Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
Veröffentlicht von:Jonas Otto Geändert vor über 7 Jahren
1
Allgemeine Revisionspolitik und revisionskalender
Die Revisionspolitik wurde diesen Sommer und zwar am 1. Juli (2015) auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Der Revisionskalender begleitet oder ergänzt die Revisionspolitik und wurde kürzlich am 14. Oktober (2015) veröffentlicht. Folie 1
2
Warum eine Revisionspolitik?
Revisionen resultieren aus Trade-off zwischen Aktualität und Genauigkeit sowie methodischen und konzeptionellen Änderungen bedeuten Aufwand für die Nutzerinnen und Nutzer können die Glaubwürdigkeit von amtlichen Statistiken beschädigen und deren Nutzbarkeit einschränken Revisionspolitik macht Revisionsverfahren transparent und nachvollziehbar bildet einen Orientierungsrahmen für Fachbereiche unterstützt die einheitliche Verwendung von Begriffen Zunächst möchte ich allgemein über Revisionen sprechen und erläutern warum eine Revisionspolitik notwendig ist. Revisionen ermöglichen den Spagat (oder den Trade-off) zwischen den beiden Qualitätsdimensionen „Aktualität“ und „Genauigkeit“ und resultieren aus methodischen sowie konzeptionellen Änderungen: Die frühe Erstveröffentlichung von vorläufigen Daten erfüllt die Nutzeranforderung nach aktuellen Ergebnissen. Da die Datengrundlage zu diesem Zeitpunkt häufig noch unvollständig ist, werden bei vielen Statistiken Revisionen durchgeführt, um neu verfügbare statistische Informationen sowie methodische und konzeptionelle Verbesserungen einzuarbeiten. Revisionen sind daher unumgänglich, um auch die Nutzeranforderung nach genauen und zuverlässigen Ergebnissen zu erfüllen. Für die Nutzerinnen und Nutzer einer Statistik können Revisionen einen erheblichen Aufwand bedeuten. Sie müssen ihre Analysen überarbeiten und an die neuen revidierten Ergebnisse anpassen. Umfangreiche oder zu häufige Revisionen können die Glaubwürdigkeit von amtlichen Statistiken beschädigen und deren Nutzbarkeit einschränken, insbesondere wenn Revisionen den Nutzerinnen und Nutzern nicht angemessen erklärt und kommuniziert werden! ***CLICK*** Daher ist es aus Sicht der amtlichen Statistik wichtig, eine Revisionspolitik [auszuarbeiten und] zu veröffentlichen, die die Revisionsverfahren nach außen transparent und nachvollziehbar macht und somit auch die Nutzbarkeit von Statistiken weiter verbessert und die Glaubwürdigkeit von Statistiken sicherstellt. Die Revisionspolitik ist aber nicht nur ein wichtiges Kommunikationsinstrument nach „Außen“, sie bildet außerdem auch einen Orientierungsrahmen nach „Innen“ - also für die Fachbereiche (des Statistischen Bundesamtes) – und wirkt bspw. auf die einheitliche Verwendung von Begrifflichkeiten hin oder dient als Orientierungsrahmen für weitere statistikspezifischen Detailregelungen oder Konkretisierungen.
3
Warum eine Revisionspolitik?
