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Aufgaben Berufsverband versus Aufgaben Kammer

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Präsentation zum Thema: "Aufgaben Berufsverband versus Aufgaben Kammer"—  Präsentation transkript:

1 Aufgaben Berufsverband versus Aufgaben Kammer
Anke Wiemer

2 Aufgaben Berufsverband versus Aufgaben Kammer
Wie können Hebammen im Rahmen der Selbstverwaltung selbst über die Geschicke und ihre Belange bestimmen?

3 Berufsverband - Definition
Förderung der Mitglieder eines bestimmten Berufes Vertretung der beruflichen Interessen Berufsverbände arbeiten nach außen unter der Annahme, dass die Bündelung der Interessen möglichst vieler Angehöriger eines bestimmten Berufs die Möglichkeit verbessert, diese Interessen gegenüber den Vertragspartnern der Berufsausübenden (z. B. Arbeitgeber, Auftraggeber, öffentliche Hand, Gesetzgeber) und der Öffentlichkeit allgemein durchzusetzen, ggf. durch Lobby-Arbeit. Berufsverbände arbeiten nach innen üblicherweise als ein Forum, auf dem berufsspezifische Fragen aufgeworfen, diskutiert und geklärt werden können UND gemeinsame Grundsätze und Ziele formuliert werden.

4 Berufsverband - Definition
Förderung der Mitglieder eines bestimmten Berufes Vertretung der beruflichen Interessen Berufsverbände bieten ihren Mitgliedern als Gegenleistung für den zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag meist den bevorzugten Zugang zu beruflich relevanten Informationen (meist mit Zeitschrift), Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und gelegentlich sonstige Vergünstigungen Größere Berufsverbände können regionale oder thematische Unterorganisationen umfassen, wie z.B. Sektionen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsgruppen

5 Berufsverband - Ziele / Zweck Aus den Satzungen von DHV und BfHD
Unter Wahrung der parteipolitischen und konfessionellen Neutralität, die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen aller Hebammen/ Entbindungspfleger wahrzunehmen und zu fördern ODER nimmt die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen aller freiberuflich tätigen Hebammen gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Verbänden und anderen Organisationen wahr und fördert sie Fortbildung der Hebammen auf Landes- und Bundesebene im Interesse von Mutter, Kind und Familie setzt sich ein für eine stetige Fort- und Weiterbildung von Hebammen im Sinne von Mutter und Kind.

6 Berufsverband - Ziele / Zweck Aus den Satzungen von DHV und BfHD
Eine Rechtsstelle und eine Gutachterinnnenkommission zur Beratung der Mitglieder zu unterhalten. Die Belange der Hebammen bei Volksvertretern, Behörden, Gewerkschaften, Gerichten, Krankenkassen, anderen Berufs-, Standes- und sonstigen Organisationen sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten. Die internationalen Beziehungen und den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Hebammenwesens zu pflegen.

7 Berufsverband - Ziele / Zweck Aus den Satzungen von DHV und BfHD
Unterstützung der Mitglieder in der Aufklärung und Mitarbeit in der Gesundheitserziehung der Bevölkerung. tritt ein und wirkt mit an einem gesellschaftlichen Klima, das Schwangerschaft und Geburt und Stillzeit seinen ihm zukommenden Platz im Gesundheitssystem gewährleistet und fördert die außerklinische Geburtshilfe

8 Kammer - Definition Kammern übernehmen sowohl
die Funktion der Selbstverwaltung ihres Berufsstandes als auch je nach gesetzgeberischem Ermessen legitime öffentliche Aufgaben, an deren Erfüllung ein gesteigertes Interesse der Gemeinschaft besteht. Neben der Erfüllung der ihnen zugewiesenen staatlichen Aufgaben fungieren sie als Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Auch besitzen sie Satzungsgewalt, welche personell auf ihre Mitglieder und sachlich auf ihren Aufgabenkreis beschränkt ist. Der Staat hat die Aufsicht (Staatsaufsicht) über die Kammer. Weit überwiegend besteht die gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft, sofern man zu der betreffenden Berufsgruppe zählt. Die Selbstverwaltung der Heilberufe in Form von Kammern fällt auf Grund der föderalen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Jedes Bundesland besitzt ein eigenes Heilberufekammergesetz (HKG). Das HKG des jeweiligen Bundeslandes bildet die Grundlage für die Struktur und Organisation der Kammern als Körperschaft öffentlichen Rechts. Mehrere Landeskammern können sich zu einer Bundeskammer zusammenschließen.

