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HMWB-Ausweisung – grundsätzliches Vorgehen

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Präsentation zum Thema: "HMWB-Ausweisung – grundsätzliches Vorgehen"—  Präsentation transkript:

1 HMWB-Ausweisung – grundsätzliches Vorgehen
– Veröffentlichung der Anhörungsdokumente der Flussgebiete: Zeitpläne und Arbeitsprogramme – Veröffentlichung der Anhörungsdokumente der Flussgebiete: Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen – Veröffentlichung der Anhörungsdokumente: Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm, Umweltbericht

2 Aktualisierung der Bestandsaufnahme 2013:
Kein Bericht an EU vorgesehen. Dient der Vorbereitung des Bewirtschaftungsplanes, der 2014 ausgelegt wird. Keine Aktualisierung der C-Berichte. Zwei Schwerpunkte: Überprüfung und Aktualisierung der signifikanten Belastungen z. B. Anzahl der Wasserentnahmen, der Kläranlagen, der Querbauwerke etc. Überprüfung und Aktualisierung des Gewässerstatus NWB, HMWB und AWB

3 Warum gibt es erheblich veränderte Wasserkörper?
Grundlage: WRRL Artikel 4.3 (a) Zahlreiche Wasserkörper wurden in großem Umfang physikalisch verändert, um verschiedenste Wassernutzungen zu ermöglichen Die vorgenommenen hydromorphologischen Änderungen sind so umfangreich, dass ein guter ökologischer Zustand nicht erreicht werden kann, ohne die Nutzungen deutlich zu beeinträchtigen Umweltziele: gutes ökologisches Potenzial & guter chemischer Zustand. Das ökologische Potenzial ist ein weniger strenges Ziel als der ökologische Zustand Geht um erhebliche, vom Menschen vorgenommene Veränderungen. Alle sechs Jahre zu überprüfen. Das Konzept „erheblich veränderter Wasserkörper“ wurde eingeführt , um so die aus sozialer und wirtschaftlicher Sicht wertvollen Nutzungsformen zu ermöglichen und gleichzeitig durch Maßnahmen zur ökologischen Schadensbegrenzung die Gewässergüte zu verbessern. Beim guten ökologische Potenzial werden negative ökologische Auswirkungen zugelassen, die sich aus den physikalischen Veränderungen ergeben, die für die spezifizierten Nutzungen erforderlich sind. Heißt nicht, dass keine Maßnahmen umgesetzt werden müssen. HMWB heißt auch nicht, dass an dem ganzen Wasserkörper keine Maßnahmen umzusetzen sind: ein Teil eines Wasserkörpers unterliegt vielleicht nicht der Nutzung oder in Teilen des Wasserkörpers lässt die Nutzung mehr Maßnahmen zu als in anderen.

4 Auswertung der Bewirtschaftungspläne durch die EU
Ausweisung von HMWB ist in Deutschland von drei Faktoren abhängig: Topographische Gliederung und dem daraus resultierenden Landschaftswasserhaushalt, kulturhistorisch gewachsenen Nutzungen Sehr hohe Bevölkerungsdichte Weit verbreitete Infrastruktureinrichtungen

5 Karte einfügen? Die Nord-Südverteilung ist passend zur naturräumlichen Gliederung in Deutschland. Im norddeutschen Tiefland und in den Tiefebenen der großen Fließgewässer ist der Anteil der HMWB hoch und kulturhistorisch gewachsen: Landentwässerung, Stauhaltungen und Begradigungen für die Schifffahrt.

6 Vorgehensweise in NI Ein Rückblick:
2007 wurden in intensiver Diskussion die HMWB ausgewiesen Ausfüllen der Formblätter Grundlage für den Bewirtschaf- tungsplan 2009 Die gewählten Nutzungen wurden dann als sogenannte Ausweisungsgründe im Bewirtschaftungsplan an die EU gemeldet. Über die damals gewählte Vorgehensweise konnten mehrere Nutzungen/Ausweisungsgründe pro WK festgelegt werden.

