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VAV Rechtsschutz-Produkte gültig seit

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Präsentation zum Thema: "VAV Rechtsschutz-Produkte gültig seit"—  Präsentation transkript:

1 VAV Rechtsschutz-Produkte gültig seit 01.04.2008
18. Juni 2009

2 Highlights des neuen Tarifes
Günstigste Prämie des Marktes bei vergleichbarem Deckungsumfang Prämie und Deckung sind dem Mitbewerber anpassbar (Ausschlussmöglichkeiten) 10 Jahre Laufzeit und Dauerrabattübernahme Vertrags-Rechtsschutz mit Auslandsdeckung für alle Anrainerstaaten (inkl. Schweiz und Liechtenstein) Freie Anwaltswahl und Aufbau eines Netzes mit Vertrauensanwälten in allen Bundesländern Rechtsschutz,

3 Allgemeine Tarifbestimmungen (1)
Alle Rechtsschutz-Produkte haben generell eine Laufzeit von 10 Jahren. In den Jahresprämien ist ein Dauerrabatt von 20 % eingerechnet. Dieser wird bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung, je nach Laufzeit, entsprechend zurückgefordert. Dadurch ist es uns möglich, Dauerrabatte von Vorverträgen zu übernehmen, wenn bei uns ein VSSR, ARS oder ARSV (auch in den Varianten Single und Pensionisten) abgeschlossen wird. Im Fahrzeug Rechtsschutz gibt es keine Dauerrabatt-Übernahme. Rechtsschutz,

4 Allgemeine Tarifbestimmungen (2)
Die Höhe des Übernahmebetrages ist mit maximal 50 % unserer Nettoprämie begrenzt. In Ausnahmefällen ist eine Übernahme bis zu 100 % unserer Nettoprämie möglich, wenn dies vom Regionalleiter befürwortet wird und dieser in der dafür aufgelegten und im Vertrieb geführten Excelliste, eingetragen wird. Eine Dauerrabatt – Übernahme ist immer Provisionswirksam Der zu übernehmende Dauerrabatt ist durch Vorlage der Stornopolizze oder dem entsprechenden Dokument, auf dem der Rückforderungsbetrag ersichtlich ist, nachzuweisen. Rechtsschutz,

5 Allgemeine Tarifbestimmungen (3)
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung verpflichtet sich der VN zur anteiligen Rückzahlung des übernommenen Dauerrabattes gemäß der tatsächlichen Laufzeit (10tel Wertung). Aufgrund der äußert günstigen Tarifprämien entfällt der bisher gewährte ÖD – Rabatt. Rechtsschutz,

6 Prämien Die Prämien wurden bereits im Jahr 2008 neu kalkuliert und sind, bei gleichem Deckungsumfang, auch heute noch durchwegs günstiger als die Prämien unserer Mitbewerber Rechtsschutz,

7 Änderungen im Deckungsumfang (1)
Grundsätzlich bieten wir alle Bündel-Rechtsschutz-Pakete mit komplettem Deckungsumfang als „Familientarif“ an. Entgegen den bisherigen Produkten, wo Deckungseinschlüsse ausgewählt werden konnten, hat der VN nunmehr die Möglichkeit, einzelne Deckungsbausteine gegen einen Prämienabschlag auszuschließen. Zur Auswahl stehen hier beim ARS bzw. ARSV folgende Deckungsausschlüsse: Rechtsschutz für Erb- und Familienrecht Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (Neu) Rechtsschutz,

8 Änderungen im Deckungsumfang (2)
Arbeitsgerichts- u. Sozialversicherungs- RS (Neu) (nur im ARSV-Familientarif) Lenker – Rechtsschutz (nur beim ARS) Rechtsschutz,

9 Deckungserweiterungen (1):
Der örtliche Geltungsbereich im Allgemeinen –Vertrags-Rechtsschutz (Art. 23 ARB 2008) wurde auf die, direkt an Österreich angrenzenden Staaten erweitert, das sind: Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Italien. Voraussetzung ist, dass die Bagatellegrenze von 0,2 % der Versicherungssumme, d.s. € 150,-- überschritten wird. Das Sublimit für diese Deckung beträgt EUR ,00 je Versicherungsfall und pro Jahr, wenn der Gerichtsstand im Ausland ist. Rechtsschutz,