9 Kammer - Definition Kammern übernehmen sowohl die Funktion der Selbstverwaltung ihres Berufsstandes als auch je nach gesetzgeberischem Ermessen legitime öffentliche Aufgaben, an deren Erfüllung ein gesteigertes Interesse der Gemeinschaft besteht. Eine Selbstverwaltungskörperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der das Recht eingeräumt ist, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu verwalten (Selbstverwaltung). Zu den Selbstverwaltungskörperschaften gehört u.a. auch die Berufsständische Körperschaft (oder berufsständische Selbstverwaltung, Kammer) neben z.B. kommunaler Selbstverwaltung, universitärer Selbstverwaltung, Selbstverwaltung der Institutionen der Sozialversicherung wie Krankenkassen, BGW, BfA

10 Kammer - Definition Kammern übernehmen sowohl die Funktion der Selbstverwaltung ihres Berufsstandes als auch je nach gesetzgeberischem Ermessen legitime öffentliche Aufgaben, an deren Erfüllung ein gesteigertes Interesse der Gemeinschaft besteht. Körperschaften des öffentlichen Rechts unterscheiden sich von den Körperschaften des Privatrechts (wie z.B. Verein, GmbH, Genossenschaft) dadurch, dass sie öffentlich-rechtlich organisiert sind und öffentlich-rechtlich handeln.

11 Kammer - Definition Kammern übernehmen sowohl die Funktion der Selbstverwaltung ihres Berufsstandes als auch je nach gesetzgeberischem Ermessen legitime öffentliche Aufgaben, an deren Erfüllung ein gesteigertes Interesse der Gemeinschaft besteht. Finden einen Hauptanwendungsbereich in den sogenannten Selbstverwaltungsangelegenheiten, also in staatlichen Aufgaben, die von den Betroffenen eigenverantwortlich geregelt werden sollen, weshalb sie organisatorisch aus der staatlichen Verwaltungshierarchie ausgegliedert und rechtsfähigen Organisationen übertragen werden. (So bestimmen beispielsweise die Bürger selbst über die Geschicke der Gemeinde, die Ärzte über ihre Angelegenheiten in der Landesärztekammer, die Rechtsanwälte über ihre Angelegenheiten in der Rechtsanwaltskammer usw.)

12 Mögliche Kammeraufgaben für Hebammenbelange
Wie können Hebammen im Rahmen der Selbstverwaltung selbst über die Geschicke / ihre Belange bestimmen bzw. wo stößt das Vereinsrecht an Grenzen des Machbaren?

13 Berufsverband Kammer Ziele /Zweck Selbstverwaltung mittels
Vertretung der Hebammenbelange bei Volksvertretern, Behörden, Gewerkschaften, Gerichten, Krankenkassen, anderen Berufs-, Standes- und sonstigen Organisationen sowie in der Öffentlichkeit auch mittels Stellungnahme und Anhörungen vor dem Gesetzgeber; es gibt kein Anhörungsrecht, es besteht lediglich die Möglichkeit. Mündet in: Berufliche und wirtschaftliche Interessen vertreten Mitwirkungsmöglichkeit (hier handelt es sich um eine verpflichtende Anhörung, nicht nur um eine Möglichkeit) an Gesetzgebung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens. Berufliche Interessen vertreten, ausgelagerte staatl. Aufgaben eigenverantwortlich regeln

14 Berufsverband Kammer Ziele /Zweck Selbstverwaltung mittels
Berufliche und wirtschaftliche Interessen vertreten Bisher Erhebung der Hebammenzahlen über Studien Versuche zu Aussagen zu kommen und dabei nicht verpflichtende Teilnahme (z.B. IGES-Studie, Hamburger Studie ca und zusätzlich in einzelnen Bundesländern, versch. Zahlen zu Klinikhebammen bei destatis) Berufliche Interessen vertreten, ausgelagerte staatl. Aufgaben eigenverantwortlich regeln Bedarfsplanung, z.B. mittels Hebammenregister und Erhebung von Hebammenzahlen und Feststellung, ob diese ausreichend sind zur Versorgung der betroffenen Bevölkerungsgruppen (Hebammenstatistik). - das beeinflusst parallel die Zahlen der Auszubildenden (Zukunftsplanung der Ausbildung) und dabei - Förderung wissenschaftlich gut ausgebildeter Hebammen

