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Haftung im Sportverein

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Präsentation zum Thema: "Haftung im Sportverein"—  Präsentation transkript:

1 Haftung im Sportverein
Rechtliche Grundlagen und Versicherungsschutz Veranstalter Referent: Vorname Nachname Ort,

2 Was leistet WestLotto für den Sport?
Jedes Jahr leistet WestLotto über seine Konzessionsabgaben einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Nordrhein-Westfalen. Im Bereich des Sports fördert WestLotto in Zusammenarbeit mit dem Land über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen vor allem den Breiten- und Amateursport. Ein großer Teil der vielfältigen Sportangebote in NRW wäre ohne Unterstützung kaum überlebensfähig. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Nachhaltigkeit der Sportförderung gewährleistet. 2

3 VIBSS: Service Qualifizierung: 0203 7381-777 vibss@lsb-nrw.de
Infoveranstaltung Direktberatung Fachvortrag Infogespräch/ Fachberatung Information VIBSS Online Beratung Vorstandsklausur VM-Lehrgang Schulung Vereinsentwicklungs-beratung KURZ UND GUT- Seminar Online-Seminar

4 Haftung im Sportverein
Rechtliche Grundlagen und Versicherungsschutz Einführung Haftung des Vereins Persönliche Haftung Sport-Haftpflichtversicherung D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 4 | Haftung im Sportverein, Duisburg

5 Rechtliche Grundlagen Einführung
Grundlagen der Haftung Haftung zivilrechtlich (BGB) strafrechtlich (StGB, AO) Vertrag Delikt (§§823 ff.) 5 | Haftung im Sportverein, Duisburg

6 Rechtliche Grundlagen Einführung
Innen- und Außenverhältnis Außenstehende (natürliche und juristische) Personen Verein Vorstand Mitglieder 6 | Haftung im Sportverein, Duisburg

7 Rechtliche Grundlagen Einführung
Haftpflicht Was bedeutet Haftpflicht? Haftpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz. 7 | Haftung im Sportverein, Duisburg

8 Rechtliche Grundlagen Einführung
Haftpflicht Gesetzliche Haftpflicht (Schadenersatzpflicht) §823 (1) BGB Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zu Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. 8 | Haftung im Sportverein, Duisburg

9 Rechtliche Grundlagen Einführung
Haftpflicht Verschulden Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erfolgreiche Sorgfalt außer Acht lässt. Vorsätzlich handelt, wer den Erfolg der Rechtsverletzung bewusst und gewollt herbeiführt oder als möglich voraussieht und billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz). 9 | Haftung im Sportverein, Duisburg

10 Haftung im Sportverein
Rechtliche Grundlagen und Versicherungsschutz Einführung Haftung des Vereins Persönliche Haftung Sport-Haftpflichtversicherung D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 10 | Haftung im Sportverein, Duisburg

11 Rechtliche Grundlagen Haftung des Vereins
Was ist ein Verein? Der eingetragene Verein ist eine juristische Person Träger von Rechten und Pflichten (Rechtsfähigkeit) Parteifähigkeit = Verein kann klagen und verklagt werden Fähigkeit Vermögen zu erwerben Grundbuchfähigkeit Inhaber des Hausrechts betreffend der Vereinsanlagen Insolvenzfähigkeit 11 | Haftung im Sportverein, Duisburg

12 Rechtliche Grundlagen Haftung des Vereins
Wofür haftet der Verein? seine Organe Auswahl der Mitarbeiter/-innen Organisation und Durchführung von Veranstaltungen Verkehrssicherung 12 | Haftung im Sportverein, Duisburg

13 Rechtliche Grundlagen Haftung des Vereins
Haftung des Vereins für seine Organe §31 BGB: Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt. 13 | Haftung im Sportverein, Duisburg

14 Rechtliche Grundlagen Haftung des Vereins
Haftung des Vereins für seine Mitarbeiter/-innen Haftung für Verrichtungsgehilfen (§831 BGB): Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr (=Verein) bei der Auswahl der bestellten Personen … die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder wenn der Schaden auch auf bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Entlastungsmöglichkeit für den Verein 14 | Haftung im Sportverein, Duisburg

