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Zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes – Probleme eines neuen psychosozialen Berufes in der Medizin Univ. Prof. (em.) Dr. med. Michael Geyer mgeyer@t-online.de.

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Präsentation zum Thema: "Zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes – Probleme eines neuen psychosozialen Berufes in der Medizin Univ. Prof. (em.) Dr. med. Michael Geyer mgeyer@t-online.de."—  Präsentation transkript:

1 Zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes – Probleme eines neuen psychosozialen Berufes in der Medizin Univ. Prof. (em.) Dr. med. Michael Geyer

2 Legaldefinition Psychotherapie im Psychotherapeutengesetz von 1998 (PsychThG §1)
„Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert […] Die Bezeichnung "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden…“. Patientenschutz durch einheitlichen Qualitätsstandard in der Medizin: „Fachkunde“ Schutz der einheitlichen Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ für Ärzte und Psychologen

3 Ergebnisse des Forschungsgutachtens: hohe Qualität der Ausbildung
Forschungsgutachten zur Ausbildung im Auftrag der Bundesregierung (Strauß et al. 2009) Ergebnisse des Forschungsgutachtens: hohe Qualität der Ausbildung Ausbildung als weltweit vorbildliches Erfolgsmodell eingeschätzt große Zufriedenheit in der Bevölkerung mit psychotherapeutischer Behandlung in allen repräsentativen Studien Keine Kosten für die Gesellschaft (Komplette Gegenfinanzierung der Ausbildung gesetzlich geregelt)

4 Empfehlungen des Forschungs-gutachtens
„Kleine Lösung“ Bei Erhalt des derzeitigen Ausbildungsmodells Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung (Master anstelle Diplom) Die Veränderung der 1 ½ jährigen Praktika während der Ausbildung (sogen. Praktische Tätigkeit)

5 Konzept des BMG Einheitliches Psychotherapiestudium:
Master „Psychotherapie“ sowohl für Erwachsenen- als auch Kinder- /Jugendlichenpsychotherapie mit Approbation zum „Psychotherapeuten ohne Fachkunde“ Einführung einer fakultativen 5-jährigen Weiterbildung auf („arztgleich“) bezahlten Weiterbildungsstellen (derzeitig Ausbildungsteilnehmer, von denen besitzen ca solche Stellen; etwa neue Stellen, vorwiegend stationär würden gebraucht)

6 Das 1. Grundproblem der angestrebten Novellierung
Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten eines Direktstudiums im Masterformat (4 Semester), psychotherapeutische Kompetenzen auszubilden, und den Anforderungen des Patientenschutzes an eine berufsrechtlich volle Berufserlaubnis als Psychotherapeut (daran ändert auch eine noch so ambitionierte Approbationsordnung nichts!!!)

7 Übergeordnete Ausbildungsziele des 4-semestrigen Approbationsstudiums (BPtK): Berufsrechtliche Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie Ziel der Ausbildung sind wissenschaftlich und praktisch qualifizierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die zu eigenverantwortlicher und selbständiger psychotherapeutischer Tätigkeit […] befähigt sind. Die Ausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung (Anmerkung Geyer: vom Kindes- bis zum Erwachsenalter) erforderlich sind.

8 Konsequenzen Berufsbild wird völlig verändert – „Spezialist ohne Expertise“ Psychotherapie wird alleinige Sache der Psychologie Potenzierung der Versorgungsprobleme für Kinder und Jugendliche!

9 Das 2. Grundproblem der angestrebten Novellierung
Fehlen von Weiterbildungsstellen = Reduktion der Anzahl der Weiterbildungsteilnehmer auf einen Bruchteil (ca. 30 %) der jetzigen Zahl der Ausbildungskandidaten Nadelöhr Weiterbildung = Der neue „Approbierte Psychotherapeut ohne Fachkunde“ wird die Medizin bevölkern

10 Umgang der Bundesregierung mit dem eigenen Forschungsgutachten 2009 - 2014
Einflussnahme auf die Gutachter 5-jährige Phase der Ignorieren der Ergebnisse des Gutachtens (2009 – 2014) und Missachtung des Votums des Psychotherapeutentages 2010 (Beibehaltung der postgradualen Ausbildung) Nachgeben der Profession: Beschlüsse des 25. DPT Beginn des Novellierungsprozesses

11 Womit wurde die Profession geködert?
Der Psychologische Psychotherapeut komme „Auf Augenhöhe mit dem Arzt“ Bezahlte „Weiterbildungsstellen“ wie bei Ärzten in Facharztweiterbildung Erschließung neuer wirtschaftlicher Ressourcen durch Besetzung aller psychosozialen Aufgabenfelder in der Medizin Erhalt zusätzlicher ärztlicher Befugnisse (Au-Schreibung, Medik.-Verordn.) Das alles bei gleicher bzw. besserer Qualität der Ausbildung und Versorgung!

12 Geburtsfehler der Novellierungspläne des BMG
Völlig ohne Not und ohne wissenschaftliche Begründung wird ein umfassender Paradigmenwechsel angezielt: Das Berufsbild, das Ausbildungsziel sowie die Ausbildungsstruktur wird ohne die bisher grundlegenden wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren definiert

13 Geburtsfehler der Novellierungspläne des BMG
Wissenschaftliche Begründung ? gesicherte Erkenntnisse durch belastbare wissenschaftliche Untersuchungen bzw. Gutachten? Forschungsgutachten hatte eindeutig festgestellt: Es gibt keine wissenschaftlich fundierte Begründung eines solchen Paradigmenwechsels!