15 Berufsverband Kammer Ziele /Zweck Selbstverwaltung mittels
Berufliche und wirtschaftliche Interessen vertreten zzt. verhandeln die Verbänden (DHV, BfHD, NWdGH, GKV-SV) über den Hebammenvertrag und seine Inhalte und Konsequenzen der Berufsausübung (bis zum Entzug der Zulassung oder Schließung einer HgE). Die Kontrolle liegt dabei zzt. in vielen Händen (z. Bsp. GKV-SV: Umsetzung QM) Verhandlung der Gebühren Berufliche Interessen vertreten, ausgelagerte staatl. Aufgaben eigenverantwortlich regeln Selbständige Überwachung der Berufsausübung und Wahrung beruflicher Belange unter Wahrnehmung auch der sozialen und wirtschaftlichen Belange. Hierzu gehört laut Heilberufegesetz auch die Qualitätssicherung. Also Wahrnehmung der Belange der Qualitätssicherung mit Kontrolle und Sicherung der Qualität der beruflichen Leistungen Keine Aufgabe der Kammer Verhandlung von Gebühren ist keine Aufgabe der Kammer, in der Ärzteschaft wird es nur anders gehandhabt/ ist es anders organisiert. Gelder der Krankenkassen werden von Ärztekammer in der Ärzteschaft verteilt, die KK geben nur „großen Geldsack“ der in die „kleinen Geldbeutel“ umverteilt/aufgeteilt werden muss.

16 Berufsverband Kammer Ziele /Zweck Selbstverwaltung mittels
Berufliche und wirtschaftliche Interessen vertreten Verhandlung der Berufspflichten (BO=Berufsordnung) inkl. Weiterbildung auf Länderebene von mehreren Berufsverbänden unter Einbeziehung externer Berater meist aus der Ärzteschaft und sehr verschieden geregelter Fortbildungsauflagen Gesundheitsämter oder sogar mancherorts Sozialämter sind für die Kontrolle der regelmäßigen Weiterbildung einer Hebamme zuständig, in welchem Umfang ist sehr verschieden. Berufliche Interessen vertreten, ausgelagerte staatl. Aufgaben eigenverantwortlich regeln Zentrale Ordnung der Berufspflichten mittels Muster-BO von Hebammen für Hebammen ist möglich Fort- und Weiterbildung strukturieren - ein Einheitliches Fo-Bi-Register inkl. Kontrolle und Punktsystem einführen - z.B. Marktcheck über Qualität der FoBi, Förderung der beruflichen Fortbildung Verhandlung von Gebühren ist keine Aufgabe der Kammer, in der Ärzteschaft wird es nur anders gehandhabt/ ist es anders organisiert. Gelder der Krankenkassen werden von Ärztekammer in der Ärzteschaft verteilt, die KK geben nur „großen Geldsack“ der in die „kleinen Geldbeutel“ umverteilt/aufgeteilt werden muss.

17 Berufsverband Kammer Ziele /Zweck Selbstverwaltung mittels
Berufliche und wirtschaftliche Interessen vertreten Ein Anpassungslehrgang mit wohnortnahen Praxiseinsätzen oder Hospitationen zentral vermittelt über Bundesministerium für Bildung und Forschung und über Arbeitsämter geregelt Berufliche Interessen vertreten, ausgelagerte staatl. Aufgaben eigenverantwortlich regeln Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen einschließlich einer Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkompetenz im Rahmen der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise zu organisieren Verhandlung von Gebühren ist keine Aufgabe der Kammer, in der Ärzteschaft wird es nur anders gehandhabt/ ist es anders organisiert. Gelder der Krankenkassen werden von Ärztekammer in der Ärzteschaft verteilt, die KK geben nur „großen Geldsack“ der in die „kleinen Geldbeutel“ umverteilt/aufgeteilt werden muss.

18 Berufsverband Kammer Ziele /Zweck Selbstverwaltung mittels
Berufliche und wirtschaftliche Interessen vertreten Fort- und Weiterbildungs-Angebote Jahresfachtagungen und Kongresse organisieren Umsetzung Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kultusministerien der 16 BL unterschiedlich gewichtet und umsetzbar (z.B. Fehlen eines einheitl. Ausbildungscurriculums, Gründung Hebammenschulen oder Umsetzung Bachelorstudium) Berufliche Interessen vertreten, ausgelagerte staatl. Aufgaben eigenverantwortlich regeln Weiterbildungen zu bestimmten Bedarfen zentral anschieben Jahresmitgliederversammlung (Kammertag) Zentrale Einflussnahme auf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird möglich (z.B. Curricula-Entwicklung für Ausbildung oder für Weiterbildungen z.B. Familienhebamme), Kammer muss hinzugezogen werden Verhandlung von Gebühren ist keine Aufgabe der Kammer, in der Ärzteschaft wird es nur anders gehandhabt/ ist es anders organisiert. Gelder der Krankenkassen werden von Ärztekammer in der Ärzteschaft verteilt, die KK geben nur „großen Geldsack“ der in die „kleinen Geldbeutel“ umverteilt/aufgeteilt werden muss.

