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Kreisgruppe Oberpfalz West

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Präsentation zum Thema: "Kreisgruppe Oberpfalz West"—  Präsentation transkript:

1 Kreisgruppe Oberpfalz West
RAG Schießsport Kreisgruppe Oberpfalz West

2 Vorbereitung zur Diskussion „Antragstellung für ein Bedürfnis“
Zeit: 20min Wer kann in welchem Lebensalter ein Bedürfnisantrag stellen? Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. Ab einem Mindestalter von 21 Jahren, beim ersten Waffenerwerb für Personen unter 25 Jahren: Amts- oder Fachärztliches bzw. fachpsychologisches Gutachten über die geistige Eignung zum Erwerb und Besitz von Waffen. 2. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um ein Bedürfnis beantragen zu können? - siehe Checkliste. 3. Gibt es Ausnahmen? - Leistungskriterien 80% Regelung.

3 Reservistenarbeitsgemeinschaften Schießsport – Landesgruppe Bayern
Taschenkarte „Erwerb von Schusswaffen“ Das Waffengesetz (WaffG) regelt unter anderem den Erwerb und den Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen für Sportschützen. Sollten Sie beabsichtigen, als Mitglied in einer RAG Schießsport eine Schusswaffe zu erwerben, setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrem RAG-Vorsitzenden oder dem Kreisschießsport-Verantwortlichen in Verbindung. Beide stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und können Sie über das Antragsverfahren beraten. Um sich einen kurzen Überblick verschaffen zu können, erhalten Sie nachstehend eine kurze Darstellung des Antragsverfahrens. Die dazugehörigen Formblätter erhalten Sie bei Ihrem RAG-Vorsitzenden bzw. auf der Internetseite der Landesgruppe Bayern: bzw. Der Reservistenverband ist ein durch das Bundesverwaltungsamt anerkannter Schießsportverband. Er betreibt den Schießsport jedoch nicht als Selbstzweck und ist auch keine Organisation für die Beschaffung von Schusswaffen. Wie beantrage ich eine waffenrechtliche Erlaubnis? Um Enttäuschungen und lange Wartezeiten bis zur Erteilung eines Bedürfnisses für eine vom Reservistenverband zugelassene Waffe zu vermeiden erhalten Sie auf den folgenden Seiten Informationen und die Anleitung zur korrekten Beantragung.

4 Checkliste Gehen Sie die einzelnen Punkte gegebenenfalls zusammen mit Ihrem RAG-Vorsitzenden, der Sie berät, durch: Ich habe für das zu beantragende Bedürfnis alle in der Schießsportordnung des Reservistenverbandes zugelassenen Waffen und Disziplinen verglichen. Die gewünschte Waffe kann entsprechend der Schießsportordnung des Reservistenverbandes eingesetzt werden. 1 Ich besitze bereits eine Waffe dieser Art 2 und dieses Typs3. Welche Waffenbesitzkarte muss ich beantragen? 5 Ich besitze die erforderliche Sachkunde. 6 Ich habe innerhalb der letzten 6 Monate erlaubnispflichtige Schusswaffen erworben. 7 Ich bin seit mehr als 12 Monaten Mitglied im Reservistenverband. 8 Ich habe Beitragsrückstände beim Reservistenverband. 9 Ich übe seit mehr als 12 Monaten regelmäßig den Schießsport als Mitglied einer genehmigten RAG Schießsport aus. 10 Ich erbringe die geforderten 18 Schießtage in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung. 11 Benötige ich einen Leistungsnachweis? 12 Ich erfülle die gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Munition. 13

