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EU-Recht Grundausbildung 2017 Verwendungsgruppen A und B

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Präsentation zum Thema: "EU-Recht Grundausbildung 2017 Verwendungsgruppen A und B"—  Präsentation transkript:

1 EU-Recht Grundausbildung 2017 Verwendungsgruppen A und B
23. bis 24. Oktober 2017 EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

2 Identität als EuropäerIn?
Was bedeutet es für Sie ÖsterreicherIn zu sein? Was bedeutet es für Sie EuropäerIn zu sein? EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

3 EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
© Oktober 2017

4 die Länder der EU EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
© Oktober 2017

5 EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
© Oktober 2017

6 Europa in zahlen EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
© Oktober 2017

7 Die Bevölkerung der EU im weltweiten Vergleich
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

8 Die Fläche der EU im Vergleich zu anderen Ländern
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

9 Wie wirtschaftsstark ist die EU im Vergleich zu anderen Ländern?
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

10 Wie groß sind die Länder der EU?
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

11 Wie viele Menschen leben in der EU?
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

12 BIP pro Kopf: die Verteilung des Reichtums
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

13 Leben in der EU – Zahlen und Fakten
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

14 Die Entwicklung der EU EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
© Oktober 2017

15 60 Jahr Römer Verträge EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
© Oktober 2017

16 Transkript 60 Jahre Römer Verträge
Am Ende des Zweiten Weltkrieges lag Europa in Trümmern, die Produktionskapazität seiner Länder war zerstört. Aus diesen Trümmern entstand ein neues Kooperationsprojekt. Die 1957 unterzeichneten Römischen Verträge legten den Grundstein für den Wiederaufbau Europas. Antonio Tajani, Präsident des Europäischen Parlaments, betont die zentrale Rolle der Verträge bei der Gestaltung des heutigen Europas. Was wir heute sehen, ist das Ergebnis von 60 Jahren Frieden... und Freiheit. Die jüngere Generation erinnert sich nicht mehr an das unsägliche Leid der europäischen Familien in den Zeiten der beiden Weltkriege. Diese außerordentliche Errungenschaft müssen wir verteidigen. Wir müssen voranschreiten und unsere Freiheit Tag für Tag verteidigen. Im Jahr 1951 gründeten sechs Länder die Europäische Kohle- und Stahlunion, um den wirtschaftlichen Aufschwung anzukurbeln und Frieden zu garantieren, indem ein gemeinsamer Markt für lebensnotwendige Güter in Kriegszeiten geschaffen wurde. Vom französischen Außenminister Robert Schuman energisch gefördert, wurde der EGKS-Vertrag in Paris von Frankreich, Westdeutschland, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Italien unterzeichnet. Ein frischer Wind wehte durch Europa. Die Europäische Integration wird weder von heute auf morgen geschehen, noch in einer einzigen Gestalt. Sie wird durch konkrete Errungenschaften entstehen, die zunächst Solidarität vor Ort schaffen. Der entscheidende Schritt in Richtung einer europäischen Integration wurde 12 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges gesetzt. Am 25. März 1957 trafen Vertreter derselben sechs Länder in Rom aufeinander, um den Vertrag für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu unterzeichnen, was den rechtlichen Grundstein für die künftige Europäische Union legte. Die Römischen Verträge verpflichteten die Unterzeichner zur schrittweisen Abschaffung von Zöllen innerhalb des neuen Binnenmarktes, um den freien Handel zwischen den Ländern zu fördern. Sie legten auch bestimmte Einfuhrzölle für Waren fest, die von Drittländern in den Binnenmarkt gelangten. Auf Grundlage des freien Waren-, Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs führte der Binnenmarkt zu einem starken Anstieg der Handelsbeziehungen und schuf zwischen 1992 und 2006 mindestens 2,75 Millionen Arbeitsplätze. Herzstück des europäischen Wirtschaftsaufschwungs in den 1960er- und 70er-Jahren war die gemeinsame Agrarpolitik, die einen Großteil des EWG-Budgets für die Beendigung der Hungersnot und zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums aufwendete. Die Römischen Verträge führten zudem spezielle Hilfsprogramme für die ärmsten Regionen ein, um sie vor den negativen Auswirkungen der neuen Konkurrenz zu schützen. Sie legten den Grundstein für ein soziales Europa, etwa in puncto Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Der bemerkenswerte Erfolg des Binnenmarktes führte dazu, dass auch andere europäische Länder beitreten wollten. In den 60 Jahren seit Unterzeichnung der Römischen Verträge sind wir von 6 auf 28 Länder und von 180 Millionen auf über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger gewachsen wurde im Zuge des Maastrichter Vertrages die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch die Europäische Union ersetzt und in der Folge wurden vier Freiheiten ausgehandelt und beschlossen. Der Schengenraum schaffte die Binnengrenzen ab und besiegelte den freien Personen- und Warenverkehr. Im Jahr 2002, nach einem langen wirtschaftlichen Integrationsprozess, wurde der Euro als gemeinsame Währung eingeführt. In jüngerer Zeit hat sich die Union neuen Aufgaben in den Bereichen Außenpolitik und Sicherheit zugewendet. Nach 60 Jahren Frieden steht Europa nun vor neuen Herausforderungen. Stichpunkte sind hier Globalisierung und Finanzkrise. Europa hat noch keine Antwort auf alle Fragen, viele hoffen jedoch, dass dieses Jubiläum den Optimismus der Gründungsväter unseres modernen Europas wieder aufleben lässt. Wir sind viel mehr als nur ein Markt und eine Währung. Das ist der Ausgangspunkt, auf den wir uns immer wieder besinnen sollten. Das Jubiläum der Unterzeichnung der Römischen Verträge ist eine Gelegenheit, um Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näher zu bringen. Wir müssen konkrete Pläne gegen die Arbeitslosigkeit, vor allem die Jugendarbeitslosigkeit, für den Terrorismus und die Einwanderung bieten. Mehr denn je ist die Europäische Einheit heute entscheidend. Die EU muss sich zum Besseren verändern, ohne jedoch schwächer zu werden. EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

17 Europa 1957-2017: 60 Jahre Frieden, Demokratie, Solidarität
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

18 Transkript Europa 1957-2017: 60 Jahre Frieden, Demokratie, Solidarität
Nach 1945 strebten die Völker Europas auf dem von Krieg und Hunger geplagten Kontinent nach einem Neuanfang. Vertriebene kehrten zurück oder siedelten sich andernorts an, wie es die Europäer seit vielen Jahrhunderten getan haben. Eine Gruppe europäischer Staatsmänner beschloss, dass Kriege am besten zu vermeiden sind, wenn man die zuvor umkämpften Dinge teilt und ein engeres Freundschafts- und Vertrauensverhältnis zwischen den Nationen aufbaut. In einem ersten Schritt entstand die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Einige Jahre später wurde durch die Unterzeichnung der Römischen Verträge die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet, die Grundlage der heutigen Europäischen Union. Die Römischen Verträge machten den Weg frei für die ersten Gemeinschaftspolitiken. Ein gemeinsamer Markt entstand durch den Abbau von Grenzen und Beschränkungen für Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen. Der grenzüberschreitende Handel blühte und machte einen Nachbarschaftskrieg undenkbar. Ein bisher unbekannter Wohlstand und neue Chancen eröffneten sich für Millionen europäischer Bürger. Diese vier Grundfreiheiten sorgten für eine Weiterentwicklung der europäischen Volkswirtschaften und es entstand der weltweit größte Handelsblock. Auch die gemeinsame Agrarpolitik war Bestandteil der Römischen Verträge – zu einer Zeit, in der den Europäern rationierte Lebensmittel und Hunger noch sehr vertraut waren. Sie wussten, wie sehr Nahrung zwischen Leben und Tod entscheidet, zwischen Gesundheit und Krankheit. So überrascht es auch nicht, dass ein autarkes Europa, Lebensmittelsicherheit und die sichere Herkunft unserer Nahrung in den letzten 60 Jahren eine wesentliche Priorität der EU war. Nach dem 2. Weltkrieg wollten die Europäer eine starke Sozialpolitik, die den Schwächsten Schutz bietet. So entstand im Rahmen der Römischen Verträge der Europäische Sozialfonds. Heute wird mehr als ein Drittel des EU-Haushalts für wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt aufgewendet. Die Europäische Union gründet auf Kohle und Stahl. Heute sorgt die Europäische Energieunion für sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energie in Europa. Die sinnvollere Verwendung unserer Ressourcen und eine größere Energieeffizienz sind grundlegend für den Kampf gegen den Klimawandel. Sie schaffen Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen in Europa. Mit der Zeit entstanden durch den technologischen Fortschritt, die Globalisierung und die verschiedenen Erweiterungen der EU neue Herausforderungen. Die Grundfreiheiten mussten auf neue Bereiche ausgedehnt werden. Im Mai 2015 initiierte die Kommission eine Strategie zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes, der Privatpersonen und Unternehmen besseren Schutz im Internet bietet und die Bedingungen schafft, um das Potential der digitalen Wirtschaft voll auszuschöpfen forderte der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, eine europäische Säule sozialer Rechte innerhalb des Euroraums, um entscheidende gesellschaftliche Herausforderungen wie Armut und Einkommensungleichheit anzugehen richtete die Kommission auch ein europäisches Solidaritätskorps ein, um jungen Europäern neue Chancen zu eröffnen. Im Laufe ihrer 60-jährigen Geschichte haben sich die Römischen Verträge mit der Europäischen Union weiterentwickelt und neue Verträge waren notwendig um mit dem Wachstum und der Entwicklung Schritt zu halten. Die Geschichte der Union, die unter der Vorgabe der Römischen Verträge entstanden ist, ist in Europa beispiellos. Das erste Mal in der Geschichte unseres Kontinents können wir nun auf mehr als 70 Jahre Frieden zurückblicken. Der Weg dahin war nicht immer leicht. Es ist die Geschichte der Menschen und ihrer Lebenswege. Es ist die Geschichte von Institutionen und ihrer Führungskräften. Von Männern und Frauen, die sich unermüdlich für die Überwindung von Differenzen einsetzen. Es ist die Geschichte gemeinsamer Werte, gemeinsamer Ziele, gemeinsamer Normen und gemeinsam entwickelter Politiken, die die Europäer näher zusammengeführt haben. In einer globalisierten Welt ist es heute wichtiger denn je, dass wir zusammenstehen, um die Welt zu gestalten und unseren Platz darin zu sichern. EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