14 Das 3. Grundproblem: Die ordnungspolitische Revolution der Medizin
Ordnungspolitische Begründung des BMG: gleiche Struktur der Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Nichtärzten Das tatsächliche ordnungspolitische Problem: Arzt bekommt Approbation als einziger Heilkundiger nicht für ein Spezialgebiet, sondern als Generalist der gesamten Heilkunde (er erhält eine ärztliche und kein fachärztliche Approbation) Psychotherapeut bekommt Approbation als Spezialist wie der andere Spezialist in der Medizin, der Zahnarzt. Unterhalb der Fachkunde gibt es keinen Spezialisten! Ein approbierter Nichtspezialist ist ein neuer Generalist

15 Ein neuer Beruf - ein „Generalist für das Psychosoziale“
Novellierung des Psychotherapeutengesetzes = Schaffung eines neuen Berufes Ein neuer Beruf - ein „Generalist für das Psychosoziale“ Der gering qualifizierte (billigere) Approbierte Psychotherapeut ohne Fachkunde wird dem Beruf ein neues Gesicht geben

16 Die Legitimierung des neuen Berufes
Die neue Legaldefinition für Psychotherapie Psychotherapie darf definitorisch nicht mehr das Merkmal der Fachkunde, also der wissenschaftlichen Behandlungsqualifikation besitzen Für Psychotherapeuten ohne Fachkunde würde gegenwärtig der Straftatbestand des § 132a des StGB greifen

17 Der neue Beruf eines „Hilfspsychotherapeuten“
Bisher: „Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert…“. = Bindung an die Fachkunde Die neue Legaldefinition für Psychotherapie: „Die Ausübung des Berufs des/der Psychotherapeuten/in ist die Ausübung von psychotherapeutischer Heilkunde unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“. Wer die Berufsbezeichnung ‚Psychotherapeutin‘ oder ‚Psychotherapeut‘ führen will, bedarf der Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.“ Das heißt: Alles, was der „Approbierte Psychotherapeut ohne Fachkunde“ macht, ist Psychotherapie!

18 Die Aufkündigung der Einheit der Psychotherapie in der Medizin: Drei verschiedene Arten von Psychotherapeuten Der neue niedrigere qualifikatorische Maßstab für Psychotherapie in der Medizin gilt nur für neue Approbierte Psychotherapeuten ohne Weiterbildung! Für ärztliche Psychotherapeuten und Psychologische Psychotherapeuten nach bisherigem Recht gilt weiterhin der bisherige Qualitätsmaßstab. Zukünftig weiß kein Patient mehr, ob der „Psychotherapeut“, der vor ihm sitzt, tatsächlich ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren beherrscht oder nicht!

19 Auswirkungen auf den Beruf des Arztes
Genuin ärztliche oder psychologische oder sozialpädagogische Kompetenzen, die bislang nie einen Heilberuf im Kern definiert haben, werden zur zentralen Kompetenz eines neuen Heilberufes, der damit – wie der Arzt - für die gesamte Medizin zuständig wäre Die integrative Funktion eines psycho-sozialen Herangehens an den Patienten - bislang Bestandteil jeden ärztlichen Handelns – wird zum zentralen Bestandteil des Berufsbildes eines neuen „Mediziners für das Psychische“. Weiterer Schritt in Richtung zunehmender Entlassung des Arztes aus seinen psychosozialen Funktionen

20 Auf dem Weg zu industriellen Versorgungsstrukturen
Der eigentliche Spezialist soll reduziert werden. Aus einer Spezialdisziplin der Medizin wird ein größeres basales „generalistisches“ und ein kleineres „spezialistisches“ Fachgebiet Die Medizin wird zweigeteilt: Die meisten psychosozialen Aufgaben des Arztes werden aus ökonomischen Gründen an den neuen Generalisten übergehen.

21 Mögliche Arbeitsfelder eines zukünftigen „Approbierten Psychotherapeuten ohne Fachkunde“ außerhalb SGB V Ausschnitt aus der Grafik „Differenziert patientenbezogenes Entwicklungsmodell…“ (Autor: Präsident der Berliner Psychotherapeutenkammer Michael Krenz )

22 Gesellschaftspolitische Hintergründe und Motive
Gesundheitspolitisches Ziel - Industrialisierung der Medizin/Psychotherapie „Outsourcing“ ärztlicher psychosozialer Aufgaben in allen Bereichen der Medizin (der Approbierte Psychotherapeut ohne Fachkunde als idealer Angestellter in MVZ und Arztpraxen) Entleerung des Arztberufes - Wegfall (noch) vorhandener integrativer ärztlicher Aufgaben (Arbeitsteilung an der falschen Stelle! Integration muss im Arztberuf selbst geleistet werden!) Verbilligung von Psychotherapie (vordergründige Kostensenkung) Wer verdient mit, wenn auch noch Psychotherapeuten, die gar keine Psychotherapeuten sind, Medikamente verschreiben?

23 Auf dem Weg zu industriellen Versorgungsstrukturen
Der neue psychosoziale Generalist wird die psychosozialen Aufgaben in der Medizin übernehmen (anstellbar in allen stationären, ambulanten und rehabilitativen Bereichen der Medizin) Es stehen sich gegenüber der Arzt für das Körperliche und der „Psychotherapeut“ für das Psychosoziale

24 Berufspolitische Ziele der Ärzteschaft
Bewahrung des Patientenschutzes: Aufrechterhaltung des hohen wissenschaftlichen Qualitätsstandards von Psychotherapie Erhalt der psychosozialen Kompetenz des Arztes – also seiner integrativen Kompetenz „Psychotherapeut“ muss fachkundig bleiben (Bewahrung der Einheitlichkeit der Psychotherapie in der Medizin) Konsequenz: Widerstand gegen die geplante Verwässerung der gegenwärtigen Legaldefinition


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