7 Nachfragen der EU: Im Ergebnis ihrer Auswertung vermutet die KOM, dass die Vielzahl der ausgewiesenen HMWB und deren regionale Verteilung innerhalb DE Folge unterschiedlicher Verfahren der Ausweisung im Rahmen der Aufstellung der ersten Bewirtschaftungspläne seien. Reaktion der LAWA: Bei der Bestandsaufnahme und der Bewirtschaftungsplanung lag noch kein harmonisiertes Ausweisungsverfahren und noch kein Bewertungsverfahren für das ökologische Potenzial vor. Das muss sich für den nächsten Zyklus ändern. Vorgehen wurde im „Ministerbrief“ 2012 angekündigt.

8 Grundlagen für das Vorgehen:
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser: Empfehlungen zur Ausweisung HMWB/AWB im zweiten Bewirtschaftungsplan in Deutschland Handbuch zur Bewertung und planerischen Bearbeitung von erheblich veränderten (HMWB) und künstlichen Wasserkörpern (AWB) Von Seiten der EU: CIS-Leitfaden Nr. 4: Leitfaden zur Identifizierung und Ausweisung von erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörpern, Die beiden Papier dürfen zusammen mit der Tabelle für die Stellungnahmen verschickt werden. Ein Hinweis: das Handbuch ist noch nicht offiziell von der LAWA-Vollversammlung verabschiedet worden.

9 Ablaufschema Schritt 1: Festlegen eines Wasserkörpers ja
Schritt 2: Handelt es sich um einen künstlichen Wasserkörper? nein Schritt 3: Liegen hydromorphologische Veränderungen vor? ja Schritt 4: Liegen bedeutende hydromorphologische Veränderungen vor? Prüfung Gewässerstruktur Ermittlung der spezifischen Nutzung Gilt nicht nur für die Fließgewässer sondern auch für die Seen. Schema ist sehr genau. Schritt drei ist ein erstes Screening. Schwerpunkt ist Schritt 4 und 5. Ganz klar: Schritt 5: Wenn ein HMWB einen guten ökologischen Zustand hat. Dann kann die Nutzung nicht so erheblich wirken und es kann kein HMWB sein. Gibt noch die weiteren Schritte 6, 7 und 8. Dazu gehört z. B. die Frage, ob mögliche Verbesserungsmaßnahmen bedeutende negative Auswirkungen auf die spezifizierte Nutzung oder die Umwelt haben. Diese Schritte werden im Ausweisungspapier der LAWA behandelt und in Nds. durch MU behandelt. ja Schritt 5: Führen die hydromorphologischen Veränderungen dazu, dass der gute ökologische Zustand verfehlt wird? ja Schritt 6: Ist der Wasserkörper in seinem Wesen insgesamt erheblich verändert?

10 Was haben wir gemacht: Abgleich nach bundeseinheitlichen Vorgaben mit der Gewässerstruktur (Schritt 3) Überprüfung und Reduzierung der Ausweisungsgründe nach den bundeseinheitlichen Vorgaben, Bestimmung einer Fallgruppe (Schritt 4) Prüfen, ob die ermittelten HMWB einen guten ökologischen Zustand erreicht haben (Schritt 5) Grundlage für die Arbeiten waren die 2009 festgelegten HMWB! Gibt bei den verschiedenen Punkten Vorgaben, die Möglichkeit zur Mitwirkung hat sich verändert. Grundlage waren die ausgewiesenen HMWB. Es gab keinen Anhaltspunkt wieder bei Null anzufangen. Unterschiedliche Ergebnisse zu den Erstbewertungen führen möglicherweise zu anderen Ergebnissen, die dem geänderten Verfahren geschuldet sind.

