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Risikoprüfung © Allianz 01/2013.

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Präsentation zum Thema: "Risikoprüfung © Allianz 01/2013."—  Präsentation transkript:

1 Risikoprüfung © Allianz 01/2013

2 Inhalt 1 2 3 4 5 6 7 8 Gründe für die Risikoprüfung Risikofaktoren
Produkte mit/ohne Risikoprüfung 3 Antragsprüfung 4 Normale und erhöhte Risiken – Ausgleichsmöglichkeiten 5 Elektronische Risikoprüfung am Point of Sale (eRisp) 6 Risikovoranfragen 7 Anzeigepflichtverletzung/vorvertragliche Anzeigepflicht und deren Folgen 8 © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

3 Lernziele Die Gründe für eine Risikoprüfung beschreiben können
Die Risikofaktoren, die beim Abschluss eines Lebens- versicherungsvertrags überprüft werden, nennen können Produkte mit und ohne Risikoprüfung nennen können Die Modalitäten und Dokumente zur Antragsprüfung aufzählen können Die Ausgleichsmöglichkeiten bei erhöhtem Risiko nennen können © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

4 Lernziele Die elektronische Risikoprüfung am Point of Sale
beschreiben können Die Risikovoranfragen schildern können Die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflicht- verletzung beschreiben können © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

5 Hinweis zu den Inhalten des Moduls
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir in diesem Modul keine Fälle mit Risikoeinschätzungen als Beispiele anführen werden. Die Risikoeinschätzung der Allianz ist sehr an der individuellen Anamnese des Kunden ausgerichtet. So dass gleichartige Erkrankungen bei unterschiedlichen Kunden zu unterschiedlichen Entscheidungen führen können. Aus diesem Grund wird jede Entscheidung erst nach vollständiger Prüfung aller aktuellen Unterlagen getroffen. Dieses Modul kann aus oben genannten Gründen nur die Grundlagen der Risikoprüfung vermitteln! Ihr evita Team © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

6 1 1 2 3 4 5 6 7 8 Gründe für die Risikoprüfung Risikofaktoren
Produkte mit/ohne Risikoprüfung 3 Antragsprüfung 4 Normale und erhöhte Risiken – Ausgleichsmöglichkeiten 5 Elektronische Risikoprüfung am Point of Sale (eRisp) 6 Risikovoranfragen 7 Anzeigepflichtverletzung/vorvertragliche Anzeigepflicht und deren Folgen 8 © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

7 Risikoprüfung Die Risikoprüfung dient der Ermittlung, ob besondere Risiken hinsichtlich Beruf, Gesundheit, … für den Versicherer bestehen. Personen mit Vorerkrankungen haben einen höheren Versicherungsbedarf. So erhält man eine Auswahl von ungünstigen Risiken. Ohne Risikoprüfung ist ein ungünstiger Schadensverlauf im Bestand des VU zu erwarten = negative Risikoauslese. Ziel der Risikoprüfung ist ein ausgeglichener Versicherungsbestand. © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

8 Folgen eines Verzichts auf die Risikoprüfung
Risikoabwägung sichert die Konkurrenzfähigkeit des Versicherungsunternehmens, denn ... Ohne Risikoabwägung Negative Risikoauslese Belastung durch ungünstige Risiken Rückgang der Gewinnbeteiligung Rückgang der Gesamtleistung Steigende Beiträge Keine Konkurrenzfähigkeit mehr © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

9 Was ist eine Risikoprüfung? – Wozu dient diese?
Anti-Selektion im Antragsportfolio (negative Risikoauslese) Bestand wird mit ungünstigen Risiken überflutet. Keine Gewinne, Beitragserhöhungen Günstige Risiken kündigen, da andere VR billiger Bestand verschlechtert sich unter Risikogesichtspunkten. Schieflage des Versicherers © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

10 2 1 2 3 4 5 6 7 8 Gründe für die Risikoprüfung Risikofaktoren
Produkte mit/ohne Risikoprüfung 3 Antragsprüfung 4 Normale und erhöhte Risiken – Ausgleichsmöglichkeiten 5 Elektronische Risikoprüfung am Point of Sale (eRisp) 6 Risikovoranfragen 7 Anzeigepflichtverletzung/vorvertragliche Anzeigepflicht und deren Folgen 8 © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

