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Vortrag Göttingen - Christian Berger

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Präsentation zum Thema: "Vortrag Göttingen - Christian Berger"—  Präsentation transkript:

1 Vortrag Göttingen - Christian Berger
Das DWA-Regelwerk Präsentationslayout: Die drei Balken müssen immer unten sein und nicht am rechten Rand. (Konnte nicht bei allen Folien angepasst werden!) Von der Idee zur technischen Regel

2 Vortrag Göttingen - Christian Berger
Was ist Normung? Normung durch die interessierten Kreise gemeinschaftlich im Konsens durchgeführte Vereinheitlichung von Gegenständen oder Verfahren zum Nutzen der Allgemeinheit Zielsetzung von Normung: Vermeidung von technischen Anwendungshemmnissen – national wie international Förderung des Warenaustausches und der Wettbewerbsfähigkeit Gewährleistung der Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit bei der Verwendung von Produkten und Dienstleistungen

3 Vortrag Göttingen - Christian Berger
Wer erstellt Normen? Weltweit: International Standardization Organization (ISO): ISO-Normen Europaweit: Comité Européen de Normalisation (CEN): regelt die Harmonisierung der technischen Regeln: EN-Normen National: Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN): vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen: DIN-Normen Regelsetzende Institutionen für bestimmte Fachbereiche sind z. B.: DVGW: Gas- und Trinkwasserbereich VDI: VDI-Richtlinien, Technik VDE: Elekrotechnik, Elektronik, Informationstechnik DWA: Bereich Wasser- und Abfallwirtschaft

4 Was bedeutet das eigentlich?
DIN DIN EN ISO DIN EN DIN ISO Merkblatt prEN Arbeitsblatt BVT DIN SPEC Richtlinie a.a.R.d.T. Stand der Technik BREF DIN EN DIS Technische Regel

5 Was bedeutet das eigentlich?
Vortrag Göttingen - Christian Berger Was bedeutet das eigentlich? DIN Nationale Norm, nur in Deutschland gültig EN Europäische Norm, erarbeitet von CEN; eine EN-Norm muss in das deutsche Normenwerk übernommen werden DIN EN Übernahme einer europäischen Norm in das deutsche Normenwerk ISO Internationale Norm; eine reine ISO-Norm muss nicht ins deutsche Normenwerk übernommen werden.

6 Was bedeutet das eigentlich?
Vortrag Göttingen - Christian Berger Was bedeutet das eigentlich? DIN ISO Internationale Norm, die in das deutsche Normenwerk übernommen wurde EN ISO Internationale Norm, die vom CEN anerkannt wurde und in eine Europäische Norm übernommen wird; durch die Anerkennung durch CEN als europäische Norm besteht die Verpflichtung diese in das nationale Normenwerk zu übernehmen. DIN EN ISO Übernahme einer europäischen Norm, die eine internationale Norm anerkennt und in das deutsche Normenwerk übernimmt 6

7 Was bedeutet das eigentlich?
Vortrag Göttingen - Christian Berger Was bedeutet das eigentlich? E Norm-Entwurf einer nationalen Norm DIN (E) prEN Europäischer Norm-Entwurf DIS Internationale Norm-Entwurf (Draft International Standard) 7

8 Begriffe allgemein anerkannte Regeln der Technik (a. a. R. d. T):
Vortrag Göttingen - Christian Berger Begriffe allgemein anerkannte Regeln der Technik (a. a. R. d. T): Technische Festlegungen, die sich in der praktischen Anwendung bewährt haben, was von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute bestätigt wurde z. B. DIN-Norm, DWA-Arbeitsblatt 8

9 Stand der Technik: kennzeichnet den Entwicklungsstand von fortschrittlichen Verfahren oder Betriebsweisen, deren Eignung für die Praxis als gesichert erscheint der Stand der Technik gibt die Möglichkeiten vor, die den derzeit besten Schutz vor Umweltverschmutzungen gewährleisten berücksichtigt die Wirtschaftlichkeit von durchzuführenden Maßnahmen Entspricht den „Besten verfügbaren Techniken“ (BVT)

10 BREF und BVT BREF-Dokumente: Best Available Technique Reference Documents BVT-Merkblätter Beste-Verfügbare-Techniken Umweltschutzauflagen sollen sich auf europäischer Ebene an den jeweils gültigen „Besten Verfügbaren Techniken“ orientieren Dies setzt voraus, dass bei der Erarbeitung der BVT- Merkblätter auch Know-how der Mitgliedstaaten als Diskussionsgrundlage eingebracht wird. Die praxisbewährten Inhalte des DWA-Regelwerkes können als englischsprachige Vorlagen direkt in die europäische und/oder internationale Normung eingebracht werden.

