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1 Herzlich willkommen zum Seminar „Kleinprojekte im Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen " Verfahren zur Beantragung.

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Präsentation zum Thema: "1 Herzlich willkommen zum Seminar „Kleinprojekte im Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen " Verfahren zur Beantragung."—  Präsentation transkript:

1 www.neisse-nisa-nysa.org 1 Herzlich willkommen zum Seminar „Kleinprojekte im Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen 2014-2020" Verfahren zur Beantragung und Umsetzung von Kleinprojekten auf deutscher Seite

2 www.neisse-nisa-nysa.org 2 Wir starten heute, unter Vorbehalt, mit der Online-Annahme von polnisch-deutschen Kleinprojektanträgen. Bis zur endgültigen Klärung aller Formalitäten erfolgt die Annahme auf eigenes Risiko, unter Vorbehalt. Der Euroregion liegt im Moment von der polnischen Programmverwaltung zum Schirmprojekt „Kleinprojektefonds INTERREG Polen–Sachsen 2014– 2020“ noch kein gültiger Vertrag vor.

3 www.neisse-nisa-nysa.org 3 Grundsätzliches Die Umsetzung des Kleinprojektefonds und der Kleinprojekte erfolgt im Rahmen eines Schirmprojektes des Kooperationsprogramms INTERREG Polen-Sachsen 2014-2020, in der Prioritätenachse IV „Partnerschaftliche Zusammenarbeit und institutionelles Potential“. Leadpartner Stowarzyszenie Gmin Polskich Euroregionu Nysa ProjektpartnerEuroregion Neisse e.V. Umsetzungszeit01.12.2015 – 30.06.2022

4 www.neisse-nisa-nysa.org 4 Kleinprojekte an der polnisch-sächsischen Grenze sollen dazu dienen, grenzübergreifende Kooperationen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Leben auszubauen und zu intensivieren. Insbesondere unterstützt der Kleinprojektefonds die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen, den so genannten people-to-people-Projekten. Kleinprojekte werden durch die EU unterstützt

5 www.neisse-nisa-nysa.org 5 Projekte machen Arbeit - Projekte kosten Geld Ich habe eine gute Idee – grenzübergreifend! Was ist zu tun? Besteht Bedarf und dient das Projekt der Bevölkerung im gemeinsamen Grenzraum einen geeigneten Projektpartner in Polen suchen Machbarkeit und groben Inhalt mit dem Projektpartner abstimmen Finanzierungsmöglichkeiten als Kleinprojekt im Rahmen des KPF PL-SN prüfen Antragsstellung über die Homepage der Euroregion www.neisse-nisa-nysa.org

6 www.neisse-nisa-nysa.org 6 Mittelverfügbarkeit Im Kleinprojektefonds PL-SN stehen EFRE-Mittel zur Förderung von grenzübergreifenden people-to-people-Projekten zur Verfügung. Gesamtbetrag der EFRE-Mittel5.617.060,02 EUR Polnische Seite 2.917.647,00 EUR Sächsische Seite 2.699.413,02 EUR

7 www.neisse-nisa-nysa.org 7 Rechtlicher Rahmen Der rechtliche Rahmen für die Förderung von Kleinprojekten ist im „Programmhandbuch des Kooperationsprogramms INTERREG Polen- Sachsen 2014-2020“ zu finden Zur Unterstützung der Antragsteller von Kleinprojekten sind detaillierte Regelungen für den Kleinprojektefonds im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020“ in der „Handreichung für den Kleinprojektefonds“ dargestellt. Grundlagen und Richtlinien beinhaltet das Kooperationsprogramms

8 www.neisse-nisa-nysa.org 8 EFRE-Fördergebiet Interreg PL-SN 2014-2020 deutsche Seite: Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen polnische Seite: Die Unterregion Jelenia Góra in der Wojewodschaft Dolnośląskie (Niederschlesien); Landkreise: bolesławiecki, jaworski, jeleniogórski, kamiennogórski, lubański, lwówecki, zgorzelecki, złotoryjski und die Kreisfreie Stadt Jelenia Góra sowie der Landkreis Żary in der Unterregion Zielona Góra, Wojewodschaft Lubuskie (Lebuser Land).

