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Kapitel A: Auswahl (Graf, Steinke, Huth) *A2 Definition: Das digitale Langzeitarchiv und der Produzent müssen die wesentlichen Eigenschaften (significant.

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Präsentation zum Thema: "Kapitel A: Auswahl (Graf, Steinke, Huth) *A2 Definition: Das digitale Langzeitarchiv und der Produzent müssen die wesentlichen Eigenschaften (significant."—  Präsentation transkript:

1 Kapitel A: Auswahl (Graf, Steinke, Huth) *A2 Definition: Das digitale Langzeitarchiv und der Produzent müssen die wesentlichen Eigenschaften (significant properties) des primären Informationsobjekts definieren. Ausführung: Das Langzeitarchiv muss definieren, welche Eigenschaften für die Zielgruppe erhalten werden müssen und welche nicht. Beispiel: Information und Erscheinungsbild hängen eng miteinander zusammen. Bei vielen Informationsobjekten sind Darstellungsform, Struktur und Information untrennbar. Bei Tabellen muss beispielsweise die Ordnung der Zeilen und Spalten erhalten bleiben. Bei Landkarten sind Farbnuancen Informationen.

2 Kapitel A: Auswahl (Graf, Steinke, Huth) A3 Definition: Das digitale Langzeitarchiv und der Produzent müssen ausgehend von A1 und A2 die Datenobjekte identifizieren, welche die primären Informationsobjekte repräsentieren. Ausführung: Informationsobjekte können durch eine oder mehrere Dateien repräsentiert werden. Für den dauerhaften Erhalt des Informationsobjekts mitsamt seinen wesentlichen Eigenschaften ist es notwendig, dass alle zur Darstellung des Informationsobjektes notwendigen Dateien an das digitale Langzeitarchiv übermittelt werden. [...]

3 Kapitel A: Auswahl (Graf, Steinke, Huth) * A4 Definition: Das digitale Langzeitarchiv und der Produzent müssen definieren, welche Metadaten zu den primären Informationsobjekten benötigt werden. Ausführung: Zur langfristigen, authentischen Darstellung der primären Informationsobjekte sind Informationen zu den notwendigen technischen Mitteln (A6) und den strukturellen Zusammenhängen der Dateien des Datenobjektes notwendig. Informationen zur Beschreibung des semantischen Inhalts und Kontextes des Informationsobjektes kommen hinzu. ---B3 nach A4 ziehen.--- -

4 * A5 Definition: Das digitale Langzeitarchiv und der Produzent müssen sich darüber einigen, von wem die benötigten Metadaten bereit gestellt werden. Ausführung: Nicht alle unter A4 identifizierten notwendigen Metadaten], müssen vom Produzenten bereitgestellt und somit an das digitale Langzeitarchiv übermittelt werden. Die Beschreibung der in A6 definierten technischen Mittel ist eine Information, die sinnvoller Weise vom Archiv bereitgestellt werden sollte. Beispiel: Entstehungskontext Kapitel A: Auswahl (Graf, Steinke, Huth)

5 * A6 Definition: Das digitale Langzeitarchiv und der Produzent müssen ausgehend von A3 die zur Archivierung der primären Informationsobjekte nötigen technischen Mittel (technische Umgebung) identifizieren und ermitteln, ob die Anwendung der definierten technischen Mittel im Bereich ihrer Möglichkeiten liegen Ausführung: Dateien alleine stellen noch keine für den Menschen les- und interpretierbaren Informationsobjekte dar. Sie enthalten codierte Informationen, die von der passenden Hardware/Software-Umgebung korrekt interpretiert und dargestellt werden müssen. Die zur Darstellung notwendigen technischen Mittel können für bestimmte Informationsobjekte sehr aufwendig sein. Dies kann sich auf die Kosten zur Anschaffung der notwendigen technischen Mittel, die Aufrechterhaltung des technischen Betriebs und die zeitlich begrenzte Verfügbarkeit der technischen Mittel beziehen. Sollte das digitale Langzeitarchiv langfristig keine Möglichkeit sehen, die Darstellung der Informationsobjekte in der in A5 definierten Form zu garantieren, müssen Archiv und Produzent über Alternativen bei den Formaten der Datenobjekte verhandeln, siehe A7. Kapitel A: Auswahl (Graf, Steinke, Huth)

6 *A7 Definition: Wenn die Datenobjekte in der vorliegenden Form nicht archiviert werden können, müssen entweder die Datenobjekte oder die technische Umgebung verändert werden. Das digitale Langzeitarchiv und der Produzent müssen unter Berücksichtigung von A2 Vereinbarungen treffen, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Beispiel: ---auch Emulation-- --Hardwareergänzung---Diese Datenobjekte müssen in ein Format migriert werden, welches dem Langzeitarchiv im Sinne von A6 eine langfristige Darstellung der Informationsobjekte mit den im Archiv möglichen technischen Mitteln erlaubt. Das digitale Langzeitarchiv und der Produzent müssen sich darüber einigen, wer die Migration technisch durchführt, welche technischen Hilfsmittel verwandt werden und wer die Kosten trägt.