11 Risikofaktoren Sachverhalte, Ereignisse oder Verhaltensweisen, die Auswirkung haben auf Lebenserwartung Berufsunfähigkeit Unfallgefährdung Pflegebedürftigkeit © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

12 Unterscheidung der Risikofaktoren
Objektives Risiko Subjektives Risiko Eintrittsalter Gesundheitszustand Hobby Beruf Auslandsaufenthalt BMI Anamnese Lebensweise/ Verhalten Konjunkturrisiko Betrugsrisiko Kriminalitätsrisiko Spekulationsrisiko gut einschätzbar, nicht beeinflussbar schlecht einschätzbar, beeinflussbar © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

13 Prüfung der Risikofaktoren
Objektives Risiko Subjektives Risiko Antrag Medizinische Nacherklärungen Hausärztliche Be- richte und Unter- suchungen etc. Einkommens- und Vermögenswerte Beruf, Tätigkeit, Stellung im wirt- schaftlichen Leben Rechtsform eines Unternehmens Eintragung ins Han- delsregister Höhe Gesamtrisiko Begründung des Bedarfs © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

14 3 1 2 3 4 5 6 7 8 Gründe für die Risikoprüfung Risikofaktoren
Produkte mit/ohne Risikoprüfung 3 Antragsprüfung 4 Normale und erhöhte Risiken – Ausgleichsmöglichkeiten 5 Elektronische Risikoprüfung am Point of Sale (eRisp) 6 Risikovoranfragen 7 Anzeigepflichtverletzung/vorvertragliche Anzeigepflicht und deren Folgen 8 © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

15 Risikoprüfung für einzelne Bausteine
Rentenbaustein nur Altersrente ... ist nicht erforderlich. Rentenbaustein Allianz PrivatSofortRente Klassik ... ist erforderlich bei gleichzeitiger Beantragung des Pflegebausteins. Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge ... ist immer erforderlich; Umfang richtet sich nach Todesfallsumme und Ein- trittsalter. Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge ... ist immer erforderlich; Umfang richtet sich nach Rentensumme und Ein- trittsalter. © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

16 4 1 2 3 4 5 6 7 8 Gründe für die Risikoprüfung Risikofaktoren
Produkte mit/ohne Risikoprüfung 3 Antragsprüfung 4 Normale und erhöhte Risiken – Ausgleichsmöglichkeiten 5 Elektronische Risikoprüfung am Point of Sale (eRisp) 6 Risikovoranfragen 7 Anzeigepflichtverletzung/vorvertragliche Anzeigepflicht und deren Folgen 8 © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

17 Antragsprüfung Rechtlich Medizinisch Subjektiv Sonderrisiken HIS
© Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

18 Rechtliche Risikoprüfung/Antragsprüfung
Unterschriften Minderjährige Versicherungsbeginn/Rückdatierung Geldwäsche Schweigepflichtentbindung © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

19 Medizinische Antrags- und Risikoprüfung
Medizinische Antragsprüfung Prüfung, ob alle Gesundheitsfragen beantwortet sind und alle Atteste vorliegen Medizinisches Risiko Beeinträchtigung der geistigen und körperlichen Gesundheit der VP in Vorgeschichte und Vertragsdauer Körperliche und geistige Gebrechen Akute oder chronische Krankheiten Lebensgewohnheiten Faktoren, die auf AIDS hinweisen © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

20 Transparenz der Antragsfragen wichtig
Keine Hintertürchen für den Fall des Falles Die Risikofragen der Allianz sind in jeder Hinsicht sehr transparent. Sie wurden mit Vermittlern entwickelt. Es gibt keine missverständlichen Fragen. Der ehrliche Kunde kann die Fragen richtig beantworten. Vermittlerbefragungen zeigen eine sehr gute Akzeptanz. TOP-Ratings für Antrag: M&M, F&B, Finanztest Die Allianz fragt bei Vertragsbeginn sehr transparent. Damit reduziert sie im Leistungsfall Diskussionen über mögliche vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzungen. © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

21 Erforderliche Unterlagen
Muss sein: Antrag (Papier oder über AMIS) beinhaltet Fragen zu gefahrerheblichen Umständen Könnten aufgrund von Angaben im Antrag erforderlich werden: Nacherklärung Fragebögen Hausärztliches Zeugnis (HZ) Untersuchung (E105) Zusatzuntersuchung © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