10 Deckungserweiterungen (2):
Bei Zahlungen für Versicherungsfälle, die in den Ländern Liechtenstein und Schweiz abgewickelt wurden, trägt der/die Versicherungsnehmer/in einen Selbstbehalt von 15 % je Schadenfall. Die freie Rechtsanwaltswahl ist in den Auslandsfällen aufgehoben. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes erfolgt hier ausschließlich durch die VAV Versicherung. Die Sublimits für die prämienfreien Zusatzdeckungen: Ermittlungs-Straf-RS, Diversion, Mediation und die außergerichtliche Erledigung im Arbeitsgerichts - RS und Grundstückseigentums u. Miet- RS wurden auf generell EUR 1.500,00 angehoben. Rechtsschutz,

11 Deckungseinschränkungen gibt es:
Im Allgemeinen Vertrags – RS beim Gerichtsstand im Ausland mit EUR ,00 Bei der Deckung für Versicherungs- Vertragsstreitigkeiten mit 25 % der Versicherungssumme Im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz mit EUR ,00 Beratungs- Rechtsschutz mit max. 3 mal jährlich Rechtsschutz,

12 Rechtsschutzprodukte der VAV (1)
Nachfolgende Produkte werden in der Rechtsschutz-Versicherung angeboten: Fahrzeug-Rechtsschutz-Versicherungen, mit KFZ - Vertrags- und Lenker Rechtsschutz für PKW/Kombi und Motorräder Fahrzeug – Rechtsschutz-Versicherungen für alle anderen Fahrzeuge wie Taxi, LKW, Anhänger etc. Fahrzeug-Rechtsschutz-Versicherungen, mit KFZ - Vertrags- und Lenker Rechtsschutz für PKW/Kombi und Motorräder in Verbindung mit einer KFZ Sparte, wie bisher zu EUR 44,00 Allgemeiner Rechtsschutz für Arbeitnehmer mit/ohne Verkehrs – Rechtsschutz (ARS / ARSV) Rechtsschutz,

13 Rechtsschutzprodukte der VAV (2)
Varianten zum ARS und ARSV für Pensionisten und Singles mit/ohne Verkehrs - Rechtsschutz Verkehrs – Schadenersatz - und Straf – Rechtsschutz (VSSR) Rechtsschutz für Selbstständige ohne Beschäftigte (SRS) Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete für Privatpersonen (GMRS) als Eigentümer, Vermieter und Verpächter TOP- Manager – Rechtsschutzversicherungen (Straf-, Vertrags- und Vermögensschaden- Rechtsschutz) Rechtsschutz,

14 Unerwünschte Risiken sind:
Firmenrechtsschutz-Versicherungen, insbesondere mit Vertragsstreitigkeiten (Einklagen v. Rechnungen) (Ausnahme: Im Rahmen von Gewerbegesamt-Versicherungen nach Rücksprache mit Spartenleiter) Landwirtschafts-Rechtsschutz Fahrschulen-Rechtsschutz Ärzte-Rechtsschutz Rechtsschutz,

15 Für alle Rechtsschutzprodukte der VAV gelten folgende allgemeine Vertragsgrundlagen (1):
Der Rechtsschutz- Tarif 2008 Die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der VAV (ARB 2008) Die Ergänzenden Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der VAV (ERB 2008) Die Besonderen Bedingungen zum Rechtsschutz-Tarif 2008 10 jährige Vertragsdauer mit 20 % Dauerrabatt Versicherungssumme: EUR ,00 je Schadenereignis Alle Standardprodukte sind ohne Selbstbehalt (Ausnahme Auslandsdeckung) Rechtsschutz,

16 Es besteht grundsätzlich freie Anwaltswahl
Für alle Rechtsschutzprodukte der VAV gelten folgende allgemeine Vertragsgrundlagen (2): Es besteht grundsätzlich freie Anwaltswahl Die Polizzen Mindestprämie beträgt: EUR 50,00 brutto p.a.(Ausnahme ist der „KFZ-Aktions- RS“ zu EUR 44,00 p.a.) Kein Prämienzuschlag bei unterjähriger Prämienzahlung Automatische Wertanpassung, d.h. Versicherungssumme und Prämie werden dann zur Hauptfälligkeit nach dem Verbraucherpreisindex angepasst, wenn die Differenz zum Ausgangswert erstmals 5 % übersteigt. Rechtsschutz,

