Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
1
GND-Schulung HeBIS Körperschaften
HeBIS-Verbundzentrale M.Denker, E.Reith, A.Tröger März 2012
2
Themen Format GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen Altdaten
Übungen … noch ein paar Tipps
3
1. Format Grundschema - Körperschaften 005 Satzart: Tb
008 Entitätencode: kiz ; kio=Organe von Gebietskörperschaften 011 Teilbestandskennzeichen: f 043 Ländercode 110 Hauptkörperschaft$buntergeordnete Körperschaft$gZusatz (zur Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften) 410 Hauptkörperschaft - Abweichender Name$buntergeordnete Körperschaft$nZählung$gZusatz$4GND-Code für Beziehungen 510 Beziehung zu Körperschaft: Tb-Satz = PPN-Verknüpfung$4GND-Code für Beziehungen = Art der Beziehung$XAnzeige-Relevanz (nur wenn $g besetzt mit einer Körperschaft)$Zzeitl. Gültigkeit der Beziehung 550 Beziehung zu Sachbegriff: Ts-Satz = PPN-Verknüpfung$4GND-Code für Beziehung = Art der Beziehung$XAnzeige-Relevanz (nur wenn $g besetzt mit einem Sachbegriff)$Zzeitl. Gültigkeit der Beziehung 548 Beginn einer Zeitspanne$bEnde einer Zeitspanne$4GND-Code für Art der Zeitangabe$vBemerkungen 551 Beziehung zu Geografikum: Tg-Satz = PPN-Verknüpfung$4GND-Code für Beziehung = Art der Beziehung$XAnzeige-Relevanz (nur wenn $g besetzt mit einem Geografikum)$Zzeitl. Gültigkeit der Beziehung 670 Quelle$berläuternder Text$uURL
4
1. Format Beispiel 1 (verkürzt):
005 Tb1 008 kiz 011 f 035 gnd/ gkd/ $vzg 043 XA-DE 110 Gesellschaft für Geschichte des Brauwesens 410 GGB$4abku 510 !...!Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des Brauwesens$4vorg $4datb 551 !...!Berlin$4orta 670 Homepage$uhttp:// Abkürzungen der Körperschaft in 410 mit $4abku Wenn Ortssitz bekannt, dann 551-Beziehung zum Ortssitz
5
1. Format Beispiel 2 (verkürzt):
005 Tb1 008 kiz 011 f 035 gnd/ gkd/ $vzg 043 XA-DE 110 Institut für Sozialpädagogik$gLüneburg 410 Universität Lüneburg$bInstitut für Sozialpädagogik 510 !...!Universität Lüneburg$4adue 551 !...!Lüneburg$4orta$X1 $g in 110 notwendig um andere, gleichnamige Institute zu unterscheiden 410 = Abweichende NF mit übergeord. KS 510 = Tb-Satz; Beziehung zur übergeord. KS; $4-Kodierung zeigt Überord. 551 = Tg-Satz; $4-Kodierung zum Ortssitz; $X mit Wert 1 korrespondiert zu $g in 110 und wird gesetzt
6
1. Format Beispiel 3 (verkürzt):
005 Tb kiz 011 f 035 gnd/ gkd/ $vzg 043 XA-DE 110 Universität Augsburg$bPhilologisch-Historische Fakultät 410 Philologisch-Historische Fakultät$gAugsburg 510 !...!Universität Augsburg$4adue 551 !...!Augsburg$4orta 670 Homepage$uhttp:// 110 = unselbst. KS; Unterord. in $b 410 = Abweichende NF von der selbständigen NF; mit $g wegen Gleichnamigkeit $X wird in 551 nicht vergeben, da $g nur in 410 wegen Gleichnamigkeit zu anderen 110 bzw. 410
7
1. Format Beispiel 4 (verkürzt):
005 Tb1 008 kiz 011 f 035 gnd/ gkd/ $vzg 043 XA-DE 110 Art & Auktionen Scheublein KG 410 Art & Auktionen 410 Art und Auktionen 410 Scheublein KG 410 Art und Auktionen Scheublein KG 551 !...!München$4orta $g z.B. Ortssitz in 110 und 410 nicht notwendig, da keine Gleichnamigkeit zu anderen Körperschaften
8
1. Format Beispiel 5 (verkürzt):
005 Tb1 008 kio 011 f 043 XA-DXDE;XA-DE 110 Hessen$bMinisterium der Justiz 410 Hessisches Ministerium der Justiz 410 Hessen$bMinisterium der Justiz$bReferat Öffentlichkeitsarbeit 410 Hessen$bMinisterium der Justiz$bArbeitsgruppe Modellprojekte zur Privatisierung im Strafvollzug 410 HMdJ$4abku 510 !...!Hessen-Darmstadt$bMinisterium der Justiz$4vorg 510 !...!Hessen$bStaatsministerium$4nazw 510 !...!Hessen$bMinisterium der Justiz und für Europaangelegenheiten$4nazw 510 !...!Hessen$bMinisterium der Justiz, für Integration und Europa$4nach $b1933$4datb $b1995$4datb $bFeb. 2009$4datb 551 !...!Hessen$4adue Entitätencode = kio = Organ einer Gebietskörperschaft
9
1.Format Übung 1: Übertragen vom alten ins neue Format
005 Tbv1 009 xx 010 a 011 /f 150 Society for Visual Anthropology 151 SVA 250 American Anthropological Association / Society for Visual Anthropology 440 !...!American Anthropological Association 450 |a|!...!Society for the Anthropology of Visual Communication 485 =u Homepage 811 XD-US
10
1.Format Übung 1: Übertragen vom alten ins neue Format