9 www.neisse-nisa-nysa.org 9 Durchführungsort für Kleinprojekte Der Durchführungsort muss im gemeinsamen Fördergebiet liegen. Nur in besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann sich der Durchführungsort außerhalb des Fördergebietes in Deutschland oder Polen befinden. Die Ergebnisse und Wirkungen der Kleinprojekte müssen dem gemeinsamen Fördergebiet zugute kommen, also einen Nutzen für das gemeinsame Fördergebiet aufweisen.

10 www.neisse-nisa-nysa.org 10 Begünstigte der Kleinprojekte juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen bzw. deren nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und Verbände nichtstaatliche non-profit-Organisationen, Vereine sowie Wirtschafts- und Sozialpartnerorganisationen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen (kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können als Projektpartner auftreten jedoch nicht als Antragsteller Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit Ein Kleinprojekt muss jeweils von mindestens einem Partner aus Polen und einem Partner aus dem Freistaat Sachsen realisiert werden.

11 www.neisse-nisa-nysa.org 11 Förderinhalte der Kleinprojekte Durchführung von Seminaren, Konferenzen und Informationsveranstaltungen Organisation und Durchführung von Begegnungen, Erfahrungsaustauschen, Darbietungen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen Gruppenaustausche, insbesondere Austausch von Kinder-, Jugend-, Studenten- und Schülergruppen Bildungsmaßnahmen inkl. Sprachmodule zur Erhöhung von Sprachkompetenzen Projekte der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für die Region, Erstellung mehrsprachiger Publikationen und Informationsmaterialien Entwicklung gemeinsamer Informations- und Kommunikationssysteme im Grenzraum

12 www.neisse-nisa-nysa.org 12 Voraussetzung für eine Förderung Grundsätze für eine erfolgreiche Projektumsetzung Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung Beachtung Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Gleichstellung von Männern und Frauen Maßstab der Zusammenarbeit Innovation und Mehrwert des Kleinprojektes Nachhaltigkeit des Kleinprojektes und der grenzübergreifenden Partnerschaft Struktur der Partnerschaft Die Umsetzung von Kleinprojekten muss der Stärkung der bestehenden oder zu entwickelnden grenzübergreifenden Zusammenarbeit dienen.

13 www.neisse-nisa-nysa.org 13 Obligatorische Kriterien der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Gemeinsame Vorbereitung Gemeinsame Umsetzung Gemeinsames Personal Es werden nur Kleinprojekte gefördert, bei denen polnische und deutsche Projektpartner bei der Planung und Umsetzung des Projektes zusammenarbeiten.

14 www.neisse-nisa-nysa.org 14 Indikatoren für Kleinprojekte Obligatorischer Indikator Anzahl der Personen, die an Aktivitäten im Rahmen grenzübergreifender Kleinprojekte teilnehmen Die Qualität der Kleinprojekte wird an der Erfüllung von Indikatoren gemessen. Es werden nur Kleinprojekte gefördert, bei denen mindestens zwei Indikatoren nachvollziehbar realisiert werden. Maximal drei Indikatoren können im Kleinprojektantrag angegeben werden.

15 www.neisse-nisa-nysa.org 15 Indikatoren für Kleinprojekte Weitere Indikatoren  Anzahl der Vorhaben in Bezug auf Projekte zur Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen  Anzahl der Sitzungen von thematischen Netzwerken, Arbeitsgruppen, u. s. w.  Anzahl der veranstalteten Treffen, Konferenzen, Seminare  Anzahl grenzübergreifender Informations- und Publizitätsvorhaben  Anzahl von Gutachten, Analysen, Konzepten und Studien  Anzahl neu eingerichteter Informationssysteme  Anzahl der Nutzer der Informationssysteme  Anzahl der Besuche des Informationsportals/Webservice  Anzahl der eingeführten Überwachungsinstrumente und Frühwarnsysteme  Anzahl der geförderten Stellen, die für den Rettungs- und Ordnungsdienst sowie für das Krisenmanagement zuständig sind  Anzahl der angeschaffnen Anlagen/Systeme zur Verbesserung der Sicherheit  Anzahl der Kampagnen im Bereich Sicherheit

