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FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 1) Die BBG als Partner des FEEI Mag. Astrid Steiner Bereichsleiterin.

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1 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 1) Die BBG als Partner des FEEI Mag. Astrid Steiner Bereichsleiterin

2 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 2) Kataloge im E-shop Katalogfähige Produkte –eindeutig definiert (Bsp. Elektrokomponenten Energiesparlampe) –Standardprodukt –Katalogprodukt –Bestellung Lieferung nicht katalogfähige Produkte –Energie Bedarf nicht prognostizierbar –Reinigung Dienstleistung

3 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 3) Was sind Kataloge? Gegenteil von klar definierten Einzelprodukt-Ausschreibungen (z.B. Fräsmaschine) Kataloge beinhalten eine Vielfalt von Produkten (größtmögliche Flexibilität). Kunde kann sich sein Produkt im Rahmen der zugeschlagenen Produkte selbst aussuchen. Verträge sind mehrere Jahre gültig. Wie viele rote Filzstifte werden Sie 2009 brauchen? Problem der Bedarfserhebung und Bedarfs- abdeckung

4 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 4) Arten der Verträge –Einzelprodukt-Ausschreibung (Fräsmaschine) –1 Katalog deckt gesamten Bedarf ab (Bsp. Elektro/nikkomponenten) –2 oder mehrere konkurrierende Kataloge sind parallel zugeschlagen der Kunde sucht die für ihn günstigste Angebotskombination (Bsp. elektronische Messgeräte).

5 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 5) Anforderung an BBG-Kataloge Aufteilung der Produktgruppen in: –Hauptprodukte (Warenkorb – 70-80% Umsatz) –(Alternativprodukte müssen definiert werden) –Nebenprodukte –Katalogprodukte –regelmäßige Updates / Wartung (Champagner und Schokoriegel im Büromaterial)

6 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 6) Kataloge

7 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 7) Berührungspunkte mit den Mitgliedern des FEEI 1.Metallprodukte, Maschinen, Werkzeuge, Werkstättenausrüstung Neuausschreibung 2008

8 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 8) Berührungspunkte mit den Mitgliedern des FEEI 2.Elektrogeräte und –komponenten, Elektronikgeräte und –komponenten sowie deren Instandhaltung Consumergeräte (z.B. DVD Player) Haushaltsgeräte (z.B. Bügeleisen) Weißware (z.B. Einbaugeräte und Standgeräte) Elektro/nikkomponenten (z.B. Batterien, Halbleiter) Wäschereimaschinen Messgeräte

9 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 9) Berührungspunkte mit den Mitgliedern des FEEI 3.(Facility Management, Instandhaltung von Förderanlagen und Maschinen) Elektroinstallationsmaterial Wartungen

10 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 10) Umsatz in diesen Bereichen –ca. 7 Mio

11 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 11) Neues zum Thema Energiesparen

12 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 12) Was kann der öffentliche Bereich machen, um Energie zu sparen bzw. wie kann hier der FEEI unterstützen? Energiesparlampen Steckdosenleisten (Stand by) Energieeffiziente Geräte Straßenbeleuchtung Spitzenwächter Stromzähler (inkl. Verlagerung der Verbrauchszeiten) Schaltbare Steckerleisten Fernbediente Steckdosen

13 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 13) Grundsätze bei Vergabeverfahren BVergG 2006

14 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 14) Wer ist öffentlicher Auftraggeber? –Bund –Länder –Gemeinden –Gemeindeverbände –deren Töchter (über 50%) –Sektorenauftraggeber (Energieversorger, ÖBB, Post Erleichterungen im Vergabeverfahren, Versorgungsauftrag)

15 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 15) VERFAHRENSARTEN Offene Verfahren –Bekanntmachung EU –Wiener Zeitung elektronisch und in Papier –homepage der BBG ( https://bbg.portal.at/resources/_start_Iframe_ausschreibung.htm ) Nicht offene Verfahren Auswahl eines Bieterkreises ohne Bekanntmachung –begründete Vorgangsweise Einstufig / zweistufig Unterschwellig / oberschwellig –(Grenze je nach Auftraggeber zwischen 137.000 und 5.923.000 ) –Direktvergabe bis 40.000

16 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 16) Ausschreibungsunterlagen bestehen aus: –Allgemeine Bedingungen, AAB geben alle Erläuterungen zum Vergabeverfahren wie Formvorschriften, Fristen etc. –Kommerzielle Bedingungen, RV Rahmenvertrag Rahmenvereinbarung –Leistungsbeschreibungen –Preisblätter –Angebotsanschreiben –Inhaltsverzeichnis –Sonstige Beilagen (Eignung, Leistungsfähigkeit)

17 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 17) Nicht reparierbare und häufigste Mängel –zu späte Angebotsabgabe (Abgabetermin muss auf die Minute genau eingehalten werden, Angebot muss bei uns eingetroffen, nicht weggeschickt sein! –Nicht rechtskonforme Unterschrift (Unterschrift wie Berechtigung im Firmenbuch; Angebot muss rechtsverbindlich sein) –Angebot nicht ausschreibungskonform (Alternativ- und Abänderungsangebote – Zulässigkeit in AAB angegeben)AUSSCHEIDEN –Ein Nachbessern der Angebote ist nach Abgabetermin nicht mehr zulässig (Ausnahme Verhandlungsverfahren vor letzter Runde)

18 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 18) Ablauf –Angebotsfrist (Möglichkeit Fragen zu stellen) –Angebotsöffnung (öffentlich / nicht öffentlich) –Angebotsprüfung –Angebotsbewertung (Billigst / Bestbieter) –Vergabekommission –Vergabeabsicht –Zuschlag (Vergabe) Das Verfahren endet entweder mit Zuschlag oder durch Widerruf

19 FEEI 24. April 2007 / AS (Seite 19) Die BBG steht für genaue aber faire Verhandlungsverfahren!


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