005 Tb1 008 kiz 011 f 043 US 110 Society for Visual Anthropology 410 American Anthropological Association$bSociety for Visual Anthropology 410 SVA$4abku 510 !...!Society for the Anthropology of Visual Communication$4vorg 510 !...!American Anthropological Association$4adue 670 Homepage$uhttp://societyforvisualanthropology.org
11
1.Format Übung 2: Übertragen vom alten ins neue Format
005 Tbv1 009 xa 010 a 011 /f 150 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft / Ortsverband <Amberg> 155 DLRG-Ortsverband Amberg e.V. 250 DLRG-Ortsverband <Amberg> 250 DLRG <Amberg> !...!Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft 808 |b|Wiedergründung eines 1922 erstmals gegr. DLRG-Ortsverbandes
12
1.Format Übung 2: Übertragen vom alten ins neue Format
005 Tb1 008 kiz 011 f 043 DE 110 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft$bOrtsverband Amberg 410 DLRG-Ortsverband Amberg 410 DLRG Amberg 410 DLRG-Ortsverband Amberg e.V.$4nauv 510 !...!Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft$4adue $4datb 551 !...!Amberg$4orta 679 Wiedergründung eines 1922 erstmals gegr. DLRG-Ortsverbandes $4nauv = Name in unveränderter Form: kommt aus der SE, wird für die FE übernommen
13
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen Wichtige Änderungen
Bevorzugter Name i.d.R. originalsprachig (Ausnahme: Religionsgemeinschaften und personale Einheiten von Religionsgemeinschaften) Bevorzugter Name ist prinzipiell der selbst gebrauchte Name in unveränderter Form Kaum noch Normierungen (Ausnahmen: Universitäten, Klöster und Stifte, Pfarreien) Keine ortsgebundenen Körperschaften mehr Planungsgemeinschaften werden Körperschaften
14
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Der bevorzugte Name für Körperschaften ist der selbst gebrauchte Name bzw. die selbst gebrauchte Namensform in der Sprache der Körperschaft Als Quelle für die Namensform werden die originalsprachigen Eigenveröffentlichungen der Körperschaft oder die Website der Körperschaft oder eine Normdatei herangezogen Ist der selbst gebrauchte Name nicht festzustellen, wird der gebräuchlichste Name in den Nachschlagewerken oder – nachgeordnet – in Veröffentlichungen der bzw. über die Körperschaft ermittelt Bei Vorliegen mehrerer Namensformen wird die gebräuchlichste gewählt Weitere Namensformen werden als abweichende Namen erfasst s. GND-ÜR K1 Liegen mehrere selbst gebrauchte Namensformen in verschiedenen Sprachen vor, wird ggf. die deutschsprachige Namensform bevorzugt s. GND-ÜR K2 s. AWB „Name von Körperschaften“
15
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
110 Kaiserswerther Diakonie 551 !...!Düsseldorf$4orta 110 Freiwillige Feuerwehr Pößneck 551 !...!Pößneck$4orta 110 Bibliothèque Nationale de France 551 !...!Paris$4orta 110 Valtion Taidemuseo 410 Finnish National Gallery 551 !...!Helsinki$4orta 110 UNICEF 410 United Nations Children‘s Fund
16
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Körperschaften des Altertums, internationale Körperschaften, Religionsgemeinschaften und ihre Vertretungskörperschaften, Orden und diplomatische Konferenzen, für die es eine im Deutschen gebräuchliche Namensform gibt, erhalten diese als bevorzugten Namen s. GND-ÜR K2 110 Internationaler Währungsfonds 410 International Monetary Fund 110 Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 410 KSZE$4abku 110 Benediktiner 410 Ordo Sancti Benedicti 110 Römische Kurie 410 Curia Romana
17
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Nicht lateinische Schriftzeichen werden umgeschrieben Liegt der Name in Originalschrift vor, wird er nach Möglichkeit berücksichtigt und gesondert gekennzeichnet s. GND-ÜR K3 Beginn der originalschriftlichen Erfassung für die GND voraussichtlich 3.Quartal 2012 110 Kaliningradskij Oblastnoj Muzej Jantarja 110 Institut Ėtnografii Imeni N. N. Miklucho-Maklaja 710 $T01$UCyrl%%Институт Этнографии Имени Н. Н. Миклухо-Маклая $Lrus$vorig 110 Watanabe Kyōichi Hōritsu Jimusho 710 $T01$UJpan%%渡部喬一法律事務所$Ljpn$vorig
18
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Die selbst gebrauchte Namensform wird orthografisch unverändert übernommen (einschließlich der Artikel) Die in RAK-WB und RSWK bestehenden Regeln zur Groß- und Kleinschreibung und zu Wendungen, die den juristischen Charakter der Körperschaft bezeichnen gelten weiter Verwendet die Körperschaft eine ungewöhnliche Groß- und Kleinschreibung in der selbst gebrauchten Namensform, wird diese unverändert beibehalten Abweichende Schreibweisen können als abweichende Namensformen erfasst werden s. GND-ÜR K4 s. AWB „Name von Körperschaften“ 110 eBay 110 M&E Design 110