19 Berufsverband Kammer Ziele /Zweck Selbstverwaltung mittels
Berufliche und wirtschaftliche Interessen vertreten Rechtsstelle Freie Sachverständige im Hebammenwesen (für Gutachten im haftungsrechtlichen Fall) Eigenständiger Verein „Fälle für Alle e.V. “ Berufliche Interessen vertreten, ausgelagerte staatl. Aufgaben eigenverantwortlich regeln Gutachter- und Schlichtungsstelle zur Klärung von Behandlungsfehlern Stellungnahmen und Vermittlung von Gutachtern Beschwerdemanagement, intern (Vermittlung bei Streitigkeiten unter Hebammen sowie zwischen Hebamme und Betreuter) und extern (zwischen Hebamme und Betreuter), evtl. auch Sanktionen Mögliche Einbindung und Stärkung von „Fälle für Alle“ in Kammerstrukturen (CIRS) Verhandlung von Gebühren ist keine Aufgabe der Kammer, in der Ärzteschaft wird es nur anders gehandhabt/ ist es anders organisiert. Gelder der Krankenkassen werden von Ärztekammer in der Ärzteschaft verteilt, die KK geben nur „großen Geldsack“ der in die „kleinen Geldbeutel“ umverteilt/aufgeteilt werden muss.

20 Berufsverband Kammer Ziele /Zweck Selbstverwaltung mittels
Berufliche und wirtschaftliche Interessen vertreten Beirätinnen, Referate und Expertinnen, Arbeitsgruppen Hebammen-Ethik vom DHV versch. QM-Beauftrage in den Verbänden für Rat suchende Hebammen und Veröffentlichungen + FoBi zum Thema Berufliche Interessen vertreten, ausgelagerte staatl. Aufgaben eigenverantwortlich regeln Fachausschüsse Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Familienhebammen gezielter in Gesundheitsämtern einsetzen) Einrichtung einer Ethikkommission und Erstellung Ethik-Kodex für alle Hebammen Förderung von Qualitätssicherungsmaßnahmen / QM-Betreuung / QM-Angebote vergleichen/ Zertifikate entwickeln Verhandlung von Gebühren ist keine Aufgabe der Kammer, in der Ärzteschaft wird es nur anders gehandhabt/ ist es anders organisiert. Gelder der Krankenkassen werden von Ärztekammer in der Ärzteschaft verteilt, die KK geben nur „großen Geldsack“ der in die „kleinen Geldbeutel“ umverteilt/aufgeteilt werden muss.

21 Berufsverband Kammer Ziele /Zweck Selbstverwaltung mittels
Berufliche und wirtschaftliche Interessen vertreten Mitgliederverwaltung in verschiedenen Berufsverbänden mit verschieden genauen Aussagen über die Angebote der Mitglieder Regelmäßige Info nach INNEN der Mitglieder in verschiedenen Berufsverbänden Nach AUßEN: Pressestelle / Pressemeldungen / Lobby-Arbeit Berufliche Interessen vertreten, ausgelagerte staatl. Aufgaben eigenverantwortlich regeln Mitgliederverwaltung zentral verpflichtend mit Leistungsumfang-Meldepflicht (Melde- und Beitragswesen für alle Mitglieder der Kammer, wenn Pflichtmitgliedschaft) nach INNEN Herausgabe eines offiziellen Mitteilungsorgans (z.B. Online-Brief, Mitteilungsblätter). Erteilung von Sach-Auskünften gegenüber der Öffentlichkeit Verhandlung von Gebühren ist keine Aufgabe der Kammer, in der Ärzteschaft wird es nur anders gehandhabt/ ist es anders organisiert. Gelder der Krankenkassen werden von Ärztekammer in der Ärzteschaft verteilt, die KK geben nur „großen Geldsack“ der in die „kleinen Geldbeutel“ umverteilt/aufgeteilt werden muss.

22 Berufsverband Kammer Ziele /Zweck Selbstverwaltung mittels
Berufliche und wirtschaftliche Interessen vertreten Zusatzleistung: „Hebammengemeinschaftshilfe - HGH e.V.“ zzt. nur für DHV-Hebammen Gruppenhaftpflichtversicherung Berufliche Interessen vertreten, ausgelagerte staatl. Aufgaben eigenverantwortlich regeln Optional bei Kapazität: Mögliche Einbindung und Stärkung in Kammerstrukturen der HGH e.V. (Fürsorgeeinrichtungen für nicht selbst verschuldet in Not geratene Kammermitglieder) Berufsständisches Versorgungswerk für Hebammen und deren Familienmitglieder (da Rentenversicherungspflicht eher kein Thema, max. Gruppen-Vers. z.B. BU-Rente) ABER politische Einflussnahme größer durch Kammer und Diskussion um Haftungs-Fond o.ä. Verhandlung von Gebühren ist keine Aufgabe der Kammer, in der Ärzteschaft wird es nur anders gehandhabt/ ist es anders organisiert. Gelder der Krankenkassen werden von Ärztekammer in der Ärzteschaft verteilt, die KK geben nur „großen Geldsack“ der in die „kleinen Geldbeutel“ umverteilt/aufgeteilt werden muss.