22 Fragebögen Zu bestimmten Antragsangaben werden zusätzliche Informationen benötigt. Unfallfragebogen Auslandsfragebogen Allergiefragebogen Tätigkeitsbeschreibung © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

23 Hausärztliches Zeugnis (HZ)
Anforderung durch Innendienst (vor Policierung) Sofern Krankheitsangaben mit den Antworten auf die Antragsfragen nicht ausreichend bewertet werden können und auch kein passender Fragebogen zur Verfügung steht Kundenangaben sind nicht vollständig. Wenn bestimmte Alters- und Summengrenzen überschritten werden Kontroll-Hausarztberichte Bei bevorstehenden Auslandsaufenthalten von mehr als 6 Monaten © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

24 Summen-HZ Baustein Hinterbliebenenvorsorge Baustein BU-Vorsorge/KSP
Risikoversicherung: Eintrittsalter 40-44: Todesfallleistung ab EUR Eintrittsalter 45-49: Todesfallleistung ab EUR Risikoversicherung und gemischte Tarife: Eintrittsalter ab 50: Todesfallleistung ab EUR Baustein BU-Vorsorge/KSP Eintrittsalter 40-49: BU-Rente/KSP ab EUR Eintrittsalter ab 50: BU-Rente/KSP ab EUR Baustein Pflegevorsorge Eintrittsalter ab 50: Pflegerente ab EUR © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

25 Ärztliche Untersuchung (E105)
Untersuchungen gemäß den angegebenen Summengrenzen* Untersuchung vom Hausarzt oder Internisten Todesfallsummen ab EUR und BU-/Pflege-/KSP-Renten ab EUR immer Internisten Auskunft Gesundheitszustand und gesundheitliche Vorgeschichte Ausführlicher Ersatz der Antworten der Gesundheitsfragen im Antrag Unterschrift von Arzt und VP * Beispiel aus E Z0 © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

26 Zusatzuntersuchung Beispiele
Vorhandene Unterlagen zur Beurteilung des Risikos reichen nicht aus. Beispiele Befragter Arzt hat Patienten länger nicht behandelt. Bei erstmaligem Auftreten bestimmter Symptome Zur Kontrolle erhobener Befunde © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

27 Kostenübernahme Übernahme der Kosten für notwendige Untersuchungen gemäß den Untersuchungsaufträgen der Allianz und den dort aufgeführten Honoraren. Bei Risikoversicherungen mit einem jährlichen Nettobeitrag von weniger als 250 EUR müssen die Kosten vom Antragsteller übernommen werden. Auszug aus E Z0 © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

28 Schnelligkeit Kundenservice
Testfeld Ärztenetzwerk – ärztliche Untersuchungen über Service-Provider Ärztenetzwerk Viamed Flächendeckendes Ärztenetzwerk Praxen liegen i.d.R. max km vom Wohnort des Kunden entfernt Zeitersparnis durch kurzfristige Terminvereinbarung (5-10 AT) auch in „Stoßzeiten“ Untersuchungen auch samstags möglich Kurze Bearbeitungsdauer (3-5 AT). Klare Kostenregelung – keine Diskussionen um Arzt- honorare Klar definierter Prozessablauf Schnelligkeit Kundenservice © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

29 Prozessablauf Viamed 1 2 3 4 Formular E105/EV4048:
Auf Basis des E105 wurde EV4048 neu aufgelegt. Unterschied zu E105: Empfänger = Viamed Keine Honorarsätze EV4048 steht als PDF zur Verfügung und beinhaltet: Terminwünsche Ortswünsche Schweigepflichtsent- bindung Datenschutzerklärung Vermittler sendet EV4048 an Viamed. Viamed ... ermittelt den passenden Arzt, legt Untersuchungstermin gemäß Kundenwunsch fest bestellt den Kunden per Post zur Untersuchung ein. Der Vermittler erhält eine Bestätigung des Termins per Fax oder Mail. Nach durchgeführter Unter- suchung schickt der Arzt das Formular nach max. 3-5 AT (je nach Laborauf- wand etc.) zurück an ViaMed. Von dort kommt es quali- tätsgesichert und mit Kostennote zurück an Allianz Leben für die medi- zinische Risikoprüfung. Das Votum trifft Allianz Leben bzw. ein Gesell- schaftsarzt. © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

