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P0001-01 CSR und Personalwirtschaft RA Dirk Sommer, 28.07.2016.

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1 p0001-01 CSR und Personalwirtschaft RA Dirk Sommer, 28.07.2016

2 p0001-02 Sonstige Erfahrungen: Stellvertretendes Mitglied im Tarifausschuss des Arbeitsministeriums im Land Hessen Ehrenamtlicher Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht Chairman der Arbeitgebervertreter im sektoralen sozialen Dialog der Flugsicherung bei der Kommission der Europäischen Union Rechtsanwalt Dirk Sommer Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bad Homburg Mandanten: Arbeitgeber, Betriebsräte, Arbeitnehmer/innen Philosophie: Recht verstehen! Berufliche Erfahrungen:Führungsfunktionen im Banken- und Dienstleistungsunternehmen Trainer

3 p0001-03 Was regelt die Richtlinie? AG, GmbH, AG & Co. KG, KGaA, GmbH & Co. KG, AG & Co. OHG, GmbH & Co. OHG, vergleichbare internationale Rechtsformen mit übertragbaren Wertpapieren am geregelten Markt (Zulassung am Bilanzstichtag) Arbeitnehmer im Durchschnitt des Geschäftsjahres > 500 (bei Gruppe: konsolidiert) Versicherungen Kreditinstitute Muttergesellschaften einer Gruppe Bilanzsumme > 20 MEURO (bei Gruppe: konsolidiert) oder Nettoumsatzerlöse > 40 MEURO (bei Gruppe: konsolidiert)

4 p0001-04 Befreiung von Konzerntöchtern Gesonderter Bericht möglich (auch bis zu 6 Monaten nach Lagebericht, aber dann Veröffentlichung auf Website) Wesentlichkeitsformel Blick in die Lieferkette Unabhängiger Erbringer von Bestätigungsleistungen (kann prüfen, aber dann auch Veröffentlichung des Berichts) „comply or explain“ Weglassen mit Nachholungspflicht Internationale Rahmenwerke ……und sonst?

5 p0001-05 Ende

6 p0001-06 Sozial verantwortlich handeln heißt nicht nur, die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, sondern über die bloße Gesetzes- konformität hinaus „mehr" investieren in Humankapital, in die Umwelt und in die Beziehungen zu anderen Stakeholdern. Quelle: Grünbuch 2001 KOM(2001) 366 Die Kommission hat Faktoren zur weiteren Verstärkung der Auswirkungen ihrer CSR-Strategie entwickelt. Dazu gehört die Notwendigkeit, Selbst- und Koregulierungssysteme zu berücksichtigen,… Quelle: EU-Strategie 2011-2014 KOM(2011) 681 Was ist CSR ?

7 p0001-07....Angaben die sich mindestens beziehen auf Umwelt-, Sozial-, u. Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. …Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Zusammen- hang mit der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, oder Bildungs- und Berufshintergrund verfolgt wird… Quelle: Richtlinie 2014/95/EU des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS und des RATES vom 22. Oktober 2014 „CSR-Richtlinie 2014“ Wirklich ein HR -Thema?

8 p0001-08 Was ist anders bei HR? Management der Beziehungen Umfeld Extern Arbeitnehmer Intern Zuständigkeit NeuTraditionell Unmittelbarer Reflex UnwahrscheinlichWahrscheinlich, aber verdeckt Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit Hoch, wachsendGering/Gewerkschaft

9 p0001-09 Was sind Arbeitnehmerbelange? Verbesserung von Wettbewerbs- und Innovationsfähig- keit des europäischen Wirtschaftsraumes und der darin wirtschaftenden Unternehmen Klima des Vertrauens in den Unternehmen –Qualität der Beschäftigung, –lebenslanges Lernen, –Information, Konsultation und Mitwirkung der Arbeitnehmer, –Chancengleichheit, –Eingliederung behinderter Menschen, –Antizipation des industriellen Wandels und Umstrukturierung –Verbesserung des körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens bei der Arbeit

10 p0001-010 Verfolgte Konzepte (Ziele, Maßnahmen, Zeitplan, Einbindung der Unternehmensführung, der Arbeitnehmer und Interessengruppen Ergebnis der Konzepte (Fehlende Ergebnisse sind zu begründen) Wesentliche Risiken und deren Handhabung Einblick in die Lieferkette Due-Diligence-Prozesse (Sicherstellung der Identifikation von Sorgfaltspflichten und deren Erfüllung) Was muss HR liefern?