19
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Zählungen werden als zum Namen gehörend betrachtet Von der normierten Form wird verwiesen Abweichende Schreibweisen können als abweichende Namensformen erfasst werden s. GND-ÜR K5 + K6 s. AWB „Zählungen bei Körperschaften“ 110 USA$b51st Engineer Combat Battalion 410 USA$bEngineer Combat Battalion$n51 110 Université Lumière Lyon 2 410 Université Lumière Lyon$n2 410 Université Lyon 2 410 Université Lyon$n2
20
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Zeitangaben zum Bestehen einer Körperschaft werden im Feld 548 erfasst s. GND-ÜR K7 110 ABBA $b1983$4datb Ändert sich der Name einer Körperschaft, wird eine neue Entität / neuer Datensatz gebildet; beide Datensätze werden chronologisch zueinander in Beziehung gesetzt (Vorgänger -Nachfolger) 110 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 510 !...!Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands$4vorg
21
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Geringfügige Änderungen im Namen (Artikel, Präpositionen etc.) gelten als abweichende Namen [führen nicht zu einer neuen Entität] s. GND-ÜR K8 110 American Society for Testing Materials 410 American Society for Testing and Materials$4nafr Ändern sich identifizierende Merkmale, so wird der identifizierende Zusatz entsprechend geändert – kein Split! Der vorherige bevorzugte Name wird zum abweichenden Namen Es wird zu allen Orten eine Beziehung in 551 hergestellt s. GND-ÜR K9 110 Ostkirchliches Institut$gRegensburg 410 Ostkirchliches Institut$gBonn$4nafr
22
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Die Differenzierung zwischen ortsgebundenen und nicht ortsgebundenen Körperschaften wird aufgehoben Ortsnamen, die Bestandteil des Körperschaftsnamens sind, bleiben unverändert als Namensbestandteil erhalten [d.h. keine Normierung mehr] Der Ort des Hauptsitzes der Körperschaft wird als Beziehung erfasst s. GND-ÜR K10 AWB „Ortsnamen in Verbindung mit Körperschaften“ AWB „Sitz der untergeordneten Körperschaft“ AWB „Körperschaften, Hauptsitz, Nebensitz“ – Änderung in der SE-Praxis
23
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
110 Westfälisches Freilichtmuseum Detmold 551 !...!Detmold$4orta 110 Historisches Archiv Krupp 551 !...!Essen$4orta 110 Kunsthalle Emden 551 !...!Emden$4orta 110 Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen 551 !...!Hamburg$4orta
24
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Für untergeordnete Körperschaften wird der bevorzugte Name wo möglich mit der selbstständigen Namensform gebildet Die übergeordnete Körperschaft wird in Beziehung gesetzt s. GND-ÜR K11 s. AWB „Untergeordnete Körperschaft; selbstständige oder unselbständige Erfassung“ 110 Numismatische Sammlung des Kantons Aargau 410 Historisches Museum Lenzburg$bNumismatische Sammlung des Kantons Aargau 510 !...!Historisches Museum Lenzburg$4adue 551 !...!Lenzburg$4orta 110 Nobelbiblioteket 410 Kungliga Svenska Vetenskapsakademien$bNobelbiblioteket 510 !...!Kunglia Svenska Vetenskapsakademien$4adue 551 !...!Stockholm$4orta
25
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Ist im Namen der Körperschaft eine Unterordnung oder untergeordnete Funktion ausgedrückt oder ist die Körperschaft durch den Namen nicht hinreichend identifizierbar, wird der bevorzugte Name in unselbstständiger Form gebildet, beginnend mit dem Namen der übergeordneten Körperschaft Die selbstständige Namensform wird als abweichender Name erfasst Ist selbstständige Namensform identisch mit einem bevorzugten Namen oder einem anderen abweichenden Namen so benötigt sie einen identifizierenden Zusatz in $g s. GND-ÜR K11 s. AWB „Untergeordnete Körperschaft; selbstständige oder unselbständige Erfassung“
26
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
110 Sozialdemokratische Partei Deutschlands$bOrtsverein Kelsterbach 410 Ortsverein Kelsterbach 510 !...!Sozialdemokratische Partei Deutschlands$4adue 551 !...!Kelsterbach$4orta Kein $g = identifizierender Zusatz in 410 notwendig, es gibt keinen weiteren Ortsverein in Kelsterbach 110 Sozialdemokratische Partei Deutschlands$bOrtsverein Rosenheim 410 Ortsverein Rosenheim$gSozialdemokratische Partei Deutschlands 551 !...!Rosenheim$4orta $g = identifizierender Zusatz in 410 notwendig, da es noch weitere „Ortsverein Rosenheim“ gibt