19 Zeitliche Übersicht 1950 Präsentation des Schumann-Plans 1957 Unterzeichnung der Römer Ver- träge 1965 Fusionsvertrag 1977 Einsetzung eines Rechnungshofes 1986 Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1994 Inkrafttreten des EWR-Abkom- mens 1999 Beginn der 3. & letzten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion 2002 Gemeinsame Währung in 12 (ab 2015: 19) MS 2007 Unterzeichnung des Reformver- trages 1951 Unterzeichnung des EGKS-Ver- trags 1957 Einsetzung eines gemeinsamen Parlaments und eines gemeinsa- men Gerichts- hofes 1973 Schaffung eines Konsultations- mechanismus für außenpolitische Angelegenheiten 1978 Einführung des Europäischen Währungssys- tems (EWS) 1992 Unterzeichnung des Vertrages über die EU (Vertrag von Maastricht) 1997 Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam 2001 Unterzeichnung des Vertrags von Nizza 2002 Auslaufen des EGKS-Vertrags EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

20 Supranationalität EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
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21 Was versteht man unter dem Begriff „Supranationalität“?
der Begriff bezeichnet das Recht einer internationalen Organisation, Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen ohne deren ausdrücklichen Zustimmung oder auch gegen deren Willen zu verpflichten Voraussetzung dafür ist, dass den Organisationen in diesen Bereichen von den Mitgliedstaaten Hoheitsrechte übertragen wurden die EU ist eine supranationale Organisation, der von den Mitgliedstaaten Hoheitsrechte übertragen wurden und die durch handlungsbefugte Organe eine eigene Rechtsordnung schaffen und deren Einhaltung überwachen können EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

22 Organe der EU EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

23 Zu Hause bei den europäischen Institutionen
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

24 Welche sind die Organe der EU?
Europäischer Rat Europäisches Parlament Rat der EU Europäische Kommission Wirtschafts- und Sozialausschuss Ausschuss der Regionen Europäische Investitionsbank Agenturen Europäische Zentralbank Rechnungs- hof Gerichtshof EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

25 Der Europäische Rat EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
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26 EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
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27 Der ER – Überblick Rolle: Bestimmung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU Mitglieder: Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, Präsident der Europäischen Kommission, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Vorsitz: Donald Tusk Gegründet: 1974 (informelles Forum), 1992 (offizieller Status), (offizielles EU-Organ) Standort: Belgien (B) EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

28 Aufgaben des ER entscheidet über die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik und ihre Prioritäten – ohne für die Erlassung von Rechtsvorschriften befugt zu sein befasst sich mit komplexen oder sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können legt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU fest und berücksichtigt dabei die strategischen Interessen der EU und Fragen der Verteidigungspolitik ernennt und bestimmt Kandidaten für bestimmte wichtige Positionen auf EU-Ebene, z.B. die Europäische Zentralbank oder die Kommission EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

29 Zusammensetzung des ER
der ER ist das höchstrangig zusammengesetzte Organ der EU er besteht aus Staats- und Regierungschefs der MS sowie den Präsidenten des ER (Donald Tusk) und der EK (Jean-Claude Juncker) der/die Hohe Vertreter/Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Frederica Mogherini) nimmt an den Arbeiten des ER teil Mitglieder des ER können sich von jeweils einem Minister (bzw. von einem Mitglied der EK) vertreten lassen EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

30 Wie funktioniert der ER?
wird von seinem Präsidenten einberufen, der vom EP selbst um eine einmalig verlängerbare Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt wird (er repräsentiert die EU nach außen) normalerweise tritt der ER vier Mal pro Jahr zusammen; Präsident kann bei dringlichen Angelegenheiten auch außerordentliche Tagungen einberufen Entscheidungen werden im Konsens getroffen (manchmal auch einstimmige Entscheidung oder Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit erforderlich) – nur Staats- und Regierungschefs haben eine Stimme EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

31 Das Europäische Parlament
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

32 EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
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33 Das EP – Überblick Rolle: direkt gewähltes EU-Organ mit Zuständigkeit für Gesetzgebung, Aufsicht und Haushalt Mitglieder: 751 Mitglieder des Europäischen Parlaments Präsident: Antonio Tajani Gegründet: 1952 als Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, 1962 als Europäisches Parlament, erste direkte Wahl 1979 Standort: Straßburg (F), Brüssel (B), Luxemburg EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

34 Aufgaben des EP Gesetzgebung
Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Rat der EU auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission Entscheidung über internationale Abkommen Entscheidung über Erweiterungen Prüfung des Arbeitsprogramms der Kommission und Aufforderung der Kommission, Rechtsvorschriften vorzuschlagen EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

35 Aufgaben des EP Aufsicht demokratische Kontrolle aller EU-Organe
Wahl der/des Präsidentin/Präsidenten der EU-Kommission und Zustimmung zur Kommission als Kollegium; kann Misstrauensantrag stellen, der die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen könnte Entlastung, d.h. Genehmigung der Ausgaben aus dem EU-Haushalt Bearbeitung von Petitionen der EU-Bürger/-innen und Einsetzen von Untersuchungsausschüssen Erörterung der Währungspolitik mit der Europäischen Zentralbank Wahlbeobachtung EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

36 Aufgaben des EP Haushalt
Aufstellung des Haushaltsplans der EU gemeinsam mit dem Rat Genehmigung des langfristigen EU-Haushalts, des so genannten „mehrjährigen Finanzrahmens“ EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

37 Zusammensetzung des EP
das EP setzt sich aus unmittelbar gewählten Abgeordneten zusammen und vertritt auf Gemeinschaftsebene direkt die Interessen der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten die Abgeordneten werden in allgemeiner direkter Wahl nach dem Wahlrecht der Mitgliedsstaaten auf die Dauer von fünf Jahren gewählt Österreich ist durch 18 Abgeordnete im EP vertreten: 5 Fraktion der Europäischen Volkspartei 5 Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten 3 Fraktion der Grünen 4 Fraktion Europa der Nationen und Freiheit 1 Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

38 EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
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39 EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
© Oktober 2017

40 Wie funktioniert das EP?
In den Ausschüssen werden Rechtsvorschriften vorbereitet. Das EP umfasst 20 Ausschüsse und zwei Unterausschüsse, die je für bestimmten Politikbe- reich zuständig sind. Die Ausschüsse prüfen Legis- lativvorschläge, und MdEP und Fraktionen können Änderungs- vorschläge einbringen oder ein Gesetz ablehnen. Auch in den Fraktionen werden die Vorschläge erörtert. Auf den Plenartagungen wer- den Rechtsvorschriften verab- schiedet. Bei Plenartagungen kommen alle Abgeordneten im Plenar- saal zusammen, um abschlie- ßend über Legislativvorschläge und deren Änderungen abzu- stimmen. I.d.R. finden Plenartagungen an vier Tagen im Monat statt; es kann aber auch zusätzliche Tagungen in Brüssel geben. EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

41 Der Rat der Europäischen Union
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

42 EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
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43 Der Rat der EU – Überblick
Rolle: Stimme der Regierungen von EU-Mitgliedsstaaten, die Gesetze annehmen und die EU-Politik koordinieren Mitglieder: Minister aus jedem EU-Land, je nach behandeltem Politikbereich Vorsitz: jedes EU-Land übernimmt wechselweise den Ratsvorsitz für sechs Monate Gegründet: 1958 (als Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) Standort: Brüssel (B) EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

44 Aufgaben des Rates Abstimmung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften gemeinsam mit dem EP auf Grundlage von Vorschlägen der EK Koordinierung der politischen Maßnahmen der EU-Länder Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf Grundlage von Leitlinien des Europäischen Rates Abschluss internationaler Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen Genehmigung des Haushaltsplans der EU (mit dem EP) EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