17 Örtlicher Geltungsbereich:
Europa im geographischen Sinn einschließlich Mittelmeeranrainerstaaten sowie Kanarische Inseln, Madeira und Azoren für Fahrzeug-, Lenker-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz. Österreich- und Anrainerstaaten im Allgemeinen Vertrags- Rechtsschutz Österreichdeckung für alle anderen Rechtsschutz-Bausteine. Rechtsschutz,

18 Die einzelnen VAV Produkte und deren Deckungsumfang (1)
Fahrzeug - Rechtsschutz inkl. KFZ - Vertrags RS und Lenker Rechtsschutz (nur für den Versicherungsnehmer) in Verbindung mit einer KFZ- Sparte zu EUR 44,00 p.a. Versichert ist das bezeichnete Fahrzeug, (PKW/Kombi) nur für die private Nutzung. Versicherungsschutz haben neben dem Versicherungsnehmer auch der berechtigte Lenker und die Insassen. Der Lenker – Rechtsschutz gilt nur für den Versicherungs-nehmer. Der Versicherungsschutz beginnt mit der vorläufigen Deckung oder dem Vertragsbeginn, ohne Wartefrist. Rechtsschutz,

19 Die einzelnen VAV Produkte und deren Deckungsumfang (2)
Fahrzeug-Rechtsschutz inkl. KFZ - Vertrags RS und Lenker Rechtsschutz zum Normaltarif Versichert ist das in der Polizze bezeichnete Fahrzeug für die private und berufliche Nutzung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich hier auch auf den Ehepartner bzw. Lebensgefährten und im Haushalt lebende Kinder bis zum 23. Geburtstag sowie berechtigte Lenker und Insassen. Der Deckungsumfang umfasst den Schadenersatz und Straf- Rechtsschutz inkl. der Punkteführerscheindelikte, den Führerschein und Fahrzeug-Vertrags- Rechtsschutz sowie den Lenker- Rechtsschutz. Rechtsschutz,

20 Die einzelnen VAV Produkte und deren Deckungsumfang (3)
Der Lenker-Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz beim lenken von Fahrzeugen, die nicht im Eigentum einer versicherten Person stehen, weder auf sie zugelassen sind noch von ihr gehalten oder geleast werden (Art. 18 Pkt. 1.1.) z.B. Busfahrer, Taxifahrer oder im Urlaub mit Mietauto. Er bezieht sich nur auf die persönlichen Ansprüche des Lenkers, jedoch nicht auf das Fahrzeug selbst. Rechtsschutz,

21 Der Versicherungsschutz umfasst im Familientarif den:
Allgemeiner Rechtsschutz für Arbeitnehmer ohne Verkehrs-Rechtsschutz (ARS) (1) Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte und deren Kinder bis zum 23. Geburtstag (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben). Der Versicherungsschutz umfasst im Familientarif den: Schadenersatz- und Straf- RS für den Privat- und Berufsbereich (Art. 19 Pkt. 1.1 und 1.2) Rechtsschutz,

22 Allgemeiner Rechtsschutz für Arbeitnehmer ohne Verkehrs-Rechtsschutz (ARS) (2)
Arbeitsgerichts- RS (Art. 20 Pkt. 1.1 und als Arbeitgeber von Hauspersonal im Sinne Pkt. 1.2) (Sublimit EUR ,00 je Schadenfall und Versicherungsjahr) Sozialversicherungs- RS (Art. 21 Pkt. 1.1 und als Arbeitgeber von Hauspersonal im Sinne Pkt. 1.2) Beratungs- RS (Art. 22 Pkt. 1.1). Es werden Kosten von max. EUR 75,00 (inkl. Ust) übernommen (max. 3 Beratungen je Versicherungsjahr) Allgemeiner Vertrags- RS (Art. 23 Pkt. 1.1.) inkl. Auslandsdeckung für Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Italien (gemäß BB-RS 02) Rechtsschutz,