Quality Assurance Framework* fordert (auf institutioneller Ebene) eine Revisionspolitik, in der die Gründe und Typen von Revisionen erklärt und die Grundsätze der Revisionsverfahren erläutert werden ein Revisionskalender, in dem die zeitliche Planung von Revisionen dargestellt wird. *Siehe Maßnahmen , und 6.6.1 Im Peer Review wurde eine entsprechende Verbesserungsmaßnahme (Nr. 8) formuliert Eben vor dem Hintergrund, Revisionsverfahren nach außen (für Externe) verständlich und nachvollziehbar zu machen, fordert der QAF [der den Verhaltenskodex weiter konkretisiert] eine allgemeine Revisionspolitik auf institutioneller (sprich statistikübergreifender) Ebene, in der die Gründe sowie Typen von Revisionen erklärt werden und in der die allgemeinen Grundsätze zu Revisionsverfahren erläutert werden. Auch fordert der QAF, dass die Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen eines Revisionskalenders vorab über die zeitliche Planung von Revisionen informiert werden. Eine solche statistikübergreifende Revisionspolitik und ein Revisionskalender, der die Politik ergänzt, fehlte bis vor Kurzem im Statistischen Bundesamt. Es wurden bisher zwar statistikspezifische Revisionspraktiken gut dokumentiert und kommuniziert, aber die entsprechenden Informationen sind auf den Internetseiten oder in diversen Dokumenten verstreut. [Zudem liegen solche Dokumente nur für einen kleinen Teil der etwa 85 Statistiken vor, die Revisionen vornehmen.] Ein Schlüsseldokument, das statistikübergreifend und allgemein über Revisionen informiert, fehlte bislang. Dies wurde auch im Rahmen des kürzlich stattgefundenen „Peer Review“ festgestellt und es wurde hierzu eine Verbesserungsmaßnahme formuliert… […die besagt, dass das Statistische Bundesamt eine einheitliche und transparente Vorgehensweise für [geplante und ungeplante] Revisionen von Statistiken anwenden soll und dass ein umfassender Revisionskalender veröffentlicht werden soll.]
4
Revisionen bei Destatis
Eine Hausabfrage ergab, dass bei ca. 85 Statistiken aus 34 Referaten Revisionen durchgeführt werden Ergebniskorrekturen Aber kommen wir [zurück] zum Stand der Dinge im Statistischen Bundesamt [den ich Ihnen auf dieser Folie aufzeigen möchte]. ***CLICK*** Insgesamt werden bei ca. 85 Statistiken aus 34 verschiedenen Referaten über alle Fachabteilungen hinweg Revisionen durchgeführt. Das ist eine ganz schöne Menge. Zum Vergleich: Es gibt in etwa 360 Statistiken. D.h. etwa ¼ aller Statistiken führen Revisionen durch. ***CLICK*** Teilweise verwenden die verschiedenen Fachstatistiken unterschiedliche Begrifflichkeiten zum Beispiel wird in der Unternehmensstatistik von Ergebniskorrekturen, bei den Konjunkturindikatoren von Rückkorrekturen bei den Preisstatistiken von turnusmäßigen Überarbeitungen und bei der VGR wird von Revisionen (oder Generalrevisionen) gesprochen. Gemeint ist dabei stets dasselbe. Wie bereits vorher erwähnt, ist es eine der zentralen Aufgaben der Revisionspolitik eben auf die einheitliche Verwendung von Begrifflichkeiten hin zu wirken. Revisionen Rückkorrekturen turnusmäßige Überarbeitungen
5
Erarbeitung der Revisionspolitik
Bestehende Revisionspraktiken aus VGR, Verbraucherpreise, Produktionsindex und Außenhandel berücksichtigt An ESS „Leitlinien für eine Revisionspolitik für die Wichtigsten Europäischen Wirtschaftsindikatoren“ orientiert Im Netzwerk Datenqualität abgestimmt Veröffentlicht im Intra- und Internet am 1. Juli 2015 Entsprechend den Vorgaben des QAF hat unser Referat (bzw. das Referat B203) in Abstimmung mit den Fachbereichen eine allgemeine Revisionspolitik ausgearbeitet. Wie sind wir zu dem Papier gekommen? Was sind die Grundlagen? Zentrale Grundlage sind bestehende Revisionspraktiken aus VGR, Verbraucherpreisen, Produktionsindex und Außenhandel. Eine weitere wichtige Grundlage waren die „Leitlinien für eine Revisionspolitik für die Wichtigsten Europäischen Wirtschaftsindikatoren“ des ESS. Diese ESS-Leitlinien können auf alle Statistiken, die Revisionen durchführen, verallgemeinert werden. Und sind somit nicht nur anwendbar für die Wirtsschaftsindikatoren. [Zwar fokussieren sich die Leitlinien auf die Wichtigsten Europäischen Wirtschaftsindikatoren, aber sie können auf alle Statistiken, bei denen Revisionen durchgeführt werden, verallgemeinert werden.] Als Hintergrundinformation für Sie: Die ESS Leitlinien wurden im Februar 2012 vom AESS (Ausschuss für das ESS) gebilligt/verabschiedet und sollen die Mitgliedsstaaten dabei unterstützen Revisionspolitiken auszuarbeiten. Auch wurde der Entwurf mit dem Kern-Team und Qualitätszirkel abgestimmt und es wurden auch die Anregungen des Referats C101 (unser Referat für „Mathematisch statistische Verfahren“) berücksichtigt. [Auch wurde der Entwurf mit dem Netzwerk Datenqualität abgestimmt. Es wurden also die Anregungen aus den Sitzungen des Kern-Teams und Qualitätszirkels berücksichtigt, aber auch die Anregungen des Referats C101 („Mathematisch statistische Verfahren“) wurden berücksichtigt)]. Die abgestimmte Revisionspolitik wurde letztlich am 1. Juli (2015) [auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes und im Intranet] veröffentlicht.