27
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
110 Deutschland$bBundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung$bAbteilung Straßenbau 410 Abteilung Straßenbau$gDeutschland, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 110 Universität Wuppertal$bAbteilung Bauingenieurwesen 410 Abteilung Bauingenieurwesen$gWuppertal 110 Österreichische Akademie der Wissenschaften$bHistorische Kommission 410 Historische Kommission$gÖsterreichische Akademie der Wissenschaften
28
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Für Firmen und Musikkörperschaften gelten die allgemeinen Regeln s. GND-ÜR K15 + K16 110 Verkehrsgesellschaft Frankfurt 110 Robert Bosch GmbH$bUnternehmensarchiv 110 Deutsche Bank$bFiliale Berlin 110 110 Wiener Philharmoniker 110 Österreichischer Rundfunk$bSymphonieorchester
29
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Abweichend von der allgemeinen Regel wird für Universitäten, Technische Hochschulen und Gesamthochschulen des deutschen Sprachgebietes der bevorzugte Name weiterhin normiert gebildet Der bevorzugte Name setzt sich aus dem Gattungsbegriff und dem Sitz, der als Namensbestandteil direkt an den Gattungsbegriff angeschlossen wird, zusammen Bsp.: Universität (Technische Hochschule o.ä.) Ort Vorliegende, selbst gebrauchte Namen werden als abweichende Namensformen erfasst Der bevorzugte Name für Hochschulen ist dagegen der selbst gebrauchte Name s. GND-ÜR K14
30
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
110 Universität Bonn 410 Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 110 Technische Universität München 110 Technische Hochschule Aachen 110 Universität Tübingen$bJuristische Fakultät 110 Georg-Simon-Ohm-Hochschule für Angewandte Wissenschaften 110 Hochschule Augsburg$bFachbereich Technik
31
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Entspricht eine Personengruppe der Definition für eine Körperschaft, wird sie als solche behandelt, auch wenn der Name nur aus Personennamen bzw. den Vor-und Familiennamen der beteiligten Personen besteht s. GND-ÜR K17 110 Family 110 Marshall & Alexander
32
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Planungsgemeinschaften werden nach den allgemeinen Regeln als Körperschaften behandelt [gem. RAK-WB, gegen RSWK, wo sie Geografika waren] s. GND-ÜR K18 110 Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald 110 Regionale Planungsgemeinschaft Rhein-Main-Taunus
33
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Organe von Körperschaften gelten als deren Abteilungen und bilden eine eigene Entität Die Verwendungspraxis der Formalerschließung für Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane bleibt bestehen Organe mit Entscheidungsbefugnissen und Informationsorgane von Körperschaften, die keine eigenständigen Datensätze erhalten, werden weiterhin als abweichende Namensform bei der übergeordneten Körperschaft erfasst und besonders gekennzeichnet Zusätzlich ist in den Datensätzen der SE für diese Art von Organen ein Verwendungshinweis für die FE zu setzen s. GND-ÜR K13 s. AWB „Spitzenorgane“
34
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Formalerschließung: 110 Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg 410 Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg$bBundesvorstand$4spio Kennzeichnung des Spitzen-, Exekutiv- oder Informationsorgan in der abweichenden Namensform mit: $4spio Sacherschließung: 110 Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg$bBundesvorstand 510 !...!Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg$4adue 680 Datensatz nicht für Titelverknüpfungen in der Formalerschließung verwenden; in der Formalerschließung erfolgen Titelverknüpfungen mit der übergeordneten Körperschaft
35
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Formalerschließung: 110 Deutsche Bank 410 Deutsche Bank$bVorstand$4spio Kennzeichnung des Spitzen-, Exekutiv- oder Informationsorgan in der abweichenden Namensform mit: $4spio Sacherschließung: 110 Deutsche Bank$bVorstand 510 !...!Deutsche Bank$4adue 680 Datensatz nicht für Titelverknüpfungen in der Formalerschließung verwenden; in der Formalerschließung erfolgen Titelverknüpfungen mit der übergeordneten Körperschaft
36
