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Veröffentlicht von:Warin Mori Geändert vor über 10 Jahren
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Kommunale Jugendpolitik. und. Gemeinde – Jugendarbeit
Kommunale Jugendpolitik und Gemeinde – Jugendarbeit Die Aufgaben der Jugendbeauftragten Kontakt: Winfried Pletzer 089/
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„Positive Lebensbedingungen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.....“ § 1 (3) Kinder- und Jugendhilfegesetz .... ist eine Querschnittsaufgabe örtlicher Kommunalpolitik und Kommunal-verwaltung! die Jugendarbeit ist ein Schlüsselelement für die Verständigung von örtlicher Kommunalpolitik mit „ihren“ Kindern und Jugendlichen !
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Warum Gemeinde- Jugendarbeit?
Vor- Ort-Prinzip, „Lebenswelt“ Sozialräumlicher Bezug „Landkreisebene“ des Jugendamtes für Jugendliche zu abstrakt Identifikation mit der Heimatgemeinde herstellen Unmittelbare Verantwortlichkeiten stärken Untätigkeit, Stillstand verhindern
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Warum Gemeinde- Jugendarbeit?
Jugendarbeit als „Brücke“ Jugendarbeit als „Lobby“ für Interessen von Kindern und Jugendlichen Jugendarbeit als „soziales Dienstleistungsangebot“ Jugendarbeit als Teil der sozialen und kulturellen Infrastruktur des Gemeinwesens
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Gesetzliche Grundlagen der Gemeinde Jugendarbeit
Zuständig: Örtlicher Träger § 69 (5) „Kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände, die nicht örtlicher Träger sind, können für den örtlichen Bereich Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.“ Landesrecht kann Näheres regeln
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Gesetzliche Grundlagen der Gemeinde Jugendarbeit
Art. 17. Bay.KJHG Die kreisangehörigen Gemeinden sollen....dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§11,12, KJHG) und zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. ...
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Gesetzliche Grundlagen der Gemeinde Jugendarbeit
§ 11 (1) KJHG: Jugendarbeit „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“ ....
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Gesetzliche Grundlagen der Gemeinde Jugendarbeit
§ 11(2) KJHG „ Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die Offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.“ ...
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Gesetzliche Grundlagen der Gemeinde Jugendarbeit
§ 12 KJHG: Förderung der Jugendverbände (1)„Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist ....zu fördern. In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
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Was ist Gemeinde Jugendarbeit:
Elemente
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Jugendbeauftragte (J.-Sprecherinnen, J.-Referentinnen)
Zentrale Ansprechpartner für Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde
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Zentrale Ansprechpartner/innen: Jugendbeauftragte (J.-Sprecherinnen, J.-Referentinnen)
Gemeindliche Jugendbeauftragte werden in der Regel aus der Mitte des Gemeinderates bestimmt. Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen und auch der Jugendarbeit vertreten, unterstützen und fördern.
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Jugendbeauftragte: Aufgabenfeld
Kontakt-“pflege“ Von der Gemeinde ... zu den Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit, zu Kindern und Jugendlichen, zu Schulen, Kirchen, weiteren Organisationen und Institutionen
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Jugendbeauftragte: Aufgabenfeld
Koordination der Zusammenarbeit von Organisationen Personen, Gruppen und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind Vertreten und Vermitteln von Belangen der jungen Menschen im Gemeinderat, in der Öffentlichkeit
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Jugendbeauftragte: Aufgabenfeld
Sorgen für Transparenz von Entscheidungen von Entscheidungen des Gemeinderates Information Beratung in Fragen der Jugendarbeit Unterstützung der Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit
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Jugendbeauftragte Ihr Arbeitsfeld
gruppen initiativen Schulen Vereine Jugend-treff/ -haus forum, parlament Gemeinde- rat KJR, Komm. arbeit
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Jugendbeauftragte Ihre Rolle
Initiieren unterstützen Ansprech-partner sein Informieren, beraten Vermittler sein Koordinieren organisieren
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Elemente der Gemeinde Jugendarbeit...
....sind abhängig von Größe und Lage der Gemeinde, Freizeit-möglichkeiten und –bedürfnissen Problemen und Defiziten Keine Gemeinde gleicht der anderen!
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Elemente der Gemeinde-Jugendarbeit Ein Dach für die Jugendarbeit
Jugendheime, Jugendräume Jugendtreffs, Stadtteiltreffs Jugendzentren Spielplätze
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Elemente der Gemeinde- Jugendarbeit: Mitarbeiter/innen
Ehrenamtliches Engagement: unbezahlbar aber förderbar Jugendleiter/innen Versammlung Aufwands-Verdiensausfallent-schädigungen u.s.w. Pädagogisches Fachpersonal: Gemeinde- Jugendpfleger Päd. Fachkräfte in Freizeitstätten Streetworker Mobile J.- Arbeiter
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Elemente der Gemeinde- Jugendarbeit Mitwirkung und Beteiligung
Repräsentative Formen Offene Formen Projekte Arbeitskreise/ Runde Tische Erweiterung bestehender Ausschüsse u.s.w.
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Elemente der Gemeinde- Jugendarbeit: Finanzielle Förderung
Planungs-sicherheit Transparenz Prinzip der Ebenenförderung Abstimmung zwischen Gemeinden und Landkreis
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Jugendpolitische Grundsätze
Jugendpolitische Grundsätze Planen und Schwerpunkte setzen Rahmenbedingungen gestalten „Subsidiarität“ beachten Lebensräume schaffen Integration fördern, Chancengleichheit ermöglichen Dialogfähigkeit herstellen Eigeninitiative ermöglichen
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Grundsätze: Planen und Schwerpunkte setzen
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Jugendpolitische Grundsätze: Rahmenbedingungen schaffen
Infrastrukturen gestalten gute Arbeits-voraussetzungen für andere bereitstellen Initiativen aufgreifen Anliegen ermöglichen
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Jugendpolitische Grundsätze: „Subsidiarität“ beachten
Subsidiarität bedeutet: Vorrang für freie Träger, Partnerschaftliche Zusammenarbeit Selbstständigkeit von freien Trägern beachten Durch Anregung, Unterstützung, Förderung darauf hinwirken,dass die freien Träger bestmöglich arbeiten können
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Jugendpolitische Grundsätze: Lebensräme gestalten
Bauleitpläne und Flächennutzungs-pläne überprüfen Offene (Spiel-) Landschaften ermöglichen Öffnung von Räumen Universalflächen schaffen öffentlichen Nahverkehr stärken
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Grundsätze: Integration und Chancengleichheit ermöglichen
§9 SGB VIII Interkulturelle Verständigung Unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigen
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Grundsätze: Wirtschaftspolitische Maßnahmen
Offensiven für Jugendbeschäftigung (Image -) fördernde Maßnahmen für Lehrberufe
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Aufgaben der Landkreise
Beratung für Verwaltung, Mitarbeiter-/innen in den Gemeinden, Bürgermeister-/innen Unterstützung z.B. durch Kooperations-projekte
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Aufgaben der Landkreise
Koordination z.B. kommunale Zusammenarbeit,Zweckverbände Förderung z.B. Impulsförderung Personalkosten- förderung
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Aufgaben der Landkreise
Gesamt- und Planungsverantwortung gleichmäßiger Ausbau eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes Beteiligung der Gemeinden an der Jugendhilfeplanung Gewährleistungspflicht
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