30 Sonderrisiken Ein Sonderbeitrag (bei Vertragsschluss) kann erhoben werden für Geplante Auslandsaufenthalte aufgrund ungünstiger klimatischer Verhältnisse kriegerischer Ereignisse schlechter Arbeits- und Lebensverhältnisse Sport-/Hobbyrisiken, z.B.: Drachenfliegen Autorallyes Motorradfahren bei L0 © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

31 Berufsgruppen A-E (I) A+
Bestimmte Tätigkeiten der Berufsgruppe A werden unter Berücksichtigung einiger Selektionskriterien in Berufsgruppe A+ einsortiert (Ärzte der Humanmedizin mit niedrigem BU-Risiko; Anwälte, Notare, Richter, Staats- und Amtsanwälte, Steuerberater). A Hoch qualifizierte Tätigkeit mit unterdurchschnittlichem BU-Risiko bzw. kaufmännische Tätigkeit mit mindestens 75% Bürotätigkeit und abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung (z.B. Apotheker und Pharmazeuten, Architekten, Mathematiker, Betriebs- und Volks- wirte, Geistliche und Seelsorger, Ärzte der Zahnmedizin) B Administrative bzw. kaufmännische Tätigkeit mit weniger als 75% Bürotätigkeit und/oder geringem Anteil an körperlicher Arbeit (z.B. Finanz- und Rechnungswesenfachleute, Augenoptiker, Sprechstunden- und Arzthelfer) © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

32 Berufsgruppen A-E (II)
C Körperliche Tätigkeit und/oder leicht erhöhtes BU-Risiko (z.B. Elektriker und Elektroinstallateure, Hausmeister, Köche, Krankenpfleger, Maler, Schornsteinfeger und Kaminkehrer, Kranken- pfleger und -schwestern, Krankenpflegehelfer) D Schwere körperliche Tätigkeit, hohe Unfallgefahr oder ansonsten stark erhöhtes BU-Risiko (z.B. Bäcker, Dachdecker und Gerüst- bauer, Friseure, Kraftfahrer, Betonbauer und Maurer) E Extremrisiken (z.B. Mineure, Sprengmeister und -gehilfen) © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

33 Berufsgruppe A+ – Selektionskriterium
Tätigkeitsgruppe Selektionskriterium Ärzte (Humanmedizin)* keine Einstufung in A+ für Ärzte, die (neuro)chirurgisch tätig sind. deren Anteil an Labortätigkeit mind. 50% beträgt. die in der Behandlung tropischer Krankheiten eingesetzt sind. Juristen zwingende Voraussetzung 2. Staatsexamen zwingende Voraussetzung 2 Staatsexamen Anwälte und Notare, Richter, Staats- und Amtsanwälte kein Selektionskriterium Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Betriebs- und Volks- wirte kein Selektionskriterium * Zahnärzte sind hiervon ausgenommen und bleiben weiterhin in Berufsgruppe B. © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

34 Vorsorgebonus für junge Leute
Gilt für BU-Verträge ab 01/2012 in Kombination mit einem Altersvorsorgevertrag BG A+ (wenn zuvor eine Zuordnung in BG A erfolgt wäre) für Studenten: in allen Semestern möglich (bis Alter 30 Jahre) Berufseinsteiger: Vertragsabschluss zum Berufsstart bis ein Jahr nach dem Studienabschluss (unbefristeter Vertrag; Probezeit gilt als unbefristet) © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

35 Übersicht über die Berufskriterien, die zu einer besseren Einstufung führen können
Tätigkeit Kriterium/Frage Voraussetzung Kaufmännische Berufe Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Ist eine kaufmännische Ausbildung vorhanden? Anteil Bürotätigkeit? Ja Mind. 75% Handwerkliche Berufe Alle 3 Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein: Aufsichtsführend tätig? Anzahl Mitarbeiter? Anteil der körperlichen Tätigkeit? Ja Mind. 10 MA Geringf. (max. 30%) Technische Berufe Anteil der Bürotätigkeit oder aufsichtsführenden Tätigkeit? Mind. 75% Leitende Ange- stellte gemäß BetrVG Ist die VP leitender Angestellter (ab Prokura)? Ja Hochschul- absolventen Was war der höchste Abschluss? Hochschulstudium © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