6
Inhalt der Revisionspolitik (I)
Übersicht Gliederung Einführung Typen von Revisionen Statistikübergreifende Grundsätze zu Revisionen Die Revisionspolitik gliedert sich in 3 Hauptkapitel und enthält neben einer allgemeinen Einführung auch eine Unterscheidung der verschiedenen Revisionstypen und Erläuterungen zu den Revisionsgründen. Auch enthält die Revisionspolitik statistikübergriefende Grundsätze zu den Revisionsverfahren.
7
Inhalt der Revisionspolitik (II)
Kapitel 1: Einführung 1.1. Revisionen und ihre Hintergründe 1.2. „Good Governance“ in der amtlichen Statistik 1.3. Geltungsbereich 1.4. Grundlagen 1.5. Definition von Revisionen und Abgrenzung zu Fehlerkorrekturen 1.6. Revisionskalender Das 1. Kapitel „Einführung“ gliedert sich wiederum in 5 Unterkapitel und gibt allgemeine Erklärungen zu Revisionen und deren Hintergründen. Manche Aspekte habe ich bereits erwähnt… und möchte diese hier nicht nochmal wiederholen Ich möchte aber vor allem auf den letzten Punkt „was unter Revisionen zu verstehen ist“ eingehen und auf der folgenden Folie näher erläutern.
8
Inhalt der Revisionspolitik (III)
Definition von Revisionen Eine Revision bezeichnet eine Überarbeitung bereits veröffentlichter Ergebnisse, indem neue, bisher nicht verfügbare Daten von außerhalb der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder hinzukommen und in die Berechnung einbezogen werden oder indem methodische und konzeptionelle Änderungen (auch rückwirkend) vorgenommen werden. Revisionen ≠ Fehlerkorrekturen In der Revisionspolitik werden Revisionen folgendermaßen definiert: Eine Revision bezeichnet eine Überarbeitung bereits veröffentlichter Ergebnisse, indem neue Daten (bisher nicht verfügbare Daten) von außerhalb der Statistischen Ämter (des Bundes und der Länder) hinzukommen und in die Berechnung einbezogen werden. Von außerhalb der Statistischen Ämter meint, dass neue Informationen z.B. von Auskunftgebenden oder Verwaltungsdatenstellen hinzukommen. Revisionen sind aber auch dann notwendig, um methodische und konzeptionelle Änderungen (auch rückwirkend) vorzunehmen. (Diese Änderungen können bspw. das Resultat neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder das Resultat neuer internationaler Vorgaben sein.) Diese neuen Informationen sowie methodische und konzeptionelle Änderungen waren den Statistischen Ämtern bei der Erstveröffentlichung nicht bekannt und konnten somit nicht berücksichtigt werden (bspw. wenn Auskunftgebende die bereits eingegangenen Meldungen vervollständigen oder richtigstellen oder weil, z.B. entsprechend internationaler Vorgaben, verbesserte Methoden oder neue Konzepte entwickelt wurden und nun anzuwenden sind). ***CLICK*** Revisionen sind keine Fehlerkorrekturen im Sinne der [bereits veröffentlichten] „Richtlinie zum Umgang mit Veröffentlichungsfehlern“. Auf die ich gleich noch genauer eingehe. Ich möchte hier aber schon mal die beiden Begriffe voneinander abgrenzen. Bei Veröffentlichungsfehlern handelt es sich um inkorrekte Angaben [in Tabellen, Texten und Graphiken], die durch einen unbeabsichtigten Fehler im Prozess der Statistikerstellung [wie bspw. durch einen Fehler in der Datenaufbereitung] oder bei der Veröffentlichung [wie bspw. durch einen Tippfehler oder Zahlendreher] verursacht werden und die innerhalb der Statistischen Ämter [des Bundes und der Länder] auftreten Veröffentlichungsfehler wurden vor der Veröffentlichung nicht erkannt und wurden von uns fälschlicherweise veröffentlicht. [Wären diese inkorrekten Angaben frühzeitig erkannt worden, so wären sie noch vor der Veröffentlichung korrigiert worden. So werden bspw. fehlerhaft gelieferte Daten von den StLä nicht wie Revisionen sondern wie Fehler behandelt.]