5 1 Waffenrechtliche Bedürfnisanträge werden nur für Waffen, die den Disziplinen der Schießsportordnung des Reservistenverbandes entsprechen, bearbeitet. 2 Waffenart = Kurzwaffe oder Langwaffe 3 Waffentyp = Dienstpistole, Großkaliberpistole usw. (siehe Beschreibung der Disziplinen in Kapitel 8 und 9 der Schießsportordnung) 4 Es ist auch zu prüfen ob Sie mit bereits vorhandenen Waffen diese Disziplin abdecken. Der Reservistenverband befürwortet im Rahmen seiner Schießsportordnung maximal 6 Kurzwaffen bzw. maximal 5 halbautomatische Langwaffen. Anträge, die über dieses Kontingent hinausgehen, werden nicht bearbeitet. 5 Kurzwaffe oder halbautomatische Langwaffe: grüne Waffenbesitzkarte Einzellader- oder Repetiergewehr: (gelbe) Waffenbesitzkarte für Sportschützen 6 Sachkundelehrgänge werden der Regel einmal jährlich durch den Reservistenverband durchgeführt. Sachkundenachweise die von anderen Stellen erteilt wurden, werden in der Regel ebenfalls anerkannt. Zu beachten ist dabei jedoch, dass durch den Sachkundenachweis auch die zu beantragende Waffenart und der Waffentyp abgedeckt sind. 7 Nach § 14 WaffG gilt für den Waffenerwerb bei Sportschützen die Regel von maximal 2 Waffen in einem Zeitraum von 6 Monaten. Maßgebend für die Fristberechnung ist dabei der letzte Eintrag in der (grünen und gelben) Waffenbesitzkarte. 8 Bedürfnisbescheinigungen dürfen durch den Reservistenverband ausschließlich an Verbandsmitglieder erteilt werden. 9 Sollten Sie mit Ihren Mitgliedsbeiträgen beim Reservistenverband im Rückstand sein, so ist es erforderlich, diesen vor der Beantragung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auszugleichen. 10 Bedürfnisbescheinigungen dürfen durch den Reservistenverband ausschließlich an Mitglieder einer genehmigten RAG Schießsport erteilt werden. 11 Es werden nur Nachweise von RAG-Schießveranstaltungen des Reservistenverbandes auf genehmigten RAG-Schießständen (Mitbenutzungsvereinbarung) und Standortschießanlagen anerkannt. Schießnachweise anderer Schießsportverbände sowie dienstliches Schießen der Bundeswehr dürfen nicht anerkannt werden. Es muss der gesamte Zeitraum zum Stichtag des Antrags (z.B. April – März) abgedeckt sein. Zu beachten ist dabei auch die Regelmäßigkeit der Schießtermine. Weiterhin werden im Bereich der Landesgruppe Bayern auf Grund Vereinbarung der Schießsport-Verantwortlichen nur maximal zwei Fehlmonate und maximal zwei „Doppeltermine“ (Kurz- und Langwaffendisziplin an einem Schießtag) akzeptiert. Bei einem „erweiterten Bedürfnis“ nach § 14 Abs. 3 WaffG sind die Nachweise überwiegend in der beantragen Waffenart (Kurz- bzw. Langwaffe) zu erbringen. Sollte für jedes Monat im Zeitraum jeweils ein Schießtag bestätigt werden können, so genügen in diesem Fall auch 12 Schießtage. 12 Ein Leistungsnachweis (Wettkampfergebnisse) ist nur bei einem „erweiterten Bedürfnis“ nach § 14 Abs. 3 WaffG notwendig. Maßgebend ist hierbei die so genannte „80%-Regel“ (siehe Schießsportordnung – Vorbemerkungen zu Kapitel 8 bzw. Kapitel 9) in Abhängigkeit zur beantragten Waffenart (Kurzwaffe oder Langwaffe). Der Nachweis erfolgt durch Ergebnislisten. 13 Kurzwaffen: mindestens Tresor der Stufe B (VDMA) / Langwaffen: mindestens Tresor der Stufe A (VDMA) (siehe Typenschild). Diese Überprüfung ist nicht Bestandteil des Bedürfnisantrags, der Nachweis der sicheren Aufbewahrung wird jedoch von den Ordnungsämtern bei Antragstellung verlangt.