45 Zusammensetzung des Rates
der Rat der Europäischen Union hat keine festen Mitglieder er tritt in zehn verschiedenen Konfigurationen zusammen, je nach Politikbereich; zu diesen Treffen sendet jedes Mitgliedsland den jeweils für das anstehende Thema zuständigen Minister wenn der Rat also zum Beispiel über Wirtschaft und Finanzen berät – der so genannte Ecofin-Rat –, kommen die Finanzminister und –ministerinnen der EU-Mitgliedsländer zusammen EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

46 Wer führt den Vorsitz auf den Ratstagungen?
den ständigen Vorsitz im Rat der Außenminister führt die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik bei den übrigen Tagungen des Rates führt der/die zuständige Minister/-in des MS den Vorsitz, der turnusgemäß den EU- Ratsvorsitz innehat für die Kohärenz der Arbeiten sorgt der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, der vom Ausschuss der ständigen Vertreter unterstützt wird; dieser setzt sich aus den ständigen Vertretern bei der EU zusammen, bei denen es sich um nationale Botschafter und Botschafterinnen bei der EU handelt EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

47 Wie wird im Rat abgestimmt?
alle Beratungen und Abstimmungen sind öffentlich für die Annahme von Beschlüssen ist in der Regel eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, und zwar 55% aller Länder, d.h. bei den derzeit 28 MS 16 Länder, die außerdem mindestens 65% der EU-Gesamtbevölkerung stellen um einen Beschluss zu verhindern, sind mindestens vier MS erforderlich, die mindestens 35% der Gesamtbevölkerung stellen Ausnahme: für sensible Angelegenheiten wie Außenpolitik und Steuern ist Einstimmigkeit erforderlich; für verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten genügt die einfache Mehrheit EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

48 Die Europäische Kommission
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49 EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
© Oktober 2017

50 Die EK – Überblick Rolle: fördert die allgemeinen Interessen der EU durch Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften und deren Durchsetzung; setzt Strategien um und verwaltet den EU-Haushalt Mitglieder: ein Team – „Kollegium“ genannt – aus 28 Kommissionsmitgliedern, eines aus jedem EU-Land Präsident: Jean-Claude Juncker Gegründet: 1958 Standort: Brüssel (B) EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

51 Aufgaben der EK Vorschläge für neue Rechtsvorschriften
Die Kommission ist das einzige EU-Organ, das dem Parlament und dem Rat Gesetzesvorschläge zur Abstimmung vorlegen kann. Die Rechtsvorschriften: schützen die Interessen der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten, die auf nationaler Ebene nicht effizient behandelt werden können, sind aufgrund der Konsultation von Experten und der breiten Öffentlichkeit fachlich ausgereift. EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

52 Aufgaben der EK Durchführung der EU-Strategien und Vergabe von Finanzmitteln legt gemeinsam mit dem Rat und dem Parlament die Schwerpunkte der Mittelvergabe fest erstellt Jahreshaushaltspläne zur Annahme durch Parlament und Rat überwacht, wie das Geld ausgegeben wird (Rechnungshof unterstützt die EK bei dieser Aufgabe) EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

53 Aufgaben der EK Durchsetzung des EU-Rechts
gemeinsam mit dem Gerichtshof wacht die Kommission über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen MS EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

54 Aufgaben der EK Vertretung der EU auf internationaler Ebene
spricht in internationalen Organisationen für EU-Länder, vor allem in den Bereichen Handelspolitik und humanitäre Hilfe handelt außerdem im Namen der EU internationale Verträge aus EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

55 Zusammensetzung der EK
Kollegialorgan, das aus je einem Mitglied pro MS besteht; der Präsident der EK überträgt jedem Kommissionsmitglied die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich Hohe/-r Vertreter/-in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik – Vizepräsident/-in der EK Mitglieder üben ihr Amt unabhängig aus; EK in ihrer Gesamtheit und einzelne Mitglieder sind weisungsfrei (von den MS) die laufenden Arbeiten der Kommission werden von ihren Bedien- steten ausgeführt (Juristen, Wirtschaftswissenschaftler usw.), die in verschiedenen Abteilungen, genannt Generaldirektionen (GDs) tätig sind, welche jeweils einen bestimmten Politikbereich abdecken EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

56 Ernennung des Präsidenten
die Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten werden von den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament vorgestellt um gewählt zu werden, benötigen der Kandidat oder die Kandidatin die Unterstützung einer Mehrheit der Abgeordneten EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

57 Wahl des Teams der Kandidat für die Präsidentschaft wählt potenzielle Vizepräsidenten und Kommissionsmitglieder unter Berücksichtigung der Vorschläge aus den EU-Ländern aus; die Nominierungen müssen von den Staats- und Regierungschefs der Länder im Europäischen Rat angenommen werden jeder Nominierte muss vor dem Europäischen Parlament seine Vision vorstellen und die Fragen der Abgeordneten beantworten; dann stimmt das Parlament ab, ob es das vorgeschlagene Kollegium insgesamt akzeptiert oder nicht; zuletzt müssen die potenziellen Kommissarinnen und Kommissare vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt werden die Amtszeit der aktuellen Kommission endet am 31. Oktober 2019 EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

58 Hohe/-r Vertreter/-in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
derzeit: Frederica Mogherini wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit für die Funktionsperiode der EK nach Zustimmung des Präsidenten ernannt ist Vizepräsident der EK, Vorsitzender des Rates für auswertige Angelegenheiten, Außenbeauftragter des ER leitet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und führt sie im Auftrag des Rates durch macht in diesem Bereich Vorschläge bzw. Initiativen vertritt die EU im Rahmen der GASP nach außen mit dem Bereich der Außenbeziehungen und Koordinierung der übrigen Aspekte des auswertigen Handelns in der EK betraut EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

59 Wie arbeitet die EK? der Präsident bestimmt die politische Ausrichtung der EK, anhand derer die Kommissare gemeinsam strategische Ziele beschließen und das Jahresarbeitsprogramm erstellen Beschlüsse der EK werden gemeinsam gefasst; alle Kommissions- mitglieder sind in der Beschlussfassung gleichberechtigt Beschlüsse werden im Allgemeinen im Konsens getroffen; es sind jedoch auch Abstimmungen möglich, bei denen mit einfacher Mehrheit beschlossen wird (jedes Mitglied hat eine Stimme) danach übernimmt die jeweils zuständige GD die Aufgaben; sie ist dem zuständigen Kommissar rechenschaftspflichtig Beschlüsse werden i.d.R. in Form von Legislativvorschlägen umgesetzt EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

60 Gerichtshof EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

61 Gerichtshof – Überblick
Aufgaben: Gewährleisten, dass EU-Recht in allen MS auf die gleiche Weise angewendet wird und dafür sorgen, dass Länder und EU- Institutionen das EU-Recht einhalten Mitglieder: Gerichtshof: ein/-e Richter/-in aus jedem MS, dazu neun Generalanwälte Gericht: 47 Richter/-innen; im Jahr 2019 wird diese Zahl auf 56 erhöht (zwei Richter aus jedem EU- Land) Gründung: 1952 Ort: Luxemburg EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

62 Gerichtshof: den juristischen Nebel lüften
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63 Transkript Gerichtshof: den juristischen Nebel lüften
Einer aus jedem Mitgliedstaat: die Richter am Gerichtshof der Europäischen Union, begleitete von elf Generalanwälten. Bereiche wie Umwelt, Wirtschaft, Finanzen, Wettbewerb, Arbeit und Soziales, Forschung, Gesundheitswesen und viele andere unterliegen den Gesetzen der EU. Für alle Mitgliedstaaten gilt dasselbe: Die Richterinnen und Richter interpretieren das EU-Recht auf Anfrage von den Landesgerichten oder ihren Kollegen. Sie reagieren außerdem auf Nichtigkeitserklärungen und Berufungen. Weitere Richter vom Gericht der Europäischen Union helfen bei Nichtigkeitsklagen von Personen oder Firmen oder, in einigen Fällen, von Mitgliedstaaten. Bei solchen Fällen geht es meist um Handel, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Landwirtschaft oder Subventionen. Sie befassen sich außerdem mit EU-internen Rechtsstreiten. Eine zunehmende Anzahl von Fällen warten darauf, abgearbeitet zu werden waren es noch 600 Fälle pro Jahr, 2014 waren es schon 912. Ende 2015 standen dann 1270 unbearbeitete Fälle aus. Neue Richter werden das Gericht nach und nach verstärken. Im September 2019 sollte jeder Staat über zwei Richter verfügen und dabei Geschlechterparität wahren. Das sollte dem Gericht pünktliche Entscheidungen ermöglichen, wie es die Grundrechtecharta der Union vorschreibt. EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

64 Was versteht man unter dem Vorabent-scheidungsverfahren?
muss ein Gericht eines MS eine unionsrechtliche Frage zur Erlassung eines Urteils beurteilen, kann das laufende Verfahren unterbrochen und die relevante Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden die Vorabentscheidung des Gerichtshofs ist in der Entscheidung des nationalen Gerichts entsprechend zu berücksichtigen durch das Vorabentscheidungsverfahren kann der Gerichtshof sehr effektiv die einheitliche Anwendung und Auslegung von EU-Recht in den MS sicherstellen der Gerichtshof entscheidet über die Auslegung der Verträge und die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der EU-Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der EU EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