36 Abweichende Personengruppen
Existenzgründer der Gruppen C + D mit aufsichtsführender Tätigkeit Firmen-, Gruppenverträge Berufe mit standardmäßig verkürzter Dienstzeit © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

37 Besondere Berufe Berufsunfähigkeitsschutz für Hausfrauen/-männer
Berufsunfähigkeitsschutz für Studenten Berufsunfähigkeitsschutz für Auszubildende Erwerbsunfähigkeitsschutz für Schüler Besonderheiten für Existenzgründer Wehrpflichtige/Zivildienstleistende Musiker im Angestelltenverhältnis Infektionsschutzklausel für Ärzte und Zahnärzte Nur gegen Erwerbsunfähigkeit versicherbar: z.B. freischaffende Künstler oder Berufssportler! © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

38 Leistungsumfang/Hobbys
Für die folgenden Sportarten werden dynamische Nachfragen bereitgestellt Bergsport Tauchsport Flugsport Motorsport Konkretisierungen zu diesen Hobbys können direkt in AMIS eingegeben werden. Sofortiges Votum möglich Fragebögen entfallen Sofortige Einschätzung der individuellen Risikosituation auch für Hobbys © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

39 Ausland/Ausländer Ausländer/Ausland Ausländer bei Antragsstellung
in Deutschland Deutscher bei Antragsstellung im Ausland1 Ausländer bei Antragsstellung im Ausland BU-Tarif/KSP Sonstige Tarife Tarif Alters- vorsorge Tarife HiBli/BU- und Pflege-Vors. Uneinge- schränkter Versicherungs- schutz2 Uneinge- schränkter Versicherungs- schutz3 Nur in Aus- nahmefällen Versicherungs- schutz3 Kein Versicherungsschutz EU-EWR-Bürger bzw. Schweizer Sonstige Staats- bürgschaften2 Uneinge- schränkter Vers.schutz Vereinbarung der Inlandsklausel4 1 Bedingung: Keine dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland und nur bei Ländern mit aufsichtsrechtlicher Zulassung zum Geschäftsbetrieb von AZL (Österreich, Dänemark, Niederlande, Island) 2 sofern ständige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland; Achtung: Fondsverträge an US-Amerikaner sind nicht erlaubt. 3 sofern versicherungs- und aufsichtsrechtlich möglich 4 Der BU-Schutz erlischt, wenn die versicherte Person ihren Aufenthaltsort länger als 6 Monate ins Ausland verlegt. © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

40 Leistungsumfang/Ausland
Annahmerichtlinien bei bevorstehenden Auslandsaufenthalten Wegfall des pauschalen Regulierungszuschlags für BU-Vorsorge (25% bzw. 50%) (Versicherungsschutz wird in vielen Fällen günstiger.) Im Ausgleich dafür erfolgt bei BU immer Risikoprüfung mit Arztbericht. Der Klimazuschlag wird über die elektronische Risikoprüfung ermittelt. Dazu werden die bestehenden Fragen genutzt (leicht verändertes Scoring). Land (Klimazone ist hinterlegt) Wohnort (Großstadt, Dorf, Expedition …) Unterbringung (europäischer Standard, Landesverhältnisse …) Arbeitsverhältnisse (Büro, körperliche Arbeit …) Reiseverhalten (nur Fahrten zum Arbeitsplatz, Hubschrauber …) © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

41 Hinweis- und Informationssystem (HIS)
Tool zur Bekämpfung von Missbrauch und Versicherungsbetrug Abfragen erfolgen im Rahmen der Antrags- und Leistungsfallprüfung Meldungen erfolgen bei Besonderheiten in der Antrags- und Leistungsfallprüfung HIS © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

42 Funktionsweise des HIS
Stichprobe Protokollierung Meldung Anfrage Meldender Versicherer HIS Abfragender Versicherer Selbstauskunft Benach- richtigung Versicherter/ Bürger © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

43 5 1 2 3 4 5 6 7 8 Gründe für die Risikoprüfung Risikofaktoren
Produkte mit/ohne Risikoprüfung 3 Antragsprüfung 4 Normale und erhöhte Risiken – Ausgleichsmöglichkeiten 5 Elektronische Risikoprüfung am Point of Sale (eRisp) 6 Risikovoranfragen 7 Anzeigepflichtverletzung/vorvertragliche Anzeigepflicht und deren Folgen 8 © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

