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Veröffentlicht von:Franziska Ahler Geändert vor über 10 Jahren
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Genehmigungsantrag Deponie Haaßel Geo- und deponiebautechnische sowie ingenieurgeologische Einwendungen der Bürgerinitiative gegen die Deponie PROF. DR.-ING. WALTER RODATZ UND PARTNER BERATENDE INGENIEURE FÜR GEOTECHNIK GMBH Dipl.-Ing. W. Oltmanns, Ges.-Geschäftsführer von der Ing.-kammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erd- u. Grundbau, Schwerpunkt Deponietechnik
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Einwendungen im Spiegel der DepV und BQS Erkundung des Grundwasserregimes Interpretation der Erkundungen Konzept des Grundwassermonitorings Berechnung der hydrologischen Folgen Planung des Niveaus der Deponiebasis Prognosen der Setzungen/Deformationen Nachweise der Standsicherheit Planung der Geologischen Barriere Massenbilanz Kalkulation der Sicherheit Richtlinien-/Verordnungsbezug
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Grundwasserregime/Ingenieurgeologie - Erkundungen
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Grundwasserregime – Lageplan Messstellen/Erkundungen
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Grundwasserregime – Annahme max. GW Geländeoberfläche Überplantes Nordwestareal in 2002: Wasserstand über Gelände
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Grundwasseregime – Monitoring GW-Monitoringkonzept verkennt das Schichtenwasser Wasserregime im Lehm/Mergel unklar (Barriere?, oberer Wasserleiter?) Maßnahmenkonzept für Havariefall fehlt
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Wasserregime – Interaktion Versiegelung Erlenbruchwald
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Modellierung für kleinräumige Regimebetrachtung kaum geeignet Modellierung Decksande unter der Deponie Originäre GW-Neubildung (200 mm/a) zu gering angenommen Ergebnisse korrelieren nicht mit tatsächlichen GW-Pegelmessungen, d.h. die Berechnungen sind nicht kalibriert resp. evaluiert Gutachter [GGU] selbst bemängelt fehlende Messwerte Berechnungen nicht für bemessungsrelevanten max. Wasserstand genutzt
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Grundwasserregime - Erkundung
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Grundwasserregime – GW und geplante Deponiebasis Deponiebasis = OK Geologische Barriere
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Grundwasserregime – Annahme max. GW Geländeoberfläche Überplantes Nordwestareal in 2002: Wasserstand über Gelände
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Grundwasserregime – Abstand > 1 m Deponie-SiWa vs. GW Originär für die Deponie Im Sande deklarierter max. GW-Stand 31,5 mNN im Hydrogeologischen Gutachten [PGC, 1990/93] und Hinweis: zeitweise Wassereinstau in Flug-/Decksande werden nicht gewürdigt Stauwasser in/auf Decksanden ist bis dato nicht erkundet Annahme: max. Wasserstand = max. Geländehöhe ist (im N-Areal) falsch Aktuell deklarierte max. GW-Ständen 29,0 – 30,5 mNN im Lehm/Mergel liegen (nach Setzungen) nicht zuverlässig mind. 1,0 m unter der Deponiebasis; propagierter Sicherheitszuschlag 0,5 m ist zz. nicht überall geplant
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Deponiebasis - Setzungsprognose
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Deponiebasis – Setzungen, Deformationen, Standsicherheit Setzungsprognose berücksichtigt bei der Einwirktiefe nicht das tats. GW-Niveau, mithin werden max. Setzungen zu gering prognostiziert Kompression Auffüllung, Barriere und Mineralische Dichtung sind unberücksichtigt Setzungsprognosen für Zwischenbauzustände (zw. frühzeitiger Evaluierung der Berechnungen an Liniensetzungsmessungen) fehlen Setzungsprognosen mit min./max. Wichten (Monobereiche) fehlen mit Blick auf Gefälle und Deformationen Deformationsnachweise der Dichtungselemente fehlen Spreizspannungsnachweise (für die Barriere/Basis) fehlen Standsicherheitsnachweise des Oberflächenabdichtungssystems fehlen Standsicherheitsnachweise der Deponieböschungen (innen/außen) fehlen
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Planung Geologische Barriere
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Planung Geologische Barriere - Einwendungen Reduzierung der Dicke auf D < 1,0 m (lt. textlichem Beschrieb/Nachweis) Deponierersatzbaustoff für Geologische Barriere (oder andernorts) Geologisches Barrierematerial nicht konsequent zwischen Lehm/Mergel und UK Geologische Barriere geplant (Auffüllung) Geotechnische Anforderungen (aus Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweisen) an Barriere und Auffüllung Planung und Ausführung der Geologischen Barriere ohne notwendige Kenntnis des lokalen Wasserregimes resp. ohne zuverlässigen 1 m Abstand Sickerwasserabfluss im freien Gefälle über GW-Niveau nicht absehbar
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Kostenkalkulation, Sonstiges - Einwendungen Fläche des Oberflächenabdichtungssystems zu klein kalkuliert Rückbaukosten der Infrastruktur fehlen Kosten für Landschaftspflege zu gering kalkuliert resp. Nicht spezifiziert Materialtransporte für Deponiebau nicht korrekt/bilanziert Statik der Einfriedung (n. Nds. Bauordnung) Straßenbau nach RStO 01 statt nach aktueller RStO Antrag n. DepV 2009 statt DepV 2013
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