65 Rechnungshof EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

66 Rechnungshof – Überblick
Rolle: Kontrolle der ordnungsgemäßen Erhebung und Verwendung der EU-Mittel und Beitrag zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU Präsident: Klaus-Heiner Lehne Mitglieder: 1 aus jedem MS Gegründet: 1977 Sitz: Luxemburg EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

67 Europäischer Rechnungshof – Hüter der EU- Finanzen
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

68 Transkript Europäischer Gerichtshof – Hüter der EU-Finanzen
„Wer prüft, ob das Geld der EU-Steuerzahler sinnvoll eingesetzt wird?“ Ausgaben der EU: jährlich 300€ für jeden einzelnen EU-Bürger. Die EU-Prüfer prüfen, ob das Geld ordnungsgemäß ausgegeben wird, und ob das Risiko einer Mittelverschwendung besteht. „Wie tragen die EU-Prüfer zur Verbesserung des Finanzmanagements der Union bei?“ Die EU-Prüfer tragen Sorge dafür, dass die Mittel vorschriftsgemäß ausgegeben werden, Ergebnisse erzielt werden, Flughäfen und Straßen gebaut und von den Bürgern tatsächlich genutzt werden, grüne Projekte zum Umweltschutz beitragen, und vieles mehr. Eine korrekte Mittelverwendung allein genügt nicht. Die EU-Prüfer tragen dazu bei sicherzustellen, dass jeder Euro ins Gewicht fällt. „Wer sind die EU-Prüfer?“ Ihre Ausbildungs- und Berufsprofile sind breit gefächert: Rechnungswesen, Finanzmanagement, Prüfungswesen, Recht, Wirtschaft. Die EU-Prüfer arbeiten eng zusammen mit Übersetzern und Unterstützungspersonal. Sie sind unabhängig von anderen EU-Institutionen, Agenturen und Einrichtungen, Banken, Organen. „Wie sorgen die Prüfer dafür, dass die EU-Mittel im Sinne der Bürger optimal verwendet werden?“ Ein Großteil der Ausgaben wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verwaltet. Die EU-Prüfer besuchen Projekte vor Ort. Sie vergewissern sich, ob das Geld der Steuerzahler ordnungsgemäß verwendet wird. Die EU-Prüfer veröffentlichen Handlungsempfehlungen zur Verbesserung von Projekten und der Mittelverwendung. Die Handlungsempfehlungen werden dem Europäischen Parlament übermittelt sowie den politischen Entscheidungsträgern in den Mitgliedstaaten. Nutzen – Optimierung Die EU-Prüfer sorgen dafür, dass das Geld der Steuerzahler optimal verwendet wird. EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

69 Der Ausschuss der Regionen (AdR)
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

70 Der Ausschuss der Regionen (AdR) – Überblick
Aufgabe: Beratende Einrichtung, die die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europas vertritt Präsident: Markku Markkula (EPP/FI), Stadtrat von Espoo, Finnland Mitglieder: 350 aus allen EU-Ländern Gegründet: 1994 Sitz: Brüssel (B) EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

71 Der Europäische Ausschuss der Regionen
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

72 Transkript Der Europäische Ausschuss der Regionen
Wussten Sie, dass drei Viertel der politischen Maßnahmen der EU Einfluss auf unser tägliches Leben in den Städten und Regionen haben? Ob im Bereich Wirtschaft, Soziales, Zusammenhalt, Bildung, Jugend, Kultur, Energie, Umwelt, Verkehr – die lokalen Gebietskörperschaften sind wichtig in Europa. Wussten Sie, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen verantwortlich sind? Unter den EU-Institutionen in Brüssel setzt sich der Europäische Ausschuss der Regionen für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein und sorgt dafür, dass die lokale Sicht der Dinge wahrgenommen wird. Er gibt also den Menschen in den Regionen, Städten und Gemeinden in Europa eine Stimme. Nach 20 Jahren seines Bestehens beginnt 2015 eine neue Mandatsperiode für den Ausschuss der Regionen. Jedes seiner 350 Mitglieder aus allen 28 EU-Mitgliedsstaaten wurde in einer regionalen oder kommunalen Versammlung gewählt oder ist dieser gegenüber politisch rechenschaftspflichtig und jedes Mitglied verbleibt in seinem Wahlkreis, wahrt die Interessen der Bürger und sorgt dafür, dass die Mittel direkt vor Ort investiert werden. Der Ausschuss bietet eine einzigartige Plattform, um über die Themen zu diskutieren, die für die Unionsbürger wirklich von Belang sind und er berät andere EU-Institutionen bei der Ausgestaltung oder Rechtsvorschriften. Auch in seiner neuen Mandatsperiode wird der Ausschuss der Regionen in den Anliegen der Regionen Stimme geben und die Europäische Union ihren 500 Millionen Bürgern näher bringen. EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

73 Quick Facts zu den Institutionen der EU
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74 Der ER – Quick Facts Staats- und Regierungschefs der MS kommen mindestens vier Mal im Jahr im Rahmen des ER zusammen (bei Bedarf kann Präsident des ER zusätzliche Tagungen einberufen) der ER soll Impulse geben und politische Prioritäten festlegen Beschlüssen werden i.d.R. einvernehmlich gefasst der ER – im Grunde ein Gipfeltreffen – erhielt mit dem Vertrag von Lissabon den Status eines EU-Organs sowie einen gewählten Präsidenten EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

75 Das EP – Quick Facts das EP soll Bürger/-innen unmittelbar vertreten
seine Befugnisse wurden schrittweise ausgebaut 1979 wurde es zum ersten Mal in direkter Wahl von den Bürger/- innen gewählt die Amtszeit beträgt fünf Jahre derzeit gibt es 751 Abgeordnete aus allen MS wichtigste Funktionen: Verabschiedung der von der EK vorgelegten Entwürfe von für Rechtsetzungsakte mit dem Rat Verabschiedung und Kontrolle des EU-Haushalts demokratische Kontrolle über die EK (einschließlich der Befugnis, die Kommissionsmitglieder durch ein Misstrauensvotum geschlossen ihres Amts zu entheben) EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

76 Der Rat der EU – Quick Facts
der Rat (oder auch Ministerrat genannt) ist die Stimme der MS mehrmals im Monat kommen Minister aller MS im Rat zusammen er teilt sich mit dem EP die gesetzgebende und mit der EK die vollziehende Gewalt die Fachminister kommen zusammen, um z.B. über Wirtschaft und Finanzen, Außenbeziehungen, Verkehr, Energie oder Landwirtschaft zu diskutieren und politische Maßnahmen zu verabschieden die meisten Beschlüsse werden mit qualifizierter Mehrheit getroffen, Entscheidung in Bereichen wie Steuerpolitik, Asyl- oder Einwanderungspolitik sowie Außen- und Sicherheitspolitik erfordern Einstimmigkeit EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

77 Die EK – Quick Facts die EK ist ein regierungsunabhängiges Organ, das die Interessen der gesamten EU vertritt und hat vier wichtige Funktionen: sie schlägt politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU vor sie wacht als „Hüterin der Verträge“ darüber, dass die EU-Verträge und –Rechtsakte eingehalten werden sie sorgt für die Verwaltung und Umsetzung der politische Strategien und verwaltet den Haushalt in Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, vertritt sie die EU in der Welt alle fünf Jahre wird das Kollegium der Kommissionsmitglieder im Anschluss an die Wahl zum EP neu ernannt der Präsident wird vom EP auf Grundlage eines Vorschlags des ER gewählt die Kommissionsmitglieder (derzeit eines aus jedem MS) müssen vor Amtsantritt vom EP bestätigt werden EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

78 Der Gerichtshof – Quick Facts
der Gerichtshof der EU gewährleistet, dass die EU- Rechtsvorschriften in allen MS in gleicher Weise ausgelegt und angewendet werden er ist auch befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen MS, EU-Or- ganen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden er hat seinen Sitz in Luxemburg er besteht aus Richtern aus allen MS EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

79 Sonstige Organe und Einrichtungen – Quick Facts
Rechnungshof: prüft, ob der EU-Haushalt, der mit Steuern und Zöllen finanziert wird, ordnungsgemäß ausgeführt wird Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen: haben ihren Sitz in Brüssel und sind beratende Gremien, die die Arbeitgeber, die Gewerkschaften, die Zivilgesellschaft sowie Gebietskörperschaften vertreten Europäische Investitionsbank: hat ihren Sitz in Luxemburg und finanziert Vorhaben in ärmeren EU-Regionen und fördert kleine und mittlere Unternehmen Europäische Zentralbank: hat ihren Sitz in Frankfurt und ist für die Gestaltung der Währungspolitik im Euroraum verantwortlich EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