11 Vortrag Göttingen - Christian Berger
DWA-Mitgliederversammlung Oberstes Gremium der DWA bestehend aus allen Mitgliedern der DWA DWA-Präsidium leitet die Vereinigung auf der Grundlage der Vorgaben des Vorstandes DWA-Beirat berät Präsidium und Vorstand DWA-Präsidium leitet die Vereinigung auf der Grundlage der Vorgaben des Vorstandes Allgemein: Es muss grundsätzlich „Verbandszeitschrift“ anstelle von „Fachzeitschrift“ heißen! DWA-BGSt. Ausschuss Betreuung Bildungsveran staltungen Herausgabe des DWA Regelwerkes Verbandszeit schriften DWA-Landes- verbände Regionale Betreuung der Mitglieder Bildungsveran- staltungen DWA-Ausschüsse Beratung und Lösung von Fachfragen DWA- Regelwerk DWA-Fachge-meinschaften Durchführung und Vertiefung von Arbeiten in einzelnen Fachgebieten FgHW

12 Allgemein Regelwerk DWA-Regelwerk – Grundlagen der Ausschussarbeit
§ 15 der Satzung Geschäftsordnung DWA-A 400 Kommentar zum A 400 Aktueller Stand der DWA-Satzung: Stand Februar 2011 Geschäftsordnung wurde überarbeitet: gültig ab Januar 2013

13 Vortrag Göttingen - Christian Berger
Hauptausschüsse HA BIZ Bildung und internationale Zusammenarbeit HA ES Entwässerungssysteme HA GB Gewässer und Boden HA HW Hydrologie und Wasserbewirtschaftung HA IG Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz HA KA Kommunale Abwasserbehandlung HA KEK Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm (bis 12/2012 HA AK Abfall und Klärschlamm) HA RE Recht HA WI Wirtschaft HA WW Wasserbau und Wasserkraft

14 Vortrag Göttingen - Christian Berger
Struktur Hauptausschuss Fachausschuss Fachausschuss Fachausschuss Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe

15 BREF und BVT Freiwillige Anwendung Vertragsgrundlage Regeln der Technik werden inhaltlich konkretisiert Bereitstellung technischer Grundlagen und Hilfsmittel Ziel: den Anwendern werden Anleitungen zu „technisch richtigem Handeln“ bereitgestellt

16 Wie verbindlich ist das DWA-Regelwerk?
Vortrag Göttingen - Christian Berger Wie verbindlich ist das DWA-Regelwerk? DWA-Arbeits- und Merkblätter haben keine rechtliche Verbindlichkeit: sog. „Öffnungsklausel“ im Benutzerhinweis Ausnahme: Eine Pflicht zur Anwendung besteht dann, wenn in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder Verträgen, das DWA-Regelwerk bzw. bestimmte Arbeits- oder Merkblätter in Bezug genommen werden.

17 Benutzerhinweis: Dieses Arbeitsblatt ist das Ergebnis ehrenamtlicher, technisch-wissenschaftlicher/ wirtschaftlicher Gemeinschaftsarbeit, das nach den hierfür geltenden Grundsätzen (Satzung, Geschäftsordnung der DWA und dem Arbeitsblatt DWA-A 400) zustande gekommen ist. Für dieses besteht nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung, dass es inhaltlich und fachlich richtig sowie allgemein anerkannt ist. Jedermann steht die Anwendung des Arbeitsblattes frei. Eine Pflicht zur Anwendung kann sich aber aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Vertrag oder sonstigem Rechtsgrund ergeben. Dieses Arbeitsblatt ist eine wichtige, jedoch nicht die einzige Erkenntnisquelle für fachgerechte Lösungen. Durch seine Anwendung entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln oder für die richtige Anwendung im konkreten Fall; dies gilt insbesondere für den sachgerechten Umgang mit den im Arbeitsblatt aufgezeigten Spielräumen.