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Organe von Gebietskörperschaften bilden eine eigene Entität; ihr Name wird nicht normiert; der Name der betr. Gebietskörperschaft wird ihrem Namen vorangestellt Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane sowie Vertretungskörperschaften von Gebietskörperschaften gelten als deren Organe und bilden eigenständige Datensätze Diplomatische Vertretungen werden als Abteilung des Staates behandelt, der sie entsendet; sie erhalten den Namen des Staates, in den sie entsandt sind, als identifizierenden Zusatz Die Verwendungspraxis der Formalerschließung für Organe von Gebietskörperschaften bleibt bestehen Spitzen- Exekutiv- und Informationsorgane sowie Vertretungskörperschaften von Gebietskörperschaften, die keine eigenständigen Datensätze erhalten, werden weiterhin als abweichende Namensform bei der übergeordneten Körperschaft erfasst und besonders gekennzeichnet Zusätzlich ist in den Datensätzen der SE für diese Art von Organen ein Verwendungshinweis für die FE zu setzen s. GND-ÜR K19 s. AWB „Spitzenorgane“
37
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Formalerschließung: 151 Frankfurt am Main 410 Frankfurt am Main$bMagistrat$4spio Kennzeichnung des Spitzen-, Exekutiv- oder Informationsorgan in der abweichenden Namensform mit: $4spio Wichtiger Hinweis: Spitzen-, Exekutiv- oder Informationsorgane von Gebietskörperschaften/Geografika werden mit der Kategorie 410 besetzt und nicht 451! Sacherschließung: 110 Frankfurt am Main$bMagistrat 410 Magistrat$gFrankfurt am Main 551 !...!Frankfurt am Main$4adue 680 Datensatz nicht für Titelverknüpfungen in der Formalerschließung verwenden; in der Formalerschließung erfolgen Titelverknüpfungen mit der übergeordneten Körperschaft
38
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Diplomatische Vertretungen werden als Abteilung des Staates behandelt, der sie entsendet; sie erhalten den Namen des Staates, in den sie entsandt sind, als identifizierenden Zusatz 110 Deutschland$bDeutsche Botschaft Paris$gFrankreich 410 Deutsche Botschaft Paris$gDeutschland 551 !...!Deutschland$4adue 551 !...!Frankreich$4geow 551 !...!Paris$4orta 110 USA$bU. S. Embassy London$gGroßbritannien 410 U. S. Embassy London$gUSA 551 !...!USA$4adue 551 !...!Großbritannien$4geow 551 !...!London$4orta
39
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Der bevorzuge Name für Ministerien wird nicht normiert s. GND-ÜR K20 s. AWB „Ministerien“ 110 Deutschland$bAuswärtiges Amt 410 Auswärtiges Amt$gDeutschland 551 !...!Deutschland$4adue 110 Bayern$bStaatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 410 Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst$gBayern 551 !...!Bayern$4adue
40
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Militärische Körperschaften werden als Organe von Gebietskörperschaften behandelt; der bevorzugte Name wird nicht normiert s. GND-ÜR K21 s. AWB „Zählungen bei Körperschaften“ 110 USA$b42nd Infantry Division 410 USA$bInfantry Division$n42 510 !...!USA$bArmy$4adue 110 Deutschland$bBundeswehr$bStandortverwaltung Mayen
41
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Der bevorzugte Name für Religionsgemeinschaften wird in der im Deutschen gebräuchlichsten Namensform gebildet Die Katholische Kirche in ihrer Gesamtheit gilt als Körperschaft s. GND-ÜR K22 s. AWB „Katholische Kirche – Sachschlagwort und Körperschaft“ – Änderung 110 Russisch-Orthodoxe Kirche 110 Evangelische Kirche in Mitteldeutschland 110 Mormonen 110 Katholische Kirche
42
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Der bevorzugte Name für Lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften ist die selbstständige originalsprachige Namensform Hat sich eine deutschsprachige Namensform fest etabliert, wird diese bevorzugt s. GND-ÜR K23 s. AWB „Pfarreien, Pfarren (überörtliche Pfarreien)“ 110 Waalse Kerk Amsterdam 110 Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main 110 Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Dahlem 110 Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Arnstadt
43
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Der bevorzugte Name für Klöster und Stifte wird normiert gebildet in der Form Gattungsbegriff (Kloster bzw. Stift) Patrozinium (bei mehreren Klöstern/Stiften an einem Ort); Ort Der Individualname wird als abweichender Name erfasst Der Ort wird zusätzlich als Beziehung erfasst s. GND-ÜR K24 s. AWB „Klöster und Stifte“ 110 Kloster Ampleforth Kloster Melk 410 Ampleforth Abbey$4nauv 551 !...!Melk$4orta 551 !...!Ampleforth$4orta !...!Niederösterreich$4geow 551 !...!Großbritannien$4geow 110 Kloster St. Anna München 110 Stift St. Stephan Mainz 410 Kloster St. Anna im Lehel$4nauv 551 !...!Mainz$4orta$X1 551 !...!München$4orta$X1
