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„Wirkungen Früher Hilfen“ Workshop zum 3. Fachtag Frühe Hilfen am 8. 2

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Präsentation zum Thema: "„Wirkungen Früher Hilfen“ Workshop zum 3. Fachtag Frühe Hilfen am 8. 2"—  Präsentation transkript:

1 „Wirkungen Früher Hilfen“ Workshop zum 3. Fachtag Frühe Hilfen am 8. 2
„Wirkungen Früher Hilfen“ Workshop zum 3. Fachtag Frühe Hilfen am in Hannover

2 Wịr·kung Substantiv [die] das erzielte Ergebnis einer Anwendung. Einfluss, den etwas auf jmdn. oder etwas hat. Eindruck, den jmd. oder etwas hinterlässt. Synonyme zu Wirkung Auswirkung, Durchschlagskraft, Durchsetzungskraft, Effektivität, Erfolg, Geltung, Kraft, Leistung, Schlagkraft, Stärke, Wirkungskraft; (bildungssprachlich, Fachsprache) Effizienz Auswirkung, Effekt, Ergebnis, Fazit, Folge, Konsequenz; (bildungssprachlich) Resultat

3 Gründe für die Frage nach der „Wirkung“
Politik, Geldgeber, Vorstände … Qualitätsentwicklung Evaluation Netzwerkdialog Weiterentwicklung, Verstetigung, neue Maßnahmen

4 Wie wirkt die Frage nach der Wirkung – unserer Arbeit, unserer Angebote, unserer Stelle …??? Was löst sie aus …?

5 Arbeitsfeld Frühe Hilfen – Leitbild Frühe Hilfen (Leitbild Frühe Hilfen, NZFH 2014, S. 8-12)
Frühe Hilfen orientieren sich an den Bedarfen der Familien. Frühe Hilfen sind Angebote an (werdende Familien) und ihre Kinder ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr der Kinder. Frühe Hilfen sind geprägt von einer wertschätzenden und auf Vertrauen basierenden Grundhaltung in der Arbeit mit Familien. Frühe Hilfen setzen an den Ressourcen der Familien an, stärken ihr Selbsthilfepotential und fördern die Elternverantwortung. Frühe Hilfen richten sich an alle Familien und sind dem Diversity-Konzept verpflichtet. Frühe Hilfen haben ein eigenes Profil und sind integriert. Frühe Hilfen schaffen niedrigschwellige Zugänge für psychosozial belastete Familien. Frühe Hilfen werden von allen geleistet, die Kontakt zu psychosozial belasteten Familien und ihren Kindern haben.

6 Arbeitsfeld Frühe Hilfen – Leitbild Frühe Hilfen /2
Frühe Hilfen sind kommunal verankert. Sie sind mit Ressourcen für eigenständiges Handeln ausgestattet. Frühe Hilfen werden in Netzwerken gestaltet und koordiniert. Frühe Hilfen verfügen in den Netzwerken über allgemeine und spezifische Kompetenzen der beteiligten Akteure Frühe Hilfen orientieren sich an wissenschaftlich fundierten Grundlagen der Gesundheitsförderung und der sozialen Arbeit mit Familien. Frühe Hilfen sind qualitätsgesichert und werden regelmäßig evaluiert.

7 Rechtliche Grundlagen für Frühe Hilfen
Auf Bundes- und Länderebene wurde und wird die Weiterentwicklung des Kinderschutzes kontinuierlich ausgebaut. So hat der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene verbesserte Handlungsmöglichkeiten bei Kindeswohlgefährdung geschaffen: in 2005 mit der Novellierung des SGB VIII und der Einführung des § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung), in 2008 durch das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ (KiWoMaG, 2008), in 2009 durch das „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), in 2012 durch das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), das in Artikel 1 mit dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Elterninformation und die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz schafft und in Artikel 2 im SGB VIII den § 8a verändert und mit §§ 8b (Beratung) und 79a (Qualitätsentwicklung) zwei neue Regelungen einführt. in 2012 durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen per Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (Fördergrundsätze des Landes Niedersachsen zur Umsetzung der Bundesinitiative). – III. Fachtag Frühe Hilfen in Niedersachsen

8 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) (Auszug)
§1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung (4) Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen) §3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz In den Ländern werden insbesondere im Bereich Früher Hilfen flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz mit dem Ziel aufgebaut und weiterentwickelt, sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und –entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen.