23 Allgemeiner Rechtsschutz für Arbeitnehmer ohne Verkehrs-Rechtsschutz (ARS) (3)
Versicherungs-Vertragsstreitigkeiten (Kosten bis max. 25 % der VS) – ausgenommen VAV- Verträge (gemäß BB-RS 01) RS für Grundstückseigentum und Miete (Art. 24) für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Mieter eines im Antrag näher bezeichneten, ausschließlich eigenen Wohnzwecken dienenden Einfamilienhauses oder einer solchen Wohnung sowie als Eigentümer oder Mieter eines bestehenden Zweitwohnsitzes. (Einfamilienhaus, Wohnung oder Grundstück). Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz, Verteidigung in Verfahren vor der Anklage gemäß StPO bis EUR 1.500,00 Daten Rechtsschutz, Vertretung der Interessen gegen private Datenverarbeiter i.S. des Datenschutzgesetz Rechtsschutz,

24 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Ohne Wartefrist ab Deckungs- bzw. Versicherungsbeginn: Im Fahrzeug-, Fahrzeugvertrags-, Schadenersatz und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich sowie im Lenker-Rechtsschutz Nach 3 Monaten ab Versicherungsbeginn: Im Arbeitsgerichts-, Sozialversicherungs-, Beratungs- und Allgemeinen Vertrags - Rechtsschutz und im Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete Nach 6 Monaten ab Versicherungsbeginn: Im Rechtsschutz aus Familienrecht ( 9 Monate bei Vaterschaftssachen) Nach 12 Monaten ab Versicherungsbeginn: Im Rechtsschutz aus Erbrecht Rechtsschutz,

25 Allgemeiner Rechtsschutz für Arbeitnehmer mit Verkehrs-Rechtsschutz (ARSV) (1)
Der Versicherungsschutz umfasst im Familientarif den Deckungsumfang wie im ARS, das sind: Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich (Art. 19 Pkt. 1.1 u. 1.2) Arbeitsgerichts-Rechtsschutz (Art. 20 Pkt. 1.1.) Sozialversicherungs-Rechtsschutz (Art. 21 Pkt. 1.1.) Beratungs-Rechtsschutz (Art. 22 Pkt. 1.1.) bis EUR 75,00 Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz (Art. 23.Pkt. 1.1.)(inkl. Versicherungs-Vertragsstreitigkeiten und Auslandsdeckung) Rechtsschutz,

26 Ermittlungs- Straf- Rechtsschutz Daten- Rechtsschutz
Allgemeiner Rechtsschutz für Arbeitnehmer mit Verkehrs-Rechtsschutz (ARSV) (2) Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (Art. 24) für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder eine Wohnung sowie für einen Zweitwohnsitz Ermittlungs- Straf- Rechtsschutz Daten- Rechtsschutz Zusätzlich besteht hier jedoch auch Deckung für den gesamten Verkehrsbereich im: Fahrzeug RS mit Fahrzeug-Vertrags RS (Art. 17 Pkt. 1.1 und 2.4.) für alle nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger die in ihrem Eigentum stehen, von ihnen gehalten werden, auf sie zugelassen oder von ihnen geleast sind Lenker RS (Art. 18 Pkt. 1.1) Rechtsschutz,

27 Allgemeiner Rechtsschutz für Arbeitnehmer mit Verkehrs-Rechtsschutz (ARSV) (3)
Mitversicherter Personenkreis und Wartefristen sind analog dem ARS Als Produktvarianten zum ARS und ARSV gibt es den: Single-Rechtsschutz Der Deckungsumfang entspricht der gewählten Variante im ARSV oder ARS, (also mit oder ohne Verkehrsbereich) bezieht sich hier aber nur auf den Versicherungsnehmer. Pensionisten-Rechtsschutz Der Deckungsumfang entspricht der gewählten Variante im ARSV oder ARS, (also mit oder ohne Verkehrsbereich) enthält hier jedoch keine Deckung für den Arbeitsgerichts-Rechtsschutz. Prämien siehe Prämienblatt. Rechtsschutz,

