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Zukunft BEEHZ Entwicklung der Gemeindefinanzen Gemeindeinspektorat Kanton Aargau Version 27.1.09.

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Präsentation zum Thema: "Zukunft BEEHZ Entwicklung der Gemeindefinanzen Gemeindeinspektorat Kanton Aargau Version 27.1.09."—  Präsentation transkript:

1 Zukunft BEEHZ Entwicklung der Gemeindefinanzen Gemeindeinspektorat Kanton Aargau Version 27.1.09

2 1. Ausgangslage Die Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen und Zeihen weisen per Ende 2008 voraussichtlich eine verzinsliche Nettoschuld von rund 10,7 Mio. aus. Die Bilanzfehldeckung beträgt voraussichtlich rund 0,5 Mio. Franken. Die Finanzlage sämtlicher Gemeinden ist - mit Ausnahme von Elfingen (Investitionen?) – angespannt; die Finanzhaushalte sind wenig belastbar.

3 2. Prognosen für die Einzelgemeinden Grundlagen, Rahmenbedingungen: Finanzplanungen der einzelnen Gemeinden Harmonisierung der Entwicklungsfaktoren (Zuwachs Steuern und Nettoaufwand, Zins- und Annuitätssätze, Auswirkungen der Reformen (AFAG) Unveränderte Steuerfüsse ab 2009 (Bözen 123%,Effingen/Elfingen 121%, Hornussen 125%, Zeihen 122%)

4 2. Prognosen für die Einzelgemeinden Grundlagen, Rahmenbedingungen: Finanzausgleich berechnet aufgrund der Plan- daten der Gemeinden Beschränkung auf den steuerfinanzierten Bereich, d.h. Investitionen der Eigen- wirtschaftsbetriebe wurden nicht berück- sichtigt (da gebührenfinanziert)

5 Bözen - Finanzplanung 2009 - 2018 Nettoinvestitionen und Eigenfinanzierung

6 Nettoschuld und Verschuldungsgrenze

7 Fazit Die geplanten Investitionen können nicht realisiert werden. Die zu schwache Eigenfinanzierung führt zu hohen Bilanzunterdeckungen und zu einer massiven Überschuldung ab 2010. Der Grund hiefür liegt nicht ausschliess- lich beim Wegfall des Grundbedarfs im Finanzausgleich.

8 Effingen - Finanzplanung 2009 - 2018 Nettoinvestitionen und Eigenfinanzierung

9 Nettoschuld und Verschuldungsgrenze

10 Fazit Der Finanzhaushalt ist nicht in Ordnung. Die ohnehin tief angesetzten Investitions- kosten können nicht finanziert werden. Die Eigenfinanzierung ist in Anbetracht der Verschuldung deutlich zu gering. Es entsteht eine nicht tragbare Fehldeckung. Die Überschuldung besteht während der ganzen Planperiode (Tendenz steigend). Der Wegfall des Grundbedarfs im Finanz- ausgleich wird die Problematik verschärfen.

11 Elfingen - Finanzplanung 2009 - 2018 Nettoinvestitionen und Eigenfinanzierung

12 Nettoschuld und Verschuldungsgrenze

13 Fazit Der Finanzhaushalt ist in Ordnung; in den Folgejahren können Reserven gebildet werden. Die geplanten Investitionen können realisiert werden. Die vorhandenen Schulden können voraus- sichtlich vollständig abgetragen werden. Der Wegfall des Grundbedarfs im Finanz- ausgleich wird die Gemeinde frühestens ab 2018 belasten.

14 Hornussen - Finanzplanung 2009 - 2018 Nettoinvestitionen und Eigenfinanzierung

15 Nettoschuld und Verschuldungsgrenze

16 Fazit Der Finanzhaushalt ist nicht in Ordnung. Es besteht praktisch keine Selbstfinanzierung; dies führt zu einer nicht verantwortbaren Bilanzfehldeckung. Ab 2010 entsteht eine Überschuldung mit steigender Tendenz. Der Wegfall des Grundbedarfs im Finanz- ausgleich wird die Gemeinde ab 2018 zu- sätzlich belasten.

17 Zeihen - Finanzplanung 2009 - 2018 Nettoinvestitionen und Eigenfinanzierung

18 Nettoschuld und Verschuldungsgrenze

19 Fazit Die in den Jahren 2011/12 geplanten hohen Investitionen können realisiert werden, führen aber zu einer starken Erhöhung der Verschuldung. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist zwar in Ordnung, die Eigenfinanzierung in Anbetracht der Verschuldung aber zu gering. Es entsteht ab 2012 eine Fehldeckung bis zu 1,2 Mio. im Jahre 2018.

20 3. Prognose für die fusionierte Gemeinde Grundlagen, Rahmenbedingungen: Es wird von einem Zusammenschluss per 1.1.2012 ausgegangen. Aufgrund der Planungen der Einzelgemeinden wurden die Eingangsdaten für die zusammen- geschlossene Gemeinde ermittelt. Die Investitionen wurden von den Einzelge- meinden übernommen.

21 Aufgrund der vorgeschlagenen Gemeinde- reform wird mit einem Zusammenschluss- oder Entschuldungsbeitrag des Kantons von rund 12.5 Mio. Franken gerechnet (2012). Das Einsparpotential von rund Fr. 500'000.-- pro Jahr wurde ab 2012 mitberücksichtigt. Die Plandaten wurden auf der Basis eines Steuerfusses von 121 % berechnet.

22 Die zusammengeschlossene Gemeinde erhält aufgrund der prov. Berechnungen voraussicht- lich einen Finanzausgleichsbeitrag von jährlich 2,0 bis 2,5 Mio. Franken. Der Wegfall des Grundbedarfs wird durch die geplanten flankierenden Massnahmen gemäss Projekt Gemeindereform kompensiert.

23 Nettoinvestitionen und Eigenfinanzierung Einzelgemeinden kumuliertZusammengeschlossene Gemeinde

24 Nettoschuld und Verschuldungsgrenze Einzelgemeinden kumuliertZusammengeschlossene Gemeinde

25 Beurteilung Die geplanten Investitionen können realisiert werden. Nicht berücksichtigt wurden allfällige Initial-Investitionen. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist in Ordnung. Die Verschuldung reduziert sich bis auf unter 3 Mio. Franken und nimmt in den Folgejahren noch ab. Der Steuerfuss kann voraussichtlich auf deutlich unter 120 % gesenkt werden.

26 F a z i t Aufgrund der Plandaten lässt sich der Finanzhaushalt mit einem Steuerfuss von 115 % auf die Dauer ausgeglichen gestalten. Bei einem Zusammenschluss lassen sich durch die Nutzung von Synergien finanzielle Einsparungen generieren, die heute nicht quantifizierbar sind.

27 Der Zusammenschluss der oberen Fricktal- Gemeinden bringt - auch in finanzieller Hinsicht - eine echte Chance für ein geografisch zu- sammengehöriges Gebiet. Die Weiterentwicklung der Region ist sicher- gestellt.


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