11 Überprüfung der Gewässerstruktur:
Die Gewässerstruktur ist als Indikator für bedeutende Veränderungen in der Hydromorphologie zu betrachten: Wenn über 30 % des Wasserkörpers zu den Strukturklassen 6 und 7 gehören, ist von bedeutenden physischen Veränderungen auszugehen Zusätzlich kann noch die Strukturklasse 5 mit herangezogen werden: Wenn über 30 % des Wasserkörpers zu den Strukturklassen 5, 6 und 7 ist von bedeutenden physischen Veränderungen auszugehen Im Moment gilt die Aussage, dass diese Vorgehensweise so bleibt. Die Anwendung der Strukturklasse 5 erfolgt für GesamtNI. Aussage des Papier: begründete Einzelfälle/Ausnahme. Eventuell gibt es noch Änderungen bei der Anwendung der Strukturklasse 5. Auch 2007 wurde die Struktur betrachtet. Die Gewässerstrukturkartierungen sind das passende Instrument, um die bei de HMWB-Ausweisung abgefragten morphologischen Veränderungen zu erfassen. Die Kriterien zur Struktur müssen für die Vergabe des HMWB-Status erfüllt sein!

12 Ausschnitt aus der Beschreibung der Strukturklassen:
Strukturklasse 5/ stark verändert: Die Gewässerstruktur ist durch Kombination von Eingriffen z. B. in die Linienführung, durch Uferverbau, Querbauwerke, Stauregulierung, Anlagen zum Hochwasserschutz und/oder durch die Nutzungen in der Aue beeinträchtigt Strukturklasse 6/ sehr stark verändert: Die Gewässerstruktur ist durch Kombination von Eingriffen z. B. in die Linienführung, durch Uferverbau, Querbauwerke, Stauregulierung, Anlagen zum Hochwasserschutz und/oder durch die Nutzungen in der Aue stark beeinträchtigt Strukturklasse 7/ vollständig verändert: Die Gewässerstruktur ist durch Eingriffe in die Linienführung, durch Uferverbau, Querbauwerke, Stauregulierung, Anlagen zum Hochwasserschutz und/oder durch die Nutzungen in der Aue vollständig verändert

13 Überprüfung der Gewässerstruktur - Fazit
Die Prüfung der Strukturklassen bringt Veränderungen in der Anzahl! Übersicht Änderungen Status Wasserkörper 2009/2013 (Stand ) Summe WK: 1.611 2009 2013 Differenz 2013 zu 2009 NWB (natürlich) 286 (18%) 367 (23%) plus 81 WK (plus 5%) HMWB (erheblich verändert) 994 (62%) 860 (53%) minus 134 WK (minus 9%) davon (Strukturklasse 6, 7) - 516 (60%) (Strukturklasse 5, 6, 7) 344 (40% begründete Einzelfälle) In Geko zu diskutieren 53 (3,5%) AWB (künstlich) 331 (20%) insgesamt 8 Umsortierungen Summe WK 2009 mit neuen WK! Summe der WK kann sich noch ändern geht hier erstmal um grundsätzliche Tendenzen.

14 HMWB 2013, Stand Zahlen nicht mit 2009 alt vergleichbar, da neue WK dazugekommen, Ergebnisse wurden von alten WK auf neue übertragen WK zur Diskussion in den Geko neue natürliche Gewässer (NWB) erheblich veränderte Gewässer (HMWB)

15 Was haben wir gemacht: Abgleich nach bundeseinheitlichen Vorgaben mit der Gewässerstruktur (Schritt 3) Überprüfung und Reduzierung der Ausweisungsgründe nach den bundeseinheitlichen Vorgaben, Bestimmung einer Fallgruppe (Schritt 4) Prüfen, ob die ermittelten HMWB einen guten ökologischen Zustand erreicht haben (Schritt 5) Gibt bei den verschiedenen Punkten Vorgaben, die Möglichkeit zur Mitwirkung hat sich verändert.