80 Sonstige Organe und Einrichtungen – Quick Facts
Europäische Auswärtiger Dienst: ist der Dienst der EU für die gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und untersteht der/dem Hohen Vertreter/-in Europäische/-r Bürgerbeauftragte/-r: prüft Beschwerden von Bürger/-innen, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen über administrative Missstände in EU-Institutionen Europäische/-r Datenschutzbeauftragte/-r: stellt sicher, dass die EU-Organe und –Einrichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Bürger/-innen das Recht auf Schutz der Privatsphäre achten EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

81 Wie Kann ein Land Mitglied der EU werden?
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82 Welche sind die Beitrittsvoraussetzungen?
jeder europäische Staat kann die Mitgliedschaft bei der Europäischen Union beantragen als Beitrittsvoraussetzung stellt die Union bestimmte Bedingungen hinsichtlich des politischen und wirtschaftlichen Systems des jeweiligen beitrittswilligen Staats EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

83 Welche sind die Beitrittsvoraussetzungen?
Politische Voraussetzungen: ein Staat, der sich um die Mitgliedschaft in der EU bewirbt, hat die Grundsätze von Freiheit, Demokratie, Menschenwürde, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit sowie die Menschen- und Minderheitenrechte zu achten Wirtschaftliche Voraussetzungen: ein beitrittswilliger Staat muss die Wirtschaftsordnung der EU übernehmen und sich daher zu einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung mit freiem Wettbewerb bekennen Rechtliche Voraussetzungen: ein neuer MS muss den gesamten rechtlichen Besitzstand der EU übernehmen, dabei können Übergangsfristen und –maßnahmen vereinbart werden EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

84 Austritt aus der EU (Brexit)
am 23. Juni 2016 stimmten die Bürger/-innen des Vereinigten Königreichs für einen Austritt ihres Landes aus der EU am 29. März 2017 teilte das VK dem ER offiziell seine Absicht mit, die EU zu verlassen, und leitete damit das Verfahren nach Art des Vertrags von Lissabon ein das VK bleibt rechtlich gesehen bis zum Abschluss der Austrittsverhandlungen Mitglied der EU und zwar mit allen Rechten und Pflichten in den Austrittsverhandlungen werden auch die künftigen Beziehungen der EU zum VK festgelegt; kommt kein Abkommen zustande, finden die EU-Verträge jedenfalls zwei Jahre nach der Austrittsmitteilung keine Anwendung mehr (Frist ist verlängerbar) EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

85 Die EU und das Geld EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
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86 Wie wird der EU-Haushalt aufgestellt?
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87 EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
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88 Wie werden die EU-Haushaltsmittel ausgegeben?
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89 Der Euro 338,6 Millionen Europäer bezahlen täglich mit der gemeinsamen Währung weltweit bezahlen mehr als 175 Millionen Menschen in Währungen, die an den Euro gekoppelt sind 19 der 28 MS haben den Euro bereits eingeführt; sie bilden den Euroraum die Wirtschafts- und Währungsunion umfasst die Koordinierung der Wirtschafts- und Steuerpolitik, eine gemeinsame Währungspolitik und den Euro als gemeinsame Währung der Euro wurde am 1. Jänner 1999 als virtuelle Währung für bargeldlose Zahlungen und buchhalterische Zwecke eingeführt; Banknoten und Münzen sind seit dem 1. Jänner 2002 in Umlauf EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

90 EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
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91 So funktioniert der Euro
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92 Transkript So funktioniert der Euro
Seit Januar 2002 verwenden mehr als 300 Millionen Europäer den Euro für alle möglichen Arten von Transaktionen. Aber wie funktioniert der Euro? Und wer kann der Eurozone angehören? Alle EU-Staaten, außer Dänemark und Großbritannien, für die Nichtbeteiligungsklauseln gelten, müssen die Gemeinschaftswährung einführen und der Eurozone beitreten. Was sind die Kriterien für den Beitritt zur Eurozone? Es gibt vier Kriterien, eine Reihe von Wirtschaftsindikatoren, die Konvergenz- oder Maastricht-Kriterien genannt werden. Sie wurden am 7. Februar 1992 vertraglich verankert. Sie umfassen Vorgaben für die Preisstabilität, die Staatsverschuldung sowie das Haushaltsdefizit, die Wechselkursstabilität und die Stabilität der langfristigen Zinssätze. Wenn ein Mitgliedstaat der Eurozone beitritt, muss er den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie die Konvergenzkriterien einhalten. Die Gesamtverschuldung darf nicht mehr als 60%, das jährliche öffentliche Haushaltsdefizit nicht mehr als 3% des BIPs betragen. Die Mitglieder der Eurozone müssen zudem die Inflation unter Kontrolle halten. Überschreitet ein Mitgliedstaat die Defizit- oder Schuldengrenze, droht ihm ein sogenanntes "Verfahren bei einem übermäßigen Defizit". Bei einem solchen Defizitverfahren, kurz VÜD genannt, muss das betreffende Land Empfehlungen befolgen, die vom Rat zur Korrektur der Lage ausgesprochen werden. Ergreift der Mitgliedstaat keine Maßnahmen, kann der Rat auf Empfehlung der Kommission Finanzsanktionen verhängen. Die Sanktionen treten nicht in Kraft, wenn sie von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten abgelehnt werden. Wie hoch können die Geldbußen ausfallen? Wird ein Defizitverfahren eingeleitet, muss das Land zunächst eine Einlage in Höhe von 0,2% seines BIPs leisten. Der Betrag dient als Garantie und wird als Geldbuße einbehalten, wenn der Staat weiterhin keine wirksamen Maßnahmen trifft, die den ursprünglichen Empfehlungen zur Defizitkorrektur entsprechen. Ist ein Austritt aus der Eurozone und eine Rückkehr zur nationalen Währung möglich? Nach Maßgabe der Verträge kann ein Staat nicht gegen seinen Willen aus der Eurozone ausgeschlossen werden. Es gibt bisher jedoch kein juristisches Instrument, das festlegt, wie ein Staat freiwillig aus der Eurozone austreten kann. Wer hält in der Eurozone das Ruder in der Hand? Antwort: die Europäische Zentralbank. Aber welche Rolle sie genau spielt, das ist eine andere Geschichte. EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

93 Zweck des Euros Beseitigung schwankender Wechselkurse und Wechselgebühren erleichtert Unternehmen den grenzüberschreitenden Handel stabilisiert die Wirtschaft kurbelt das Wachstum an vergrößert das Angebot für Verbraucher/-innen animiert Menschen zum Reisen und Einkaufen in anderen Ländern verleiht der EU als zweitgrößte Währung nach dem US-Dollar größeren Einfluss auf globaler Ebene EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

94 Verwaltung des Euros unabhängige Europäische Zentralbank ist für Geldangelegenheiten in der EU zuständig ihr wichtigstes Ziel ist die Erhaltung der Preisstabilität sie legt eine Reihe von Leitzinssätzen für den Euroraum fest jeder MS ist nach wie vor selbst für die Erhebung von Steuern und für Entscheidungen bezüglich seines eigenen Haushalts zuständig die nationalen Regierungen haben allerdings gemeinsame Regeln zu öffentlichen Finanzen erarbeitet, um ihre Maßnahmen zur Förderung der Stabilität, des Wachstums und der Beschäftigung koordinieren zu können EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

95 Wie kann ein Staat der Währungsunion beitreten?
Voraussetzung für die Teilnahme an der Währungsunion sind die Konvergenzkriterien: Preisstabilität: die Inflationsrate eines Staates darf nicht mehr als 1,5% über der Teuerungsrate der – höchstens drei – preisstabilsten Staaten liegen Haushaltsdisziplin: das jährliche Haushaltsdefizit eines Staates darf dauerhaft 3% des BIP und die gesamte Staatsverschuldung 60% des BIP nicht übersteigen Währungsstabilität: die Währung eines Staates, der an der Währungsunion teilnehmen will, muss in den letzten zwei Jahren vor Beitritt gegenüber den anderen Währungen des Europäischen Währungssystems stabil geblieben sein, insbesondere die normalen Bandbreiten eingehalten haben; auch darf der Staat von sich aus keine Abwertung gegenüber dem Euro vorgenommen haben Zinsstabilität: der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz darf maximal 2% über demjenigen der – höchstens drei – preisstabilsten Staaten liegen EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

96 Werte und Prioritäten der EU
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97 Was bedeutet die EU für Sie?
Welche Werte sind in Ihren Augen in der EU wichtig? Woran denken Sie arbeitet die EU derzeit? Was erwarten Sie von der EU? EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

98 Auf welchen Werten gründet sich die EU?
Die – aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas hervorgegangenen – Werte, auf die sich die EU gründet, sind Achtung der Menschenwürde Freiheit Demokratie Gleichheit Rechtsstaatlichkeit Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

99 Zehn Prioritäten für Europa
Die europäische Kommission unter Präsident Jean-Claude Juncker hat folgende Schwerpunkte gesetzt: der Investitionsplan: neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen ein vernetzter digitaler Binnenmarkt eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten ein auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte eine neue Migrationspolitik Europa als starker globaler Akteur eine Union des demokratischen Wandels EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