28 Verkehrs-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz (VSSR) (1)
Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer und der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehepartner bzw. Lebensgefährte (in) und die im selben Haushalt lebenden Kinder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr (auch Enkel-, Adoptiv- und Stiefkinder). Der Versicherungsschutz umfasst den: Fahrzeug-Rechtsschutz mit Fahrzeug-Vertrags - RS (Art. 17 Pkt. 1.1 und 2.4.) für alle auf die vers. Personen zugelassenen Kraftfahrzeuge zur privaten Nutzung. Lenker-Rechtsschutz (Art. 18 Pkt. 1.1.) Rechtsschutz,

29 Verkehrs-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz (VSSR) (2)
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich (Art. 19 Pkt und 1.2.) Bei diesem Deckungsumfang gibt es keine Wartefrist. Rechtsschutz,

30 Was tun im Schadenfall? (1)
Die Schadenanzeige ist möglichst vollständig auszufüllen und mit allen bezughabenden Unterlagen an die Rechtsschutz-Schadenabteilung zu senden. Grundsätzlich besteht freie Anwaltswahl, daher bitte den gewünschten Anwalt angeben. (genaue Anschrift, Telefonnr.) Durch die Schadenabteilung erfolgt dann die Deckungs-Prüfung in Prämien- und vertragsmäßiger Hinsicht. Nach erfolgter Deckungsprüfung werden die Ansprüche des VN entweder direkt durch die Schadenabteilung geltend gemacht, (z.B. Schadenersatz und Schmerzensgeldforderung bei gegnerischer Versicherung) oder es erfolgt nach erfolgloser Intervention die Beauftragung eines Anwaltes. Rechtsschutz,

31 Was tun im Schadenfall? (2)
Eine Deckungsbestätigung sowie eine Kopie der Veranlassung erhält der VN und ggfls. der Vermittler Sämtliche Kosten des Rechtsstreites (SV-Gebühren, eigener und gegnerischer Anwalt, Gerichtsgebühren, Stempelmarken, Dolmetsch etc. ) trägt der Versicherer zur Gänze oder im Verhältnis des Obsiegens/Unterliegens gemäß Gerichtsurteil. Ein Selbstbehalt ist vom VN nicht zu zahlen. (Ausgenommen Verfahren in Schweiz und Liechtenstein) Rechtsschutz,

32 Achtung wichtig! Die Beauftragung des Rechtsanwaltes erfolgt immer und ausschließlich durch die RS-Schadenabteilung. Auch im Beratungs-Rechtsschutz ist unbedingt vor einer Inanspruchnahme eines Anwaltes die Schadenabteilung zu informieren, damit sie den gewünschten Anwalt beauftragen kann. Auf Wunsch kann auch ein Anwalt des jeweiligen Fachgebietes bekannt gegeben werden. Erfolgt eine direkte Inanspruchnahme eines Anwaltes durch den VN, liegt eine Obliegenheitsverletzung nach Art. 9 ARB vor, die den Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung befreit. (§ 6 Vers VG) Rechtsschutz,

33 Deckungsumfang (1) Die Laufzeit des Vertrages beträgt 10 Jahre, die Prämien beinhalten die Vst. und 20 % Dauerrabatt. Prämienangaben in EUR. Versicherungssumme EUR ,00 Leistungen ARSV ARS VSSR RS f. 1 KFZ Schadenersatz- und Straf-RS für den Privat- und Berufsbereich (inkl. Vorsatzdelikte) - Arbeitsgerichts-RS, Sublimit EUR ,00 inkl. außergerichtliche Interventionskosten bis EUR 1.500,00 – (BB RS 03) 2) Sozialversicherungs-RS Beratungs-RS Kosten bis zu EUR 75,00 werden übernommen Allgemeiner Vertrags-RS für alle an Österreich angrenzenden Staaten (Sublimit bei Gerichtsstand im Ausland bis EUR ,00) (BB RS 02) und inkl. Versicherungsvertragsstreitigkeiten ((BB RS 01) (Kosten bis max. 25 % der VS) Fahrzeug-RS mit Fahrzeugvertrags-RS für alle KFZ KFZ-RS mit Fahrzeugvertrags-RS für ein KFZ Lenker-RS Ermittlungs- und Straf- RS (bis EUR 1.500,00) Daten-RS RS für Grundstückseigentum und Miete für den VN als Eigentümer oder Mieter eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung und eines bestehenden Zweitwohnsitzes (Einfamilienhaus, Wohnung oder Grundstück) RS aus Erb- und Familienrecht Rechtsschutz,