6 Sind alle vorgenannten Bedingungen erfüllt, übergeben Sie folgendes Ihrem RAG-Vorsitzenden:
1. Laufzettel 2. Bedürfnisantrag 1 3. Nachweis der Schießtage 2 4. Sachkundenachweis in Kopie 3 5. Ausgefüllter Antragsvordruck des zuständigen Waffenbehörde (Ordnungsamt) 4 6. Waffenbesitzkarte(n) in Kopie 5 7. Auslagenpauschale in bar 6 Der RAG-Vorsitzende nimmt eine Vorprüfung Ihrer Antragsunterlagen vor: - Sind die Angaben vollständig und richtig und sind die Antragsvordrucke gut lesbar ausgefüllt? Sind die Unterlagen vollzählig? Abfrage der Verbandsmitgliedschaft und Beitragszahlung bei der zuständigen Geschäftsstelle (fernmündlich oder Bestätigung der Schießtage, ggf. der Schießleistungen sowie der Angaben auf dem Bedürfnisantrag. Es ist dabei zu beachten, dass für die bestätigten Schießtage auch die erforderlichen Anwesenheitslisten in der zuständigen Geschäftsstelle des Reservistenverbandes vorliegen. Ist alles in Ordnung, werden Ihre Unterlagen an den Kreisschießsport-Verantwortlichen weitergeleitet. Dieser nimmt eine weitere Prüfung vor und reicht – sofern durch ihn ebenfalls keine Gründe für eine Ablehnung des Antrags festgestellt werden – den Vorgang zum Landesschießsport-Verantwortlichen und dieser dann im Falle eines Antrags auf „erweitertes Bedürfnis“ gemäß § 14 Abs. 3 WaffG zum Bundesschießsport Verantwortlichen weiter. 1 gut leserlich ausgefüllt (Druckbuchstaben – besser am PC) und unterschrieben 2 Ausgefüllter Vordruck (wird vom RAG-Vorsitzenden bestätigt) und Kopie des persönlichen Schießbuches (dient zum Abgleich mit den Angaben im Vordruck – ersatzweise kann auch das Original-Schießbuch zur Prüfung vorgelegt werden) !!! ACHTUNG !!! Kein Schießbuch der Bundeswehr !!! RAG-Schießbücher erhalten Sie bei Ihrem RAG-Vorsitzenden oder bei den Schießsportverantwortlichen. 3 Der Sachkundenachweis muss nur beim ersten Antrag vorgelegt werden 4 Sofern noch in Papierform verfügbar – einige Ordnungsämter geben zwischenzeitlich Antragsvordrucke in Papierform nicht mehr aus. Die Vordrucke sind von durch den Antragsteller bei der für ihn zuständigen Behörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) selbst zu beschaffen. 5 Kopien der Vorder- und Rückseiten aller ausgestellten Waffenbesitzkarten 6 Beträgt in der Regel 15 € (10 € erhält der Landesschießsport-Verantwortliche, 5 € erhält in der Regel der Kreisschießsport Verantwortliche (bitte gegebenenfalls erfragen))