16 www.neisse-nisa-nysa.org 16 Laufzeit, Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt als Kleinprojektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses nach dem Erstattungsprinzip. Laufzeit des Kleinprojektes24 Monate Max. zulässige Gesamtausgaben 30.000 € Maximale Höhe der EFRE-Förderung 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben Maximaler EFRE-Förderbetrag 20.000 € Kleinprojekte mit einer geplanten EFRE-Förderung unter 3.000 € werden nicht berücksichtigt. 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben können gefördert werden!  Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung, als nichtrückzahlbarer Zuschuss  Es wird zwischen einfach und gemeinsam finanzierten Projekten unterschieden!  Maximale Projektkosten 40.000 €  Untergrenze der Förderung

17 www.neisse-nisa-nysa.org 17 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren - Bestimmung und Darstellung von Ausgaben - Die Erstattung der förderfähigen Ausgaben erfolgt auf der Grundlage von Pauschalen und den tatsächlich entstandenen, gezahlten und nachgewiesenen Kosten. Pauschalen sind nur für Personalkosten und Büro- und Verwaltungsausgaben möglich. indirekte Kosten (Pauschalen):  Personalkosten  Büro- und Verwaltungskosten direkten Kosten:  Reisekosten und Unterbringungskosten  Kosten für externe Expertisen und Dienstleistungen  Ausrüstungskosten Es wird unterschieden zwischen:

18 www.neisse-nisa-nysa.org 18 Pauschalen Erleichterungen im Kleinprojekt Kostenstruktur im Kleinprojekt Direkte Kosten (Kosten Dritter) Personalkostenpauschale Verwaltungskostenpauschale 20 % der direkten Kosten 15 % der Personalkosten

19 www.neisse-nisa-nysa.org 19 Pauschale Personalkosten Personalkosten werden als Pauschale in Höhe von 20 % aus der Summe der direkten Kosten (davon Reisekosten, Kosten für externe Expertisen und Dienstleistungen und den Ausrüstungskosten) gefördert. Ein gesonderter Nachweis der Kosten ist nicht erforderlich. Mit der Pauschale werden die Aufwendungen des Antragstellers vergolten, die bei der Projektorganisation (Koordinierung Management, Abrechnung, etc.) entstehen.

20 www.neisse-nisa-nysa.org 20 Pauschale Büro- und Verwaltungskosten Büro- und Verwaltungskosten werden als Pauschale in Höhe von 15 % aus den Personalkosten gebildet. Ein Nachweis ist nicht erforderlich. Zu den Büro- und Verwaltungsausgaben zählen:  Büromiete  Versicherung und Steuern für Gebäude und Büroausstattung  Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser)  Büromaterial  Buchführung zum Projekt  Archivierung  Instandhaltung, Reinigung und Reparatur  Sicherheit  IT-Systeme und deren Wartung  Kommunikation (z. B. Telefon, Fax, Internet, Postdienste)  Bankgebühren / Kontoführung  Gebühren für transnationale Finanztransaktionen  Kaffee/Tee/Kekse usw. für Treffen der Kleinprojektpartner

21 www.neisse-nisa-nysa.org 21 Direkte Kosten Reise- und Unterbringungskosten Reisekosten (im In- und Ausland) sind förderfähig soweit sie zur Erreichung des Kleinprojektziels erforderlich sind und dem Kleinprojektpersonal entstehen. Zu den Reise- und Unterbringungskosten zählen:  Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel  Ausgaben für Fahrten mit dem Pkw; Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent je gefahrenen vollen Kilometer  Tagegeld: 12 Euro bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden je Kalendertag 24 Euro bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden je Kalendertag  Übernachtungskosten inkl. Frühstück bis zu 85 Euro pro Nacht

