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Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Urheberrechtsstreit.

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Präsentation zum Thema: "Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Urheberrechtsstreit."—  Präsentation transkript:

1 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Urheberrechtsstreit

2 Urheberrechtsstreit Urheberrecht Schützt geistige Werke der Literatur und Kunst Schützt geistige Werke der Literatur und Kunst Der Urheber hat das ausschliessliche Recht was mit seinem Werk geschieht. Der Urheber hat das ausschliessliche Recht was mit seinem Werk geschieht. Werk mit der Erstellung geschützt. Werk mit der Erstellung geschützt. Verfällt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Verfällt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

3 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Google Books Volltext Suchmaschine Volltext Suchmaschine Zeigt urheberrechtlich nicht geschützte Werke ganz. Zeigt urheberrechtlich nicht geschützte Werke ganz. Von Urheberrechtlich geschützten Werken werden manchmal gar keine Textpassagen bis zu einem Grossteil des Buches angezeigt. Von Urheberrechtlich geschützten Werken werden manchmal gar keine Textpassagen bis zu einem Grossteil des Buches angezeigt.

4 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Geschichte Google Books 2004: Google Print wird vorgestellt. 2004: Google Print wird vorgestellt. 2005: Google beginnt mit dem Einscannen von universitären Bibliotheken. In Europa werden lediglich urheberrechtlich nicht geschützte Werke eingescannt. 2005: Google beginnt mit dem Einscannen von universitären Bibliotheken. In Europa werden lediglich urheberrechtlich nicht geschützte Werke eingescannt. April 2005: Eine eigene Suche books für das Programm wird eingeführt. April 2005: Eine eigene Suche books für das Programm wird eingeführt. September 2005: Google wird von Autoren und Verlägen verklagt wegen Verletzung des Copyrights. September 2005: Google wird von Autoren und Verlägen verklagt wegen Verletzung des Copyrights. 2008: Google Books Settlement: Vergleichsvorschlag von google mit opt out Pauschallösung. 2008: Google Books Settlement: Vergleichsvorschlag von google mit opt out Pauschallösung. – opt out(Autoren müssen Erlaubnis entziehen) – opt in(google muss um Erlaubnis fragen)

5 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Urteil zum Rechtsstreit Mitte Nov 2013 nach 8 Jahren Mitte Nov 2013 nach 8 Jahren Google darf Bücher digitalisieren Google darf Bücher digitalisieren Richter Denny Chin: Richter Denny Chin: – In my view, Google Books provides significant public benefits. It advances the progress of the arts and sciences, while maintaining respectful consideration for the rights of authors and other creative individuals, and without adversely impacting the rights of copyright holders.

6 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Fair use Gesetz welches das Urheberrecht einschränkt Gesetz welches das Urheberrecht einschränkt Google beruft sich auf Fair use Google beruft sich auf Fair use Schrankenbestimmungen in Europa Schrankenbestimmungen in Europa Fair use erlaubt die Wiedergabe von urheberrechtlich geschütztem Material Fair use erlaubt die Wiedergabe von urheberrechtlich geschütztem Material – Zu gewissen Zwecken – Unter vier Kriterien

7 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Fair use Zwecke Zwecke – Kritik – Stellungsnahme – Berichterstattung – Bildung – Wissenschaft

8 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Fair use Kriterien Kriterien – Zweck und Art der Verwendung – Art des Werkes – Umfang des verwendeten Auszugs – Auswirkung auf den Wert des Werkes

9 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Zweck und Art der Verwendung Zum Wohl der Gemeinschaft Eigener Profit Zum Wohl der Gemeinschaft Eigener Profit Transformative Derivative Transformative Derivative Google Books Google Books – Keine direkte Kommerzialisierung – Scan für digitale Volltextsuche – Etwas Neues – Hilfreich für Forscher und Allgemeinheit – Ersetzt nicht die original Bücher

10 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Art des Werkes Sachbuch Belletristik Sachbuch Belletristik Google Books Google Books – 93% non-fiction

11 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Umfang des verwendeten Auszugs Wie viel Inhalt in Bezug auf das ganze Werk wurde kopiert Wie viel Inhalt in Bezug auf das ganze Werk wurde kopiert Snippets Snippets Google Books Google Books – In diesem Punkt eher nicht erfüllt – Ganzes Werk gescannt – Jedoch nur Auszüge angezeigt – Alles scannen wichtig für Volltextsuche

12 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Auswirkung auf den Wert des Werkes Autoren: Negative Auswirkungen auf Büchermarkt Autoren: Negative Auswirkungen auf Büchermarkt Richter: Positive Auswirkungen Richter: Positive Auswirkungen – Bücher werden gefunden Somit eher gekauft Somit eher gekauft – Alte Bücher vor dem Vergessen bewahrt

13 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Fair use Gesetz sehr offen formuliert Gesetz sehr offen formuliert Riesiges richterliches Ermessen Riesiges richterliches Ermessen Lange Rechtsstreite vorprogrammiert Lange Rechtsstreite vorprogrammiert

14 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Kontroversen Snippets Es wird praktisch das komplette Buch angezeigt Snippets Es wird praktisch das komplette Buch angezeigt Abhängigkeit von der Listung in der Suchmaschine Abhängigkeit von der Listung in der Suchmaschine Europäische Autoren wurden auch digitalisiert Andere Rechtsgrundlage in Europa Europäische Autoren wurden auch digitalisiert Andere Rechtsgrundlage in Europa

15 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Urheberrecht in der Schweiz Schranken des Urheberrechts Fair use Schranken des Urheberrechts Fair use Verwendung zum Eigengebrauch Verwendung zum Eigengebrauch Art. 19 Verwendung zum Eigengebrauch Art. 19 Verwendung zum Eigengebrauch 1 Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt: a. jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde; b. jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse; c. das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation.