15 Rechtliche Grundlagen Haftung des Vereins
Allgemeine Veranstalterpflichten z. B. Im Vorfeld einer Veranstaltung: U.U. unter Hinzuziehung von Fachleuten (z. B. Polizei oder Ordnungsbehörde) potentielle Gefahrenquellen und -risiken untersuchen sowie geeignete und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen treffen; Die Teilnehmenden über Gefahren und Verhaltensmaßnahmen aufklären; Einen ungestörten Ablauf der Veranstaltung gewährleisten; Die Zuschauer vor Schädigungen bewahren. 15 | Haftung im Sportverein, Duisburg

16 Rechtliche Grundlagen Haftung des Vereins
Verkehrssicherungspflicht Verkehrssicherungspflicht ist die allgemeine Rechtspflicht, im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen. Dies beruht auf dem Gedanken, dass jede Person, die eine Gefahrenquelle schafft, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen hat. Da es eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht gibt, muss nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schaden-eintritts Vorsorge getroffen werden. 16 | Haftung im Sportverein, Duisburg

17 Rechtliche Grundlagen Haftung des Vereins
Verkehrssicherungspflicht Vielmehr sind nur diejenigen Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz entfernt liegender bestimmungswidriger Benutzung drohen. (Palandt, BGB-Kommentar, §823 RN 58 ff.) 17 | Haftung im Sportverein, Duisburg

18 Haftung im Sportverein
Rechtliche Grundlagen und Versicherungsschutz Einführung Haftung des Vereins Persönliche Haftung Sport-Haftpflichtversicherung D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 18 | Haftung im Sportverein, Duisburg

19 Rechtliche Grundlagen Persönliche Haftung
Persönliche Haftung des Vorstandes aus fehlerhafter Geschäftsführung kann sich im Außenverhältnis aus Delikt und Spezialvorschriften ergeben (§69 AO,§266a StGB,§42 Abs. 2 BGB) im Innenverhältnis hauptsächlich wegen Pflichtverletzung bei der Geschäftsführung(§280 BGB) Haftungsmaßstab: Vorsatz und Fahrlässigkeit (§276 BGB) Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit nach.§31a BGB 19 | Haftung im Sportverein, Duisburg

20 Rechtliche Grundlagen Persönliche Haftung
§31 a BGB Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern im Innenverhältnis (1) Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 720 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins. Ist streitig, ob ein Organmitglied oder ein besonderer Vertreter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, trägt der Verein oder das Vereinsmitglied die Beweislast. 20 | Haftung im Sportverein, Duisburg

21 Rechtliche Grundlagen Persönliche Haftung
§31 a BGB Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern im Außenverhältnis (2) Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 21 | Haftung im Sportverein, Duisburg

22 Rechtliche Grundlagen Persönliche Haftung
§31 b BGB Haftung von Vereinsmitgliedern im Innenverhältnis (1) Sind Vereinsmitglieder unentgeltlich für den Verein tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 720 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen Schaden, den Sie bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursachen, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. §31 a Abs. 1 Satz 3 ist entsprechende anzuwenden. 22 | Haftung im Sportverein, Duisburg

23 Rechtliche Grundlagen Persönliche Haftung
§31 b BGB Haftung von Vereinsmitgliedern im Außenverhältnis (2) Sind Vereinsmitglieder nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Vereinsmitglieder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 23 | Haftung im Sportverein, Duisburg

24 Rechtliche Grundlagen Persönliche Haftung
Fallbeispiel „Organisationsverschulden“ Ausgangslage: Der Vorstand eines Vereins vergisst beim ersten Schneefall des Jahres für die Verkehrssicherheit auf der Sportanlage zu sorgen und beauftragt niemanden damit, die Wege zu streuen. Eine Sportlerin rutscht aus und verletzt sich. 24 | Haftung im Sportverein, Duisburg

25 Rechtliche Grundlagen Persönliche Haftung
Zahlung von Schadenersatz Schadenersatzanspruch (§823;§31 BGB) Verein beantragt Befreiung von der Verbindlichkeit (§31a Abs. 2 BGB) stellt Anspruch gegen Vorstand (§276 BGB) Vorstand 25 | Haftung im Sportverein, Duisburg