18 DWA-Regelwerk – Arbeitsblatt
Vortrag Göttingen - Christian Berger DWA-Regelwerk – Arbeitsblatt DWA-Arbeitsblätter = a. a. R. d. T. Ziel der Anerkennung als „Allgemein anerkannte Regel der Technik“ öffentliches Beteiligungsverfahren (Gelbdruck) Konsenspflicht mit Stellungnehmenden Inhalt: Beschreibung von technischen Verfahren, Einrichtungen, Betriebsweisen und Maßnahmen, die sich in ihrer praktischen Anwendung bewährt haben und der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen dienen.

19 Vortrag Göttingen - Christian Berger
Erarbeitung Arbeitsblatt ARBEITSBLATT Vorhabensbeschreibung (Verabschiedung durch HA) Erstellung des Entwurfes im FA AG öffentliches Beteiligungsverfahren AG Schlussabstimmung Hauptausschuss Schlussabstimmung Präsidium Veröffentlichung

20 Vortrag Göttingen - Christian Berger
Öffentliches Beteiligungsverfahren ARBEITSBLATT Öffentliches Beteiligungsverfahren = Gelbdruck Beratung der Stellungnahmen im FA AG Schlichtungsausschuss Schiedsausschuss Schlussabstimmung HA / Präsidium Veröffentlichung

21 DWA-Regelwerk - Merkblatt
Vortrag Göttingen - Christian Berger DWA-Regelwerk - Merkblatt DWA-Merkblätter beschreiben Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die noch nicht allgemein anerkannt sind geben Empfehlungen und Hilfen zur Lösung technischer und betrieblicher Probleme stellen Ergänzungen zu Arbeitsblättern dar Merkblätter können, wenn die in ihnen enthaltenen Aussagen durch die Praxis bestätigt werden, in Arbeitsblätter überführt werden

22 Vortrag Göttingen - Christian Berger
Erarbeitung Merkblatt MERKBLATT Vorhabensbeschreibung (Verabschiedung durch HA) Erstellung des Entwurfes im FA AG vereinfachtes Beteiligungsverfahren Beratung der Stellungnahmen im FA AG Schlussabstimmung HA Veröffentlichung

23 Vortrag Göttingen - Christian Berger
Vereinfachtes Beteiligungsverfahren MERKBLATT Vereinfachtes Beteiligungsverfahren Beratung der Stellungnahmen im FA AG ! Keine Konsenspflicht mit Stellungnehmenden Schlussabstimmung HA Veröffentlichung

24 DWA-Regelwerk - Merkblatt
Vortrag Göttingen - Christian Berger DWA-Regelwerk - Merkblatt Regelfall: Vereinfachtes Beteiligungsverfahren: Beteiligung der betroffenen Fachkreise Keine Bekanntmachung in KA/KW Keine Konsenspflicht mit den Stellungnehmenden Sonderfall: Öffentliches Beteiligungsverfahren Bekanntmachung in KA/KW im Unterschied zu Arbeitsblättern ist keine Konsenspflicht mit den Stellungnehmenden erforderlich 24

25 Vereinfachtes Beteiligungsverfahren
Vortrag Göttingen - Christian Berger Vereinfachtes Beteiligungsverfahren DWA Vorstandsmitglieder Landesverbandsgeschäftsstellen Techn. Abteilungsleiter und Abteilungsleiter BIZ Fachreferenten im Umlaufverfahren Qualitätssicherung Regelwerk Bibliothek Mitglieder der zuständigen Arbeitsgruppe, des Fachausschusses und des Hauptausschusses

26 Vereinfachtes Beteiligungsverfahren
Vortrag Göttingen - Christian Berger Vereinfachtes Beteiligungsverfahren Verbände und europäische Einrichtungen EWA D-A-CH Verbände (ÖWAV, VSA, SVV) BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau, Pfullingen DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V., Bonn Kommunale Spitzenverbände (= Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) DIN (nicht beim vereinfachten Beteiligungsverfahren)

27 Vortrag Göttingen - Christian Berger
Drucklegung Dauer ca. 3 Monate: Satz: Frau Krieg Korrekturlesen QS (Frau Mayer) Korrekturlesen AG: ca. 2-3 Wochen Einarbeitung der Korrekturen der AG Druckerei: ca. 2 Wochen RegelwerkOnline-Bereitstellung: Konvertierung: Herr Grunke Korrekturlesen: QS (Frau Mayer) Auflagenhöhe, Preis: Frau Klein Werbung: Herr Dummann, Frau Geelen, Frau Irslinger

28 Entwicklung des DWA-Regelwerkes
Anzahl Jahre

29 Vortrag Göttingen - Christian Berger
Ende Vielen Dank für Eure/Ihre Aufmerksamkeit


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