44 Normale Risiken Personen mit normaler Konstitution
mit gutem Gesundheitszustand ohne ernstliche Vorerkrankungen ohne besondere Gefahr durch Sport, Beruf oder Lebensweise mit Versicherungsschutz in angemessener Höhe (wirtschaftliche Risikoprüfung) © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

45 Erhöhte Risiken Vorliegende Übersterblichkeit bzw. Invaliditätswahrscheinlichkeit Gleichbleibendes Risiko Erkrankungen, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie während ganzer Vertragsdauer gleich bleiben Steigendes Risiko Erkrankungen, bei denen zu befürchten ist, dass sie sich im Laufe der Zeit verschlechtern Fallendes Risiko Erkrankungen, die erfahrungsgemäß nur für bestimmte Zeit ein erhöhtes Risiko darstellen, dann aber i. d. R. ausheilen © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

46 Mögliche Ergebnisse der Risikoprüfung (I)
Normalannahme Zuordnung in die verschiedenen Berufsgruppen bzw. Berufszuschlag Zuschlag Staffelung des Garantiekapitals Ausschlussklausel Einschränkung des Versicherungsschutzes (z.B. Erwerbs- statt Berufsunfähigkeitsschutz) © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

47 Mögliche Ergebnisse der Risikoprüfung (II)
Reduzierung der gewünschten Summe/Rente Veränderung der gewünschten Versicherungsdauer (z.B. Endalterbeschränkung) Zurückstellung des Antrags (sog. Reponierung) Ablehnung des Antrags © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

48 Zusammenspiel Berufe und Gesundheit
Kombination Erkrankung/Berufe Erkrankungen sind bestimmten Organbereichen zugeordnet (Asthma Atemwege). Den Berufen sind ggf. kritische Organbereiche zugeordnet. Bei Zusammentreffen (Bäcker/Asthma) wird u.U. kritischer entschieden. Berufe mit besonderen Belastungen (körperlich oder stehend tätig, …) Bei orthopädischen Erkrankungen kommt eher eine Ausschlussklausel zum Tragen. Sofern Erkrankung mit Zuschlag versicherbar ist, geht Zuschlag dem Ausschluss vor, um 100% Versicherungsschutz bieten zu können. Berufliche Tätigkeit hat hohe Bedeutung bei der Einschätzung einer Erkrankung © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

49 6 1 2 3 4 5 6 7 8 Gründe für die Risikoprüfung Risikofaktoren
Produkte mit/ohne Risikoprüfung 3 Antragsprüfung 4 Normale und erhöhte Risiken – Ausgleichsmöglichkeiten 5 Elektronische Risikoprüfung am Point of Sale (eRisp) 6 Risikovoranfragen 7 Anzeigepflichtverletzung/vorvertragliche Anzeigepflicht und deren Folgen 8 © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

50 Elektronische Risikoprüfung am Point of Sale (eRisp)
© Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

51 Ziele der elektronischen Risikoprüfung
… des Vermittlers im Beratungsge- spräch Sicherheit und Klarheit bei Beantwortung der Fragen Sofortige Einschätzung von Erkrankungen möglich Angebot von Alternativlösungen bei Erschwerungen oder Ablehnungen Abbau von Hürden im Verkauf Kein „Nachverkaufen“ von Erschwerungen, sondern direkte Vereinbarung im Verkaufsgespräch Direkte Eingabe von Zusatzinformationen zu den häufigsten Erkrankungen (Wegfall von Fragebögen, weniger, dafür dynamische Nachfragen) Schnellere Policierung, Steigerung der Sofortpolicierung bei Anträgen mit Risikoprüfung von 29% auf 50 bis 60% „Quick-Check“ ermöglicht schnelles Umschwenken in der Beratung. © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

52 Leistungsumfang eRisp
Alle Risikosachverhalte werden abgedeckt Subjektive Risikoprüfung Gesundheit Berufe Sonderrisiken © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

53 Leistungsumfang/Gesundheit
Reduzierung von Fragebögen in Papier Integration der Fragebögen in Software Weniger, dafür gezielte Fragen (ersetzt durch ca Fragen) Alle häufig vorkommenden Erkrankungen sind über dynamische Nachfragen in AMIS abgebildet (z.B. Allergien, Asthma, Magenerkrankungen, Kopfschmerzen etc.) Weniger häufig vorkommende Erkrankungen werden über Standardnachfragen erfasst. © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

