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Registrierungspflicht
Steirischer Landesverband für Bienenzucht Stand:
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Meldepflicht laut TKZVO
Wer? alle Personen und Betriebe die Bienen halten
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Was ist ein Bienenstand?
Ab 1 Bienenstock mit oder ohne Bienen Egal, ob dauerhaft oder zeitlich begrenzt Hausbienenstand Wanderbienenstand Tracht Bestäubung Mietbienenvolk Ablegerstand
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Was ist kein Bienenstand?
Zuchtkästchen auf Belegstelle
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Was ist ein Bienenvolk Jungvolk Wirtschaftsvolk Zuchtvolk
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Meldepflicht laut TKZVO
Was? Persönliche und betriebliche Stammdaten Information über Handhabung der Meldepflicht Laufende Meldungen zu Bienenständen Stichtagserhebungen
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Stammdaten & Handhabung
Wann? Wer vor Bienen hatte: Bis an Ortsverein Bis persönlich an BH Wer ab Bienen hält: Innerhalb von 7 Tagen ab Übernahme der Völker
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Stammdaten & Handhabung
Wie? Persönlich an BH mit Formular der Statistik Austria Ortsverein Im VIS Einwilligungserklärung!
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2016 Und jetzt? November Übermittlung einer an Registriernummer
Zugangsdaten an Ortsverein bis Personen und Betriebe bis November 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
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Laufende Meldungen Wie?
Verbrauchergesundheits -Informationssystem (VIS) Persönlich Ortsverein
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2017 Laufende Meldungen Jänner Wann? Ab 01.01.2017 1 2 3 4 5 6 7 8 9
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Laufende Meldungen Was? Position von Bienenständen
Wann? Innerhalb von 7 Tagen ab Errichtung Anzahl der gehaltenen Bienenvölker Am 30. April (bis 30. Juni) Am 31. Oktober (bis 31. Dezember)
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Kennzeichnung der Bienenstände
VIS-Registriernummer an gut sichtbarer Stelle dauerhaft
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Abmeldung Was? Aufgabe eines Bienenstandes Aufgabe der Imkerei
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Aufgabe eines Bienenstandes
Wann? Spätestens 7 Tage nach Abtransport Wo? Bei der Stelle, die Meldung vornimmt (Ortsverein, VIS)
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Aufgabe der Imkerei Wann? Wo? Bis spätestens 01. April des Folgejahres
Bei der Stelle, die Meldung vornimmt (Ortsverein, BH)
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Wechsel der Handhabung
Meldung an Bezirksverwaltungsbehörde Beantragung der Zugriffsdaten auf
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Sanktionen Verwaltungsstrafe bis zu € Keine Förderungen
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VIS für Imker
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Eingabeportal für Imker
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VIS für Ortsgruppen
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