26 Rechtliche Grundlagen Persönliche Haftung
Fallbeispiel „Verschulden durch ein Mitglied“ Ausgangslage: Der Vorstand eines Vereins beauftragt beim ersten Schneefall des Jahres ein Vereinsmitglied mit der Aufgabe, für die Verkehrssicherheit auf der Sportanlage zu sorgen (Wege streuen). Das Vereinsmitglied kommt der Aufgabe nicht nach. Eine Sportlerin rutscht aus und verletzt sich. 26 | Haftung im Sportverein, Duisburg

27 Rechtliche Grundlagen Persönliche Haftung
Schadenersatz kein Geld Verein Vorstand Schadenersatzanspruch (§823 BGB) delegiert Aufgabe beantragt Befreiung von Verbindlichkeit = (§31 b Abs. 2 BGB) schadenersatzpflichtig Schadenersatz Vereinsmitglied 27 | Haftung im Sportverein, Duisburg

28 Rechtliche Grundlagen Persönliche Haftung
Haftung des Aufsichtspflichtigen §832 BGB Nach §832 BGB besteht eine gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung für Schäden, die durch einen Minderjährigen verursacht werden. Schadensersatzpflichtig ist der Aufsichtspflichtige, der kraft Gesetzes oder kraft Vertrages zur Führung der Aufsicht verpflichtet ist. 28 | Haftung im Sportverein, Duisburg

29 Rechtliche Grundlagen Persönliche Haftung
Entlastungsbeweis des Aufsichtspflichtigen Kommt es zum Schaden, wird vom Gesetz her das Verschulden des ÜL an dem eingetretenen Schaden vermutet! Der ÜL hat jedoch die Möglichkeit, sich von dieser Vermutung zu entlasten. Was kann er dafür tun? Der ÜL hat umfassend und konkret darzulegen und zu beweisen, dass er seiner Aufsichtspflicht genüge getan hat und der Schaden auch bei gehöriger Aufsicht entstanden wäre. 29 | Haftung im Sportverein, Duisburg

30 Rechtliche Grundlagen Persönliche Haftung
Die vier Stufen der Aufsichtspflicht 1. Vorsorgliche Ermahnung 2. Aufstellung von Geboten und Verboten 3. Überwachung 4. Notwendiges Eingreifen 30 | Haftung im Sportverein, Duisburg

31 Haftung im Sportverein
Rechtliche Grundlagen und Versicherungsschutz Einführung Haftung des Vereins Persönliche Haftung Sport-Haftpflichtversicherung D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 31 | Haftung im Sportverein, Duisburg

32 Versicherungsschutz Sport-Haftpflichtversicherung
Gesetzliche Haftpflicht (Schadenersatzpflicht) §823 (1) BGB Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zu Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. 32 | Haftung im Sportverein, Duisburg

33 Versicherungsschutz Sport-Haftpflichtversicherung
Verschulden Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. versichert Vorsätzlich handelt, wer den Erfolg der Rechts-verletzung bewusst und gewollt herbeiführt oder als möglich voraussieht und billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz). nicht versichert! 33 | Haftung im Sportverein, Duisburg

34 Versicherungsschutz Sport-Haftpflichtversicherung
Versicherungen im Sport Institutionen Sporthilfe NRW e.V. VBG Gesetzliche Unfallversicherung Krankenhaus Hellersen Sportversicherungs- vertrag Prävention Rehabilitation Entschädigung 34 | Haftung im Sportverein, Duisburg

35 Versicherungsschutz Sport-Haftpflichtversicherung
Versicherungen im Sport Sporthilfe NRW e.V. VBG Gesetzliche Unfallversicherung privater Vertrag zwischen der Sporthilfe NRW e.V. und der ARAG/ EUROPA Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung Sozialgesetzbuch VII 35 | Haftung im Sportverein, Duisburg

36 Versicherungsschutz Sport-Haftpflichtversicherung
Versicherte Sparten Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Vertrauensschadenversicherung Reisegepäckversicherung Rechtsschutzversicherung Krankenversicherung 36 | Haftung im Sportverein, Duisburg

37 Versicherungsschutz Sport-Haftpflichtversicherung
Was ist versichert? Vereinshaftpflicht persönliche gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen 37 | Haftung im Sportverein, Duisburg