34 Deckungsumfang (2) - Versicherungssumme EUR 75.000,00 Leistungen
ARSV ARS VSSR RS f. 1 KFZ Jahresbruttoprämie: für Familien Tarif 1) 205,00 160,00 82,00 56,00 für Pensionisten Tarif 2) 180,00 145,00 - für Single Tarif 3) Prämiennachlässe bei Ausschluss des: Lenker-RS 6,00 RS aus Erb- und Familienrecht 10,00 RS für Arbeitsgericht und für Sozialversicherung 4) 20,00 RS für Grundstückseigentum und Miete 25,00 Rechtsschutz,

35 Deckungsumfang (3) Versicherungsschutz haben der VN, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte und deren Kinder (Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder und auch Enkelkinder, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN leben) bis zum 23. Geburtstag – unabhängig, ob die Kinder ein Einkommen beziehen oder nicht Im Pensionisten Tarif besteht keine Deckung für den Arbeitsgerichtsrechtsschutz Im Single Tarif besteht Deckung nur für den/die Versicherungs-nehmer/in Der Ausschluss des RS für Arbeitsgericht und Sozial-versicherung ist nur beim Familientarif im ARSV möglich Rechtsschutz,

36 Schadenbeispiele zum Fahrzeug-Rechtsschutz (1)
1. Schadenersatz Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem Ihr Auto stark beschädigt wird und mehrere Insassen verletzt werden. Wir fordern von der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten, Wertminderung, Schmerzensgeld und Verdienstentgang etc. für alle Insassen. Kommt außergerichtlich keine Einigung zustande, beauftragen wir einen Rechtsanwalt die Klage einzubringen und tragen die Kosten, je nach Ausgang des Verfahrens. Rechtsschutz,

37 Schadenbeispiele zum Fahrzeug-Rechtsschutz (2)
2. Straf- RS Aufgrund eines Verkehrsunfalls wird ein Fußgänger auf dem Zebrastreifen verletzt und gegen Sie als Fahrer ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Da es sich hier um ein Punkteführerscheindelikt handelt, droht die Eintragung von Strafpunkten ins Führerscheinregister Wir übernehmen die Kosten Ihrer Verteidigung. 3. Führerschein- RS Ihnen wird zu Unrecht der Führerschein entzogen. Wir übernehmen die Kosten des Verfahrens. Rechtsschutz,

38 Schadenbeispiele zum Arbeitsgerichts -Rechtsschutz (1)
Gedeckt ist die Durchsetzung und Abwehr der rechtlichen Interessen aus Arbeits- oder Lehr-Verhältnissen, vor österreichischen Gerichten. Bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen auch für Disziplinarverfahren. Erfolgt eine endgültige, außergerichtliche Einigung, übernehmen wir die Kosten bis zu EUR 1.500,00 Sie werden unbegründet fristlos entlassen, Wir übernehmen die Kosten Ihrer Vertretung durch einen Rechtsanwalt und die sonstigen Kosten des Arbeitsgerichts- Prozesses. Rechtsschutz,

39 Schadenbeispiele zum Arbeitsgerichts -Rechtsschutz (2)
Sie haben Differenzen mit Ihrem Arbeitgeber über die Höhe Ihrer Abfertigung. Wir tragen die Kosten der außergerichtlichen Einigung bis zu EUR 1.500,00 Aufgrund einer Dienstverfehlung wird gegen den VN ein Disziplinarverfahren eingeleitet, wir übernehmen die Kosten der Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Rahmen des Verfahrens. Rechtsschutz,

40 Schadenbeispiele zum Sozialversicherungs-Rechtsschutz (1)
Gedeckt sind gerichtliche Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen. In Verfahren vor Verwaltungsbehörden, wegen Feststellung der Sozialversicherungspflicht, der Sozialversicherungsberechtigung, des Beginns oder Endes der Sozialversicherung sowie wegen Streitigkeiten über Beitragszahlungen und Zuschläge. Zwischen Ihnen und Ihrem Sozialversicherungsträger bestehen unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Anrechnungszeiten für die Pension. Ihr Antrag auf Invaliditätspension wird abgelehnt, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir übernehmen die Kosten Ihrer Vertretung im Rahmen des Rechtsstreites. Rechtsschutz,

