Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
Veröffentlicht von:Gerrit Waltz Geändert vor über 7 Jahren
1
Dr. Daniel Heimes Landeshauptarchiv Koblenz
Aufbewahrungsfristen – Schutzfristen: Schutz der Verwaltung und Schutz der Bürgerinnen und Bürger Dr. Daniel Heimes Landeshauptarchiv Koblenz
2
Definition: Aufbewahrungsfrist
„[...] Zeitraum, in dem Akten nach Abschluss der Bearbeitung und Schließen der Akte, meist auf Grund von Gesetzen und Verordnungen, für den Zugriff entweder bei der Entstehungs-organisation der Akten oder in einem Zwischen-archiv aufzubewahren sind . [...]“ (aus: Terminologie der Archivwissenschaft der Archivschule Marburg)
3
Definition: Schutzfrist (Sperrfrist)
„Eine Schutzfrist (Sperrfrist) [...] ist ein durch eine (Rechts-)Norm definierter Zeitraum, in dem das betroffene Archivgut zur Benutzung durch Dritte in der Regel nicht vorgelegt werden darf. In bestimmten Fällen kann dies auch die Provenienzstelle selbt betreffen, bei der die Unterlagen entstanden sind. [...]“ (aus: Terminologie der Archivwissenschaft der Archivschule Marburg)
4
Fristen nach § 3 Abs. 3 LArchG
Sachakten: 30 Jahre nach Entstehung der Unterlagen Personenbezogene Unterlagen: 10 Jahre nach Tod, 100 Jahre nach Geburt 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen aufgrund von Rechtsvorschriften geheim zu halten: 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen Verlängerung der Fristen: höchstens 20 Jahre
5
Verkürzung der Sperrfristen (§ 3 Abs. 4 LArchG)
1.) mit Zustimmung 2.) für den Landtag, seine Organe, Abgeordnete und die Landesregierung 3. a) für wissenschaftliche Forschungs- oder Dokumentations vorhaben, einschließlich der Schaffung der wissenschaftlichen Infrastruktur 3. b) zur Wahrnehmung berechtigter Belange → 3. a) und 3. b) nur, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen Betroffener und Dritter nicht entgegenstehen unverkürzbare Sperrfristen
6
Rechte des Betroffenen aus § 4 LArchG
Einsicht Auskunft Berichtigung Löschung Diese Reche unterliegen Einschränkungen
7
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
8
Wir beraten Sie gerne: Dr. Beate Dorfey Dr. Jörg Pawelletz
Stellv. Dienststellenleiterin/ Abteilungsleiterin Staatliches Schriftgut Referentin der Ressorts Staatskanzlei, Inneres, Kultur, Bildung, Wissenschaft und elektronische Unterlagen Telefon Dr. Jörg Pawelletz Stellv. Abteilungsleiter Staatliches Schriftgut Referent der Ressorts Finanzen, Soziales, Gesundheit, Umwelt und Forsten Telefon Dr. Daniel Heimes Referent der Ressorts Justiz, Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Telefon
Ähnliche Präsentationen
© 2025 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.