100 Was erwarten wir von der EU?
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101 Transkript Was erwarten wir von der EU?
Was halten Europäer von der EU? Welche Erwartungen haben sie? Im April 2016 äußerten sich knapp Europäer aus den 28 Mitgliedstaaten zu den großen aktuell anstehenden Themen. Allgemein sähen die Bürger gerne eine aktivere EU in Bereichen wie Immigration, Terrorismus, Steuerkriminalität und Arbeitslosigkeit. Drei von vier Befragten gaben an, dass, was sie verbindet, wichtiger ist als das, was sie unterscheidet. Oberste Priorität ist die Terrorismusbekämpfung. Mehr als acht von zehn Befragten wollen mehr Maßnahmen seitens der EU sehen. Die dringendsten der vom EU-Parlament vorgelegten Maßnahmen sind der Kampf gegen Terrorfinanzierung, gegen die Ursachen von Terror und Radikalisierung sowie verstärkte Grenzkontrollen. 77% sähen außerdem gerne mehr Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit, und 74% mehr Maßnahmen gegen Immigration. 61% sind der Ansicht, der Grenzschutz sei unzureichend, und 71% wollen, dass die EU stärker eingreift. Nach der Pariser Klimakonferenz bleibt der Umweltschutz weiterhin ein wichtiges Thema. 67% fordern mehr europäische Maßnahmen in diesem Bereich. In Folge des Skandals um die Panama Papers ist den Befragten der Kampf gegen Steuerkriminalität wichtig. Nur einer von fünf hält die Reaktion der EU für angemessen. Zwei Drittel der Befragten gaben an, es werde zu wenig getan. Die Zahlen messen zwar nicht die allgemeine Einstellung der Bürger zur EU oder ihre Meinung zur Integration. Sie zeigen jedoch eindeutig, dass die überwiegende Mehrzahl sich in den für sie wichtigsten Bereichen eine aktivere EU wünscht. EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

102 Rechtspersönlichkeit der EU
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103 Besitzt die EU Rechtspersönlichkeit?
die EU hat Rechtspersönlichkeit das bedeutet, dass die Union völkerrechtlich bindende Verträge selbständig abschließen kann und Verträgen beitreten kann EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

104 Zuständigkeiten der EU
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105 Nach welchen Grundsätzen grenzt sich die Zuständigkeit der EU ab?
die MS übertragen der EU Zuständigkeiten, alle nicht der Union übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den MS der EU selbst kommt keinerlei Kompetenz-Kompetenz (Befugnis zur Veränderung, Vermehrung oder Verringerung eigener Zuständigkeit) zu Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung: die EU wird nur innerhalb der Grenzen der konkret benannten Zuständigkeiten tätig, die ihr die MS zur Verwirklichung der in den Verträgen niedergelegten Ziele übertragen haben dieser Grundsatz wird durch die Befugnis zur Schließung von Vertragslücken ergänzt bzw. relativiert EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

106 Welche Arten der Zuständigkeit kennt die EU?
ausschließliche Zuständigkeit: nur die EU kann gesetzge- berisch tätig werden und verbindliche Rechtsakte erlassen MS dürfen nur bei Ermäch- tigung durch die EU oder zur Durchführung von Rechts- akten der EU tätig werden z.B. Zollunion, Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Wettbewerbsregeln, Währungspolitik für die Mitgliedstaaten der Euro-Zone geteilte Zuständigkeit: sowohl EU als auch MS haben grundsätzlich das Recht gesetzgeberisch tätig zu werden und verbindliche Rechtsakte zu erlassen; die MS jedoch nur, sofern und soweit die EU ihre Zuständigkeit nicht ausübt z.B. Binnenmarkt, Sozialpolitik, Landwirtschaft und Fischerei, Verbraucherschutz EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

107 Was besagt das Subsidiaritätsprinzip?
bei der Festlegung der EU-Kompetenzen gibt es oft Probleme bei der Abgrenzung zwischen Regelungsbefugnissen der EU und der MS das Subsidiaritätsprinzip soll die Ausübung der EU-Zuständigkeiten begrenzen die EU darf demnach nur dann tätig werden, wenn ein Ziel durch die MS allein nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf EU-Ebene erreicht werden kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Maßnahmen der EU nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

108 Beispiel zum Subsidiaritätsprinzip Berüchtigte Regelung der Gurkenkrümmung
Wie bewerten Sie die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips bei der Verordnung zum maximal Krümmungsgrad einer Gurke? (Die Gurkenkrümmungs-VO ist seit 2009 abgeschafft.) EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

109 Beispiel zum Subsidiaritätsprinzip EU-Verordnung verbietet Uhudler
südburgenländische Spezialität, dessen gängigsten Rebsorten (Ripatella, Concordia, Elvira, Delaware) „Direktträgertrauben“ sind, die in der Weinerzeugung EU-rechtlich verboten sind Warum denken Sie wird eine solche Regelung per Verordnung getroffen werden? EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

110 Beispiel zum Subsidiaritätsprinzip EU-Verordnung verbietet Uhudler
Uhudler gehört zu den unveredelten Direktträgersorte, der Wein wird also nicht gepfropft, sondern wächst auf eigenen Wurzeln diese Weine haben hohen Methananteil und sind als gesundheitlich bedenklich klassifiziert Direktweine wurden daher in den 1980ern EU-weit verboten; seit sind nur die vier in Ö beliebtesten Sorten befristet bis Ende zugelassen; schon jetzt gibt es ein Anpflanzungsverbot da durch diese Regelungen gemeinsame Produktstandards bezüglich der Produktsicherheit und Qualität geschaffen werden sollen, muss eine EU-weite Vereinheitlichung stattfinden, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

111 Beispiel zum Subsidiaritätsprinzip Vereinheitlichung bestimmter Arbeitskleidung
Wie würden Sie einen Kommissionsvorschlag hierzu in Bezug auf das Subsidiaritätsprinzip bewerten? EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

112 Beispiel zum Subsidiaritätsprinzip Vereinheitlichung bestimmter Arbeitskleidung
das Ziel der VO spielt eine entscheidende Rolle zielt die Vereinheitlichung auf gemeinsame Produktstandards bezüglich der Produktsicherheit und Qualität ab und will damit Wettbewerbsverzerrungen verhindern, ist Handeln der EU gefragt zielt Vereinheitlichung auf die Harmonisierung von Sozialstandards ab, ist ein Handlungsbedarf der EU grundsätzlich nicht gegeben unterschiedliche Sozialstandards beeinflussen die relative Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, stellen aber keine grenz- überschreitenden Hindernisse oder Erschwernisse im Handel dar  in diesem Fall würde die Harmonisierung dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

113 Wie wird die Einhaltung des Subsidiaritäts- prinzips gesichert?
es gibt detaillierte Prüfregeln nationale Parlamente können in einem Frühwarnsystem Bedenken wegen Subsidiaritätsverletzung anmelden Klagen wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips können vor dem Gerichtshof durch die MS und unter gewissen Voraussetzungen auch durch den Ausschuss der Regionen eingebracht werden EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

114 Rechtsetzung in der EU EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
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115 Was versteht man unter Primärrecht?
Unter primärem Unionsrecht (Primärrecht) versteht man all jene Bestimmungen, die in den Verträgen der EU (Verfassung der EU) festgelegt sind. EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

116 Inhalte des Primärrechts
Wichtigste Verträge Vertrag über die Europäische Union Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Charta der Grundrechte der Europäischen Union Beitrittsverträge Allgemeine Rechtsgrundsätze (ungeschriebenes Primärrecht): leiten sich aus den Verträgen ab (z.B. Grundsatz der Gemeinschafts- präferenz in der gemeinsamen Agrarpolitik) und aus Rechtsordnung der MS (z.B. Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit); sie dienen dem Gerichtshof als Interpretationshilfe Grundrechte zuerst als allgemeine Rechtsgrundsätze; nun in den Verträgen verankert EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

117 Völkerrechtliche Abkommen
einen Rang zwischen Primär- und Sekundärrecht nehmen die von der EU abgeschlossenen völkerrechtlichen Abkommen ein; ihr Abschluss hängt von den Vorschriften des Primärrechts ab, die Abkommen sind für die Gemeinschaftsorgane verbindlich und gehen daher Sekundärrecht vor, das von Organen geschaffen wird gemischte Abkommen: im Primärrecht finden sich nur Einzelkompetenzen zum Abschluss völkerrechtlicher Abkommen; wenn der EU die Kompetenzen teilweise fehlen, werden gemischte Abkommen abgeschlossen, d.h. sowohl EU als auch MS werden Vertragspartner des jeweiligen internationalen Abkommens (z.B. Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum) EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

118 Formen des Sekundärrechts
All jene Rechtsakte, die aufgrund des Primärrechts von den Organen der EU erlassen werden, stellen Sekundärrecht dar; die beiden wichtigsten Formen sind: Verordnungen Richtlinien EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

119 Verordnung ist in all ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat; d.h. die Rechtsvorschrift erlangt ohne Mitwirkung der Gesetzgebungsorgane der Mitgliedstaaten (ohne Transformation) Rechts­wirksamkeit begründet Rechte und Pflichten gegenüber den MS und deren Behörden, in manchen Fällen auch gegenüber Einzelnen verdrängt entgegenstehendes nationales Recht; auch spätere gesetzgeberische Maßnahmen von Mitgliedstaaten, die einer VO widersprechen, sind unzulässig EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

