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Veröffentlicht von:Krista Küchler Geändert vor über 7 Jahren
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BERUFSUNFÄHIGKEITS-VORSORGE MIT DER SDK-LEBENSVERSICHERUNG
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Wie viel ist Ihre Arbeitskraft wert?
Wichtigste Voraussetzung für die wirtschaftliche Existenz ist die Arbeitskraft. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt das durchschnittliche monatliche Brutto-Einkommen bei rund Euro! Bei angenommenen 40 Berufsjahren ergibt das die beeindruckende Summe von 1,05 Millionen Euro!
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Das Risiko Berufsunfähigkeit
Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wird vor Erreichen der Altersrente berufs- oder erwerbsunfähig. Dabei sind es nicht Unfälle – wie häufig vermutet – die zu einer Berufsunfähigkeit führen. Rund 90 Prozent aller Erwerbsminderungen werden durch Krankheiten verursacht.
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Ursachen für Berufsunfähigkeit
Die häufigsten Auslöser sind Erkrankungen der Wirbelsäule, der Gelenke und der Muskeln, gefolgt von psychischen Leiden sowie Herz- und Kreis- lauferkrankungen. Quelle: Morgen & Morgen – 12/2010
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Was können Sie bei Berufsunfähigkeit vom Staat erwarten ?
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat seit 2001 bei Berufsunfähig- keit nur einen geringen bzw. keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Rente. Die bisherigen Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsrenten wurden durch die sog. teilweise bzw. volle Erwerbsminderungsrente ersetzt. Deren Höhe beträgt ca. 34 bzw. 17 Prozent des letzten Brutto-Einkommens.
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Was können Sie bei Berufsunfähigkeit vom Staat erwarten ?
Zweistufiges System der Erwerbsminderungsrente 1. Halbe Erwerbsminderungsrente Arbeitsleistung zwischen 3 und unter 6 Stunden 2. Volle Erwerbsminderungsrente Arbeitsleistung unter 3 Stunden oder Arbeitslosigkeit bei Erwerbsminderung – bei Arbeitsleistung zwischen 3 und unter 6 Stunden
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Leistungen bei Berufsunfähigkeit
volle Erwerbsminderungsrente = ca. 34 % des letzten Brutto-Lohnes Arbeitsleistung weniger als 3 Stunden oder Arbeitslosigkeit wegen Erwerbsminderung bei Arbeitsleistung von 3 bis unter 6 Stunden halbe Erwerbsminderungsrente = 17 % Arbeitsleistung zwischen 3 und unter 6 Stunden Arbeitsleistung ab 6 Stunden = keine Leistung
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Höhe der Leistung Die Höhe der Erwerbsminderungsrenten wird an die Höhe der vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten angepasst. D.h. für jeden Monat, den die Rente vor Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen wird, erfolgt eine Kürzung der Altersrente um 0,3 %. Maximal werden die Rentenleistungen um 10,8 % gekürzt.
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Einstufungspraxis Die Erfahrung zeigt: die Mehrheit der behandelnden Ärzte entscheidet bei einem Gutachten auf ein Restleistungsvermögen zwischen 3 und unter 6 Stunden. Eine volle Erwerbsminderung wird also in den seltensten Fällen attestiert. In der Praxis bedeutet das, dass die halbe Erwerbsminderungsrente den Grossteil der Rentenleistungen ausmacht.
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Was können Sie bei Berufsunfähigkeit vom Staat erwarten ?
Kein Berufsschutz mehr Entscheidend ist lediglich die körperliche / gesundheitliche Leistungsfähigkeit und die Situation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt „Vertrauensschutz“ gilt nur für Personen, die vor dem sind wenn sie ihren Beruf nicht länger als wenigstens 6 Stunden pro Tag ausüben können = Rente in Höhe der halben Erwerbsminderungsrente (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit). Nach der alten Regelung waren es 2/3 der vollen Rente.
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Besonders betroffene Personen
Besonders betroffen sind: gut bezahlte Spezialisten mit einem eng umgrenzten Arbeits- und Tätigkeitsfeld. „Maßstab für die Feststellung des Leistungsvermögens ist die Erwerbs-fähigkeit des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, das heißt in jeder nur denkbaren Tätigkeit, die es auf dem Arbeitsmarkt gibt. [...] Die subjektive Zumutbarkeit einer Tätigkeit unter dem Gesichtspunkt der Ausbildung und des Status der bisherigen beruflichen Tätigkeit ist ohne Bedeutung.”
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Konsequenzen Kann der Versicherte seinen bisherigen Beruf durch eine Krankheit oder einen Unfall also nicht mehr ausüben, aber in einem anderen, weniger gut bezahlten bzw. angesehenen Beruf arbeiten, erhält er keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Gerade bei Berufseinsteigern und jüngeren Versicherten bestehen aufgrund nicht erfüllter Wartezeiten große Lücken, die nur durch eigene Vorsorge geschlossen werden können. Das Risiko, zumindest zeitweise berufs- oder erwerbsunfähig zu werden, beträgt bei jüngeren Jahrgängen noch über 25 %.