7 Austritt aus der RAG Schießsport Wegfall des Bedürfnisses
Haben Sie Ihre Bedürfnisbescheinigung erhalten, können Sie den Antrag auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Waffenbesitzkarte bei Ihrer zuständigen Behörde (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) stellen. Diese prüft die Voraussetzungen die Sie als Antragsteller einer Waffenbesitzkarte erfüllen müssen. Voraussetzungen für die Beantragung bzw. Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis als Sportschütze 1 Der Antragsteller muss 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben 2 2. die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen 3 3. die persönliche Eignung besitzen 4 4. die erforderliche Sachkunde nachweisen 5 5. ein Bedürfnis nachweisen 6 Laut Nr. 107 Schießsportordnung des Reservistenverbandes in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Nr. 7 b WaffG sind Sie außerdem verpflichtet, als Nachweis Ihrer schießsportlichen Aktivitäten ein persönliches Schießbuch zu führen. RAG-Schießbücher erhalten Sie bei Ihrem RAG-Vorsitzenden oder den Schießsport-Verantwortlichen. Die Ordnungsämter sind im Übrigen berechtigt, jederzeit die Vorlage eines Schießnachweises zu verlangen. Wenn Sie Auflagen der Behörde nicht erfüllen oder eine dieser Voraussetzungen nicht mehr vorliegt, kann diese Erlaubnis jederzeit wieder entzogen werden! Austritt aus der RAG Schießsport Wegfall des Bedürfnisses 1 § 4 Abs. 1 WaffG 2 § 2 Abs. 1 WaffG Aber: § 6 Abs.3 WaffG ist ebenfalls zu beachten: Für den Ersterwerb von großkalibrigen Waffen muss der Antragsteller das 25. Lebensjahr vollendet haben. Andernfalls ist ein amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. 3 § 5 WaffG 4 § 6 WaffG 5 § 7 WaffG 6 § 8 WaffG in Verbindung mit § 14 WaffG

8 Arbeitsanweisung: Wie beantrage ich ein Bedürfnis
1. Voraussetzungen: Bin ich länger als 1 Jahr Mitglied im Verband der Reservisten und habe ich den laufenden Jahresbeitrag bezahlt?? 2. Voraussetzungen: Bin ich Mitglied in der RAG-Schießsport KrsGrp Opf-West? (Beitrittsformular ausgefüllt?) 3. Übersendung der folgenden Unterlagen an den Vorsitzenden der RAG-Schießsport: - Laufzettel für einen Antrag auf Erteilung eines waffenrechtliches Bedürfnisses. - Bedürfnisantrag vollständig ausgefüllt - Kopie Sachkundenachweis (nur bei 1. Antragsstellung). - Kopie des persönlichen VdRBw-Schießbuches (kpl. ausgefüllt mit Disziplinen nach der VdRBw-Schießsportordnung und Ringzahlen) mit mind. 12 (bei regelmäßigen) bzw. 18 Schießtagen (unregelmäßig) in einem Zeitraum von 12 Monaten. Das Bw-Schießbuch wird nicht als Nachweis anerkannt!!!! Nachweis der Schießtage (Formblatt) muss selbst ausgefüllt werden, sonst keine Bearbeitung der Unterlagen und es erfolgt eine Rücksendung an den Antragsteller. - Kopie aller Waffenbesitzkarten mit Vorder- und Rückseite (wenn vorhanden). - Bearbeitungsgebühr von 30,--€ (für RAG, KSW und LSW) je Antrag (=pro Waffe). - Ausgefüllter und unterschriebener Originalantragsvordruck (zur Beantragung einer Waffe (erhältlich bei ihrem zuständigen Landratsamt) oder hier online. - Nachweis zu Aufbewahrung von Waffen (auch erhältlich bei Ihrem Landratsamt). - 2 frankierte Kuverts C4 mit je 1,45 € zum weiteren Versand der Unterlagen. 4. Nach Überprüfung durch den RAG-Vorsitzenden, werden die Unterlagen an den Kreisbeauftragten Schießsport zur weiteren Überprüfung versendet. 5. Danach prüft die Geschäftsstelle ob der Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde. 6. Zum Schluss prüft dann der Landes- bzw. der Bundesbeauftragte Schießsport die Unterlagen. Nur diese Personen sind berechtigt ein waffenrechtliches Bedürfnis auszustellen. 7. Zum Schluss bekommen Sie dann Ihr beantragtes Bedürfnis übersendet!