41 Schadenbeispiele zum Beratungs-Rechtsschutz (1)
Gedeckt ist eine mündliche Rechtsauskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar Ihrer Wahl aus Gebieten des österreichischen Rechtes, ausgenommen Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgabenrecht. Es werden die Kosten der Rechtsberatung bis maximal EUR 75,00 (inkl. Ust.) und maximal 3 mal im Jahr übernommen. Rechtsschutz,

42 Schadenbeispiele zum Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz (1)
Für die Durchsetzung und Abwehr rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und Werkverträgen über unbewegliche Sachen. (Aber nicht bei der Errichtung eines Hauses oder bei Umbauten die von der Baubehörde genehmigt werden müssen). Sie kaufen über das Internet einen Fotoapparat, bei dessen Lieferung Sie feststellen müssen, dass dieser nicht mit der angegebenen Beschreibung übereinstimmt. Sie beauftragen einen Installateur mit der Renovierung Ihres Badezimmers. Nach Abschluss der Arbeiten stellen Sie Mängel bei der Verfliesung fest und außerdem weicht die Rechnung wesentlich vom Kostenvoranschlag ab. Rechtsschutz,

43 Schadenbeispiele zum Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz (2)
Ihr gebuchter Urlaub hat leider nicht die im Prospekt versprochenen Leistungen erfüllt, weil der Swimmingpool nicht zu benutzen war und sich die Flugzeit um 10 Stunden verschoben hatte. Sie kaufen in Bratislava eine neue teure Lederhandtasche, bei der nach kurzer Zeit der Henkel reißt. Ein Ersatz oder eine Reparatur wird aber abgelehnt. In allen oben angeführten Fällen übernehmen wir die Kosten des Rechtsstreites. Rechtsschutz,

44 Ihr Vermieter kündigt Ihren Mietvertrag auf.
Schadenbeispiele zum Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (1) Für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder eine Wohnung sowie für einen Zweitwohnsitz. Gedeckt ist die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Miet- und Pachtverträgen, sowie aus dinglichen Rechten vor österreichischen Gerichten. Im Außerstreitverfahren nach dem Mietrechtsgesetz vor den Schlichtungsstellen der Gemeinden. Als Mieter: Ihr Vermieter kündigt Ihren Mietvertrag auf. Wir übernehmen die Kosten des Kündigungsverfahrens. In Ihrer Betriebskostenabrechnung sind ungerechtfertigte Posten beinhaltet. Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites. Rechtsschutz,

45 Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites. Als Eigenheimbesitzer:
Schadenbeispiele zum Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (2) Ihr Vermieter weigert sich notwendige Sanierungsarbeiten im Haus durchzuführen. Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites. Als Eigenheimbesitzer: Ihre Grundstücksausfahrt ist von einem fremden Kraftfahrzeug verstellt. Wir übernehmen die Kosten des Besitzstöhrungsverfahrens. Rechtsschutz,

46 Schadenbeispiele zum Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht
Gedeckt ist die Durchsetzung und Abwehr rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Erbrecht, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechtes sowie des Vormundschafts- und Sachwalterrechtes. Ihre Gattin ist Alleinerbin. Ihr Bruder klagt auf seinen Pflichtteil. Wir übernehmen die Kosten des Rechtsstreites. Nach der Scheidung wurde Ihrem Kind eine Unterhaltszahlung des Vaters zugesprochen. Nachdem sich die Vermögensverhältnisse des Vaters wesentlich verbessert haben, klagt das Kind auf Erhöhung der monatlichen Unterhaltszahlung. Rechtsschutz,

47 Schadenbeispiele zum Ermittlungs- Straf- Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung in Verfahren vor der Anklage gemäß der Strafprozessordnung (StPO) bei Ermittlungen wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Gegen sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Fahrerflucht eingeleitet. Ihr Anwalt kann vor Erhebung der Anklage nachweisen, dass sie nicht am Unfallort gewesen sein können. Das Verfahren wird daraufhin eingestellt. Wir tragen die Rechtsanwaltskosten bis EUR 1.500,00 Rechtsschutz,