120 Richtlinie ist für die MS hinsichtlich des zu erreichenden Zieles verbindlich MS können wählen, in welcher Form und durch welche Mittel sie das festgelegte Ziel in der innerstaatlichen Rechtsordnung verwirk- lichen; sie sind verpflichtet ihre nationalen Rechtsvorschriften innerhalb der in der RL festgesetzten Frist anzupassen Hauptanwendungsfall: Rechtsangleichung – komplizierte Rechtsbereiche sollen schrittweise den Zielen der EU angepasst werden; geringe Regelungsdichte der RL soll flexiblere Anpassung an besondere Verhältnisse in MS ermöglichen und auch Kompetenzen der nationalen Gesetzgebungsorgane berücksichtigen wird RL nicht fristgerecht umgesetzt, kann sich der Einzelne auf Be- stimmungen aus (nicht) rechtzeitig umgesetzten RL direkt berufen EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

121 Beispiel Verordnung – Richtlinie Regulierung des Datenschutzes in der EU
die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt in allen MS ab 25. Mai unmittelbar und ersetzt die aus 1995 stammende RL 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

122 Beispiel Verordnung – Richtlinie Regulierung des Datenschutzes in der EU
im Gegensatz zur RL 94/46/EG, die von allen MS in nationales Recht umgesetzt werden musste, gilt die DSGVO unmittelbar in allen MS es soll einen einheitlichen Rahmen geben, d.h. in allen MS wird eine einzige Reihe an Datenschutzbestimmungen gelten, wodurch die derzeitige Zersplitterung der nationalen Datenschutzgesetze verringert wird das regulatorische Umfeld für internationale Unternehmen soll vereinfacht werden, indem die Regulierung EU-weit vereinheitlicht wird EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

123 Gesetze der EU EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

124 Transkript Gesetze in der EU
Anders als in den Mitgliedstaaten, wo Parlamente Rechtsakte einleiten, kann nur die EU-Kommission Richtlinien, und bindende Beschlüsse vorschlagen. Das können sonst weder die Staaten noch das Parlament. Doch die Vorschläge fallen nicht einfach vom Himmel. Die Kommission berücksichtigt Stimmen aus ganz Europa, die für oder gegen neue Gesetze sind. In der Phase beteiligen sich die Abgeordneten, die oft Empfehlungen annehmen. Seit 2012 können auch EU-Bürger direkt neue Gesetzentwürfe beantragen. Dazu müssen mindestens eine Million Menschen aus mindestens sieben Ländern eine Petition unterzeichnen. Wurden alle Seiten angehört, legt die Kommission dann das Gesetz vor. Damit beginnt ein 12 bis 18 Monate langes Gesetzgebungsverfahren. Danach kommt der Entwurf vor den Europäischen Rat, der die Länder vertritt, und das EU-Parlament, das die Bürger vertritt. In 80% der Fäll besitzen beide Einrichtungen dieselbe Macht gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Die Legislative umfasst nicht alle Bereiche. Die EU hat das Initiativrecht in Bereichen wie Umwelt, Landwirtschaft, Verbraucherschutz oder Verkehr, und die Liste wird länger. Doch die Mitgliedstaaten besitzen ein absolutes Veto bei Sozialem, Steuern, Außenpolitik oder Verteidigung. Aber zurück zu den Gesetzen. Vor der Annahme durchlaufen sie die Institutionen. Der Rat und das Parlament können Entwürfe ihren Interessen anpassen, besonders bei Mehrheitsstandpunkten. Doch da Staaten und Parlament sich selten auf Anhieb einig sind, muss verhandelt werden. Es gibt zwei mögliche Szenarien: Entweder es kommt zu einem Kompromiss und der Gesetzentwurf wird vom Parlament angenommen, oder es gibt keine Einigung und es muss weiter verhandelt werden. Nach einem ersten Scheitern der Verhandlungen tickt die Uhr und es gibt ein Zeitlimit für eine Einigung. Kommt diese nicht, wird das Gesetz verworfen und der Prozess beginnt erneut. Das geschieht allerdings sehr selten. Bei einer Einigung wird das neue EU-Gesetz verabschiedet und sämtliche Mitgliedstaaten müssen es anwenden. Oder fast alle. Manchmal erhalten Staaten eine Ausnahmeregelung für eine verspätete Umsetzung. Bei einer Nichtumsetzung agiert die Kommission als EU-Vertragshüter und verhängt entsprechende Sanktionen. Scheitert auch das, greift der Europäische Gerichtshof ein. Schlimmstenfalls müssen Staaten hohe Geldstrafen zahlen. Doch das ist ein anderes Thema. WIRD FORTGESETZT... EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

125 Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
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126 Transkript Das ordentliche Gesetzgebungs- verfahren
Vorschlag der Kommission: Die Kommission legt dem Europäischen Parlament einen Gesetzgebungsvorschlag vor. Erste Lesung des Parlaments: Während der ersten Lesung prüft das Europäische Parlament den Kommissionsvorschlag und kann ihn anpassen oder ändern. Erste Lesung des Rats: Während der ersten Lesung kann der Rat entscheiden, ob er den Standpunkt des Parlaments akzeptier; in diesem Fall ist der Rechtsakt angenommen. Oder er kann den Standpunkt des Parlaments abändern und dem Parlament den Vorschlag zur zweiten Lesung zurücksenden. Zweite Lesung des Parlaments: Das Parlament prüft den Standpunkt des Rats und billigt ihn (in diesem Fall ist der Rechtsakt angenommen), oder es lehnt ihn ab (in diesem Fall wird der Rechtsakt hinfällig, und das gesamte Verfahren ist beendet), oder es schlägt Änderungen vor und sendet dem Rat den Vorschlag zur zweiten Lesung zurück. Zweite Lesung des Rates Der Rat prüft den Standpunkt des Parlaments aus zweiter Lesung und billigt entweder alle Abänderungen des Parlaments, was bedeutet, dass der Rechtsakt angenommen ist, oder billigt nicht alle Abänderungen, was zur Einberufung des Vermittlungsausschusses führt. Vermittlung Der Vermittlungsausschuss, der sich aus einer gleichen Zahl von MdEP und Vertretern des Rates zusammensetzt, versucht, eine Einigung über einen gemeinsamen Entwurf zu erreichen. Ist er nicht erfolgreich, wird der Rechtsakt hinfällig, und das Verfahren ist beendet. Einigt man sich auf einen gemeinsamen Entwurf, wird er dem Europäischen Parlament und dem Rat für eine dritte Lesung übermittelt. EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

127 Transkript Das ordentliche Gesetzgebungs- verfahren
Dritte Lesung des Parlaments: Das Europäische Parlament prüft den gemeinsamen Entwurf und stimmt im Plenum über ihn ab. Es kann den Wortlaut des gemeinsamen Entwurfs nicht ändern. Wenn es ihn ablehnt oder nicht auf ihn reagiert, ist der Rechtsakt nicht angenommen, und das Verfahren ist beendet. Wenn das Parlament und der Rat ihn billigen, ist der Rechtsakt angenommen. Dritte Lesung des Rates: Der Rat prüft den gemeinsamen Entwurf. Er kann den Wortlaut nicht ändern. Wenn er ihn entweder ablehnt oder nicht reagiert, wird der Rechtsakt hinfällig, und das Verfahren ist beendet. Wenn er den Entwurf billigt und das Parlament ihn ebenfalls billigt, ist der Rechtsakt angenommen. Gesetzesvorschlag angenommen: Sobald sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat den endgültigen Text eines Gesetzgebungsvorschlags gebilligt haben, wird er gemeinsam von den Präsidenten und den Generalsekretären beider Organe unterzeichnet. Nach der Unterzeichnung werden die Texte im Amtsblatt veröffentlicht und werden amtlich. Gesetzesvorschlag abgelehnt: Wird der Gesetzgebungsvorschlag in irgendeiner Phase des Verfahrens abgelehnt, oder gelangen das Parlament und der Rat nicht zu einem Kompromiss, wird der Vorschlag nicht angenommen, und das Verfahren ist beendet. Ein neues Verfahren kann nur mit einem neuen Vorschlag der Kommission eingeleitet werden. EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

128 Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
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129 Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
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130 Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
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131 Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
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132 Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
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133 Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren in Zahlen
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134 Beispiel ordentliches Gesetzgebungsverfahren Roaming in der EU
VO Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union: EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

135 Beispiel ordentliches Gesetzgebungsverfahren Roaming in der EU
VO 2017/920 zur Änderung der VO Nr. 531/2012 in Bezug auf Vorschriften für Großkunden-Roamingmärkte: EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

136 Rechte in der EU EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA
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137 Wie sind die Grund- und Menschenrechte in der EU geschützt?
Grundrechte, wie in der EMRK gewährleistet und wie sie sich aus gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, sind allgemeine Grundsätze des Unionsrechts Charta der Grundrechte der Europäischen Union Rechte: begründen subjektive Ansprüche des Einzelnen gegenüber Organen der EU oder Behörden der MS Grundsätze: können durch Rechts- oder Durchführungsakte umgesetzt werden; zu deren Auslegung oder Überprüfung dienen die Grundsätze als Maßstab (von den Grundsätzen selbst können keine direkten Ansprüche abgeleitet werden) EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