54 Fragebögen in eRisp integriert
Für die folgenden Krankheitsbereiche werden dynamische Nachfragen gestellt Anämie (Bluterkrankung) Asthma Allergien Erkrankungen Bewegungsapparat Fehlsichtigkeit Gallenerkrankungen Hypertonie (Bluthochdruck) Kopfschmerzen Krampfadern Kreislaufbeschwerden Magenerkrankungen Migräne Schilddrüsenerkrankungen Ulcus (Geschwüre) Gutartige Tumore Kann/möchte der Kunde keine Angaben machen, können die dynamischen Nachfragen abgebrochen werden Fragebogen ist einzureichen. © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

55 Dynamische Nachfragen am Beispiel Kopfschmerzen/Migräne
Häufigkeit Falls Antwort Arztbericht anfordern Falls Antwort weiter mit B Wie oft leiden Sie an Kopfschmerzen/Migräne? 1. täglich 1. mehrmals wöchentlich 1. mehrmals monatlich 2. selten, mehrmals im Jahr B Begleitsymptome Falls Antwort weiter mit C Falls Antwort Arztbericht anfordern Welche Beschwerden außer Kopfschmerzen kommen bei Schmerzattacken vor? 1. Übelkeit und Erbrechen 2. Augenflimmern, Sehstörungen 2. Lähmungen 2. andere Beschwerden 1. keine C Arbeitsunfähigkeit Falls nein normal (Tod, BUZ, PRZ) Falls ja Tod Übersterblichkeit 50% BUZ EZ 50% PRZ normal Waren Sie wegen Kopfschmerzen/Migräne arbeitsunfähig? Ja/Nein © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

56 Votum in eRisp Folgende Voten gibt es, soweit aufgrund der Angaben bei den Gesundheitsfragen eine Bewertung möglich ist. keine Bewertung möglich ist. Detailvotum Gesamtvotum Detailvotum Gesamtvotum normal policierbar Arztbericht Weiterleitung an den Innendienst Zuschlag policierbar mit besonderen Vereinbarungen Fragebögen Klausel Ablehnung Ablehnung zurückgestellt zurückgestellt © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

57 Leistungsumfang/subjektive Risikoprüfung
EV4 und E105 Grenzen werden geprüft Zusatzfragen zum beantragten Versicherungsschutz, die bisher über das Formular EV Z0 beantwortet werden mussten, werden direkt über eRisp gestellt. eRisp © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

58 eRisp im Verkaufsprozess
VAV Quickcheck Gesundheit Produkt- auswahl Elektronische Risikoprüfung Ergebnisbild/ Angebot Ermittlung der Vorsorgelücke Optional: Klärung der Versicherbarkeit bevor Beratung zum Produkt erfolgt Beratung/ Tarifierung zum Produkt Festlegung der Leistungshöhe Zielgerichtete Fragen zu Erkrankungen anstelle von Fragebögen Finaler Beitrag wird bereits im Angebot ermittelt (ggf. inklusive Erschwerungs- zuschlag) Vorteil: Sofortige Prü- fung sichert professionelles Vorgehen und steigert Bera- tungskompetenz Vorteile: Weniger Papierfragebögen Weniger, dafür gezielte Nachfragen Kein Nachverkaufen von Erschwe- rungen Sicherheit für Kunden über Annahme © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

59 7 1 2 3 4 5 6 7 8 Gründe für die Risikoprüfung Risikofaktoren
Produkte mit/ohne Risikoprüfung 3 Antragsprüfung 4 Normale und erhöhte Risiken – Ausgleichsmöglichkeiten 5 Elektronische Risikoprüfung am Point of Sale (eRisp) 6 Risikovoranfragen 7 Anzeigepflichtverletzung/vorvertragliche Anzeigepflicht und deren Folgen 8 © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

60 Risikovoranfragen Anfragen zur Vorabprüfung komplexer Anbahnungen im Risikogeschäft Risikovoranfragen sind grundsätzlich sinnvoll, wenn eRisp nicht genutzt werden kann und/oder v.a. Unterlagen zur Einschätzung vorgelegt wurden BU-Versicherungen (AZL) Pflegeversicherungen (AZL) Pflegeversicherungen (AZL) Todesfallversicherungen (AZL, DLV AG) Prozess für Risikovoranfragen erleichtert den Verkauf von Risikoprodukten. © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