48 Schadenbeispiele zum Daten-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Durchsetzung des Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechts gegen private Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzgesetzes. Die Betroffenen haben ein Widerspruchsrecht gegen die Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und der Meinungsforschung Das Datenschutzrecht erstreckt sich nur auf personenbezogene Dateien. Rechtsschutz,

49 Schadenbeispiele zum Mediationsverfahren
Mediation ist die Verhandlung zwischen Streit-parteien in Anwesenheit eines Dritten (Mediator), der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet. Die Mediation dient der gütlichen Einigung und fragt nicht nach der "Schuld", sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen (Lösungs- und Zukunftsorientiert). Dabei entscheiden ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen. Die Freiwilligkeit ist damit unbedingte Voraussetzung einer Mediation. Wir übernehmen die Kosten des Mediators bis EUR 1.500,00 Rechtsschutz,

50 Schadenbeispiele zum Diversionsverfahren (1)
Strafrechtlich gesehen versteht man unter Diversion Möglichkeiten, auf die Durchführung eines förmlichen gerichtlichen Strafverfahrens zu verzichten. Dies kann durch das Gericht oder den Staatsanwalt erfolgen. Gedeckt sind nur staatsanwaltliche Diversionsverfahren. Die diversionelle Erledigung eines Strafverfahrens kann auch von dem Verdächtigten oder der Verdächtigen selbst beantragt werden. Die Diversion erfolgt in Form des: außergerichtlichen Tatausgleiches Probezeit gemeinnützige Leistungen  Zahlung eines Geldbetrages Rechtsschutz,

51 Schadenbeispiele zum Diversionsverfahren (2)
Allen diesen Diversionsformen ist gemeinsam, dass sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verdächtigten oder der Verdächtigen durchgeführt werden können und nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar sind. Nach erfolgreicher Diversion wird ein Strafverfahren endgültig eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung ins Strafregister, jedoch eine justizinterne Registrierung für die Dauer von fünf Jahren. Rechtsschutz,

52 Schadenbeispiele zum Verwaltungsstrafverfahren (1)
Grundsätzlich besteht Deckung, wenn mit Strafverfügung entweder eine Freiheitsstrafe festgesetzt wird oder eine Geldstrafe verhängt wird, deren Höhe 0,2 % der Versicherungssumme übersteigt. Bei Verkehrsdelikten, die eine Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister oder den Entzug der Lenkerberechtigung bewirken, besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Höhe der Geldstrafe. Diese 13 Verkehrsdelikte sind im einzelnen folgende: Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein (LKW und Autobus) Rechtsschutz,

53 Schadenbeispiele zum Verwaltungsstrafverfahren (2)
Übertretung der 0,5 Promille-Grenze allgemein Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 0,2 bis 0,4 Sekunden (darunter Entzugsdelikt) Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln Rechtsschutz,

54 Schadenbeispiele zum Verwaltungsstrafverfahren (3)
Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen und/oder Umfahren von bereits geschlossenen Schranken Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung Rechtsschutz,

55 Vorsatzdelikte (1) Gedeckt ist die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen eines Verkehrsunfalls oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften. Bis zum Abschluss des Verfahrens gewähren wir vorerst eine „bedingte Deckung“. Bei Anklage wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen besteht rückwirkend ab Anklage nur dann Deckung, wenn eine endgültige Einstellung des Verfahrens, ein rechtskräftiger Freispruch oder eine rechtskräftige Verurteilung wegen Fahrlässigkeit erfolgt. Der Staatsanwalt klagt den VN wegen schwerer Körper-verletzung an, weil er einen Fußgänger auf dem Schutzweg angefahren hat. Rechtsschutz,

56 Wir tragen die Kosten des Verfahren von Beginn an.
Vorsatzdelikte (2) Im Prozess wird der VN jedoch nur wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ zu einer bedingten Strafe verurteilt. Wir tragen die Kosten des Verfahren von Beginn an. Rechtsschutz,

57 Haben Sie noch Fragen? Jürgen Werner
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft Münzgasse 6 + Beatrixgasse 1  1030 Wien Tel.: 01 /  Fax: 01 / Rechtsschutz,


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