11 p0001-011 Wie wählt HR aus? Lagebericht (Kohärenz, Transparenz, Vergleichbarkeit)Lagebericht (Kohärenz, Transparenz, Vergleichbarkeit) Image/Benchmark/Zertifizierung Strategische Gesichtspunkte (Rechts- u. CSR-Entwicklung)Strategische Gesichtspunkte (Rechts- u. CSR-Entwicklung) Praktikabilität/Ergebnisorientierung Sozialer Dialog/Zufriedenheit Wirtschaftlichkeit (öffentliche Aufträge, Finanzbedarf, Markt )Wirtschaftlichkeit (öffentliche Aufträge, Finanzbedarf, Markt ) Unternehmerfreiheit Aufwand (Prozesse und Rahmenwerke)Aufwand (Prozesse und Rahmenwerke)

12 p0001-012 Unterstützungsprozess Verbesserung der Wirtschaftlichkeit Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb (§ 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG) Unterrichtungs- sowie Auskunfts- u. Vorlageanspruch (§ 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) (§ 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG) Muss der BR beteiligt werden?

13 p0001-013 Wie kann der BR beteiligt werden? IdentifikationPriorisierungAbstimmung Konzept = § 88 BetrVG Unterstützungsprozess KonzeptPriorisierungUmsetzung Ergebnis Bericht II Managementprozess

14 p0001-014 Wie sind die nächsten Schritte? Budget anpassen (30 Teuro p.a. bis zu siebenstelligem Aufwand)Budget anpassen (30 Teuro p.a. bis zu siebenstelligem Aufwand) Prozesse implementieren (gesondert oder integriert) Einbindung BR entscheiden Entscheidung inhaltliche Schwerpunkte Genehmigung durch Unternehmensführung Umsetzungsprozess („konzeptionelle Personalarbeit“) Konzeptionierung

15 p0001-015 Wie geht es strategisch weiter? Publizität verändert Bedeutung der Berichte Zahl veröffentlichter Berichte nimmt zu Unternehmen fragen nach (z.B. Kreditinstitute, Versicherungen,Unternehmen fragen nach (z.B. Kreditinstitute, Versicherungen, Investoren, Pensions- und Unterstützungskassen, Fonds, etc.) Wettbewerb um das „beste Konzept“ (insbesondere bei weiter wachsendem Fachkräftemangel) Vergabewesen wird verschärft Akzentuierung der Arbeitnehmerbelange (in der Öffentlichkeit und damit im Markt und bei Bewerbern Erweiterung der „Koregulierung“ (Verbraucherbelange; 2018)Erweiterung der „Koregulierung“ (Verbraucherbelange; 2018)

16 p0001-016 Herzlichen Dank !

17 p0001-017 Back-UP

18 p0001-018 Budgeterhöhung Große Unternehmen (berichtet bereits):>= 200.000 EUR p.a. Größeres Versicherungsunternehmen: Einmalaufwand 800.000 EUR laufender Aufwand <= 200.000 EUR p.a. Großes Unternehmen: 26 MT - 183 MT >= 64.700 EUR p.a. Konzern, mehrere Länder: Aufbau eines entsprechenden Berichtswesens sechs- bis siebenstelliger Betrag, laufende Kosten 300.000 EUR p.a. zzgl. IT-Kosten 150.000 EUR p.a. Unternehmen, mehrere Länder, etwa 28.000 Mitarbeiter: Sachkosten 80.000 EUR plus Personalkosten 90 Arbeitstage (+/- 15%) Unternehmen rd. 600 Mitarbeiter: ca. 30.000 EUR p.a. Erste ungefähre Schätzungen Quelle: BDA-BDI-DIHK Stellungnahme