22 www.neisse-nisa-nysa.org 22 Direkte Kosten Kosten für externe Expertisen und Dienstleistungen Dazu zählen:  Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Aktivitäten im Kleinprojekt  Miete für Veranstaltungsräume  Catering/ Verpflegungskosten für Teilnehmer  Dolmetscher- und Übersetzungskosten inkl. Miete für Konferenztechnik  Honorare für Referenten und Fachkräfte (außer Projektpersonal)  Künstlerhonorare (außer Projektpersonal)  Reise- und Unterbringungskosten für Teilnehmer  Reise- und Unterbringungskosten von externen Sachverständigen, Referenten, Vorsitzenden von Sitzungen und Dienstleistern  Sachpreise für Wettbewerbe bis 50 EUR pro Stück  Transportkosten für Teilnehmergruppen  Rechte am geistigen Eigentum u: Nutzungsgebühren an Verwertungsgesellschaften (u.a. GEMA)  Entwicklung, Änderung u. Aktualisierung von IT-Systemen und Internetseiten  Ausgaben für Pflichtversicherungen

23 www.neisse-nisa-nysa.org 23  Die Beantragung einer Förderung erfolgt im Online–Verfahren  Beantragung erfolgt in der Qualifizierungsphase einsprachig, danach wird die zweite Sprache ergänzt  Antragsformular ist auf der Homepage der Euroregion Neisse zu finden Wie stelle ich einen Projektantragß www.neisse-nisa-nysa.org

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25 www.neisse-nisa-nysa.org 25 1.Homepage der Euroregion Neisse www.neisse-nisa-nysa.org aufrufenwww.neisse-nisa-nysa.org 2.Button „Antragsformulare“ anklicken oder unter Förderfonds bearbeiten 3.als Antragsteller registrieren, E-Mail und eigenes Kennwort eingeben und den Hinweisen im Programm folgen 4. nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail 5.über diese E-Mail kann die Bearbeitung des Antrags gestartet werden 6.Antrag mindestens einsprachig vollständig ausfüllen 7. „überprüfen“ anklicken, wenn o. k., dann an Euroregion versenden Der Antrag ist nun für die Bearbeitung gesperrt. 8.nach erneuter Freischaltung und Bestätigung durch die Euroregion den Antrag übersetzen lassen 9.nach erneuter Bestätigung durch die Euroregion den Antrag unterschreiben und mit allen Anlagen bei der Euroregion Neisse abgeben Hinweise zur Antragstellung im Online-Verfahren www.neisse-nisa-nysa.org

26 26  Mindestens ein Plakat (A 3) mit Informationen zum Projekt ist sichtbar anzubringen  Veröffentlichungen müssen mindestens in den Sprachen Deutsch und Polnisch erfolgen  Zweisprachige Information zum Projekt auf der Webseite  Informations- und Werbeartikel sowie die Projektunterlagen/Dokumente, die im Rahmen des Projektes erstellt werden, sind bezüglich der Förderung zu kennzeichnen(z. B. Logos). Publizität Was ist zu beachten? Die Projektpartner sind verpflichtet, die Öffentlichkeit sichtbar davon in Kenntnis zu setzen, dass das Projekt von der Europäischen Union gefördert wird. Informationen dazu sind im Publizitätsleitfaden zu finden.

27 www.neisse-nisa-nysa.org 27 Grundsätze der Projektumsetzung  Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit  Publikationen des Projektes (Publizitätsvorschriften beachten)  Dokumentation der Aktivitäten (z. B. Fotos und Teilnehmerlisten)  Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge  Nachhaltigkeit des Projektes

28 www.neisse-nisa-nysa.org 28 Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen viel Freude bei einer erfolgreichen Projektumsetzung.


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