16 Ein Ausweisungsgrund ist ausreichend, um den HMWB-Status zu sichern
Überprüfung und Reduzierung der Ausweisungsgründe nach den bundeseinheitlichen Vorgaben, Bestimmung einer Fallgruppe: Ein Ausweisungsgrund ist ausreichend, um den HMWB-Status zu sichern Betrachtet wird die Nutzung am Gewässer in einem festgelegten Gewässerkorridor Es gibt bundeseinheitliche Kriterien für die Festlegung der Ausweisungsgründe Die prägende Nutzung bildet zusammen mit dem Gewässertyp die Fallgruppe und damit die Grundlage für die Berechnung des ökologischen Potenzials und die Ableitung der Maßnahmen In Abhängigkeit von Gewässergröße, Gewässertyp wird ein Gewässerkorridor um einen Wasserkörper festgelegt: Angabe 50 – 100 m oder auch 200 m. Die Nutzungen leiten sich ab aus den Vorgaben der WRRL!

17 Übersicht zu den Ausweisungsgründen
Ausweisungsgrund/Nutzung Kriterien Urbanisierung und Hochwasserschutz mit Vorland Urbanisierung und Hochwasserschutz ohne Vorland Siedlungsanteil im Gewässerkorridor > 30 %, ggf. Siedlungsanteil im Gewässerkorridor < 30 %, jedoch Verkehrswegedichte > 100 m/ha Mit/ohne Vorland ist individuell zu prüfen. Landentwässerung und Hochwasserschutz Anteil Acker und Grünland im Gewässerkorridor > 50 % (sowie ggf. zusätzlich Siedlung < 30 %) Kulturstaue (Landentwässerung und Bewässerung) Steuerbare Wehre sowie Anteil Acker und Grünland im Gewässerkorridor > 50 %, keine natürliche Abflussdynamik vorhanden Ausweisungsgründe nach WRRL Schifffahrt einschließlich Hafenanlagen oder Freizeit und Erholung Eingriffe zur Speicherung des Wassers z. B. für Trinkwasserversorgung, Stromerzeugung oder Bewässerung Wasserregulierung, Schutz vor Überflutung, Landentwässerung Sonstige ebenso wichtige nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des Menschen Nichts neues zu vorher, heißt alles ein bisschen anders oder ist neu systematisiert. Aber ganz neu und maßgebend sind die Kriterien zu den Ausweisungsgründen. Vorher gab es keine Kriterien und verschiedene Plausibilitätsprüfungen haben gezeigt, dass z. B. die Verwendung des Grundes Urbanisierung nicht im Einklang der Daten zur Landnutzung standen. Hier evtl. die Frage nach dem Ausweisungsgrund LWS einflechten bzw. bearbeiten. Landwirtschaft wird in Art 4 als Nutzung nicht genannt, sondern nur die Landentwässerung! Bei einem Ecostat-Workshop (2010??) wurde daher die LW als spezifizierte Nutzung ausgeschlossen und die mit LW aber auch anderen Nutzungen in Verbindung stehende relevante Nutzung die Landentwässerung angesehen. 

18 Übersicht zu den Ausweisungsgründen
Ausweisungsgrund/Nutzung Kriterien Hochwasserschutz Beidseitig auf ≥ 25 % der WK-Länge mit Deiche oder Verwallungen Schifffahrt Prüfung/Zuordnung ausschließlich von Bundeswasserstraßen freifließend, staureguliert und von Hafenanlagen bzw. marinen Stützpunkten (Landesverteidigung) Wasserkraft Wasserkraftanlage(n), mindestens 50 % des WK` s sollten durch Nutzung beeinträchtigt sein (Rückstaubereiche) Wasserversorung/ Trinkwasserspeicherung Talsperren Bergbau

19 Übersicht zu den Ausweisungsgründen
Ausweisungsgrund/Nutzung Kriterien Freizeit und Erholung Zuordnung nur bei intensiver Freizeitnutzung und gleichzeitig dadurch veränderter Morphologie. Umwelt im weiteren Sinne Denkmalschutz, Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, Erhaltungszustand des nationalen Natur- und Kulturerbes, Umweltziele von (EU-) Schutzgebieten

