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UN – Behindertenrechtskonvention
Alle inklusive UN – Behindertenrechtskonvention (BRK) Helga Jäniche Vorstand Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
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UN – Behindertenrechtskonvention
Entstehung und Bedeutung Inhalt Deutscher Behindertenrat und Aktivitäten der DRL Umsetzung und Aktionsplan
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Entstehung 1980 Erster Vorstoß von Italien und Schweden
1993 UN-Sonderberichterstatter 2000 Studie „Human Rights of Disability“ 2001 Ad Hoc Ausschuss – Konvention
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Entstehung 2003 Arbeitsgruppen: - Regierungsvertretern
- Nichtregierungsorganisationen und - nationale Menschenrechtsorganisationen 2006 nach 8 Sitzungen von UN verabschiedet 2007 unterzeichnet Deutschland 2008 vom Bundestag ratifiziert 26. März 2009 tritt sie in Kraft
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Bedeutung „Nichts über uns ohne uns“
Zivilgesellschaft erstmalig intensiv beteiligt Nicht mehr Fürsorge sondern gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe Nicht Patient sondern Bürger
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Bedeutung BRK ist geltendes Recht: Menschenrechte sicher zu stellen
Benachteiligungen zu verhindern geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen sind zu treffen, damit Vorgaben der BRK realisiert werden
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Bedeutung Abgestimmte Übersetzung mit 4 Ländern
rechtlich verbindlich in 6 Sprachen Abgestimmte Übersetzung mit 4 Ländern (keine Einigung bei „Inklusion“) Präambel – 50 Artikel – Fakultativprotokoll
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Inhalt „Inklusion“ Menschen mit Behinderung sind von Anfang dabei, sind mitten drin und gehören dazu
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Inhalt Artikel 24 - Bildung
Inklusives Bildungssystem (Übersetzung heißt es „integratives Bildungssystem“) Angemessene Vorkehrungen Notwendige Unterstützungsleistungen Personal-Qualifizierung
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Deutscher Behindertenrat
Aktionsbündnis von Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen, ihrer Angehörigen und Lebenspartner zur Bewahrung einer sozialen und menschlichen Gesellschaft 3 Säulen: Traditionelle Sozialverbände BAGS Unabhängige Behinderten Verbände Dez 1999 Gründung Sprecherrat (4 P.) und Arbeitsausschuss (12 P.)
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Deutscher Behindertenrat
Beteiligung an den Verhandlungen über die BRK ab der 3. Sitzung in New York Gründung eines eigenen Ausschusses April 2010 Erstellung eines Forderungskatalogs zur Umsetzung der BRK
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Aktivitäten der Rheuma-Liga
Teilnahme an der Gründungsveranstaltung des DBR und Mitglied im Arbeitsausschuss Kampagne „alle inklusive! Die neue UN- Konvention“ Kongress „Teilhabe braucht Visionen“ Mitarbeit an der Erstellung des Forderungskataloges
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Umsetzung Art.35 Bericht der Vertragstaaten
2 Jahre nach in Kraft treten muss Maßnahme- und Fortschrittsbericht erstellt und dem Ausschuss vorgelegt werden Art.34 Ausschuss Besteht aus 12 Sachverständigen – Erhöhung auf 18, wenn mindestens 60 Länder ratifiziert haben - Arbeitsweise ist im Fakultativprotokoll geregelt
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Umsetzung Art.33 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
Abs.(3)Zivigesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderung sind mit vollem Umfang zu beteiligen Prozesssteuerung und Überwachung erfolgt auf drei Ebenen: - Staatliche Anlaufstelle (Focal Point) Koordinierung Bundesbehindertenbeauftragten Monitoringstelle
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Umsetzung staatliche Anlaufstelle beim BMAS:
Steuerung des Gesamtprozesses, Koordinierung zum Bundesministerium und Außenvertretung kleinen Arbeitsausschuss mit monatlichen Treffen
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Umsetzung Koordinierung durch den Bundesbehindertenbeauftragten:
Einberufung eines Teilhabebeirats Treffen 3-4 mal im Jahr DBR mit den 3 Säulen und verschiedenen Behindertengruppen vertreten
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Umsetzung Monitoringstelle:
unabhängige Überwachungsstelle ist beim Institut für Menschenrechte angebunden Berät Politiker, leistet angewandte Forschung und organisiert Veranstaltungen Schreibt Stellungnahmen
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Umsetzung EU plant Umsetzung der BRK auf europäischer Ebene, sie zu ratifizieren und einen Aktionsplan zu erstellen Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland das einen eigene Aktionsplan auf Länder Ebene veröffentlich hat
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Umsetzung Tagung beim BMAS am 04.11.201
„Teilhabe braucht Maßnahmen – konkrete Projekte und Aktionen für die Umsetzung der UN-Konvention“ Jahrestagung Monitoringstelle am „Empowerment und Mitbestimmung“ Partizipation von behinderten Menschen in politischen Prozessen
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Aktionsplan Art.4 Allgemeinen Verpflichtungen
Staat (Bund und Länder) müssen erkennbare und planmäßige Politik verfolgen, die Rechte achten und verwirklichen Im Koalitionsvertrag 2009 ist zur Umsetzung der BRK die Entwicklung eines Aktionsplans festgeschrieben worden März 2011 muss Bericht erfolgen
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Aktionsplan Koordinierung ist beim Bundesbehindertenbeauftragten:
13 Handlungsfelder sind bisher identifiziert: u. a. Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Pflege, Prävention, Freiheit Schutzrechte, Mobilität Frauen, Familie, Kindheit und Alter Internationale Zusammenarbeit
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Aktionsplan Erster Teil: Einleitung
Behindertenpolitische Visionen (z.B. Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft) Zweiter Teil: Herzstück - Handlungsfelder - Idealzustand - Status quo - Maßnahmen, um den Visionen ein „Stück näher zu kommen“
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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