38 Versicherungsschutz Sport-Haftpflichtversicherung
Versicherungssummen € pauschal für Personen-/Sachschäden bis zu € für Vermögensschäden bis zu € pauschal für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei Umweltschäden 38 | Haftung im Sportverein, Duisburg

39 Haftung im Sportverein
Rechtliche Grundlagen und Versicherungsschutz Einführung Haftung des Vereins Persönliche Haftung Sport-Haftpflichtversicherung D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 39 | Haftung im Sportverein, Duisburg

40 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
Was ist ein Vermögensschaden? Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Zeichen. Schutz des Vereinsvermögens über Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Schutz des Privatvermögens der Organe/Geschäftsführer D&O-Versicherung 40 | Haftung im Sportverein, Duisburg

41 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
Haftungserleichterungen gem.§31 a und§31 b BGB Was ist jedoch, wenn der Vorstand eine Vergütung von mehr als 720 € im Jahr erhält? die Pflichtverletzung durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde oder der Vorwurf im Raum steht? das Vereinsvermögen im Rahmen des Freistellungsanspruchs aufgebraucht ist? Hinzu kommt, dass auch Mitarbeiter/-innen und Mitglieder Vermögensschäden verursachen können und - losgelöst von einer Haftung - ein Schaden beim Verband/Verein entsteht (Eigenschaden). 41 | Haftung im Sportverein, Duisburg

42 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
D&O-Versicherung Versicherte Personen Ansprüche Versicherungsschutz Verein/Verband Versicherer Versicherungsvertrag Versicherungsvertrag auf fremde Rechnung mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 42 | Haftung im Sportverein, Duisburg

43 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
D&O-Versicherung Wer ist versichert? Ehemalige, gegenwärtige oder zukünftige Mitglieder des Vorstandes/ Präsidiums und der Geschäftsleitung / leitende Angestellte sowie der Kontrollorgane (Aufsichtsrat/Beirat). Weiterhin mitversichert sind besondere Vertreter gemäß § 30 BGB und faktische Organmitglieder. Gegenstand der D&O-Versicherung Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass eine versicherte Person eine Pflichtverletzung in ihrer Eigenschaft begangen hat und aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird. Mitversichert ist hierbei die operative Tätigkeit der versicherten Organe. 43 | Haftung im Sportverein, Duisburg

44 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
D&O-Versicherung Aufgabe der D&O Versicherung Prüfung der Haftpflichtfrage Freistellung von berechtigten Ansprüchen Abwehr unberechtigter Ansprüche sowohl im Innenverhältnis gegenüber dem Verein als auch im Außenverhältnis gegenüber Dritten. Wann tritt der Versicherungsfall ein? Versichert ist die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs durch den eigenen Verein/Verband oder von Dritten gegen die versicherte Person aufgrund einer behaupteten oder tatsächlichen Pflichtverletzung. 44 | Haftung im Sportverein, Duisburg

45 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
D&O-Versicherung Versicherungsfall – claims-made-Prinzip Rückwärts- deckung < bis > bis unbegrenzte Rückwärtsdeckung soweit bei Vertragsschluss keine Pflichtverletzungen bekannt sind Nachmeldefrist 3 Jahre nach Vertragsbeendigung für Pflichtverletzungen vor Beendigung des Vertrages Verlängerung auf 5 Jahre nach 2 Jahren Laufzeit Versicherungs- periode Nachhaftung 45 | Haftung im Sportverein, Duisburg

46 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
D&O-Versicherung Vorbeugende Rechtskosten Ist eine Inanspruchnahme noch nicht erfolgt, jedoch wahrscheinlich, können die versicherten Personen einen Anwalt mit Ihren Interessen beauftragen, z. B.: Vorstand wird nicht entlastet ein Klageentwurf wird vorgelegt versicherte Person wird vorzeitig aus ihrer Funktion abberufen Vertragsaufhebung wird angedroht oder vorzeitige Kündigung wird ausgesprochen Die Abstimmung erfolgt mit dem Versicherer. 46 | Haftung im Sportverein, Duisburg