44
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Der bevorzugte Name für Pfarreien der katholischen Kirche wird normiert gebildet mit der Bezeichnung Pfarrei bzw. dem fremdsprachigen Äquivalent und dem Patrozinium s. GND-ÜR K23 s. AWB „Pfarreien, Pfarren (überörtliche Pfarreien)“ 110 Pfarrei St. Sebastian$gBonn 110 Pfarre Herz Jesu$gWels 110 Pfarrei Zum Guten Hirten$gKöngen; Unterensingen 110 Parrocchia S. Prassede$gTodi
45
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Der bevorzugte Name für personale Einheiten von Religionsgemeinschaften wird in der im Deutschen gebräuchlichsten Namensform gebildet s. GND-ÜR K25 110 Benediktiner 410 Ordo Sancti Benedicti 410 OSB$4abku 110 Dominikaner 410 Ordo Fratrum Praedicatorum 410 OP$4abku
46
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften werden wie Gebietskörperschaften behandelt; sie zählen zu den Geografika Das bedeutet: hier handelt es sich um Tg-Sätze! s. GND-ÜR G9 s. AWB „Verwaltungseinheiten“ 151 Diözese Osnabrück 151 Erzdiözese Wien 151 Kirchenkreis Lauenburg 151 Dekanat Cochem an der Mosel Pfarreien werden als personale Einheiten, d.h. als Körperschaften, behandelt
47
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Organe von Religionsgemeinschaften bilden einen eigenen Entitätentyp Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane von Religionsgemeinschaften gelten als deren Organe und erhalten eigenständige Datensätze Organe von Religionsgemeinschaften werden wie Organe anderer Körperschaften behandelt; ihre Namensform wird unverändert als bevorzugter Name übernommen Die Verwendungspraxis der Formalerschließung für Organe von Religionsgemeinschaften bleibt bestehen Spitzen- Exekutiv- und Informationsorgane von Religionsgemeinschaften, die keine eigenständigen Datensätze erhalten, werden weiterhin als abweichende Namensform bei der übergeordneten Körperschaft erfasst und besonders gekennzeichnet Zusätzlich ist in den Datensätzen der SE für diese Art von Organen ein Verwendungshinweis für die FE zu setzen s. GND-ÜR K26 s. AWB „Spitzenorgane“
48
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Formalerschließung: 151 Erzdiözese Köln 410 Erzdiözese Köln$bGeneralvikariat$4spio 410 Erzdiözese Köln$bErzbischof$4spio 680 Für die Sacherschließung werden die Gebietskörperschaft Erzdiözese Köln und der Sachbegriff Erzbischof verknüpft Beibehaltung der bisherigen Praxis Sacherschließung: 110 Erzdiözese Köln$bGeneralvikariat 410 Generalvikariat$gErzdiözese Köln 551 !...!Erzdiözese Köln$4adue 680 Datensatz nicht für Titelverknüpfungen in der Formalerschließung verwenden; in der Formalerschließung erfolgen Titelverknüpfungen mit der übergeordneten Körperschaft
49
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen
Päpstliche Nuntiaturen werden als Abteilung der Katholischen Kirche behandelt Der Name des Staates, in dem sie akkreditiert sind, wird als identifizierender Zusatz dem Namen angefügt s. GND-ÜR K26 Beispiele: 110 Katholische Kirche$bNonciature Apostolique en France$gFrankreich 110 Katholische Kirche$bApostolische Nuntiatur in der Bundesrepublik Deutschland$gDeutschland
50
2. GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen Wichtige Änderungen
Bevorzugter Name i.d.R. originalsprachig (Ausnahme: Religionsgemeinschaften und personale Einheiten von Religionsgemeinschaften) Bevorzugter Name ist prinzipiell der selbst gebrauchte Name in unveränderter Form Kaum noch Normierungen (Ausnahmen: Universitäten, Klöster und Stifte, Pfarreien) Keine ortsgebundenen Körperschaften mehr Planungsgemeinschaften werden Körperschaften
51
3. Altdaten Allgemeines Konzept zur Behandlung der Altdaten nach der GND-Migration: März/April 2012 Korrekturbeschränkung bei Sätzen mit Level 1: - bevorzugter Name bzw. alle Felder 1XX - vorhandene Relationen mit Codes für früher/später/ zeitweise und übergeordnet bzw. Felder 5XX Alle anderen Felder dürfen mit Level 3 korrigiert und ergänzt werden In der Diskussion: Einführung eines Kürzel in 667, das überprüfte Datensätze als GND-gerecht kennzeichnet Suche in Iltis mit: f rdb …