23 Berufsverband Kammer Ziele /Zweck Selbstverwaltung mittels
Berufliche und wirtschaftliche Interessen vertreten Zusatzleistung: über Landesverbände im DHV (z.B. Hebammenvermittlung oder Erstellung von Hebammenlisten in Druck und Online) Berufliche Interessen vertreten, ausgelagerte staatl. Aufgaben eigenverantwortlich regeln Optional bei Kapazität: zentrale Organisation und Vermittlung eines regionalen Hebammen-Notdienstes (ähnlich Zahnärztl. Notdienst am WE, da gibt es auch immer nur 1-2 pro Landkreis bzw. je nach Bevölkerungsdichte auch mehr oder in Städten als 365-Tage Notambulanz eingerichtet) Verhandlung von Gebühren ist keine Aufgabe der Kammer, in der Ärzteschaft wird es nur anders gehandhabt/ ist es anders organisiert. Gelder der Krankenkassen werden von Ärztekammer in der Ärzteschaft verteilt, die KK geben nur „großen Geldsack“ der in die „kleinen Geldbeutel“ umverteilt/aufgeteilt werden muss.

24 Vision Zitat aus dem Memorandum zum Kammerthema:
„Gerade für eine kleine Gruppe ist es wichtig eine gemeinsame Vision zu besitzen, Interessen und Probleme müssen einheitlich und geschlossen präsentiert werden. Daher ist es notwendig vorhandene Kräfte zu bündeln und auf einer höheren Ebene für die Belange des Berufsstandes einzutreten und zu kämpfen. Für die Umsetzung fehlt jedoch eine schlagkräftige Interessenvertretung; eine übergeordnete Institution, welche die Forderungen der Hebammen auf politischer Ebene einfordern kann.“ QUELLE:

25 Vision „Es gibt momentan kein stimmiges Konzept um die Probleme unseres Berufsstandes dauerhaft und zur Zufriedenheit aller zu beheben.“ „Wie auch Agnes Karll* schon sagte, ist es also am Berufsstand selbst, eine Veränderung und eine Verbesserung der momentanen Lage herbeizuführen und langfristige Regelungen für die derzeitigen Probleme zu finden.“ *( ) war eine Reformerin der deutschen Krankenpflege QUELLE:

26 Umsetzungsansätze Die kurzfristigen Handlungsempfehlungen zur Gründung einer Hebammenkammer lauten: 1. Aufklärung und Diskussion im gesamten Berufsstand und mit kooperierender Professionen über Vor-und Nachteile der Etablierung einer Kammer und über die evtl. daraus resultierende die Notwendigkeit eines Handlungszwanges - das Vorantreiben der Gründung einer Berufskammer. 2. Ein einheitliches Aussprechen der Berufsverbände für eine Änderung des Heilberufegesetzes in den einzelnen Bundesländern und einen Appell an die Regierung (auch BL-Regierungen) über eine mögliche finanzielle Unterstützung. Außerdem ein vermehrtes politisches Engagement der Hebammen zur vollständigen Selbstverwaltung. QUELLE:

27 Umsetzungsansätze Die kurzfristigen Handlungsempfehlungen zur Gründung einer Hebammenkammer lauten: 3. Änderung der Heilberufegesetze in den einzelnen Bundesländern und Erweiterung des §1 um den Zusatz "Hebamme". 4. Änderung des Hebammengesetzes (HebG), u.a. Abschnitt I §2, durch das Ersetzen der Worte "Behörden und Stellen" mit dem Wort "Landeshebammenkammer" bzw. "Bundeshebammenkammer" (vgl. HebG 1985). QUELLE:

28 "Der David steckte von Anfang an in dem Marmorblock.
Michelangelo sagte: "Der David steckte von Anfang an in dem Marmorblock. Ich habe nur entfernt, was nicht dazu gehörte". Entferne bei einem Problem alles Unbrauchbare - und übrig bleibt eine Chance. Peter Hohl (*1941), deutscher Journalist und Verleger, Redakteur, Moderator und Aphoristiker


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