9 Gesetz zur Koordination und Information im Kinderschutz (Auszug)
(2) In das Netzwerk sollen insbesondere Einrichtungen und dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Einrichtungen und Dienste, mit denen Verträge nach § 75 Absatz 3 des zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestehen, Gesundheitsämter, Sozialämter, Gemeinsame Servicestellen, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Beratungsstellen nach dem §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Familienbildungsstätten, Familiengerichte und Angehörige der Heilberufe einbezogen werden. (3) Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, soll die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden. Die Beteiligten sollen die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen. Auf vorhandene Strukturen soll zurückgegriffen werden. (4) Dieses Netzwerk soll zur Beförderung Früher Hilfen durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt werden. (…)

10 Wirkung – ein paar Grundgedanken (nach Klaus Wolf, Wie wirken pädagogische Interventionen – „Es gibt in der Erziehung (immer) eine Differenz zwischen den Intentionen des pädagogisch Handelnden und dem Verstehen der Menschen, die die Adressaten dieser Handlungen sind. In diesem Sinne erreichen die Pädagogen nie genau das, was sie erreichen wollen.“ Woher/wie genau wissen wir, was unsere „Adressaten“ wollen? Wie genau wissen wir, was wir selber wollen/erreichen wollen? Wie flexibel sind wir – wie planen und steuern wir /steuern wir nach? „Da man Wirkungen nicht unmittelbar beobachten kann, benötigen wir beobachtbare Indikatoren (Kennzahlen?), die eindeutig auf die zu untersuchenden Effekte verweisen“. Was wollen wir wissen – welche Entwicklung beobachten? Wie sieht unsere Informations- und Datenbasis aus? Wo haben wir Einfluss? Wen benötigen wir, um Indikatoren zu beschreiben und in der Realität zur Geltung zu bringen? „Versteht man pädagogische Interventionen (Angebote in den Frühen Hilfen sind m.E. immer auch eine beabsichtigte Intervention) als (Entwicklungs-)Förderung und reduziert man sie nicht z.B. auf Verhaltensmodifikation – dann geht die Saat notwendigerweise auch erst später auf.“ (Wieviel Zeit haben wir und ist ohne Zeit eine Aussage zur Wirkung von Angeboten seriös? Gibt es eine wissenschaftliche Basis, gibt es evaluierte Erfahrungen an anderen Orten zu den betrachteten Angeboten, die es uns ermöglichen, eigene Beobachtungen und Erfahrungen besser einzuschätzen und Schlüsse zu Effekten ggf. auch kleinteiliger zu benennen?

11 Wunsch und Wirklichkeit …
Tauschen Sie sich aus, welche Wirkung die Frühen Hilfen in Ihrem Bereich haben/haben sollen? Was sind bei ihnen die „wirkmächtigen Faktoren“, die Sie in hohem Maße beeinflussen können/für die Sie verantwortlich sind? Auf welchen Interventionsebenen beabsichtigen Sie Wirkungen? Was wären beobachtbare Indikatoren, die eindeutig auf die beabsichtigten Wirkungen/zu untersuchenden Effekte verweisen?

12 Trägerdialog zu geförderten Maßnahmen im Landkreis Rotenburg (Wümme)

13 Michael Peters Michael.Peters@lk-row.de Telefon: 04261/983-2502
Ansprechpartner/in Michael Peters Telefon: 04261/ Telefax: 04261/


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