20 Fazit - Überprüfung der Ausweisungsgründe:
Ausweisungsgründe/Nutzungen HMWB-Anzahl Landentwässerung und Hochwasserschutz 896 Urbanisierung Urbanisierung u. Hochwasserschutz (ohne Vorland) 24 Urbanisierung u. Hochwasserschutz (mit Vorland) 20 Schifffahrt Schifffahrt auf frei fließenden Gewässern 21 Schifffahrt auf staugeregelten Gewässern 6 Schifffahrt auf Kanälen  0 Kulturstaue (Landentwässerung und -bewässerung ) 9 Hochwasserschutz 8 Wasserkraft 3 Bergbau Talsperren Freizeit und Erholung Umwelt im weiteren Sinne Verteilung der Ausweisungsgründe eindeutig, keine offenen Fragen. Im Vergleich zu 2009 gibt es jetzt die Kriterien. Der Ausweisungsgrund Landentwässerung und Hochwasserschutz ist prägend, dort ist der ehemals geltende Ausweisungsgrund Landwirtschaft mit eingegangen. Beschreibung aus dem Anhang des Handbuchs: Durch die nutzungsbedingte Funktion sind die Gewässer i. d. R. stark eingetieft und ohne Auenanbindung. Die Gerinne sind strukturarm; es findet i. d. R. eine intensive Unterhaltung statt. Grundlage für Statistik: 994 HMWB von 2009, 7 WK ohne Ausweisungsgrund z. B. Flussseen wie Lopausee.

21 Fazit - Reduzierung der Ausweisungsgründe:
Anzahl Ausweisungsgründe 2009 2013 (Stand ) 1 122 895 2 162 72 3 238 17 4 218 5 172 6 64 7 20 8 Gibt auch die Fälle mit mehreren Ausweisungsgründen. Aber ein Ausweisungsgrund ist immer dominant und geht in die Berechnung des Potenzials ein. Grundlage für Statistik: 994 HMWB von 2009, 7 WK ohne Ausweisungsgrund z. B. Flussseen wie Lopausee. Summen stimmen nicht überein wegen  Aufteilung WKK

22 Was haben wir gemacht: Abgleich nach bundeseinheitlichen Vorgaben mit der Gewässerstruktur (Schritt 3) Überprüfung und Reduzierung der Ausweisungsgründe nach den bundeseinheitlichen Vorgaben, Bestimmung einer Fallgruppe (Schritt 4) Prüfen, ob die ermittelten HMWB einen guten ökologischen Zustand erreicht haben (Schritt 5) Gibt bei den verschiedenen Punkten Vorgaben, die Möglichkeit zur Mitwirkung hat sich verändert.

23 Bewertung der ermittelten HMWB nach den Vorgaben für die Zustandsbewertung
Ergebnisse zum ökologischen Zustand liegen fast (!) flächendeckend und plausibilisiert vor: Landesweit haben insgesamt 23 Wasserkörper einen guten ökologischen Zustand Diese Wasserkörper können nicht als HMWB ausgewiesen werden Die vorläufigen Ergebnisse fließen ein in die Risikoanalyse, die Teil der Bestandsaufnahme ist: Abschätzung der Zielerreichung 2021: unwahrscheinlich, wahrscheinlich, unklar Die Bewertung muss nächstes Jahr im Frühjahr für die Arbeiten am zweiten Bewirtschaftungsplan vorliegen. Zahlen noch in Veränderung begriffen. Geht hier nur um die Tendenz!

24 Und jetzt: die Ergebnisse in Ihrem Bearbeitungsgebiet!
Was haben wir gemacht: Abgleich nach bundeseinheitlichen Vorgaben mit der Gewässerstruktur Überprüfung und Reduzierung der Ausweisungsgründe nach den bundeseinheitlichen Vorgaben, Bestimmung einer Fallgruppe Prüfen, ob die ermittelten HMWB einen guten ökologischen Zustand erreicht haben Und jetzt: die Ergebnisse in Ihrem Bearbeitungsgebiet! Gibt bei den verschiedenen Punkten Vorgaben, die Möglichkeit zur Mitwirkung hat sich verändert.


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