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Beispiele aus der Praxis
Name: Elke Schmidt Alter: 27 Jahre Beruf: Krankenschwester Familienstand: Alleinstehend Berechnung mit individuellen Versicherungsverlauf Bruttoeinkommen Nettoeinkommen* Volle Erwerbs- minderungsrente Teilweise Erwerbs- 1.250,00 EUR 875,00 EUR 425,00 EUR 212,50 EUR * Nettoeinkommen – Näherungswert Einkommen / Leistungen Versorgungslücke
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Beispiele aus der Praxis
Name: Thomas Gruber Alter: 25 Jahre Beruf: Optiker Familienstand: Verheiratet Berechnung mit individuellen Versicherungsverlauf Bruttoeinkommen Nettoeinkommen* Volle Erwerbs- minderungsrente Teilweise Erwerbs- 2.450,00 EUR 1.715,00 EUR 833,00 EUR 416,50 EUR * Nettoeinkommen – Näherungswert Einkommen / Leistungen Versorgungslücke
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Die Lösung Eine sinnvolle und umfassende Ergänzung stellt unter diesem Aspekt nur die private Vorsorge durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung dar. Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung leistet – je nach Vereinbarung – im Falle einer andauernden Berufsunfähigkeit Beitragsbefreiung oder Berufsunfähigkeitsrente.
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Die Leistung Bei der Beitragsbefreiung laufen die Beiträge zur Hauptversicherung beitragsfrei weiter. D.h. die Süddeutsche Lebensversicherung übernimmt in diesem Fall alle weiteren Beitragszahlungen für Sie! Der Einschluss der Beitragsbefreiung ist vor allem in Kombination mit einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung sinnvoll. Denn so ist auch bei Berufsunfähigkeit der Aufbau der privaten Altersvorsorge sichergestellt. Bei Vereinbarung einer Berufsunfähigkeitsrente wird zusätzlich eine monatliche Rente an den Versicherten gezahlt.
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Definition Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte voraussichtlich mindestens 12 Monate außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszu-üben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
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Die Leistungen im Vergleich
Leistungen des Staates nach dem Rentenreformgesetz seit dem 1. Januar 2001 (Auszug) Die volle Erwerbsminderungs- rente wird nur gezahlt, wenn man weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein kann, oder bei einer Arbeitsleistung zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich und das Restleistungsvermögen wirtschaftlich nicht umzusetzen ist. Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Süddeutschen Lebensversicherung Die volle Rentenleistung erhält man ab einer 50 %-igen Berufsunfähigkeit. Dies gilt auch, wenn noch eine beruf-liche Tätigkeit von 2-3 Stunden täglich möglich ist.
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Die Leistungen im Vergleich
Leistungen des Staates nach dem Rentenreformgesetz seit dem 1. Januar 2001 (Auszug) Die halbe Erwerbsminderungs- rente erhalten die Versicherten, die noch eine Arbeitsleistung in Höhe von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag erbringen können. Ist man in der Lage, mindestens 6 Stunden pro Tag zu arbeiten, erhält man keine Erwerbsminderungsrente mehr. Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Süddeutschen Lebensversicherung Die volle Rentenleistung erhält man ab einer 50 %-igen Berufsunfähigkeit. Dies gilt auch, wenn noch eine beruf-liche Tätigkeit von 2-3 Stunden täglich möglich ist.
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Die Leistungen im Vergleich
Leistungen des Staates nach dem Rentenreformgesetz seit dem 1. Januar 2001 (Auszug) Die Rente wird erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbs-minderung gezahlt. Auch bei der Erwerbsminderungsrente kommt es zu einem Abzug in Höhe von 0,3 % je Kalendermonat (max. 10, 8 %) bei Beginn der Rente vor dem 63. LJ. Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Süddeutschen Lebensversicherung Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit erbracht; auch bei verspäteter Anzeige.
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Die Leistungen im Vergleich
Leistungen des Staates nach dem Rentenreformgesetz seit dem 1. Januar 2001 (Auszug) Wegfall des Berufsschutzes Man kann auf jeden, auch nicht gleich-wertigen Beruf verwiesen werden. Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Süddeutschen Lebensversicherung Verzicht auf „abstrakte Verweisung“ Bei Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre frühere Tätigkeit nicht mehr ausüben können und auch keiner anderen Tätigkeit nachgehen, verzich-ten wir darauf zu prüfen, ob es irgend eine andere Tätigkeit gibt, die sie aus-üben können.
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Die Zielgruppen Zielgruppen Versorgungslücken Auszubildende
Berufseinsteiger Berufsanfänger Versicherte bis 40 Jahre Hausfrauen Besser Verdienende Je höher das Einkommen, desto größer ist die Lücke bei Berufsunfähigkeit Versicherte über 40 Jahre nur noch reduzierte Teilrente bei Berufsunfähigkeit Gerade bei Berufseinsteigern und jüngeren Versicherten bestehen aufgrund nicht erfüllter Wartezeiten große Lücken, die nur durch eigene Vorsorge geschlossen werden können. Das Risiko, zumindest zeitweise berufs- oder erwerbsunfähig zu werden, beträgt bei jüngeren Jahrgängen noch über 25 %.
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Highlights der SDK-BUZ
Verzicht auf abstrakte Verweisung Volle Rentenleistung ab 50 % Berufsunfähigkeit Leistung bereits ab Eintritt der Berufsunfähigkeit Auch bei verspäteter Anzeige: rückwirkende Leistung Nachversicherungsgarantie: D.h. Erhöhung des BU-Schutzes bei bestimmten Ereignissen – ohne erneute Gesundheitsprüfung Weltweiter Versicherungsschutz Dynamisch steigende BU-Rente: D.h. im Leistungsfall erhöht sich die BU-Rente durch die Überschussbeteiligung
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Ratings und Rankings Beste Beurteilungen in Wirtschaftspresse und Verbrauchermagazinen
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Fazit Ein Auto ist teuer. Ein Haus erst recht. Beide sind in der Regel gut versichert. Weitaus wertvoller als materielle Güter hingegen ist Ihre Arbeitskraft. Bei angenommenen 40 Berufsjahren kommt ein Erwerbstätiger im Durch- schnitt auf ein Brutto-Lebenseinkommen von nahezu 1,05 Millionen Euro! Grund genug, die eigene Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatz- versicherung abzusichern.
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