138 Verhältnis der Charta zur Europäischen Menschenrechtskonvention
das EU-Recht kann weitergehenden Schutz als die EMRK gewähren keinesfalls darf der Schutz durch die Charta geringer sein als der Schutz durch die EMRK EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

139 Ihre Rechte als EU-Staatsbürger
Welche Rechte denken Sie haben Sie als EU-Staatsbürger? Haben Sie schon einmal bewusst von einem dieser Rechte Gebrauch gemacht? EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

140 Ihre Rechte als EU-Staatsbürger
EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

141 Transkript Ihre Rechte als EU-Staatsbürger
Als Staatsangehöriger eines EU-Landes sind Sie automatisch EU-Staatsbürger. Ihre EU-Staatsbürgerschaft bietet zahlreiche Vorteile, etwa das Recht, sich unter bestimmten Bedingungen EU-weit frei zu bewegen und aufzuhalten. Dies bedeutet, dass Sie überall in der EU zuhause sein können. Sie dürfen sich in jedem EU-Land bis zu drei Monaten aufhalten. Sie benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie sich länger als drei Monate aufhalten möchten, müssen Sie einfach Ihren Wohnsitz anmelden. Die Anforderungen sind von Land zu Land und je nach Grund Ihres Aufenthaltes verschieden. Als Arbeitnehmer dürfen Sie, sobald Sie einen Beschäftigungsnachweis haben, bleiben, solange Sie möchten. Als Arbeitssuchender dürfen Sie sich bis zu sechs Monate in einem anderen EU-Land aufhalten. Als Rentner haben Sie das Recht, in jedem beliebigen EU-Land zu wohnen. Sie benötigen lediglich eine Krankenversicherung und den Nachweis, dass Sie über die nötigen Mittel für Ihren Unterhalt verfügen. Als Student gelten dieselben Bedingungen, sofern Sie an einer anerkannten Schule oder Universität eingeschrieben sind. Ihre EU-Staatsbürgerschaft bietet jedoch noch mehr Rechte. So kann sich etwa auch Ihre Familie in Ihrer neuen EU-Heimat niederlassen, und Sie haben das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen. Nach fünf Jahren rechtmäßigem Wohnsitz in einem anderen EU-Land können Sie einen ständigen Wohnsitz beantragen. In der EU sind Sie immer zuhause. EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

142 Welche Rechte ergeben sich aus der Unionsbürgerschaft?
Staatsbürger/-innen der MS der EU besitzen automatisch zusätzlich zur nationalen Staatsbürgerschaft die Unionsbürgerschaft Rechte Mobilitäts- und Aufenthaltsrecht in der EU aktives und passives Kommunalwahlrecht aktives und passives Wahlrecht zum EP diplomatischer und konsularischer Schutz in den Drittstaaten durch die Vertretungsbehörden anderer MS, wenn der Heimatstaat keine Vertretung hat Petitionsrecht beim EP Beschwerderecht an den Bürgerbeauftragten des EP EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

143 Binnenmarkt und Grundfreiheiten
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144 Was versteht man unter dem Begriff Binnenmarkt?
der Binnenmarkt ist ein Gebiet, in dem das gesamte wirtschaftliche Geschehen einheitlichen Regeln und Bedingungen unterliegt Güter, Dienstleistungen, Personen und Kapital müssen frei verkehren können (vier Freiheiten des Binnenmarkts) gemeinsam aufgestellte Regeln sichern diese Freiheiten einzelstaatliche Bestimmungen sind an diese Gemeinschaftsbestimmungen anzupassen EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

145 Freier Warenverkehr unterschiedliche Produktions- und Verwendungsbestimmungen werden gegenseitig anerkannt, oder gemeinsame Regeln, die in allen Staaten des Binnenmarkts gelten, werden geschaffen z.B. Sicherheitsbestimmungen, technische Standards, Steuern, usw. Beseitigung der Warenkontrollen an den innergemeinschaftlichen Grenzen EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

146 Freier Personenverkehr
Berufsausübung von Arbeitnehmern (Freizügigkeit) und die Niederlassung für Unternehmen (Niederlassungsfreiheit) muss zu gleichen Bedingungen gewährleistet sein (Anerkennung von beruflichen Ausbildungen) Beseitigung der Personenkontrollen an den innergemeinschatlichen Grenzen EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

147 Schengener Abkommen erstes Schengener Abkommen aus 1985 (Benelux, D, F); zweites Schengener Abkommen – Durchführungsübereinkommen aus 1990 Abkommen ergänzen das Binnenmarktprogramm mit dem Schengen-Recht werden die Binnengrenzkontrollen zwischen den teilnehmenden Staaten abgeschafft und die mit den offenen Grenzen verbundenen Sicherheitsfragen geregelt (Außengrenzkontrolle, Kriminalitätsbekämpfung, Zusammenarbeit von Polizei und Justizbehörden) ursprünglich ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen einzelnen Staaten, da nicht alle Staaten bereit waren, den Wegfall der Grenzkontrollen zu akzeptieren (UK, IR) Grenzkontrollen zwischen 22 der 28 MS aufgehoben EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

148 Nicht-EU-Schengenmit- glieder Zukünftige Schengenmitglieder
Vollanwenderstaaten Nicht-EU-Schengenmit- glieder Zukünftige Schengenmitglieder Kooperierende Staaten EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

149 Freier Dienstleistungsverkehr
Dienstleistungen aller Art (gewerbliche, freiberufliche, handwerkliche, kaufmännische, Bank- und Versicherungsdienstleistungen, usw.) dürfen keinen Ungleichbehandlungen unterliegen EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

150 Freier Kapitalverkehr
Vermögen darf in alle anderen MS transferiert und dort angelegt werden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die in anderen MS ihren Sitz haben und Erwerb von Rechten an diesen (Produktionsmittel oder auch Grundstücke) Grundstückserwerb zu privaten Zwecken EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

151 Die EU auf kommunaler ebene
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152 Einfluss der EU auf kommunaler Ebene
In welche Gebiete der Stadtverwaltung denken Sie hat EU-Recht Einfluss? Haben Sie in Ihrer täglichen Arbeit bei der Stadt Salzburg schon einmal den Einfluss der EU bemerkt? EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

153 5 Gebiete des rechtlichen Einflusses der EU
Wettbewerb Umweltbestimmungen Lebensmittelsicherheit Diskriminierungsfreiheit gesetzliche Bilanzprüfung EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

154 Wettbewerb um den Binnenmarkt mit der Güter-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalfreizügigkeit aufrechtzuerhalten, gibt es Regeln, die es Regierungen verbieten, Unternehmen eines anderen MS zu diskriminieren die EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und über staatliche Beihilfen sind zwei Beispiele für Regulierungen, die auf lokale und regionale Gebietskörperschaften Auswirkungen haben z.B. bei einem Upgrade der Computersystemsoftware der Stadt Salzburg oder bei der Anschaffung neuer Parkautomaten muss die RL über die Vergabe öffentlicher Aufträge beachtet werden kauft oder verkauft die Stadt Salzburg Grundstücke oder Eigentum müssen die Regeln über die staatliche Beihilfe befolgt werden EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

155 Umwelt von der EU wurden Regelungen zum Schutz von Gewässern, Wäldern, der Luft, Tieren und Pflanzen erlassen lokale und regionale Gebietskörperschaften spielen in diesen Bereich vor allem als Aufsichtsbehörden für den Umwelt- und Gesundheitsschutz eine große Rolle auch öffentliche Vorhaben und Programme müssen laut EU-RL auf die Umwelt Bedacht nehmen; daher müssen auch Gemeinden bedenken, welche Maßnahmen sie ergreifen, um ihre Dienstleistungen umweltfreundlicher zu machen EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

156 Lebensmittelsicherheit
die EU hat einen großen regulatorischen Rahmen zur Lebensmittelsicherheit geschaffen; er umfasst alles von Tieren und Pflanzen bis hin zum fertigen Produkt im Geschäft diese Regeln haben für lokale Behörden zu neuen Aufgaben geführt und teilweise neue Verantwortungen als Aufsichtsbehörden geschaffen EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

157 Diskriminierungsfreiheit
Österreich ist an die EU-Grundrechtecharta gebunden alle Teile der öffentlichen Verwaltung in Österreich haben die Verantwortung, die Einhaltung der Grundrechte sicherzustellen lokale Gebietskörperschaften sind in ihrer Rolle als Dienstgeber auch an die RL über Diskriminierung gebunden EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

158 Gesetzliche Bilanzprüfung
die EU-Regelungen bezüglich gesetzlicher Bilanzprüfungen betreffen auch lokale Gebietskörperschaften sie dienen der Schaffung gemeinsamer Regeln für Unternehmen, die in der EU tätig sind EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017

159 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Dagmar Stranzinger EU-Recht | Mag. Dagmar Stranzinger, MBA © Oktober 2017


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