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11 Liebe Kameraden, die Formulare für die Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gemäß § 14 WaffG wurden geändert und ergänzt: - Bedürfnisbescheinigung (Beilage 6) – jetzt „Bedürfnisantrag“: o Auf der Vorderseite muss der Antragsteller unterschreiben o Auf der Rückseite erfolgt die Bestätigung der Angaben durch den RAG-Vorsitzenden Die Mitgliedschaft im VdRBw kann telefonisch in den Geschäftsstellen erfragt werden – Aufgabe des RAG-Vorsitzenden

12 Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben oder besitzen will, benötigt eine Waffenbesitzkarte. Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb des befriedeten Besitztums zu führen und sie z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren. Welche Waffenbesitzkarten gibt es? 1. Die Grüne Waffenbesitzkarte Die Grüne Waffenbesitzkarte wird nach §10 Waffengesetz erteilt. Auf Grüne WBK können mehr schussige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), halbautomatische Langwaffen sowie Repetierflinten erworben werden. Jede Waffe muss einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Erwerbserlaubnis für die beantragte Waffe wird dann als "Voreintrag" in die WBK eingetragen. Innerhalb eines Jahres muss die beantragte Waffe dann erworben werden, sonst verfällt der Voreintrag. Ausnahmen gelten für Jäger. Nach Erwerb der Waffe muss diese innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden schriftlich angemeldet und die Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorgelegt werden. Das Regelbedürfnis für Waffen der grünen WBK umfasst zwei mehr schussige Kurzwaffen und drei halbautomatische Gewehre. Für dieses "Grundkontingent" genügt die regelmäßige Teilnahme am Schießtraining.

13 2. Die Gelbe Waffenbesitzkarte
Die Gelbe Waffenbesitzkarte wird für Sportschützen eines nach §15 Waffengesetz anerkannten Verbandes nach §14 Abs. 4 Waffengesetz erteilt. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehr schussige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchen Zündung erwerben. Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist nicht beschränkt, es können aber nur zwei Waffen je Halbjahr erworben werden. Die Eintragung von Waffen in die Waffenbesitzkarte, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen. 3. Die Rote Waffenbesitzkarte Für Waffensammler nach §17 und Waffensachverständige nach §18 Waffengesetz kann ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz für Schusswaffen bestimmter Art oder eines bestimmten Sammelgebietes, in besonderen Fällen auch für Schusswaffen aller Art erteilt werden.

14 Ausnahmeregelungen Neben der Glaubhaftmachung eines „Bedürfnisses“ werden in steigendem Maße in Abhängigkeit von der bereits vorhandenen Anzahl der Waffen bestimmte Leistungskriterien vorausgesetzt: Kurzwaffen: 1. und 2. Kurzwaffe: Grundkontingent 3. Kurzwaffe: 80 % der bei einer RAG Kreismeisterschaft erreichten Sieger Ringzahlen 4. Kurzwaffe: 80 % der bei einer RAG Bezirksmeisterschaft erreichten Sieger Ringzahlen 5. Kurzwaffe: 80 % der bei einer RAG Landesmeisterschaft erreichten Sieger Ringzahlen 6. Kurzwaffe: 80 % der bei einer RAG Bundesmeisterschaft erreichten Sieger Ringzahlen Langwaffen: Resultierend aus der Anzahl der Langwaffendisziplinen und der hierzu vorgesehenen Waffen erkennt der Verband für seine Schützen – unter Beachtung der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen – ein Bedürfnis von bis zu fünf halbautomatischen Langwaffen an. Hierbei ist folgende Vorgehensweise zu beachten: Neben der Glaubhaftmachung eines „Bedürfnisses“ werden in steigendem Maße in Abhängigkeit von der bereits vorhandenen Anzahl der Waffen bestimmte Leistungskriterien vorausgesetzt: 1. bis 3. HA Langwaffe: (Grundkontingent) 4. HA Langwaffe: 80 % der bei einer RAG- Landesmeisterschaft erreichten Sieger Ringzahlen 5. HA Langwaffe: 80 % der bei einer RAG- Bundesmeisterschaft erreichten Sieger Ringzahlen

15 Laufzettel

16 Bedürfnisantrag

17 Nachweis Schiesstage

18 Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis

19

20 Fragen?


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