52
3. Altdaten Bei Anlass: GND-gerecht korrigieren; z.B.
Überprüfung: gehört der Ortsname zum bevorzugten Namen? Ist der identifizierende Zusatz in $g ok? Evtl. $X in 551 entfernen Nur Bereinigung von Tippfehlern oder Ergänzungen von weiteren abweichenden Namensformen gelten nicht als GND-gerechte Überprüfung Teilw. Hinweise zu Altdaten in den Anwendungsbestimmungen Im Zweifelsfall Mailbox an Zentralredaktion in Berlin (weiterhin zuständig für HeBIS)
53
3. Altdaten Nach GND-Migration (Ausschnitt)
005 Tb1 110 Stalburg-Theater$gFrankfurt, Main 551 !...!Frankfurt, Main$4orta$X1 670 Homepage$uhttp:// Ortsname gehört nicht zum bevorzugten Namen Korrigierte Umsetzung (Ausschnitt) 005 Tb1 110 Stalburg-Theater 551 !...!Frankfurt am Main$4orta $g in Kategorie 110 gelöscht $X in Kategorie 551 gelöscht, da kein $g in 110 vorhanden
54
3. Altdaten Nach GND-Migration (Ausschnitt) 005 Tb1 110 Mährischer Obst-, Wein- und Gartenbau-Verein 410 Obst-, Wein- und Gartenbau-Verein$gMähren $b1899$4datb 551 !...!Mähren$4orta 679 Sitz: Brünn Mähren stand in einer OH und wurde von der Migration pauschal in 551 als Ortssitz kodiert ist aber eine Region, kodiert mit geow = Geographischer Wirkungskreis Der eigentliche Ortssitz steht nur in einer Bemerkung und konnte deshalb nicht verknüpft werden Übergehungsverweisungen nach RAK-WB § 411,10 sind weiterhin gültig Korrigierte Umsetzung (Ausschnitt) 005 Tb1 110 Mährischer Obst-, Wein- und Gartenbau-Verein 410 Obst-, Wein- und Gartenbau-Verein$gMähren 551 !...!Mähren$4geow 551 !...!Brünn$4orta
55
3. Altdaten Nach GND-Migration (Ausschnitt)
005 Tg1 151 Oberbergischer Kreis 451 Kreis 451 Oberbergischer Kreis$xLandrat$4spio 451 Landrat$gOberbergischer Kreis 451 OK$4abku Spitzen-, Exekutiv- und Informationsorgane sowie Vertretungskörperschaften von Gebietskörperschaften stehen nach der Migration noch im Feld 451, statt im korrekten Feld 410. Korrigierte Umsetzung (Ausschnitt) 005 Tg1 151 Oberbergischer Kreis 451 Kreis 410 Oberbergischer Kreis$bLandrat$4spio 410 Landrat$gOberbergischer Kreis$4spio 451 OK$4abku Kategorien für Spitzenorgane in 410 Spitzenorgan in $b
56
4. Übungen
57
4. Übungen 005 Tb 008 kiz 011 f 043 DE 110 Derrick-Fanclub
551 !...!Baden-Baden$4orta 670 Homepage$uhttp:// Keine Ortsbindung mehr bei Körperschaften! Bevorzugter Name in vorliegender Form Beziehung zum Ortssitz in Kategorie 551 = Tg-Satz = Geografikum/Gebietskörperschaft
58
4. Übungen
59
4. Übungen 005 Tb 008 kiz 011 f 043 DE 110 Braun + Company Papierwaren GmbH 410 Braun und Company Papierwaren GmbH 410 Braun + Company 410 Braun und Company 410 Braun and Company 551 !...!Hochheim am Main$4orta 670 Homepage$uhttp:// Ansetzung nach Impressum auf der Homepage Juristische Wendung beibehalten, da sonst der körperschaftliche Charakter nicht klar Kein identifizierender Zusatz in $g zur Unterscheidung einer gleichnamigen KS notwendig
60
4. Übungen
61
4. Übungen 005 Tb 005 Tb 008 kiz 008 kiz 011 f 011 f 043 DE 043 DE
110 Institut für Geographie$gLeipzig 110 Institut für Geographie$gBremen 410 Universität Leipzig$bFakultät Universität Bremen$bInstitut für für Physik und Geowissenschaften$b Geographie Institut für Geographie !...!Universität Bremen$4adue 410 Universität Leipzig$bInstitut für !...!Bremen$4orta$X1 Geographie 510 !...!Universität Leipzig$bFakultät für Physik und Geowissenschaften$4adue 551 !...!Leipzig$4orta$X1 Gleichnamigkeit; benötigt identifizierenden Zusatz in $g in Kategorie 110 Weil $g in Kategorie 110 vorhanden, muss die dazugehörige Beziehung, hier die Kategorie 551, ein $X bekommen
62
4. Übungen In der Datenbank vorhanden: 005 Tb kiz 011 s 035 gnd/ swd/ $vzg 043 XA-DE-NI Aquarium Wilhelmshaven 410 Nordsee-Aquarium Wilhelmshaven 410 Seewasseraquarium $4datb 550 ! !Meerwasseraquarium$4obin 551 ! !Wilhelmshaven$4orta 551 ! !Niedersachsen$4geow 670 Vorlage; Internet$uhttp://
63
4. Übungen Neu:
64
4. Übungen 005 Tb 008 kiz 011 f 043 DE 110 Aquarium Kiel
410 Leibniz-Institut für Meereswissenschaften$bAquarium Kiel 510 !...!Leibniz-Institut für Meereswissenschaften$4adue 551 !...!Kiel$4orta 670 Quelle$uhttp://aquarium-kiel.de/startseite/startseite.php Ortsname ist Teil des bevorzugten Namens $g = identifizierender Zusatz ist zur Unterscheidung nicht notwendig Deshalb auch kein $X1 in Kategorie 551!!!!!