19 p0001-019 Rahmenwerke Entscheidungsgründe RL 2014/95/EU ISO 26000 (nicht zertifizierbar) IAA- Dreigliedrige Grundsatzerklärung (über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik) UN Global Compact (10 Prinzipien) Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) (20 Kriterien, u.a. Arbeitnehmerbelange, Chancengleichheit, Qualifizierung) Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen Unverbindliche Leitlinien der Kommission (bis 06.12.2016) G4 der Global Reporting Initiative (GRI) SA 8000 (zertifizierbar)

20 p0001-020 Stakeholder Unternehmen Pflichtig Freiwillig Indifferent Auskunftspflichtig Ablehnend Kommission Regierungen Arbeitgeberverbände Gewerkschaften Prüfer/Berater/Dienstleister Interessengruppen Betriebsräte Unbetroffen

21 p0001-021 G4 Aspekte Beschäftigung Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Aus- und Weiterbildung Vielfalt und Chancengleichheit Gleicher Lohn für Frauen und Männer Bewertung der Lieferanten Beschwerdeverfahren

22 p0001-022 Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie, der neben anderen Aspekten ihren Geltungs- bereich, insbesondere hinsichtlich großer, nicht börsen- notierter Unternehmen, ihre Wirksamkeit und das Maß der bereitgestellten Orientierungshilfe und Methoden behandelt. Der Bericht wird bis zum 6. Dezember 2018 veröffentlicht, und gegebenenfalls werden dem Bericht Gesetzgebungs- vorschläge beigefügt. Quelle: Art 3 RL 2014/95 EU Revision

23 p0001-023 Auslegungshilfe...das Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Quelle: EUROPÄISCHER RAT 23./24. März 2000 LISSABON Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft beruht auf der Forschung, auf ihrer Innovationsfähigkeit und der Kreativität und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Quelle: Erste Runde der Anhörung der europäischen Sozialpartner auf branchenübergreifender und sektoraler Ebene

24 p0001-024 Auslegungshilfe CSR kann dazu beitragen, ein Klima des Vertrauens im Unternehmen zu schaffen, das dem Engagement der Arbeitnehmer förderlich ist und die Innovationsleistung verbessert. ….. In den Unternehmen hat CSR einen Bezug zur Qualität der Beschäftigung, zum lebenslangen Lernen, zu Information, Konsultation und Mitwirkung der Arbeitnehmer, Chancengleichheit, Eingliederung behinderter Menschen, Antizipation des industriellen Wandels und Umstrukturierung. Der soziale Dialog gilt dabei als äußerst nützliches Instrument zur Bewältigung beschäftigungs- bezogener Probleme. Quelle: Mitteilung der Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen KOM(2002) 347

25 p0001-025 „Der Binnenmarkt gründet auf einer „in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft” und spiegelt die Entwicklung hin zu einem integrativen, sozial gerechteren und ökologisch nachhaltigen Wachstum wieder. Wo solche gesellschaftlich-sozialen Erwägungen das reine Profitdenken hinter sich lassen, entstehen neue Wirtschaftsmodelle. Dieser Trend muss sich auch im Binnenmarkt niederschlagen können. Hier geht es darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu garantieren, Projekte zu unterstützen, die für mehr Gerechtigkeit in der Wirtschaft sorgen, und sich am Kampf gegen Ausgrenzung beteiligen. Die ungeheuren Finanzierungsmöglichkeiten, die die europäische Vermögensverwaltungsbranche bietet (7000 Mrd. EUR im Jahr 2009), müssen zur Förderung von Unternehmen genutzt werden, die sich dafür entschieden haben, neben legitimem Gewinnstreben auch Ziele des Allgemeininteresses oder der sozialen, ethischen oder ökologischen Entwicklung zu verfolgen. Um zu gewährleisten, dass gleiche Regeln für alle gelten, wird die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag zur Transparenz der Sozial- und Umweltberichterstattung der Unternehmen aller Branchen vorlegen.“ Quelle: Binnenmarktakte KOM(2011) 206 Politik der EU


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