7 Kapitel B: Verpackung (Ludwig) Archiv und Produzent müssen sich für die Daten, die die zu archivierenden Informationsobjekte darstellen, auf ein angemessenes Paketformat für die Übertragung einigen. Mit einem solchen Paketformat wird beschrieben, was für Datenobjekte und Metadaten als eine Einheit übermittelt werden und in welcher Beziehung die einzelnen Bestandteile zueinander stehen. Ein Beispiel für die Archivierung von Webseiten könnte sein, dass alle Dateien und Metadaten einer Webseite in einer komprimierten ZIP-Datei mit einer XML-Datei, die die Inhalte beschreibt, gebündelt übermittelt werden. Wichtig ist die Festlegung des Paketformats, weil Archiv und Produzenten sehr wahrscheinlich intern nicht auf die gleiche Art Datenobjekte verwalten. Für den Transfer wird deshalb eine gemeinsame Definition dessen benötigt, was eine einzelne Einheit darstellt, die transferiert wird. Häufig haben (LZA-)Archive schon Vorgaben bezüglich des Paketformats. Im strikten Sinne müssen die Daten und Metadaten nicht in einem Paket (SIP im Sinne des OAIS) enthalten sein, sondern nur von diesem referenziert und dadurch verfügbar sein.

8 B1: Das Verhältnis zwischen einem Informationsobjekt und einem Paket bzw. mehreren Paketen muss festgelegt werden. Kapitel B: Verpackung (Ludwig)

9 B4: Die Identifizierung des Pakets durch den Produzenten und das digitale Langzeitarchiv muss gewährleistet sein. Kapitel B: Verpackung (Ludwig)

10 Kapitel C: Transfer (Huth) Allgemeine Einführung in das Kapitel C: Der Transfer der Datenobjekte vom Produzenten zum digitalen Langzeitarchiv ist ein kritischer Prozeß. [...] --Ausnahme Rechteübertragung--

11 Kapitel C: Transfer (Huth) * C5 Definition: Der Produzent und das digitale Langzeitarchiv schaffen die technischen Vorraussetzungen für den in C4 definierten Transfer-Prozess. Ausführung: Die vereinbarten technischen Werkzeuge müssen in die Systeme der Partnerinstitutionen implementiert und aufeinander abgestimmt werden.

12 C7 Definition: Nach positivem Verlauf von C6 werden der Transfer-Prozess und die technische Implementierung in einer für beide Partner nachvollziehbaren Vereinbarung dokumentiert. RAUS --Zu den Ingestvereinbarungen-- Kapitel C: Transfer (Huth)

13 C8 Definition: Nach positivem Verlauf von C6 startet der erste Transfer. C9 Definition: Das Langzeitarchiv informiert den Produzenten über den Eingang des SIPs. Kapitel C: Transfer (Huth)

14 Kapitel D: Validierung (Keitel) Auf das Ganze Kapitel bezogene Punkte: Kapitelname eher Prüfungen als Validierungen Was bringt die Unterteilung der Validierungsklassen in D1 in Bezug auf den Ingest (Ratgeberfunktion) Erst- und Zweit-Validierung. Legen wir damit fest, dass ein Ingest nur 2 Validierungsprozesse hat?

15 Kapitel D: Validierung (Keitel) Aufgrund der leichten Manipulierbarkeit digitaler Dokumente sollte nach jeder Übertragung - an eine andere Einrichtung, in ein neues Format, auf einen neuen Datenträger - überprüft werden, ob diese noch das enthalten, was von ihnen erwartet wird. Validierungsprozesse sind während der Übernahme und Archivierung eines digitalen Objekts immer wieder erforderlich, sie können automatisiert oder manuell erfolgen. - Anstelle von "manuell" würde ich den Begriff "durch Ansicht" bevorzugen.] -- khuthkhuth

16 Kapitel D: Validierung (Keitel) Das Kapitel wird von Herrn Keitel nach der folgenden Struktur umgearbeitet: Einleitung: Validierungstyp Validierungen konkret Personen, Hilfsmittel Erfüllungsgrad -> Konsequenzen

17 Kapitel E: Quantifizierung (Büchler) E1: Ein wesentlicher Faktor für die Machbarkeit und die Kosten des Ingestprozesses sind die Datenmengen, die archiviert werden sollen, und die notwendige Rechenkapazität und -zeit. Diese müssen unter verschiedenen Aspekten quantifiziert werden. Die Quantifizierung der Datenmengen muss zu einer Schätzung der damit verbundenen Kosten führen. Das Resultat dient als Input für den Arbeitsschritt "Konsequenzen für das Archiv": Die Kostenschätzung für Datentransfer, temporäre und permanente Speicherung fliesst in die Gesamtberechnung der Kosten ein. Die Volumen-, Kapazitäts- und Kostenschätzungen müssen im Schritt Konsequenzen für das Archiv zur Evaluierung der Machbarkeit des Ingestprozesses herangezogen werden.

18 Kapitel F: Konsequenzen für das Archiv (Büchler) Zum Abschluss der Ingest-Planung müssen die Auswirkungen der einzelnen Schritte des Ingestprozesses auf Archiv und Produzenten gesamthaft analysiert werden. Dabei müssen zwei Aspekte getrennt betrachtet werden: die Kosten und Risiken des Ingestprozesses und die langfristigen Konsequenzen der Datenübernahme oder -nichtübernahme für das Archiv.

19 Kapitel G: Recht und Vertrag Grundsätzliche Punkte: Kapitel muss aus der Archivsicht gegengelesen und bearbeitet werden


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