9
Inhalt der Revisionspolitik (IV)
Kapitel 2: Typen von Revisionen 2.1. Routinemäßige Revisionen 2.2. Methodenwechselbedingte Revisionen 2.3. Außerplanmäßige Revisionen Das zweite Kapitel stellt die unterschiedlichen Revisionstypen vor. Unterschieden wird zwischen [geplanten] routinemäßigen Revisionen, [geplanten] methodenwechselbedingten Revisionen und außerplanmäßigen Revisionen. Routinemäßige Revisionen finden regelmäßig und zu vorher festgelegten Zeitpunkten statt. Gründe können die Vervollständigung bzw. die Richtigstellung bereits eingegangener Meldungen sein. Methodenwechselbedingte Revisionen bedeuten eine Überarbeitung aufgrund geänderter [statistischer] Methoden oder Konzepten. Sie finden bspw. nur alle 5 bis 10 Jahre statt. Ursachen können z.B. die Einführung neuer Klassifikationen, die Änderung bestehender Definitionen oder auch die Umstellung auf ein neues Basisjahr sein. Außerplanmäßige Revisionen werden gegenüber der ursprünglichen Planung zusätzlich durchgeführt und finden somit nicht regelmäßig statt. Sie sind bspw. das Ergebnis von unvorhersehbaren Änderungen in den Inhalten von Verwaltungsdatenquellen.
10
Inhalt der Revisionspolitik (V)
Kapitel 3: Statistikübergreifende Grundsätze zu Revisionen 3.1. Informationsgewinn und Nutzerbelastung stehen in einem angemessenen Verhältnis 3.2. Revisionszyklen sind innerhalb von Statistikbereichen und international abgestimmt 3.3. Revisionen werden den Nutzerinnen und Nutzern transparent kommuniziert 3.4. Revisionsanalysen werden zur Sicherung und Verbesserung der Datenqualität sowie der Revisionsverfahren und -methoden durchgeführt Im dritten Kapitel werden die statistikübergreifenden Grundsätze zu Revisionen formuliert. Insgesamt gibt es 4 Grundsätze [die für die unterschiedlichen Revisionstypen weiter konkretisiert werden]. Der erste Grundsatz besagt, dass Informationsgewinn und Nutzerbelastung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es ist wichtig eine übermäßige Belastung der Nutzerinnen und Nutzer durch zu häufige Revisionen mit zu geringem Informationsgehalt zu vermeiden. Der zweite Grundsatz besagt, dass Revisionszyklen innerhalb von Statistikbereichen und international abgestimmt werden. Dies betrifft den Revisionszeitpunkt, die Revisionshäufigkeit und den Umfang der rückwirkend zu überarbeitenden Zeiträume. Der dritte Grundsatz besagt, dass Revisionen den Nutzerinnen und Nutzer transparent kommuniziert werden. In diesem Grundsatz wird aufgezählt was alles kommuniziert wird (also: der Revisionszyklus, alle Änderungen am Revisionszyklus, die Revisionsgründe und die Ergebnisse der Revisionsanalysen) welche Kommunikationskanäle dafür genutzt werden können (also: Qualitätsberichte, Pressemitteilungen, die Homepage, Fachserien, WiSta) Und zu welchen Zeitpunkten, die Kommunikation geschieht (So sollen methodenwechselbedingte Revisionen jährlicher und vierteljährlicher Statistiken mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden und methodenwechselbedingte Revisionen monatlicher Statistiken mindestens einen Monat im Voraus angekündigt werden). Der letzte Grundsatz besagt, dass Revisionsanalysen zur Sicherung und Verbesserung der Revisionsverfahren und Revisionsmethoden durchgeführt werden. Hierfür können verschiedene Revisionsmaße berechnet