65
4. Übungen
66
4. Übungen 005 Tb 008 kiz 011 f 043 US 110 W. K. Kellogg Foundation
410 WKKF$4abku 410 Kellogg Foundation 551 !...!Battle Creek, Mich.$4orta 670 Homepage$uhttp:// Der bevorzugte Name wird in der vorliegenden Form erfasst
67
4. Übungen
68
4. Übungen 005 Tb 008 kiz 011 f 043 DE 110 Deutsche Orchideen-Gesellschaft 410 Deutsche Orchideen-Gesellschaft e.V.$4nauv 410 DOG$4abku 410 Orchideen-Gesellschaft$gDeutschland 551 !...!Deutschland$4geow 551 !...!Niedernhausen$gTaunus$4orta 670 Homepage$uhttp:// Abweichender Name mit juristischer Wendung = Name in unveränderter Form = $4nauv Übergehungsverweisung von Deutschland -> Beziehung zu Deutschland als geografischer Wirkungsort = $4geow
69
4. Übungen
70
4. Übungen 005 Tb 008 kiz 011 f 043 DE 110 Deutsche Orchideen-Gesellschaft$bGruppe Ingolstadt-Mittelbayern 410 Gruppe Ingolstadt-Mittelbayern 410 DOG Gruppe Ingolstadt-Mittelbayern 410 Deutsche Orchideen-Gesellschaft$bLandesgruppe Ingolstadt-Mittelbayern 410 Landesgruppe Ingolstadt-Mittelbayern 410 DOG-Landesgruppe Ingolstadt-Mittelbayern 510 !...!Deutsche Orchideen-Gesellschaft$4adue 551 !...!Ingolstadt$4orta 670 Homepage$uhttp:// Gruppe/Landesgruppe = unselbständige Ansetzung Abweichender Name in selbständiger Form; ggf. bei Gleichnamigkeit identifizierender Zusatz in $g
71
4. Übungen
72
4. Übungen 005 Tb 008 kio 011 f 043 DE 110 Hessen$bFinanzamt Frankfurt am Main I 410 Hessen$bFinanzamt Frankfurt am Main$n1 410 Finanzamt Frankfurt am Main I 551 !...!Hessen$4adue 551 !...!Frankfurt am Main$4orta 670 Homepage$uhttp:// Abteilung einer Gebietskörperschaft = Entitätencode in 008 kio! Untergeordnete Körperschaft in Kategorie 110 in $b in vorliegender Form Normierte Form verwiesen in 410 Abweichender Name in selbständiger Form
73
4. Übungen
74
4. Übungen 005 Tb 008 kio 011 f 043 DE 110 Hessen$bFinanzamt Frankfurt/M. V-Höchst 410 Hessen$bFinanzamt Frankfurt/M.$n5 410 Hessen$bFinanzamt Frankfurt/M. – Höchst 410 Hessen$bFinanzamt Frankfurt am Main V-Höchst 410 Finanzamt Frankfurt/M. V-Höchst 551 !...!Hessen$4adue 551 !...!Frankfurt am Main$4orta 670 Homepage$uhttp:// Abteilung einer Gebietskörperschaft = Entitätencode in 008 kio! Untergeordnete Körperschaft in Kategorie 110 in $b in vorliegender Form Normierte Form verwiesen in 410 Abweichender Name in selbständiger Form
75
4. Übungen
76
4. Übungen 005 Tb 008 kiz 011 f 043 GB 110 Birmingham Hippodrome Theatre Trust $4datb 551 !...!Birmingham$4orta 670 Homepage$uhttp://birminghamhippodrome.com/default.asp Gründungsdatum in Kategorie 548 Beziehung zum Ortssitz in Kategorie 551 = Tg-Satz
77
4. Übungen
78
4. Übungen 005 Tb 008 kiz 011 f 043 GB 110 DanceXchange
410 Dance exchange 410 dx$4abku $4datb 510 !...!Birmingham Hippodrome Theatre Trust$4affi 551 !...!Birmingham$4orta 670 Homepage$uhttp://dancexchange.org.uk/ Beziehung zur einer verbundenen Körperschaft = Kategorie 510=Tb-Satz -> $4affi = Affiliation Gründungsdatum in Kategorie 548 Beziehung zum Ortssitz in Kategorie 551 = Tg-Satz
79
4. Übungen
80
4. Übungen 005 Tb 008 kiz 011 f 043 US 110 Eye Center
551 !...!Sacramento, Calif.$4orta 670 Homepage$uhttp:// Kein weiteres „Eye Center“ vorhanden; kein $g=identifizierender Zusatz notwendig
81
5. … noch ein paar Tipps … Umfangreiche GND-Beispielsammlung LINK als pdf-Dokument in Tabellenform: GND – GKD – SWD Alle Beispiele werden zügig nach der Migration in echt in die GND übertragen und sind suchbar Sammelsuche: f rdb gndbeispiel Suchschlüssel kor und ksk/kos funktionieren in GND und HeBIS wie gewohnt Unsicher bei Korrekturen? – Lieber eine Mailbox schreiben und um Rückantwort bitten oder korrigierten Satz anschauen – das gibt Sicherheit Neue GND-Mailingliste bei Fragen nutzen – alle profitieren davon Keine Dubletten an ZR melden vor Juli 2012!
Ähnliche Präsentationen
© 2025 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.