16 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Vervielfältigung Einschränkungen der Vervielfältigung ausserhalb des privaten Zirkels gem. Art. 19 Abs 1 a Einschränkungen der Vervielfältigung ausserhalb des privaten Zirkels gem. Art. 19 Abs 1 a Keine vollständige oder weitgehend vollständige Vervielfältigung Keine vollständige oder weitgehend vollständige Vervielfältigung Gewisse Werke dürfen überhaupt nicht vervielfältigt werden: Gewisse Werke dürfen überhaupt nicht vervielfältigt werden: – bildende Kunst – graphischen Aufzeichnungen der Musik – Aufnahme von Vorträgen, Aufführungen oder Vorführungen

17 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Vergütung Eigengebrauch muss vergütet werden Eigengebrauch muss vergütet werden – z.B. Verwendung für Unterricht Ausgenommen ist die Verwendung im engen privaten Kreis. Ausgenommen ist die Verwendung im engen privaten Kreis. Allgemein: Europäische Rechtssysteme schützen den Urheber deutlich stärker Allgemein: Europäische Rechtssysteme schützen den Urheber deutlich stärker

18 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Google Books auch mit geschützen Büchern in den USA legal Google Books auch mit geschützen Büchern in den USA legal Wären in Europa illegal Wären in Europa illegal Es gilt jedoch das Territorialprinzip und das Schutzlandprinzip Es gilt jedoch das Territorialprinzip und das Schutzlandprinzip – Im Gegensatz zum Patentrecht (Universalitätsprinzip) Nationale Gesetze Internet Nationale Gesetze Internet Urheberrecht Patentrecht Urheberrecht Patentrecht

19 Timon Brändli, Manuel Dangel Urheberrechtsstreit Quellen http://wikipedia.org http://wikipedia.org http://wikipedia.org http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920251/201101010000/231.1.pdf http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920251/201101010000/231.1.pdf http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920251/201101010000/231.1.pdf http://www.copyright.gov/title17/ http://www.copyright.gov/title17/ http://www.copyright.gov/title17/ http://www.publishersweekly.com/pw/by-topic/digital/content-and-e-books/article/60006- google-wins-court-issues-a-ringing-endorsement-of-google-books.html http://www.publishersweekly.com/pw/by-topic/digital/content-and-e-books/article/60006- google-wins-court-issues-a-ringing-endorsement-of-google-books.html http://www.publishersweekly.com/pw/by-topic/digital/content-and-e-books/article/60006- google-wins-court-issues-a-ringing-endorsement-of-google-books.html http://www.publishersweekly.com/pw/by-topic/digital/content-and-e-books/article/60006- google-wins-court-issues-a-ringing-endorsement-of-google-books.html http://www.publishersweekly.com/binary-data/ARTICLE_ATTACHMENT/file/000/001/1887- 2.pdf http://www.publishersweekly.com/binary-data/ARTICLE_ATTACHMENT/file/000/001/1887- 2.pdf http://www.publishersweekly.com/binary-data/ARTICLE_ATTACHMENT/file/000/001/1887- 2.pdf http://www.publishersweekly.com/binary-data/ARTICLE_ATTACHMENT/file/000/001/1887- 2.pdf http://www.nzz.ch/aktuell/wirtschaft/wirtschaftsnachrichten/google-darf-buecher- digitalisieren-1.18186026 http://www.nzz.ch/aktuell/wirtschaft/wirtschaftsnachrichten/google-darf-buecher- digitalisieren-1.18186026 http://www.nzz.ch/aktuell/wirtschaft/wirtschaftsnachrichten/google-darf-buecher- digitalisieren-1.18186026 http://www.nzz.ch/aktuell/wirtschaft/wirtschaftsnachrichten/google-darf-buecher- digitalisieren-1.18186026 http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/literatur/wie-fair-ist-fair-use-1.18190541 http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/literatur/wie-fair-ist-fair-use-1.18190541 http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/literatur/wie-fair-ist-fair-use-1.18190541 http://www.zeit.de/digital/internet/2013-11/google-buecher-digitalisierung http://www.zeit.de/digital/internet/2013-11/google-buecher-digitalisierung http://www.zeit.de/digital/internet/2013-11/google-buecher-digitalisierung http://www.prolitteris.ch/de/portrait-prolitteris/rechtliche-grundlage/urheberrecht/http:// http://www.prolitteris.ch/de/portrait-prolitteris/rechtliche-grundlage/urheberrecht/http:// http://www.prolitteris.ch/de/portrait-prolitteris/rechtliche-grundlage/urheberrecht/http:// http://books.google.ch http://books.google.ch http://books.google.ch rawwr.org/wp-content/uploads/2011/08/BG_Paragraph.jpg rawwr.org/wp-content/uploads/2011/08/BG_Paragraph.jpg rawwr.org/wp-content/uploads/2011/08/BG_Paragraph.jpg http://searchengineland.com/google-books-lawsuit-trial-proceedings-move-ahead-while- negotiations-continue-92958 http://searchengineland.com/google-books-lawsuit-trial-proceedings-move-ahead-while- negotiations-continue-92958 http://searchengineland.com/google-books-lawsuit-trial-proceedings-move-ahead-while- negotiations-continue-92958 http://searchengineland.com/google-books-lawsuit-trial-proceedings-move-ahead-while- negotiations-continue-92958


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