61 Wann sind Risikovoranfragen möglich/sinnvoll?
Risikovoranfragen zur Vorabklärung komplexer oder höherer Risiken Vorabklärung komplexer Sachverhalte (siehe Beispiel) Vorabklärung des Bedarfs an erforderlichen Unterlagen für die Risikoprüfung (z.B. zur Gesundheitsprüfung bei medizinischen Fragen oder zur subjektiven Risikoprüfung bei höheren Risiken) Was eignet sich zur Vorabprüfung? Beruf: komplexe Berufsbilder, mehrere Tätigkeiten Sport-/Hobby: Extremsportrisiken, Kampf-/Flug-/Sportrisiken, mehrere Risiken Ausland: VN/VP im Ausland wohnhaft; Risikoländer Medizin: schwere oder seltene Krankheiten, mehrere Krankheiten Subjektives Risiko: unsichere Gehaltsentwicklung, Vorversicherungen © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

62 Wie kann eine Risikovoranfrage gestellt werden?
Risikovoranfragen sollen schriftlich über den zust. (L)VAS, (L)UB oder LVAG mit nebenstehendem Risiko- voranfragen-Formular eingereicht werden (ggf. mit Angabe einer alter- nativen Adresse für die Mitteilung der Entscheidung). Anonymisierte Risikovoranfragen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeitet. © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

63 Summengrenzen für Risikovoranfragen
BU-Vorsorge Jahresrente ab EUR Pflegevorsorge Jahresrente ab EUR Absicherung bei Tod Todesfallsummen ab EUR © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

64 8 1 2 3 4 5 6 7 8 Gründe für die Risikoprüfung Risikofaktoren
Produkte mit/ohne Risikoprüfung 3 Antragsprüfung 4 Normale und erhöhte Risiken – Ausgleichsmöglichkeiten 5 Elektronische Risikoprüfung am Point of Sale (eRisp) 6 Risikovoranfragen 7 Anzeigepflichtverletzung/vorvertragliche Anzeigepflicht und deren Folgen 8 © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

65 Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (I)
Versicherer beweist bei Frage nach gefahrerheblichen Umständen Verletzung der Anzeigeobliegenheit. VR hat VN korrekt belehrt. VR hat VN nicht korrekt belehrt. VR ist leistungspflichtig. VN kann Arglist nicht widerlegen. VN kann Vorsatz nicht widerlegen. VN kann grobe Fahrlässigkeit nicht widerlegen. VN kann einfache fahrlässige Pflichtv. nicht widerlegen. Anfechtung (leistungsfrei) Rücktrittsrecht (leistungsfrei) © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

66 Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (II)
Versicherer beweist bei Frage nach gefahrerheblichen Umständen Verletzung der Anzeigeobliegenheit. VR hat VN korrekt belehrt. VR hat VN nicht korrekt belehrt. VR ist leistungspflichtig. VN kann Arglist nicht widerlegen. VN kann Vorsatz nicht widerlegen. VN kann grobe Fahrlässigkeit nicht widerlegen. VN kann einfache fahrlässige Pflichtv. nicht widerlegen. ja Beweispflicht VN: Vertragsabschluss zu anderen Bedingungen nein Klausel (leistungsfrei) Zuschlag (leistungspflichtig) Rücktrittsrecht (leistungspflichtig) © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

67 Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (III)
Versicherer beweist bei Frage nach gefahrerheblichen Umständen Verletzung der Anzeigeobliegenheit. VR hat VN korrekt belehrt. VR hat VN nicht korrekt belehrt. VR ist leistungspflichtig. VN kann Arglist nicht widerlegen. VN kann Vorsatz nicht widerlegen. VN kann grobe Fahrlässigkeit nicht widerlegen. VN kann einfache fahrlässige Pflichtv. nicht widerlegen. ja Beweispflicht VN: Vertragsabschluss zu anderen Bedingungen nein Klausel (leistungsfrei) Zuschlag (leistungspflichtig) Kündigung (leistungspflichtig für eingetretenen Schaden) © Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

68 Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
© Allianz Lebensversicherungs-AG evita LV Modul 11

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