werden (wie mittlere absolute Revision, relative mittlere absolute Abweichung und mittlere Revision). Wichtig ist hier zu erwähnen, dass die statistikübergreifende Revisionsgrundsätze – wie der Name schon sagt – gleichermaßen für alle Statistiken [einschließlich Rechensystemen], bei denen Revisionen vorgenommen werden, gelten. Gleichzeitig lassen sie genügend Spielraum für statistikspezifische Besonderheiten, [die aus den speziellen Befragungs-, Erhebungs- und/oder Berechnungsverfahren oder aus den besonderen rechtlichen Bestimmungen resultieren]. Die Fachbereiche können also durchaus statistik(bereichs)spezifische Grundsätze formulieren, die Detailregelungen oder weitere Konkretisierungen beinhalten. So können zum Beispiel Schwellenwerte bei Revisionsmaßen angegeben werden, die nicht über- oder unterschritten werden sollen und deren Erreichen entsprechende Maßnahmen einleiten können.
11
Revisionskalender Gibt einen Überblick bei welchen Statistiken routinemäßige und methodenwechselbedingte Revisionen durchgeführt werden Beschreibt den Revisionszyklus anhand einer standardisierten Struktur (t+x) ohne konkrete Datumsangaben zu nennen: Wann werden vorläufige Ergebnisse veröffentlicht? Wann und wie oft werden diese revidiert? Wann werden endgültige Ergebnisse veröffentlicht? Ergänzend zur Revisionspolitik gibt es ein Revisionskalender, der seit 14. Oktober (2015) auf der Homepage veröffentlicht ist. Zum einen, gibt der Revisionskalender einen Überblick über alle Statistiken, bei denen [routinemäßige und methodenwechselbedingte] Revisionen [sprich: geplante Revisionen] vorgenommen werden. **KLCIK*** Die Graphik hier links unten zeigt auf in welchen [Statistik]Bereichen Revisionen durchgeführt werden: so z.B. im Bereich der Preise, Industrie, Bau und Energie, Dienstleistungen, Verkehr und Tourismus, Finanzen und Steuern, Gartenbau, Gemüse und Obst, Gesundheit. Man sieht hier, dass eine große Bandbreite an Statistiken Revisionen durchführen. Bitte beachten Sie, dass die Größe der Schlagwörter nicht zeigt wie häufig dort Revisionen durchgeführt werden ***KLICK*** Zum anderen, beschreibt der Revisionskalender anhand einer standardisierten Struktur (t+x) nach welchem Zyklus Revisionen durchgeführt werden – ohne dabei konkrete Datumsangaben zu nennen (das wird gleich auf der nächsten Folie klarer). ***KLICK*** Der Revisionskalender soll auf folgende Fragen Antworten liefern: Wann werden vorläufige Ergebnisse veröffentlicht? Wann und wie oft werden diese revidiert? Wann werden endgültige Ergebnisse veröffentlicht? Nach welchem Zyklus werden methodenwechselbedingte Revisionen durchgeführt? Was sind die Gründe? Und Welcher Zeitraum wird rückwirkend neu berechnet? [Zentrale Grundlage für die Ausarbeitung dieses umfassenden Revisionskalenders ist eine im Dezember 2014 und Januar 2015 durchgeführte Hausabfrage.] Momentan werden die letzten noch ausstehenden Revisionszyklen eng mit den entsprechenden Fachbereichen abgestimmt. Ich habe Ihnen auf der kommenden Folie einen Auszug aus dem Revisionskalender aufgeführt, um Ihnen die Inhalte und den Aufbau anhand eines Beispiels aufzuzeigen. Nach welchem Zyklus werden methodenwechselbedingte Revisionen durchgeführt? Was sind die Gründe? Welcher Zeitraum wird rückwirkend neu berechnet?
