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Veröffentlicht von:Kajetan Bayer Geändert vor über 9 Jahren
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IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1
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IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 2 Jugend- und Auszubildendenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung bei mindestens 5 Jugendlichen (J) unter 18 oder Auszubildenden (A) unter 25 Jahren. Aufgaben der JAV: Maßnahmen Maßnahmen, die den J + A dienen, beantragen. (insbes. Fragen der Berufsausbildung) beim Betriebsrat beantragen. wachen Darüber wachen, dass die zugunsten der J + A geltenden Gesetze, Tarifverträge und Schutzvorschriften durchgeführt werden. Anregungen der J + A entgegennehmen Anregungen der J + A entgegennehmen und beim Betriebsrat auf Erledigung der Probleme hinwirken. Zusammenarbeit Betriebsrat JAV BR hat JAV rechtzeitig und umfassend zu informieren und erforderliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen. JAV beruft J.u.A.-Versammlungen im Einvernehmen mit dem BR ein. Teilnahmerecht der JAV an allen BR-Sitzungen. Bei J + A-Angelegenheiten im BR haben alle JAV-Mitglieder Teilnahme- und Stimmrecht. JAV kann beim BR beantragen, J + A-Angelegenheiten auf die Tagesordnung zu setzen, z.B. Antrag auf Übernahme der Azubis. JAV kann BR-Beschluss in J + A-Fragen aussetzen (1 Woche). BR hat JAV bei Besprechungen mit AG in J + A-Angelegenheiten hinzuzuziehen.
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IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 3 Die Aufgaben des Betriebsrates Allgemeine Aufgaben Kontrolle: Kontrolle: Darüber wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Interessenvertretung: Interessenvertretung: Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber beantragen. Anwalt: Anwalt: Die Förderung Schwerbehinderter, älterer und ausländischer Arbeitnehmer sowie sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen.Beteiligungsrechte Mitbestimmung : Mitbestimmung : Ohne Einigung mit dem BR kann der AG keine Entscheidung durchführen. (Beispiele:, Überstunden, Urlaubsplanung, Teilnahme an beruflicher Bildung, Verteilung von Prämien). Mitwirkung: Mitwirkung: Widerspruchs- / Zustimmungsrechte: Der BR muss bei einer Entscheidung zustimmen. (Beispiele: Einstellungen, Ein- und Umgruppierungen, Versetzungen, Maßnahmen der beruflichen Bildung, Personalfragebogen, Beurteilungsrichtlinien). Anhörungsrechte: Anhörungsrechte: Der AG muss den BR vor einer Entscheidung hören (Beispiel: arbeitgeberseitige Kündigung). Beratungsrechte: Beratungsrechte: Der AG hat sich vor der Maßnahme mit dem BR zu beraten und dessen Vorschläge entgegenzunehmen (Beispiel: Planung technischer Anlagen, von Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen). Informationsrechte: Informationsrechte: Der AG hat den BR unfassend und rechtzeitig zu informieren.
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