 2. BMDV Verwendung des Lektionenpools
Der Lektionenpool für die Begabtenförderung ist für die Begabtenförderung zu verwenden Vom Lektionenpool für die übrigen besonderen Massnahmen ist für besondere Klassen ein Anteil von höchstens 50% anzustreben für IF mindestens ein Anteil von 13% einzusetzen für Logopädie, Psychomotorik und Rhythmik gesamthaft mindestens ein Anteil von 13% einzusetzen Die Verteilung des restlichen Lektionenpools auf die weiteren besonderen Massnahmen obliegt den Gemeinden

15 Übersicht Ausführungen zu: BMV BMDV LADV LF IBEM, Qualitätsstandards Arbeitszeitmanagement

16 3. LADV Art. 16 LADV Inkraftsetzung LADV: 1. August 2008
Neu: Entlastungsmassnahmen für Regellehrkräfte: • Art 16a: Entlastung für Lehrkräfte wegen Gesprächen mit Fachpersonen (Integrationsprojekte von Kindern mit Behinderungen, schwierige Klassensituationen), max. 2 Lekt. Die Belastung muss ausserordentlich hoch sein (Nachweis des effektiven Aufwandes erforderlich) Beurteilung und Bewilligung durch das SI

17 3. LADV Art. 16 LADV • Art. 16b: Entlastung für Lehrkräfte wegen Anfahrtszeiten zu verschiedenen Arbeitsorten Die Belastung muss ausserordentlich hoch sein (Massgebend ist grundsätzlich die zurückgelegte Wegstrecke) Beurteilung und Bewilligung durch das SI

18 3. LADV Abgeltung für Anfahrtszeit 500 bis 1500 km1: 0.5 Lektionen
ab 3501 km1: Lektionen 1 pro Semester Achtung: 1 Lektion Beschäftigungsgrad entspricht ca Stunden Arbeitszeit (1930/28/39)

19 Übersicht Ausführungen zu: BMV BMDV LADV LF IBEM, Qualitätsstandards Arbeitszeitmanagement

20 4. Leitfaden IBEM Qualitätsstandards
Durchführung in der Regel unterrichtsintegriert oder als Gruppenunterricht Bedürfnisgerechte Unterrichtsräume Schriftliche Förderplanung Einbezug der Eltern Sicherstellung der Zusammenarbeit Jährliche Standortbestimmung Geregelte Berichterstattung Aktenführung und Datenschutz Weiterbildung Evaluation

21 Übersicht Ausführungen zu: BMV BMDV LADV LF IBEM, Qualitätsstandards Arbeitszeitmanagement

22 5. Arbeitszeitmanagement
„Unterrichtslektionen“ für die LfS Für die LfS gelten als Unterrichtslektionen zur Erfüllung der Pflichtlektionenzahl gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 LAV: Unterricht im engeren Sinn (Gruppenunterricht, Einzelunterricht) kooperativer Unterricht (klassenintegrierter Unterricht, Teamteaching, usw.) fachspezifische Beurteilung von Schülerinnen und Schülern (ehem. „Abklärungen“) Beobachtungssequenzen in den Klassen Mithilfe an besonderen Schulveranstaltungen Wegzeit gemäss Art. 16b LADV und Bewilligung des Schulinspektorats

23 5. Arbeitszeitmanagement
AZE-Instrument (fakultativ) auf LAV, LADV und neue Praxis abgestimmt einfach handhabbar Erfassung der AZ nach Pauschalmodell (analog den Weisun-gen 1997 wobei 1 Unterrichtslektion = 75 Min. inkl. Vor-, Nachbereitung und Administration gemäss Art. 53 Abs. 1 LAV) Beratungsanteil ca. 15% der JAZ automatische Berücksichtigung der Altersentlastung und der bewilligten Wegzeitentlastung Übertrag von max. 100 Plus- oder Minusstunden (bei 100%-Anstellung) auf das nächste Semester möglich

24 Weiterführende Informationen
Infos und Dokumente zu IBEM: Fragen und Antworten zur BMV Leitfaden IBEM DVD „eine Schule für alle?“ Bestellung: Kosten: Fr. 25.- Auslieferung seit September 2008

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26 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Gurten 6. März 2009


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