12
Beispiel aus Revisionskalender
EVAS- Nr. Statistik Periodizität Revisionszyklus Industrie, Verarbeitendes Gewerbe 42151 Auftragseingangs-index für das Verarbeitende Gewerbe M Vorläufige Ergebnisse: t+37 Tage 1. Revision (revidierte vorläufige Ergebnisse): t+67 Tage 2. Revision (endgültige Ergebnisse): im April des Folgejahres Methodenwechselbedingte Revisionen: Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt (zuletzt 2013 auf das Basisjahr 2010). Die dem Zeitpunkt der Umstellung auf ein neues Basisjahr vorangehenden 3 Jahre werden rückwirkend neuberechnet (bspw. von 2010 bis 2012) und mit noch weiter zurückliegenden Zeiträumen bis 1991 verkettet (bspw bis 2010). Zunächst wird die EVAS-Nr. und der Name der Statistik angegeben (in unserem Fall ist es der „Auftragseingangsindex für das Verarbeitende Gewerbe“). [Die einzelnen Statistiken werden verschiedenen Statistikbereichen (hier dem Bereich „Industrie, Verarbeitendes Gewerbe“) zugeordnet.] Dann wird die Periodizität der Statistik aufgeführt (handelt es sich um eine jährliche, vierteljährliche oder monatliche Statistiken?). Anschließend wird der Revisionszyklus anhand einer festgelegten Struktur dargelegt, die folgende Elemente enthält: Bei der Angabe von Revisionsterminen wird in der Regel das Schema „t+x“ verwendet. Dabei gibt das Zeichen „t“ das Ende eines Berichtszeitraums bzw. einen Stichtag an. Das Zeichen „x“ steht für die seit dem Berichtszeitraum bzw. Stichtag verstrichenen Tage, Monate oder Jahre. Die Beschreibung des Revisionszyklus beginnt mit der Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen und endet mit der Angabe, wann endgültige Ergebnisse veröffentlicht werden. In diesem Beispiel werden die vorläufigen Ergebnisse 37 Tage nach Ende des Berichtsmonate revidiert und die endgültigen Ergebnisse werden im April des Folgejahres veröffentlicht. In einigen Fällen sind mehrere Revisionen vorläufiger Ergebnisse notwendig, um zu endgültigen Ergebnissen zu gelangen. In diesen Fällen gibt die Beschreibung des Revisionszyklus an, wann revidierte vorläufige Ergebnisse veröffentlicht werden. In diesem Beispiel werden nach 67 Tagen revidierte vorläufige Ergebnisse veröffentlicht. In weiteren Fällen finden methodenwechselbedingte Revisionen statt. Ergebnisse gelten als endgültig vorbehaltlich späterer Änderungen durch methodenwechselbedingte Revisionen. Auch bei methodenwechselbedingten Revisionen wird aufgeführt, in welchen Zyklus sie stattfinden (hier: 3 Jahre nach dem Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre) und warum es zu solchen Revisionen kommt (meistens wegen einer Basisjahrumstellung – so wie es in diesem Bsp der Fall ist). Auch wird bei methodenwechselbedingten Revisionen angegeben, welcher Zeitraum rückwirkend neu berechnet wird. Die Angaben im Revisionskalender werden (wenn sinnvoll) durch Bsp konkretisiert. So wird der allgemeingültige Satz „Die Umstellung auf ein neues Basisjahr findet 3 Jahre nach Ablauf der auf 0 und 5 endenden Bezugsjahre statt“ mit einem konkreten Bsp. veranschaulicht: „zuletzt 2013 auf das Basisjahr 2010“. [Zusammenfassung:] So, Sie haben nun Einiges zu der kürzlich veröffentlichten Revisionspolitik und Revisionskalender gehört. Ich habe Ihnen verdeutlicht, dass eine Revisionspolitik wichtig ist, um grundsätzlich die (internen) Revisionspraktiken nach Außen für unsere Nutzer nachvollziehbar und transparent zu machen. Ergänzt wird die Revisionspolitik durch den Revisionskalender, der die zeitliche Planung von Revisionen vorstellt. Haben Sie hierzu noch Fragen? Dann gehe ich jetzt auf das nächste Thema ein – und zwar die Fehlerpolitik.
Ähnliche Präsentationen
© 2025 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.