47 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
D&O-Versicherung Mögliche D&O-Fälle aus der Praxis Der Vorstand versäumt es, öffentliche Mittel zu beantragen. Zweckgebundene Spendengelder werden falsch verwendet, sie müssen zurückgezahlt werden. Mitglieder verlangen vom Vorstand Schadenersatz, weil er für den Verein langfristige Mietverträge zu ungünstigen Konditionen abgeschlossen hat. Der Anbau des Vereinshauses überschreitet wesentlich die von der Mitgliederversammlung genehmigten Kosten. Dem Verein wird die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil er rechtliche Rahmenbedingungen nicht eingehalten hat, Steuervorteile und Subventionen entfallen. 47 | Haftung im Sportverein, Duisburg

48 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Gegenstand der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Der Versicherer gewährt dem Verein/Verband Versicherungsschutz (Deckung) für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit – von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat – begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird (Drittschaden). Außerdem gewährt der Versicherer dem Verein/Verband Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die er infolge eines bei Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit von den bezeichneten Organen und Personen fahrlässig begangenen Verstoßes unmittelbar selbst erlitten hat (Eigenschäden). 48 | Haftung im Sportverein, Duisburg

49 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Aufgabe der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Im Innenverhältnis werden fahrlässige Pflichtverletzungen versichert, die unmittelbar zu einem Vermögensschaden beim Verein/Verband führen. Im Außenverhältnis „klassische Haftpflichtfunktion“ Prüfung der Haftpflichtfrage Freistellung von berechtigten Ansprüchen Abwehr unberechtigter Ansprüche Wer ist versichert? Der Verein sowie die im Versicherungsschein bezeichneten Organe und Personen (Mitglieder), unabhängig davon, ob die handelnden Personen haupt- oder ehrenamtlich tätig werden. Versichert ist die Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit! 49 | Haftung im Sportverein, Duisburg

50 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
Schadenbeispiele Eigenschaden Der Abteilungsleiter Breitensport organisiert einen Volkslauf. Als Attraktion engagiert er eine Band. Er versäumt, das Ordnungsamt zu informieren, die Veranstaltung wird untersagt. Die Künstlergage muss trotzdem vom Verein bezahlt werden. ARAG übernimmt die Kosten. 50 | Haftung im Sportverein, Duisburg

51 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
Schadenbeispiele Drittschaden Ein Sportverein macht für Angestellte versehentlich falsche Angaben zur Sozialversicherung. Als ein Mitarbeiter in Rente geht, bekommt er dadurch 135 € weniger monatliche Rente. Er macht den Verein haftbar. ARAG übernimmt die Kosten. 51 | Haftung im Sportverein, Duisburg

52 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
Schadenbeispiele Steuern Ein Verein führt lange Zeit zu wenig Steuern ab. Nach 5 Jahren fordert das Finanzamt € Nachzahlung. Der Verein ist gezwungen, einen Kredit aufzunehmen. Durch die Zinsen entsteht ihm ein Schaden. ARAG übernimmt die Kosten. 52 | Haftung im Sportverein, Duisburg

53 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
Gemeinsam besonders stark! Ihre Vorteile auf einen Blick: Individuelle Versicherungssumme nach Bedarf: €, € oder € Vorteile aus der Kombination beider Produkte: Privat- und Vereinsvermögen wird geschützt eigenständige Versicherungssumme für den Vorstand/Geschäftsführer operative und strategische Tätigkeiten sind versichert Beitragsnachlass Der Beitrag staffelt sich nach der Vereinsgröße und bei Verbänden nach dem Haushaltsvolumen. 53 | Haftung im Sportverein, Duisburg

54 Versicherungsschutz D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtvers.
Beiträge gestaffelt nach Deckungsumfang, Versicherungs-summe (125/250/500 T€) und Vereinsgröße, z. B. D&O-Deckung - bis zu 100 Mitglieder………… € - bis zu Mitglieder.……… € - bis zu Mitglieder ……… € Vermögensschaden-Haftpflicht - bis zu 100 Mitglieder………… € - bis zu Mitglieder… € - bis zu Mitglieder…… € D&O-Deckung inkl. Vermögensschaden-Haftpflicht - bis zu 100 Mitglieder………… € - bis zu 1000 Mitglieder……… € - bis zu 3000 Mitglieder……… € 54 | Haftung im Sportverein, Duisburg

55 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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